ALG1 beendet nun Bürgergeld?

Das Leben ist wesentlich durch unsere Arbeit geprägt. Der Job kann jedoch auch Quelle von Ärger und Frustration sein, oder persönliche Probleme geradezu auf die Spitze treiben...
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lisbeth
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Beitrag Do., 18.05.2023, 08:23

Liebe Tobe,
ich glaube, niemand hier stellt in Frage dass du extrem stark belastet bist aufgrund deiner Erfahrungen und deiner Lebensgeschichte. Gleichzeitig berufst du dich auf deine Erfahrungen und deine Lebensgeschichte, warum dieses nicht geht und jenes nicht möglich ist. Und da beißt sich dann irgendwann die Katze in den Schwanz.

Das Fiese an Angst und Panik (und ja, auch von Angst/Panik als Trauma-Symptom) ist, dass wir in der Regel auf unsere Vorstellung von "etwas" reagieren und nicht auf die Realität. Und ja, es ist eine ziemlich "normale" Reaktion, darauf mit Rückzug und Vermeidung zu reagieren. Aber Rückzug und Vermeidung werden nichts ändern, im Gegenteil. Weil dir der Realitätsabgleich fehlt und du dich selbst der Erfahrung beraubst, dass es da draußen auch noch andere Menschen gibt, die dir helfen können/wollen, die dir wohlgesonnen sind, die dich nicht verurteilen, die dich da abholen, wo du gerade stehst, verstärkt sich deine Überzeugung: dass dieses nicht geht, dass du jenes nicht kannst, dass nur dein Therapeut dir helfen und dich verstehen kann. Lässt sich sicher alles aus deinen bisherigen Erfahrungen herleiten und erklären, aber Erklärungen allein verändern nichts.

Dein Therapeut wird irgendwann nicht mehr da sein, das ist die bittere Wahrheit. Egal ob du dich in stationäre Behandlung begibst oder nicht. Ob du in der Klinik bist oder nicht, halt Nullkommanull damit zu tun, was mit deinem Therapeuten passiert. Indem du diese Dinge in deiner Vorstellung verknüpfst, findest du "Gründe" um dich nicht aus deiner Komfortzone herauszubewegen. Und auch wenn ich mir sicher bin, dass dein Therapeut es gut mit dir meint, bin ich mir nicht sicher, ob er dir wirklich einen Gefallen tut, dich in deiner Vermeidung so sehr zu unterstützen. Denn niemand wird dich aus diesem Loch retten können außer du selbst.

Veränderung passiert dann, wenn du dich in Bewegung setzt, wenn du neue Erfahrungen machst und merkst, dass DU etwas tun kannst, etwas verändern kannst. Und niemand erwartet von dir (höchstens du selbst), dass du aus dem Stand einen Marathon bewältigen sollst - das wäre viel zu viel und würde auch deine Vorstellung von "es geht ja doch nicht und es hat ja doch alles keinen Sinn" noch befüttern. (Ist übrigens auch ein beliebter "Trick", mit dem wir uns selbst überzeugen, dass "es" nicht geht: Viel zu viel vornehmen und viel zu hohe Erwartungen an uns selbst stellen, die einfach unerfüllbar sind.)

Aber vielleicht wäre es ein Anfang, dich nur einen oder zwei Schritte von dem Punkt zu bewegen, an dem du aktuell festgewachsen zu sein scheinst. Indem du zB einen Termin mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst vereinbarst, vielleicht auch erstmal nur telefonische Termine mit denen machst bis du etwas warm mit denen geworden bist. Indem du - in Minischritten - anfängst, andere Menschen an dich heranzulassen, um dir ein Netzwerk an Unterstützung aufzubauend, das über deinen Therapeuten hinausgeht. Was ist eigentlich aus dem Vorschlag deines Therapeuten mit der Soziotherapie geworden? Das wäre auch eine Möglichkeit, oder Ergotherapie (psychisch-funktionielle Behandlung)... Es gibt viele Möglichkeiten, das weißt du ja auch. Wie soll sich irgendwas verändern, wenn DU nicht damit anfängst?

Ich kenne solche Löcher aus totaler Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit. Und ich weiß auch, die ersten Schritte sind die schwersten. Überhaupt erstmal aus der Erstarrung rauskommen und wieder in Bewegung kommen. Man weiß überhaupt nicht mehr so richtig wie das gehen soll. Vielleicht musst du dich erstmal strecken und räkeln. Auch das ist in Ordnung. Oder Dehnübungen machen, damit wieder ein wenig Beweglichkeit in die steifen Glieder hineinkommt... Um dann den ersten Schritt zu machen. Die Richtung ist erstmal relativ egal. Hauptsache in Bewegung. Wo es dann langgehen soll, das wirst du dann mit der Zeit herausfinden und merken.
Dehnübungen wären in deinem Fall zB der bewusste Versuch, den Gedanken an weitere Helfer und Unterstützer um dich herum überhaupt zuzulassen und nicht reflexhaft abzuwehren. Dich zu fragen, was es für dich braucht, damit das Realität werden könnte. Und wenn du die Hilfe nicht für dich selbst suchen und in Anspruch nehmen kannst, dann tu es wenigstens für die "kleine Tobe" die auch immer noch in dir steckt. Das wird zwar die Vergangenheit nicht ungeschehen machen, aber es wird dir dabei helfen, eine Zukunft zu sehen.

Ich wünsche dir von Herzen alles Gute. VG l.
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott

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chrysokoll
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Beitrag Do., 18.05.2023, 10:15

Tobe hat geschrieben: Do., 18.05.2023, 05:12 Hinzu kommt auch noch die Angst, ihn während eines längeren Klinikaufenthaltes zu verlieren, da er auch schon älter ist und eigentlich schon seine wohlverdiente Rente jederzeit antreten könnte. Dazu kommt auch noch die Befürchtung, daß ihm in dieser Zeit gesundheitlich etwas zustoßen könnte. Dies klingt für euch vielleicht sehr abwegig, dennoch habe ich diese Angst.
diese Angst kann ich sehr gut nachvollziehen.
Nur, so hart es klingt: Du kannst einen Therapeuten immer verlieren.
Jeder kann krank werden oder einen Unfall haben etc. Und ich habe gerade selbst erlebt, dass auch junge, fitte Therapeuten "verloren" gehen: Meine Therapeutin wurde schwanger und bleibt erst einmal beim Kind, der nächste Therapeut entschied sich nach wenigen Monaten in eine andere, weit entfernte Stadt zu gehen.
Das sind nunmal keine Freunde, sondern bezahlte Helfer.
Und auch ich erkenne jetzt: Es gibt immer eine Alternative, einen Ausweg, einen anderen Therapeuten

Auch eine weitere Tatsache ist dir sicher klar: Ob dein Therapeut erkrankt oder in Rente geht hat rein gar nichts mit deinem Klinikaufenthalt zu tun

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Leyndin
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Beitrag Do., 18.05.2023, 11:00

Bei uns in der Nähe gibt es die Möglichkeit einer Tagesklinik wo man, wenn man eine externe ambulante Psychotherapie besucht, eben nur an 4 Tagen hingeht, an dem Tag der ambulanten Therapie nicht. Vielleicht wäre so etwas für dich gut, um Struktur und Kontakt zu bekommen, aber gleichzeitig die ambulante Therapie weiterzuführen und im sicheren Daheim zu schlafen?

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Tobe
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Beitrag Do., 15.06.2023, 15:48

Ich könnte schon wieder kotzen... :kotz:
Nun habe ich zwar endlich Nachricht vom Jobcenter, aber die wollen jetzt den kompletten Antrag noch einmal haben. Das Formular, welches ich ausgefüllt habe, ist nicht ihres :roll:
obwohl ich dies auf der offiziellen Seite der Arbeitsagentur heruntergeladen hatte.

Und nun wollen sie auch noch eine Bescheinigung von meiner Vermieterin.
Eigentlich wollte ich verhindern, das meine Vermieterin erfährt, das ich nun auf Harz IV, bzw. Bürgergeld angewiesen bin. :cry:

L.G. Tobe
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Sydney-b
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Beitrag Do., 15.06.2023, 17:07

Du kannst deiner Vermieterin ja sagen, dass du die Bescheinigung für die Steuererklärung brauchst.
Gewöhnlich teilt das Jobcenter den Vermietern nicht mit, dass der Mieter Bürgergeld erhält.
Die Miete sollte halt fristgerecht überwiesen werden von dir.

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Tobe
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Beitrag Fr., 16.06.2023, 12:15

Hallo Sydney,

es ist leider ein vorgefertigtes Formular, aus dem ersichtlich ist, daß dies für das Jobcenter ist. Ich habe irgendwo im Internet gelesen, daß man dies jedoch auch verweigern könnte. Ich muss mich da leider noch etwas einlesen.
Ich müsste dann wohl anders belegen, daß ich hier zur Miete wohne...
Dies könnte ich wohl anhand Personalausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge und NK-Abrechnung.
Ich muss mal schauen, wo ich den Mietvertrag habe. Es ist alles so chaotisch hier und momentan weiß ich nicht, wo ich suchen könnte. Der ist ja von 2009, also schon eine kleine Weile her.

Meine Miete überweise ich automatisch per Dauerauftrag pünktlich.
Ich weiß echt nicht was Menschen machen, die keinerlei Geld auf dem Konto haben, um diese Zeit zu überbrücken.

L.G. Tobe
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Sydney-b
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Beitrag Fr., 16.06.2023, 12:45

Dann wohnst du bereits seit 14 Jahren in der Wohnung und hast deine Miete immer zuverlässig bezahlt.
Falls du deinen Mietvertrag nicht mehr finden solltest, wäre es dann sehr schlimm für dich, wenn du deine Vermieter das Formular ausfüllen lassen würdest?
Die wissen doch sicherlich, dass du eine zuverlässige Mieterin bist und du einen harten Schicksalsschlag erleiden musstest?
Die meisten Menschen sind empathischer als man denkt.
Für deine Vermieter spielt es in deinem Fall keine Rolle, wie du dein Geld verdienst, Hauptsache die Miete wird regelmäßig bezahlt.
Aber vielleicht findest du den Mietvertrag auch wieder.
Fehlende Kontoauszüge kann man auch bei der Bank nachfragen.
Eine erfolgreiche Suche und Auffinden der Papiere wünsche ich dir. 🍀


Bluemoon123
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Beitrag Fr., 16.06.2023, 14:02

Bei dem Formular für den Vermieter geht es hauptsächlich um die aktuelle Höhe der Grundmiete, Nebenkosten und Heizkosten, weil das Jobcenter das so aufgeschlüsselt braucht. Wenn Du das irgendwie anders nachweisen kannst, dann muss das genügen. Aber ich erinnere mich, dass Du irgendwann geschrieben hast, dass Du Deine aktuelle Nebenkostenabrechnung nicht hast und somit die Zahlen von letztem Jahr eingetragen hast. Das Jobcenter muss natürlich wissen, was Du aktuell zahlst.

Wenn Du schon so lange in der Wohnung wohnst, dann kann es ja auch sein, dass es inzwischen eine Mieterhöhung gegeben hat und die Miete im Mietvertrag gar nicht mehr aktuell ist.

Außerdem ist noch wichtig, mit was Du heizt (Gas, Strom, Öl, Fernwärme) weil danach bemessen sich die Angemessenheitsgrenzen. Und wieviel Quadratmeter die Wohnung hat (aber das steht im Mietvertrag).

Ich sehe diese Vermieterbescheinigung auch sehr kritisch, eben genau aus dem Grund, den Du angibst. Es geht den Vermieter schlichtweg nichts an, dass man Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bezieht. Da geht es einfach um Datenschutz.

Solltest Du die o.g. Sachen anders nachweisen können, dann würde ich das Formular nicht zusätzlich ausfüllen sondern eine Erklärung schreiben, dass dieses und jenes so und so nachgewiesen wird, und Du eben das Formular aus Datenschutzgründen nicht nochmal extra ausfüllst.

Oder du "bastelst" Dir ein eigenes Formular mit den Angaben aus dem Jobcenter-Formular (aber dann halt ohne Jobcenter-Logo) und bittest Deinen Vermieter das auszufüllen und erzählst ihm halt irgendwas wofür Du das brauchst. Das reichst Du dann ein, eben mit der gleichen Erklärung, dass Du Dich Deinem Vermieter gegenüber nicht "outen" willst.

Der einfachste Weg wäre natürlich der den Sydney-b vorgeschlagen hat. Aber ich kann verstehen, dass das nicht so einfach ist. Vor allem wenn es ein privater Vermieter ist. Bei Wohnungsbaugesellschaften oder ähnliches ist es ja egal, da ist man ja genauso nur eine "Nummer" wie im Amt. Außerdem haben die wahrscheinlich schon hunderte solcher Bescheinigungen ausgestellt.

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Tobe
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Beitrag Sa., 23.12.2023, 05:12

Ich möchte hier mal ein kleines Update geben...

Ich habe den Bürgergeldbescheid diese Woche erhalten und auch eine Nachzahlung.
Ja ich weiß, es ist lange her.

Erst hatte ich wiedermal lange gezögert, weil ich mich damit nicht abfinden kann diesen Stempel “Sozialschmarotzer“ zu bekommen.
Dies hat jetzt auch mein letztes Fünkchen an Selbstwert zerstört. Um dies zu erklären müsste ich länger ausholen, doch das erspare ich euch.

Dann hatte ich mich dazu durchgerungen und ein Antragsformular auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen, ausgefüllt und mit inkompletten Anlagen an mein zuständiges Jobcenter geschickt. Dies wurde so nicht akzeptiert, da es nicht das Formular des zuständigen Jobcenters war.

So bekam ich dann einen riesigen Packen an Papieren von meinem Jobcenter zugeschickt und sollte diese nochmal ausfüllen. Dies hatte mich so frustriert, daß ich den ganzen Kram wieder zur Seite gelegt hatte. Auch war darin dieses berühmt berüchtigte Formular “Mieterbescheinigung“ enthalten.

Zwischenzeitlich bekam ich dann auch eine neue Nebenkostenabrechnung, wo allerdings meine Heizkosten geschätzt wurden, da ich immer noch keinen Heizungsableser in meine Wohnung lassen konnte. (ich verschiebe immer online den Termin)

Irgendwann rückte mir meine Krankenkasse auf die Pelle und forderte von mir Beiträge in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Gesamt stand da schon eine Forderung von ca. 8600 Euro an.
Dadurch war ich natürlich gezwungen mich langsam doch um die Fertigstellung des Antrags zu kümmern.
So musste ich auch auf Spurensuche gehen, wie ich diese “Mieterbescheinigung“ umgehen kann. Da ich vermeiden möchte, daß meine Vermieterin erfährt, daß ich Sozialhilfeempfänger werde.

Ich fand im Internet dann einen entsprechenden Paragraphen und einen Beispieltext, wie man darauf antworten könnte. Diesen möchte ich natürlich gerne teilen, für diejenigen, die dies ggf. auch benötigen.
es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach mein Vermieter verpflichtet wäre, mir eine Mietbescheinigung auszustellen. Somit besteht hier aufgrund der offensichtlichen Unmöglichkeit der Mitwirkung gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I keine Mitwirkungspflicht.
Abgesehen davon sind Ihnen die Höhe meiner Miete, Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen bereits bekannt. Diese Kosten können Sie in den von mir bereits eingereichten Unterlagen (Mietvertrag, schriftliche Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung, Kontoauszüge) entnehmen.
Diesbezüglich habe ich meine Mitwirkungspflicht somit bereits erfüllt.
Dies schickte ich in einem Anschreiben mit dem Antrag und allen sonstigen geforderten Unterlagen dem Jobcenter zu. Aufgrund des oben zitierten Absatzes erfolgte alles weitere ohne Probleme. Funktioniert also.

Nun habe ich aber eine Lücke von April bis Mai. Es beleibt somit spannend was die Krankenkasse für diese Zeit mir berechnen wird. Auch wieder etwas worum ich mich nun kümmern muss.
Auch dieser “Verein“ der Gebühren für´s TV einsammelt ist mir nun auf den Fersen.

Auch muss ich nun diese Nachzahlung vom Jobcenter genau prüfen.
Die haben eine Rückzahlung von den zu viel gezahlten Nebenkosten 2022, die ich im Juli 2023 erhalten habe, als Einkünfte deklariert. Ich weiß nicht ob dies rechtens ist, da es ja eigentlich noch den Zeitraum von ALG1 betrifft.

Es nimmt alles einfach kein Ende und ich habe keine Kraft mehr.

L.G. Tobe
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kaja
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Beitrag Sa., 23.12.2023, 08:33

Ich habe in meiner AlG 2 Zeit sehr gute Erfahrungen mit Sanktionsfrei und Beratungshilfescheinen gemacht.

https://sanktionsfrei.de/

Du kannst deinen Bescheid auch prüfen lassen.

Leider war Jobcenter für mich oft mit Kampf verbunden, auch vor dem Sozialgericht. Man muss sich gegen diese Maschinerie echt durchsetzen, denn in meiner Stadt ist das Massenabfertigung nach Schema F.

Was mich damals sehr unterstützt hat, war eine Sozialarbeiterin der ambulanten Wohnhilfe (die meine Wohnung übrigens dafür nicht betreten musste). Post sichten, die ich aus Angst und Überforderung schon nicht mehr geöffnet hatte, z.B. weil die GEZ mir den Gerichtsvollzieher schicken wollte, Begleitung bei Terminen mit dem Jobcenter um eine Zeugin dabei zu haben usw.

Ich habe mich gegen diesen Vorschlag einer Freundin damals massiv gewehrt und bin fast ausgerastet als sie mir einfach einen Termin dort gemacht hat. Ich brauchte sowas doch nicht, dass ist nur was für die wirklich kaputten...alles was man halt so im Kopf hat.

Die Frau war mein Ticket in ein deutlich besseres Leben. Wir schicken uns auch viele Jahre später noch Weihnachtskarten.

Ich kann wirklich nur empfehlen sich für sowas Unterstützung zu suchen. Das schont die wenigen Ressourcen und entlastet ungemein.
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Tamila
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Beitrag Mo., 25.12.2023, 22:00

Bestimmt hat auch hier Tobe bereits alles erledigt, weil es im Mai war.

Es ist wirklich verwirrend. Ich kann es nachvollziehen. Aber diese Problematik hat man schon beim ALG I normal. Auch hier gilt diese Voraussetzung von "erwerbsfähig sein".
Trotzdem muss man sich auch nach Krankengeld für den Antrag als "erwerbsfähig" angeben. Ich hatte EM Rente beantragt, wurde vom Krankengeld ausgesteuert, war jeden Monat krank geschrieben (das ist eben meist die Lösung, AU Bescheinigungen abgeben, man kann ja grundlegend in Amtssprache "erwerbsfähig" sein , aber dann doch das ganze Jahr krank geschrieben sein.) Ich pochte auf mein Recht auf "Nahtlosigkeitsregelung" da ich ja bereits EM Rente beantragt hatte. Die nette Sachbearbeiterin meinte, Sie haben das Recht darauf, aber es besteht von ganz oben (also "Chefetage aller ARGE s ") , diese nicht zu gewähren. Sie hat mich aber verstanden und von daher keine Arbeit vermittelt. Danach ALG ii, jetzt Bürgergeld. Auch hier muss man (online würde es einfach gar nicht weitergehen beim Antrag, wenn man "nicht erwerbsfähig" angibt. Einfach ankreuzen, Antrag stellen und solange man krank ist, Krankschreibung jeden Monat abgeben. )Das war bei mir dann bis zur Bewilligung der EM Rente so.

Im Übrigen: für alle die dann ggf von Bürgergeld in die EM Rente kommen, Wohngeld plus zuerst beantragen, zb wenn die EM Rente zu klein ist. Nicht gleich den unglaublich umfangreichen Antrag auf Grundsicherung (bei voller und dauerhafter EM Rente) oder auf Sozialhilfe (bei teilweiser oder voller Erwerbsminderungsrente auf Zeit) stellen!

Seit Januar 2023 gab es eine Wohngeld Reform. Sog "Wohngeld plus". Für manche reicht dann eine kleine EM Rente plus Wohngeld zum Leben.
Zwar prüfen die Sozialämter auch den Wohngeldanspruch, doch muss man einen deutlich längeren Antrag ausfüllen und viele Belege abgeben.

Auch hier hoffe ich, hilft das manchen das Dilemma mit der "Erwerbsfähigkeit" auf den Anträgen ALG I und Bürgergeld etwas zu verstehen. Oder es einfach zu wissen, was das heißt.

Und ich habe festgestellt, manchen wird dann über den berufspsychogischen Dienst, diese Ecke im Bürgergeld zu klären, die da heißt " länger als sechs Monate nicht erwerbsfähig im Sinne von vermittelbar in Arbeit". Der berufspsychogische Dienst macht psychologische Tests, Fragen zu Beruf/Arbeit, IQ Test usw. . Dann wird dies meist zusätzlich noch dem "Amtsarzt" der Jobcenter oder auch ARGE vorgelegt und wenn der meint, auch "nicht erwerbsfähig" ist es selbst da noch nicht der Fall nun nicht mehr Bürgergeld beziehen zu können, sondern es bedeutet man wechselt bei den "Kooperationsplänen" und "halbjährlichen Gesprächen mit der zugeteilten Arbeitsvermittlung" zu wahrscheinlich im ähnlichen Rhythmus stattfindenden Gesprächen mit einer Fallmanagerin oder Fallmanager, welche einen mehr so lange begleitet bzgl Reha, Kur, Arztbesuchen, anderen Hilfen, bis zu dem Zeitpunkt, ob man ggf dadurch wieder erwerbsfähig werden kann. Danach kommt wieder "Arbeitsvermittlung" und Beratung zu möglichen Weiterbildungen, Fortbildungen oder gar Ausbildungen mit Zuschuss zusätzlich dann zum Regelsatz für Weiterbildung oder Ausbildung usw im Monat.

Ich hoffe, irgemdwem hilft das vielleicht!!!!
Gerne, wenn jemand dazu Fragen hätte, auch nicht scheuen, per PN zu fragen oder hier☺️

LG Tami
लोकाः समस्ताः सुखिनो भवन्तु]

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Tobe
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Beitrag Mi., 27.12.2023, 06:31

Nun habe ich Weihnachten gerade mal halbwegs überstanden und musste mich gleich wieder um die nächste Schei*e kümmern. :cry!:

Das Jobcenter hat mir am Samstag den 23.12. einen Brief wohl persönlich (ohne Briefmarke) in meinem Briefkasten geworfen. So zu sagen ein “Weihnachtsgeschenk“. :annoyed:
Dies ist eine Einladung zu einem persönlichen Beratungsgespräch über meine berufliche Zukunft.
Termin ist am Donnerstag 28.12., Brief datiert auf den 18.12.
Für eine Absage per Post ist dies zu kurzfristig. So musste ich dies nun per E-Mail machen, in der Hoffnung das dies ausreicht. Wenn ich dies per Post machen wollte, wäre heute die erste Möglichkeit und dies käme dann mit viel Glück an dem Tag an, wo ich den Termin hätte.

Was soll ich aktuell mit einem Beratungsgespräch über meine Berufliche Zukunft? :stupid:
Ich kann ja Froh sein, wenn ich irgendwann überhaupt mal wieder arbeitsfähig werde.
Und wenn dies der Fall wäre, würde ich dann ja auch wahrscheinlich wieder in meinem bisherigen Job arbeiten. Mit Ende 40 noch eine Umschulung zu machen, um dann mit Anfang 50 in einem vollkommen neuen Beruf, ohne entsprechende Berufserfahrung neu anzufangen, ist es doch reichlich spät.

Mein Therapeut ist seit 22.12. auch im Urlaub und ihn deshalb über die Feiertage zu stören und nachzufragen wie ich mich am besten verhalten soll, wollte ich auch nicht.
Nun hoffe ich einfach, daß ich mich richtig entschieden habe, diesen Termin mit der Begründung AU (krankgeschrieben) abzusagen.

Den Bürgergeld-Bescheid habe ich noch nicht vollständig überprüfen können.
Jedoch habe ich im Internet lesen können, daß es wohl rechtens ist, daß die Nebenkosten-Rückerstattung von 2022 (erhalten im Juli 2023), als “Einkommen“ angerechnet wird, obwohl ich ja die NK von 2022 noch mit meinem ALG1 bezahlt habe. :annoyed:
Das frustet mich auch schon wieder.

L.G. Tobe
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Leyndin
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Beitrag Mi., 27.12.2023, 08:08

Unfassbar, dieses Gebahren. Ich habe neulich auch einen Brief bekommen wegen einer Rechtssache aus Deutschland der mit einer Frist verbunden ist - der Brief kam nicht eingeschrieben und hatte 16 Tage Laufzeit. Warum um Himmels willen versenden Ämter wichtige Post nicht eingeschrieben? So können sie ja überhaupt nicht davon ausgehen, dass etwas überhaupt angekommen ist? (Du musst mir die Fragen natürlich nicht beantworten, du kannst da schliesslich gar nichts für, aber es wundert mich sehr)
Ich habe dir leider keinen guten, validen Tipp, da mir euer System zu fremd ist, aber vielleicht gibt es bei euch auch so etwas wie eine Patientenorganisation, die Sozialversicherungsberatung macht? Der Dschungel scheint mir geradezu unfassbar undurchschaubar. Hier heissen die Procap, da hat es auch Rechtsanwälte, die einem für einen geringen Beitrag zur Seite stehen.

Auch was für - vielleicht kreative - Lösungen es geben könnte, irgendwie sehr niedrigprozentig irgendwo einen Fuss in die Tür zu bekommen mit Unterstützung. Aber es ist ganz sicher richtig, dass du so einen kurzfristigen Termin nicht annimmst zu so einer Unzeit. Erst deine Möglichkeiten kennen, dann Termin.

Ich denke an dich und wünsche dir viel Kraft.


kaja
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Beitrag Mi., 27.12.2023, 08:57

Behördenpost wird meist elektronisch frankiert, d.h. da gibt es keine Briefmarken.

In Berlin wird z.B. die Behördenpost überwiegend mit der Pin AG verschickt. Sie hatten aber im Dezember Zustellzeiten von teilweise 10 Tagen. Generell gelten behördliche Schreiben erst einmal nach drei Tagen als zugestellt, der Nachweis ist dann aber streitbar.

E-Mails gelten leider (außer mit elektronischer Signatur) nicht als "Schriftform". Ich würde die Krankmeldung deshalb parallel auch postalisch übermitteln. Der sicherste Weg einer Einreichung von Unterlagen beim Jobcenter ist persönlich und mit Beleg welche Unterlagen eingereicht wurden. Ich habe mir das jedes Mal unterschreiben lassen, denn selbst ein Einschreiben belegt nur, dass etwas verschickt wurde, jedoch nicht welchen Inhalt es hat.

Sie müssen dich regelmäßig zur Mitwirkung auffordern, z B. mit einem Gesprächstermin. Solltest du langfristig AU sein, geht es z.B. auch darum das du einen Antrag auf EM-Rente stellst. Die können natürlich keine Kosten tragen, für die ein anderer zuständig ist, hier dann z.B. die DRV.

Umschulung mit Ende 40 ist übrigens gar kein Problem. Es herrscht überall Fachkräftemangel. Die letzte Umschülerin die bei uns eingestellt wurde, war 51 und hatte in dem Jahr den Abschluss gemacht. Es sind dann immerhin noch gute 16 Jahre bis zur Rente.

Den Bürgergeldbescheid kannst du extern prüfen lassen, genauso wie die Sache mit der Nachzahlung.

Ich kann dir für sowas immer wieder nur eine vernünftige Begleitung empfehlen. Mein Therapeut lebte dank seinem Einkommen in einer völlig anderen Welt und war natürlich auch fachlich da eher unbrauchbar. Er hatte eine sehr naive Herangehensweise an die Thematik und das gab oft Stress zwischen uns.
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Tobe
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Beitrag Mi., 27.12.2023, 12:30

Tamila hat geschrieben: Mo., 25.12.2023, 22:00 Bestimmt hat auch hier Tobe bereits alles erledigt, weil es im Mai war.
Stimmt und wenn Du mehr als nur die Überschrift gelesen hättest, wüstest Du dies auch. ;)
Die Tipps die Du hier gegeben hast, wurden alle schon beantwortet und erklärt.


Bis auf den hier...
Tamila hat geschrieben: Mo., 25.12.2023, 22:00 Im Übrigen: für alle die dann ggf von Bürgergeld in die EM Rente kommen, Wohngeld plus zuerst beantragen, zb wenn die EM Rente zu klein ist. Nicht gleich den unglaublich umfangreichen Antrag auf Grundsicherung (bei voller und dauerhafter EM Rente) oder auf Sozialhilfe (bei teilweiser oder voller Erwerbsminderungsrente auf Zeit) stellen!

Seit Januar 2023 gab es eine Wohngeld Reform. Sog "Wohngeld plus". Für manche reicht dann eine kleine EM Rente plus Wohngeld zum Leben.
Zwar prüfen die Sozialämter auch den Wohngeldanspruch, doch muss man einen deutlich längeren Antrag ausfüllen und viele Belege abgeben.
Dieser Tipp ist irreführend und zudem auch noch falsch. :roll:
Siehe auch hier...
Wer hat Anspruch auf das „Wohngeld Plus“?

Hierzu zählen Haushalte mit einem geringen Einkommen – dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... rm-2125018


L.G. Tobe
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