Therapiekosten von der Steuer absetzen

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Charlie Foxtrott
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Therapiekosten von der Steuer absetzen

Beitrag Mi., 07.06.2023, 09:52

Liebe Leute,

wollte gerade meine selbst finanzierten Therapiestunden aus dem letzten Jahr von der Steuer absetzen. Nun stolpere ich über die neue Regelung, dass VOR der Behandlung ein Attest, welches die Notwendigkeit der Behandlung bestätigt, vorliegen muss. Laut Anleitungsbogen kann es der Arzt, Therapeut oder sogar Heilpraktiker ausstellen. Laut Webrecherche kann das nur der Amtsarzt.
Bin ganz schön geplättet: Die private Finanzierung habe ich doch gewählt, weil es mir nach Therapieabbruch durch den Thera so dreckig ging und die Suche nach kassenfinanzierter Fortsetzung langwierig und wenig erfolgversprechend war. Die 116117 war nicht erreichbar, die Terminservicestelle vermittelt nur x-beliebige Theras ohne einschlägige Spezialisierung (böse gesagt: die, wo freiwillig niemand hingeht), fürs Kostenübernahmeverfahren hatte ich nicht genug Absagen (die muss man auch erst mal kriegen), OEG ist hochkompliziert, erniedrigend und langwierig und MB-Fonds greift bei mir nicht, weil zwar Angehörige einer Institution beteiligt waren, die Tat aber auf neutralem Boden stattfand.
Und dann soll ich noch zum Amtsarzt, der mich die Spirale wieder durchlaufen lässt oder in eine Akutklinik steckt, wo nur stabilisiert wird und Patient dann wieder auf die Suche geschickt wird? Dabei ist die Lösung so einfach: Eine zeitnahe, spezialisierte, zielgerichtete ambulante Behandlung. Ist doch auch für den Fiskus viel einfacher, da ich so meinen Arbeitsplatz behalten habe.
Habt Ihr da Erfahrungen?

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chrysokoll
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Beitrag Mi., 07.06.2023, 10:15

also ich habe Therapiekosten einfach ohne genauere Nennung bei der Steuererklärung abgegeben, summiert mit anderen Arzt- und Zahnarztkosten, Brillen etc.. Wurde akzeptiert, da hat nie das Finanzamt nachgefragt oder irgendwas gefordert.
Ok, die haben nicht mal Belege oder einen Nachweis gefordert um welche Behandlungskosten es sich überhaupt handelt

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BluePoint
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Beitrag Mi., 07.06.2023, 12:15

Man kann eine Therapie bei der Steuer absetzen? Bitte was? Gilt das nur für Deutschland? Und auch Zahnarztkosten?

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Charlie Foxtrott
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Beitrag Mi., 07.06.2023, 12:57

@Bluepoint: Ja, kann man. Sogar Heilpraktikerkosten, Brille, Zahnersatz, Medikamentenzuzahlungen. Wie es außerhalb von D aussieht, weiss ich nicht. Es gibt aber eine ziemlich hohe Härtefallgrenze.

@chrysokoll: Uups, da war ich wohl zu ehrlich, habe alle Rechnungen eingereicht plus Kurzattest vom Thera und dass es für meine Berufsausübung wichtig ist. Jetzt kennt das FA meine Diagnose. Es gibt ja dann auch keinen Ablehnungs-Bescheid, ob ich zum Amtsarzt gemusst hätte.
Andererseits, wenn alle, die via Kasse nichts finden, dorthin rennen, ändert sich vllt. mal was.

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chrysokoll
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Beitrag Mi., 07.06.2023, 14:10

BluePoint hat geschrieben: Mi., 07.06.2023, 12:15 Man kann eine Therapie bei der Steuer absetzen? Bitte was? Gilt das nur für Deutschland? Und auch Zahnarztkosten?
ja man kann solche Kosten die man selber tragen muss von der Steuer absetzen. Gibt natürlich eine Höhe die man selber tragen muss, das hängt vom Einkommen ab, aber alles andere kann man absetzen: Brillen, Zahnarzt, Medikamente und eben auch Therapie
Ich kenne nur die Regelung für Deutschland, mit anderen Ländern kenne ich mich nicht aus. Ich mache das mit meiner Steuerberaterin jedes Jahr und sammle alle Belege, allerdings wollte das Finanzamt da noch nie Belege sehen und hat die Kosten immer als Pauschalangabe akzeptiert (klar, das waren bei mir keine horrenden Summen)


Kirchenmaus
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Beitrag Mi., 07.06.2023, 15:52

BluePoint hat geschrieben: Mi., 07.06.2023, 12:15 Man kann eine Therapie bei der Steuer absetzen? Bitte was? Gilt das nur für Deutschland? Und auch Zahnarztkosten?
Ja, das sind sogenannte Gesundheitskosten.
Es ist in Ordnung, mich zu akzeptieren.

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saffiatou
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Beitrag Mi., 07.06.2023, 21:15

Da
Kirchenmaus hat geschrieben: Mi., 07.06.2023, 15:52 Ja, das sind sogenannte Gesundheitskosten.
genau, in diesem Abschnitt setzte ich auch da meine Medikamentenzuzahlungen und meine Fahrkosten zu Therapie und Arzt ab. Immer schön alle belege sammeln... :-D Bisher wurde das immer ohne Prüfung (also nur die Belege eingereicht) anerkannt
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diesoderdas
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Beitrag Mi., 07.06.2023, 22:09

Ich kenne es so, dass man nur Sachen angeben kann, die ärztlich verordnet werden.
Manchmal scheinen Finanzämter aber auch alle mögliche andere zu akzeptieren, was dann aber wohl eher Glückssache ist.

Meine Steuersoftware sagt bezüglich Psychotherapie: Kann man unter Krankheitskosten angeben, wenn vor Behandlung ein amts- oder vertrauensärztliches Attest vorliegt.

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saffiatou
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Beitrag Mi., 07.06.2023, 22:56

Versuche es doch erst mal einfach so anzugeben ( bei meinem Steuerprogramm wir da nicht nachgefragt) und wenn das Finanzamt das nicht anrechnet, kannst du Widerspruch einlegen und das nachreichen
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Gespensterkind
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Beitrag Do., 08.06.2023, 06:22

Ich würde auch versuchen, es erst einmal ohne Nachweis einzureichen - oder "nur" eine Bescheinigung über die Notwendigkeit von Deinem Therapeuten. Vielleicht wird das dann ja so akzeptiert.
Ich hab leider eher schlechte Erfahrungen damit gemacht, weil das für mich zuständige Finanzamt total genau und kleinlich ist (bei allen von mir angegebenen Kosten aber so - wusste ich also schon vorher) - die haben also tatsächlich das rechtlich erforderliche Attest vom Gesundheitsamt verlangt. Und mich ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Kosten der PT erst dann absetzbar sind ab dem Datum des Gesundheitsamt-Attests.
Mit dem Gesundheitsamt habe ich mich auseinandergesetzt: die wussten zunächst überhaupt nicht, wovon ich spreche. Dann wollten sie erst eine Bescheinigung der KK, dass diese die Behandlungskosten ablehnt und eine Bescheinigung meines Therapeuten, dass die Behandlung notwendig ist. Die Bescheinigung der KK hab ich nicht angefordert, weil diese die Behandlung vermutlich gar nicht ablehnt, ich aber trotzdem Selbstzahler sein möchte (auf eigenen Wunsch). Das hab ich so schriftlich dem Gesundheitsamt eingereicht + Bescheinigung meines Therapeuten. Dann musste ich persönlich zum Gesundheitsamt. Diese sagten mir, sie könnten es nicht ausstellen, weil es zunächst über die KK laufen muss.
Darum hab ich mich jetzt nicht weiter gekümmert, weil mir das zu viel und zu anstrengend wurde und ich mir für alle diese Dinge extra Urlaub nehmen muss, um Termine bei Behörden/KK/Gesundheitsamt wahrnehmen zu können. Ich lasse es jetzt sein mit dem Absetzen von der Steuer - aber eigentlich ist das nicht richtig denke ich.

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lisbeth
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Beitrag Do., 08.06.2023, 07:58

Ich hab beide "Optionen" durch.
1x hab ich privat finanzierte Stunden von der Steuer abgesetzt, ohne Attest oder irgendwas. Ging glatt durch.
Ein paar Jahre später (andere Therapie) hat das Finanzamt auf amtsärtzlichem Attest bestanden. Da hatte ich aber auch eine super pingelige Sachbearbeiterin. Weil es für mich um eine Menge Geld ging, hab ich das versucht, dann hätte ich wenigstens die zukünftigen Kosten der Therapie absetzen können Die Amtsärztin hat mir die Notwendigkeit nicht bescheinigen wollen. Sie war Allgemeinmedizinerin und hat 2 Klinikberichte und ein Attest meiner Psychiaterin dann einfach ignoriert. Ohne Worte. Das ist einfach krass. Ich hab irgendwann aufgegeben.

Warum man ausgerechnet für PSYCHOTHERAPIE auch bei approbierten Psychotherapeuten das amtsärztliche Attest braucht, während ich jede HP-Behandlung mit Globuli oder Bioresonaztherapie die nicht evidenzbasiert ist ohne Attest von der Steuer absetzen kann - ich weiß es nicht. Wäre an der Zeit, das mal zu ändern.

Letztlich ist es reiner Zufall ob das Finanzamt das Attest fordert oder nicht. Ich würde es einfach mal versuchen und dann schauen was passiert. Bescheinigung vom Therapeuten oder Haus/Facharzt über Notwendigkeit würde ich auch erstmal weglassen. Dh ich würde es mir im Vorfeld besorgen, aber erstmal nicht einreichen. Wenn das FA was sehen will, kannst du es immer noch nachreichen...
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― Anne Lamott

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lisbeth
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Beitrag Do., 08.06.2023, 08:01

Und, wenn du ohnehin schon über deiner Belastungsgrenze drüber bist: Setze auch die Fahrtkosten zur Behandlung mit an. Belege über die Behandlungstermine hast du ja dank der Rechnungen ohnehin.
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― Anne Lamott

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Charlie Foxtrott
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Beitrag Do., 08.06.2023, 09:47

Gespensterkind hat geschrieben: Do., 08.06.2023, 06:22
Mit dem Gesundheitsamt habe ich mich auseinandergesetzt: die wussten zunächst überhaupt nicht, wovon ich spreche. Dann wollten sie erst eine Bescheinigung der KK, dass diese die Behandlungskosten ablehnt und eine Bescheinigung meines Therapeuten, dass die Behandlung notwendig ist. Die Bescheinigung der KK hab ich nicht angefordert, weil diese die Behandlung vermutlich gar nicht ablehnt, ich aber trotzdem Selbstzahler sein möchte (auf eigenen Wunsch). Das hab ich so schriftlich dem Gesundheitsamt eingereicht + Bescheinigung meines Therapeuten. Dann musste ich persönlich zum Gesundheitsamt. Diese sagten mir, sie könnten es nicht ausstellen, weil es zunächst über die KK laufen muss.
Darum hab ich mich jetzt nicht weiter gekümmert, weil mir das zu viel und zu anstrengend wurde und ich mir für alle diese Dinge extra Urlaub nehmen muss, um Termine bei Behörden/KK/Gesundheitsamt wahrnehmen zu können.
Genau das befürchte ich. Die KK hätte ja bezahlt, aber Therapiebeginn erst in 1 Jahr und dann bei x-beliebiger, die gerade was frei hat ohne Rücksicht auf Verfahren. Habe es ja privat gemacht, weil ich a) die Wartezeit und b) das Prozedere mit KK; OEG, MB-Fonds nicht mehr durchgehalten habe.

@lisbeth
Warum man ausgerechnet für PSYCHOTHERAPIE auch bei approbierten Psychotherapeuten das amtsärztliche Attest braucht, während ich jede HP-Behandlung mit Globuli oder Bioresonaztherapie die nicht evidenzbasiert ist ohne Attest von der Steuer absetzen kann - ich weiß es nicht. Wäre an der Zeit, das mal zu ändern.
Du sagst es. Ist eine politische Frage, die ich, wenn ich wieder bei Kräften bin, mal einem gesundheitspolitischen Abgeordneten meiner Wahl stellen werde.

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