Überweisung vom Arzt

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Dornenstrauch
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Überweisung vom Arzt

Beitrag Do., 25.09.2008, 12:28

Hi,

ich weiß zwar, dass diese Fragen alle dumm sind aber trotzdem: mein Thera fing gestern plötzlich an er wolle von nun an, dass ich die 10 € nicht mehr bei ihm zahle sondern ne Überweisung vom Arzt bringe. Und wenn ich ja eh schon zum Arzt gehe und bla bla bla. Das 1. ist schon mal: ich gehe nicht zum Arzt, ich bin gesund und ich gehe auch nicht hin wenn ich erkältet bin oder sonst was. 2. was bringt das? und wie soll ich das überhaupt machen? Zum Hausarzt gehen und sagen ich brauch ne Überweisung zum Psychoheini? Und v.a muss ich beim hausarzt nicht auch diese 10 € zahlen??
Und dann meinte er noch Studenten seien eh von den 10 € befreit. Stimmt das? Wäre mir vollkommen neu, war erst kürzlich beim zanarzt und die wissen, dass ich studiere und sie haben nichts gesagt, als ich die 10€ gezahlt habe.

Danke für alle Antworten!

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stern
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Beitrag Do., 25.09.2008, 12:34

Zum Hausarzt gehen und sagen ich brauch ne Überweisung zum Psychoheini?
So mache ich das... nur sage ich zum Psychotherapeuten . Beim Hausarzt (wahlweise auch Psychiater) zahle ich einmal die 10€ und hole dort dann alle Überweisungen ab, die ich benötige...
Und dann meinte er noch Studenten seien eh von den 10 € befreit. Stimmt das?
Bin ich mir nicht sicher... ich würde mich an deiner Stelle bei deiner KK erkundigen, ob für dich eine Zuzahlungsbefreiung greift (wenn dann erteilt die die Krankenkasse). Dann brauchst du vermutlich zwar immer noch eine Überweisung, aber ohne 4x10€ (pro Quartal).

Ich hab btw. noch nie bei meinem Psychotherapeuten bezahlt... ob ein PT die Zahlung verwehren kann, weiß ich nicht...

Denke dass er jetzt eine Überweisung will, hat für ihn pragmatische/abrechnungstechn. Gründe.
Liebe Grüße
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F43_1
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Beitrag Do., 25.09.2008, 12:52

Also:

1. Der PT muss die 10€ annehmen und abrechen (Das will er nämlich nicht!!!!)
2. Einen Überweisung ist doch schnell erledigt via Hausarzt oder irgendeinem Arzt (Urologe geht auch! )
3. Zuzahlungsbefreiuung hat etwas mit EInkommen zu tun. Deine KK rechnet dir das aus (Zuzahlungsgrenze). Selbst ALG-Bezieher müssen zahlen, somit auch Studenten! Es kommt also auf das Einkommen an.
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Beitrag Do., 25.09.2008, 13:14

ok also danke schon mal für die Antworten.
Warum sagt er mir dann nicht gleich, dass er keine Lust auf diesen Abrechnungskram hat??
aber muss ich dann beim hausarzt nicht auch jedes Quartal 10 € zahlen?
Sagt mir mal bitte kurz, ob wenn ich es so mache, es richtig ist: ich geh zu irgendeinem Arzt und sag "einfach" ich brauch ne Überweisung zum psychotherapeuten (zufrieden, stern? ) Und dann bekomme ich es hoffentlich ohne dass ich noch etwas machen muss!? Muss ich da überhaupt bis zum Arzt oder kann mir das auch die Sprechstundenhilfe geben?

Danke!

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F43_1
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Beitrag Do., 25.09.2008, 13:36

Du gehst in einem Quartal zu einem Arzt, dort bezahlst du 10€ und dieser Arzt ist berechtigt dich zu überweisen. Es werden keine weiteren Gebühren fällig. Die Überweisung erfolgt zu 99,9% ohne jegliche große Aktion. Evtl. fragt die Helferin nach dem Grund und dann muss man eben seine Diagnose angeben....das ist ja nun wirklich kein Prblem. Ansonsten sollen die FFE eintragen.

Jeder Arzt den du mit Überweisung aufsuchst kann dich wiederum überweisen OHNE neue Zuzahlung. Das gilt nicht für PT, außer er ist Arzt.
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Bärenmarke
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Beitrag Do., 25.09.2008, 14:19

Hallo Dornenstrauch,

ich habe zuerst auch die 10 Euro beim Therapeuten immer bezahlt und dann doch einen Hausarzt gesucht. Also zum Arzt um die Ecke, zur Sprechstundenhilfe: Ich dachte mir, ich wähle diesen Arzt als Hausarzt, geht das? Sie grinst, klar. Ich: Dann bräuchte ich auch gleich noch eine Überweisung. Sie: Kein Problem. Wohin? Ich: Psychotherapeuten.
ich sollte warten. nach einer weile werde ich gerufen und sie meint, der arzt möchte mich erst einmal kennenlernen, bevor er mir diese Überweisung ausstellt. also gehe ich zu ihm hin, fröhlich strahlend: ich brauche Therapie. (ich sah nicht depressiv aus, mir ging es aber gar nicht gut.) Erst nachdem er dann hörte, was alles war, hat er mir die Überweisung ausgestellt...

Auch Studenten müssen die 10 Euro pro Quartal bezahlen, außer wenn sie eine Befreiung bekommen (2% des Jahresbruttoeinkommens -bzw. 1% für chronisch kranke- für Medikamente, Zuzahlungen, etc überschritten)

Viel Glück
Eire

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Beitrag Do., 25.09.2008, 17:49

gut danke ihr beiden. Jetzt weiß ich wie ich es machen muss.

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Beitrag Mi., 01.10.2008, 10:21

War heut beim Arzt... habe gesagt, dass ich ne Überweisung zum Psychotherapeuten möchte, hab sie bekommen...
Ist es normal, dass auf der Überweisung "erbitte Befundbericht" draufsteht?

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Beitrag Mi., 01.10.2008, 10:55

Ja.
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Beitrag Mi., 01.10.2008, 11:25

und das soll weniger Arbeit sein als ne Abrechnung? oder wird das einfach ignoriert?

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Beitrag Mi., 01.10.2008, 11:34

Das ist sein Problem , soll dir ja egal sein.
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Beitrag Mi., 01.10.2008, 11:44

ok danke.
Ich muss das ja jetzt nicht verstehen... er wollte eine Überweisung und die hat er!

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stern
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Beitrag Mi., 01.10.2008, 11:54

Ist es normal, dass auf der Überweisung "erbitte Befundbericht" draufsteht?
Auf der Überweisung von Hausarzt? Stand auf meiner noch nie drauf... vielmehr war das bei mir so:

Ich musste bei meinem Psychotherapeuten irgendwann einen Bogen ausfüllen, ob ich wünsche, dass der Thera meinem Hausarzt einen Bericht erstattet (war damals neue Regelung).

Ich (für meinen Teil) kreuzte nein an... denn in so einem Bericht können eben mitunter auch recht persönliche Dinge stehen. Das braucht mein HA gar nicht wissen... zumal er (bei mir) eh nur als Überweisungsaussteller fungiert und nichts mit der Behandlung zu tun hat.

Anders sähe das z.B. bei der Zusammenarbeit zwischen meine Facharzt und Psychotherapeuten aus... da gebe ich dann schon mal eher eine Entbindung von der Schweigepflicht (und habe das auch schon). Weil ich da einen Sinn in der Kooperation sehe. Da beide behandeln und mein Doc z.B. auch mal eine Klinikeinweisung rauschreiben muss oder oder oder. Wenn dieser Arzt dann besser "im Bilde" ist, macht das für mich Sinn.

Wobei ich nicht weiß, ob du dem Atzt, durch Nichterteilung der Entbindung von der Schweigepflicht den Bericht verwehren kannst. Aber ICH GLAUBE eher schon, denn auch ein Psychotherapeut darf IM ALLGEMEINEN nicht so ohne weiteres OHNE DEINE Zustimmung Berichte an x-beliebige Ärzte schicken (Schutz deiner Persönlichkeit).
Zuletzt geändert von stern am Mi., 01.10.2008, 12:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag Mi., 01.10.2008, 12:01

Es ist wirklich nicht "seltsam", wenn der Hausarzt oder Überweiser die MItbehandlung ankreuzt und einen Bericht anfordert. Das ist übrigens Gang und gebe zwischen allen Ärzten! Eine Überweisung bedeutet gleichzeitig die Übergabe eines Berichtes. Das macht auch grundsätzlich Sinn und ist meines Erachtens im Rahen der Mitbehandlung kein Verstoss gegen die Schweigepflicht, wenn das nötige Maß nicht überschritten wird. Wir müssen hier auch unterscheiden:

Befundbericht
Behandlungsbericht
Gutachten

Befundberichte sind Kurzberichte mit den Diagnosen und der Medikation. Behandlungsberichte umfassen die Therapieziele, Methoden und Erfolge. Gutachten sind bis zu 100 Seiten starke ausführlichste Berichte über die gesamte Behandlungszeit.
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stern
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Beitrag Mi., 01.10.2008, 12:11

Es ist wirklich nicht "seltsam", wenn der Hausarzt oder Überweiser die MItbehandlung ankreuzt und einen Bericht anfordert.
Was üblich ist, weiß ich schlichtweg nicht.

Wenn der Arzt in einer MITBehandlung involviert ist, dann macht das auch Sinn. Aber ich glaube das entsprechende Kreuz lautet Mit- bzw. Weiterbehandlung. Und bei mir ist das eher eine Weiterbehandlung ... zumal ich mit meinem HA nicht die besten Erfahrungen machte, was meine psychische Beschwerden angeht.

Um welche Berichte es ging, weiß ich nicht... aber mein Thera erklärte mir damals - glaube - ich, dass er neuerdings Berichte (regelmäßig) an meinen HA (oder Überweiser?) erstatten müsse (neue Regelung). Ich könne das aber auch ablehnen. Daher:
und ist meines Erachtens im Rahen der Mitbehandlung kein Verstoss gegen die Schweigepflicht
Ja... deckt sich dann mit dem obigen: Solange der Patient die Berichterstattung nicht ablehnt, ist's erlaubt.

Ein Verstoß wäre es aber in meinem Fall, denn ich lehnte die Erlaubnis zu dieser Berichterstattung (an meinen Hausarzt) ab .

Und diesen Bogen muss - glaube ich - so gut wie jeder Patient neuerdings beim Thera ausfüllen. Von dem Bogen erzählte auch eine Freundin, die kürzlich eine PT aufgenommen hat.

Für meinen Teil bin ich jedenfalls wirklich nicht interessiert, dass zu viele Stellen zu viele persönliche Infos "einfach mal so" erhalten. Ich wäge daher - wie gesagt - ab, ob es für meine Behandlung nützlich ist, wenn etwas weitergegeben wird.
Zuletzt geändert von stern am Mi., 01.10.2008, 12:15, insgesamt 1-mal geändert.
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