Arbeitgeber über Behandlung/Erkrankung informieren?

Das Leben ist wesentlich durch unsere Arbeit geprägt. Der Job kann jedoch auch Quelle von Ärger und Frustration sein, oder persönliche Probleme geradezu auf die Spitze treiben...
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a.shore90
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Arbeitgeber über Behandlung/Erkrankung informieren?

Beitrag Mo., 30.08.2010, 18:30

Hallöchen.

Ich habe vor kurzem eine Ausbildungsstelle bekommen. Nun habe ich dazu eine für mich recht wichtige Frage: Muss ich meinen Arbeitgeber ganz generell auf eine psychische Erkrankung bei mir hinweisen oder auch, dass ich regelmäßig zu einem Psychologen gehe?

Gruß.

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estelle
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Beitrag Mo., 30.08.2010, 19:16

Hallo a.shore90,

meine Tochter hat auch vor kurzem einen Ausbildungsplatz bekommen und brauchte dafür ein
Gesundheitszeugnis.
Nun ist sie aber erst 17 Jahre alt, deswegen brauchte sie eine spezielle Jugenduntersuchung.
Ich habe extra geguckt ob auf diesem Fragebogen auch etwas über psychische Erkrankungen
angekreuzt werden muß, weil unser Hausarzt soetwas grundsätzlich nicht ausfüllt, da er meint
dafür sei er nicht zuständig.
Es ging in diesem Gesundheitszeugnis aber nur um körperliche Erkrankungen.

Ich glaube ich würde so etwas nicht angeben, um den Ausbildungsplatz nicht zu gefährden.
Es sei denn es wird ausdrücklich gefordert ein Attest über die psychische Gesundheit erstellen
zu lassen.

Gruß,
Violetta.

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Strawbeary
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Beitrag So., 15.05.2016, 11:14

Hallo,

Ich stehe auf der Warteliste einer Klinik für die Traumastation. Wartezeit 6-9 Monate. Der AG meines 450-Euro-Jobs weiß es, also alles easy.
Allerdings bin ich kurz davor ein Arbeitsverhältnis auf Teilzeit einzugehen. Ich bin dringend darauf angewiesen, da ich derzeit keine Hilfen vom Staat mehr bekomme und auch nicht mehr ALG2-berechtigt bin, aufgrund einer geringeren Erbsumme, die ich aber zur Schuldentilgung verwendet habe. Laut Amt hätte ich von dem Geld x Monate leben müssen und so lange kann ich kein ALG2 mehr beantragen, egal ob das Geld weg ist oder nicht.
Ich will auch kein ALG 2 mehr, ich will arbeiten, unbedingt.

Jetzt ist das Problem, dass ich gleich 2 Jobs in Aussicht habe. Die einen haben im Personalfragebogen stehn, ob man einen längeren KH-Aufenthalt geplant hat. Noch ist der Bogen nicht unterschrieben oder abgegeben. Ich denke ich könnte rechtlich belangt werden, wenn ich nein ankreuze und somit lüge.
Beim 2. Job wurde ich nichts derartiges gefragt. Bin ich hier verpflichtet das mitzuteilen? Das Problem ist, dass die AG des 2. Jobs den AG meines 450-Euro-Jobs kennt und da rauskommen könnte, dass ich vorm Abeitsvertrag schon davon wusste. Außerdem drängt mich meine Kollegin aus dem 450-Euro-Job, die es weiß, weil es sie betreffen wird, wenn ich gehe, dass ich das der AG der Teilzeitstelle vorher sagen muss. Auch die Kollegin kennt die AG der Teilzeitstelle persönlich.
Selbst mein Psychotherapeut sagt ich müsse das vorher sagen.

Ich hab natürlich Angst, dass ich hinterher keinen der beiden Teilzeitjobs bekomme, kein ALG2 und wir haben jetzt schon kein Geld mehr die Miete zu bezahlen.
Ebensowenig möchte ich gleich fremden neuen AGS mitteilen, dass ich psychische Hilfe in Anspruch nehmen muss. Der AG meines 450-Euro-Jobs weiß auch dies, aber dort ist das Vertrauensverhältnis gut und ich hab keinerlei Nachteile zu erwarten. Aber fremden AGs mag ich das nciht sagen. Ich mag auch nicht so viel Privates an den Arbeitsplatz schleppen. Es geht niemanden was an ob ich körperlich oder seelisch krank bin.

Da ist auch schon die nächste Frage: Kann man während des Klinikaufenthaltes sich so krank schreiben lassen, dass nicht raus kommt, dass man in einer Psychosomatischen Klinik ist? Die in der Klinik meinten, sie hätten zwar neutrale Briefköpfe, aber wer Googlen kann findets eh raus.

Mir ist das einfach gar nicht recht das offen legen zu müssen psychisch krank zu sein Ich leide unter komplexer PTBS

Danke schon mal fürs Lesen,
LG Strawbeary


Eremit
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Beitrag So., 15.05.2016, 15:19

Strawbeary hat geschrieben:[…] Ich will auch kein ALG 2 mehr, ich will arbeiten, unbedingt. […]
Strawbeary hat geschrieben:[…] wir haben jetzt schon kein Geld mehr die Miete zu bezahlen. […]
Damit ist im Grunde bereits alles gesagt bzw. geschrieben.

Verschiebe den Klinikaufenthalt, bis Du Dir diesen finanziell und zeitlich leisten kannst. Etwas anderes bleibt Dir ohnehin nicht übrig, wenn Du genau darüber nachdenkst. Die Lohnerwerbstätigkeit sollte immer an erster Stelle stehen.

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Strawbeary
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Beitrag So., 15.05.2016, 15:29

Danke für deine Antwort, auch wenn ich mich missverstanden fühle.

Der Klinikaufenthalt wäre erst in 6-9 MONATEN und somit wäre ich dann aus der Probezeit raus, würde Lohnfortzahlung bekommen und könnte ihn mir leisten.
Dennoch will ich wissen ob ich den geplanten Klinikaufenthalt jetzt schon angeben muss beim Eingehen eines Arbeitsverhältnisses.

Ich geh ja nicht jetzt sofort oder nächste Woche.

Der Aufenthalt ist unbedingt notwendig und kein Wellnessurlaub. Die Gesundheit hat ja oberste Priorität. Ohne Gesundheit geht gar nichts, auch nicht langfristige Berufstätigkeit.

Glaube du hast überlesen, dass ich sowieso 6-9 Monate Wartezeit hab in der ich arbeiten und vorsorgen kann? Und wie gesagt, hier in Deutschland gibts Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

LG Straw


Eremit
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Beitrag So., 15.05.2016, 16:43

Strawbeary hat geschrieben:Der Klinikaufenthalt wäre erst in 6-9 MONATEN und somit wäre ich dann aus der Probezeit raus, würde Lohnfortzahlung bekommen und könnte ihn mir leisten.
Warum bist Du Dir da so sicher, dass Du Lohnfortzahlungen bekommst? Und, warum bist Du Dir so sicher, dass Du nach der Probezeit fest angestellt wirst? Schließlich würdest Du dann mehr kosten, aber nicht mehr Arbeitsleistung erbringen.
Strawbeary hat geschrieben:Der Aufenthalt ist unbedingt notwendig und kein Wellnessurlaub. Die Gesundheit hat ja oberste Priorität. Ohne Gesundheit geht gar nichts, auch nicht langfristige Berufstätigkeit.
Ich fürchte, Du musst früher oder später Deine Prioritäten überdenken. Am wichtigsten ist immer Geld, schließlich musst Du Miete und Nahrung bezahlen. Was bringt es Dir denn, wenn Du einen Klinikaufenthalt bewilligt bekommst, aber nichts zu essen hast und nachher auf der Straße stehst? Ich denke nicht, dass das besonders förderlich für die Gesundheit sein dürfte …
Strawbeary hat geschrieben:[…] Und wie gesagt, hier in Deutschland gibts Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Papier ist geduldig, wie es so schön heißt …

Ich würde an Deiner Stelle den Job mit dem höchsten Lohn annehmen und nicht angeben, dass ein längerer Klinikaufenthalt geplant ist. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat sich das mit dem Job ohnehin erledigt, bevor Du den Klinikaufenthalt antreten kannst. Solltest Du wider Erwarten eine Festanstellung ergattern können, wirst Du ja wohl nicht so blöd sein und diese für einen Klinikaufenthalt aufs Spiel setzen, oder?

Versetze Dich einfach mal in Deinen (zukünftigen) Arbeitgeber hinein und stelle Dir folgende Frage:

"Warum sollte ich eine (chronisch) kranke Teilzeitkraft einstellen, noch dazu fest, wenn zu erwarten ist, dass diese Teilzeitkraft immer wieder ausfällt?"

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Hiob
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Beitrag Mo., 16.05.2016, 13:49

Strawberry: "...Dennoch will ich wissen ob ich den geplanten Klinikaufenthalt jetzt schon angeben muss beim Eingehen eines Arbeitsverhältnisses...."

Nein, das musst du nicht angeben. Wenn ich die Stelle unbedingt haben will und es dennoch angebe, bin ich einfach sehr nett und schön blöd.

Lediglich sofern der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch bei offensichtlichen Dingen nachfragt, z.B. ob du schwanger bist, weil man es bereits sieht...ist die Rechtslage etwas anders, man kann dazu nachlesen.

Eremit, sie ist sich deshalb sicher, Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zu bekommen, weil man das bereits nach 4 Wochen Arbeiten bekommt. Sobald die Klinik losgeht, wird sie krank geschrieben...das meldet sie sofort dem Arbeitgeber, der wird nach einigen Wochen bei der Kasse und ihr nachfragen, worum es geht und ihr nach einiger Zeit kündigen, um den nächsten auszusaugen, bis der wieder krank ist.

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Alienia
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Beitrag Mo., 16.05.2016, 14:35

Also ich habe mal direkt mitbekommen, wie Arbeitgeber über psychisch Kranke denken bzw. reden:

"Die ist doch dann gar nicht mehr einsetzbar/belastbar"

"Wenn die nicht freiwillig geht, dann wird sie eben rausgemobbt."

"Die kostet doch nur Geld und leistet nichts."

Ok, das ist vielleicht ein Negativbeispiel. Und es gibt vielleicht auch andere Arbeitsgeber...
Aber Arbeit bedeutet ja Leistung und Geld. Die Arbeitnehmer sind da nur Mittel zum Zweck. Wenn rauskommt, dass du psychisch krank bist, wirst du natürlich als weniger belastbar eingeschätzt. Ausfälle und Klinikaufenthalte kosten dem Arbeitgeber Geld. Und das will er vermeiden. Und er wird sich fragen, ob du genauso viel Arbeit schaffst, wie ein psychisch gesunder Arbeitnehmer. Je mehr er finanziell unter Druck steht, desto mehr wird das Gewicht haben.

Ich persönlich würde das alles solange verheimlichen wie es nur geht. Auf den Fragebogen würde ich das auch nicht angeben. Auf der Krankmeldung die zu deinem Arbeitgeber geschickt wird, ist immer der Klinikstempel drauf, von wo die Krankmeldung kommt. Also ich glaube, das geht nicht. Außer du würdest dich vom Hausarzt krank schreiben lassen... aber ob der das macht, weiß ich nicht. War aber meine Idee von bei meinem letzten Klinikaufenthalt. Meiner Meinung wäre das der einzige Weg, um zu verheimlichen, aus welchen Gründen man krank geschrieben ist. Aber hab das selbst dann doch nicht ausprobiert, weil ich nicht mehr zu meinem Hausarzt kam.
Es riecht nach Heldentaten und Kerosin
Bären erwürgen, Metall verbiegen
Mehr Kerben im Colt, genug Risse im Riemen
Flanke, Dropkick, aufgestiegen.

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Krang2
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Beitrag Fr., 20.01.2017, 00:37

Falls das Problem jemals wieder aktuell werden sollte: Auch wenn das JobCenter erwartet, daß du so und so lange von dem ererbten Geld leben kannst, bist du bezugsberechtigt, sobald es alle ist, erst recht, wenn du bereits Mietrückstände nachweisen kannst. Auch wenn du selbstverschuldet in Not geraten bist - laß dir die Schuldentilgung nötigenfalls quittieren, als Nachweis, wo das Geld geblieben ist. Ansonsten ist die Angabe eines geplanten Klinikaufenthaltes eine Prioritätenfrage, die nur du selbst festlegen kannst.

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