Therapieabbruch kostenfrei möglich?

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
Antworten
Benutzeravatar

Thread-EröffnerIn
Seiltänzer
sporadischer Gast
sporadischer Gast
weiblich/female, 46
Beiträge: 13

Therapieabbruch kostenfrei möglich?

Beitrag So., 13.05.2012, 13:05

Hallo,
ich habe nicht wirklich vor, meine (von der Krankenkasse finanzierte) Therapie abzubrechen, aber es würde mich beruhigen zu wissen, dass ich es ohne finanzielle Nachteile könnte. Es ist extrem stressig für mich, alle Verpflichtungen unter einen Hut zu bekommen, manchmal glaube ich, nicht alles zu schaffen. Wenn ich einen Therapietermin nicht lange genug vorher absagen könnte, müsste ich eine hohe Ausfallkostenerstattung zahlen. Das hängt wie ein Damoklesschwert über mir und belastet schon fast das Verhältnis zum Therapeuten. Die Vorstellung, es gar nicht mehr hinzubekommen und die ganze restliche Therapie (geplante Stundenzahl) bezahlen zu müssen, ist beängstigend.
Danke für persönliche Erfahrungen und konkrete rechtliche Hinweise.
Seiltänzer

Werbung


candle.
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 56
Beiträge: 14906

Beitrag So., 13.05.2012, 13:34

Hallo Seiltänzer!

Nein, finanziell gibt es da keine Einbußen. Aber warum du abbrichst, kann dir für weitere Therapien Steine in den Weg legen.

Viele Grüße!
candle
Now I know how the bunny runs! Bild

Benutzeravatar

Wandelröschen
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 50
Beiträge: 994

Beitrag Mo., 28.05.2012, 22:58

Hallo Seiltänzer,
Seiltänzer hat geschrieben: Wenn ich einen Therapietermin nicht lange genug vorher absagen könnte, müsste ich eine hohe Ausfallkostenerstattung zahlen.
darf ich mal fragen, was du da für Zeiten hast und wie hoch das Ausfallhonorar wäre?
Gegenüber der KK bist du bei Therapieabbruch für die nicht genutzten, aber genehmigten Stunden nicht regresspflichtig. Deswegen meine Frage zu dem Absagezeitraum und dem Ausfallhonorar bei deinem Therapeuten.
Gruß
Wandelröschen

Wann, wenn nicht jetzt. Wo, wenn nicht hier. Wer, wenn nicht ich.

Benutzeravatar

münchnerkindl
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 38
Beiträge: 9898

Beitrag Mo., 28.05.2012, 23:16

Seiltänzer hat geschrieben:Wenn ich einen Therapietermin nicht lange genug vorher absagen könnte, müsste ich eine hohe Ausfallkostenerstattung zahlen. Das hängt wie ein Damoklesschwert über mir
Ich glaube rechtlich ist es so daß ein Ausfallhonorar bei einer Absage von bis maximal 2 Tagen vorher statthaft ist. Wenn du mindestens 2 Tage vor der Stunde absagst hat ein Therapeut null Handhabe da irgendwas von dir zu verlangen.

Werbung

Benutzeravatar

Thread-EröffnerIn
Seiltänzer
sporadischer Gast
sporadischer Gast
weiblich/female, 46
Beiträge: 13

Beitrag Mi., 30.05.2012, 17:05

Hallo,
und vielen Dank für die bisherigen Antworten. Ich müsste 50 € bezahlen, wenn ich nicht 24 h vorher absage. Da ich den Termin am Montagnachmittag habe, wäre es in meinem Fall aber eben schon Freitag. Außerdem ist es ja heutzutage so, dass man nicht in jedem Fall dem Chef sagen kann, man muss pünktlich gehen, Überstunden sind normal - und dass ich eine Therapie mache, sollte er besser nicht wissen. Und übers Wochenende krank werden kann ich bzw. mein Kind ja auch. Deshalb stresst mich das ein wenig. Ein anderer Termin ist aus verschiedenen Gründen auch nicht gut möglich. Aber ich versuche, durchzuhalten.

Schöne Grüße
Seiltänzer

Werbung

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag