Das persönliche Budget wird bewilligt für die "Teilhabe". Es ersetzt eine sonst zu gewährende Sachleistung, ist aber flexibler und kann mehr Bedarfe abdecken.
Ich habe noch nie gehört, dass von einem persönlichen Budget die Ausbildung eines Begleithundes finanziert werden kann, das heißt aber nicht, dass es unmöglich ist. Man muss es wahrscheinlich sehr gut begründen.
Wenn du so einen Antrag stellst, musst du darlegen, welchen Hilfebedarf im Alltag der Hund decken soll und weshalb er die spezielle Ausbildung dafür benötigt. Dann könnte es vielleicht gehen.
In vielen Fällen dient ein persönliches Budget dafür, dass man z.B. eine Begleitperson hat, um zu Veranstaltungen zu gehen oder überhaupt rauszugehen. Wenn der Hund diesen Bedarf decken kann, könnte das ein Argument sein.
Ansonsten kann man über ein persönliches Budget auch die fachliche Betreuung durch einen Anbieter wie Caritas, Diakonie oder andere finanzieren, also dass einfach eine Fachperson regelmäßig zu einem kommt, mit der man anstehende Probleme aller Art besprechen kann, oder die einem Anleitung und Unterstützung geben kann.
Ist das heute auch noch so aufwenig, mit den Nachweisen, weißt du das zufällig? Ich denke nämlich auch über einen Antrag nach, weil bei mir keine Selbstversorgung mehr möglich ist. Ich schaffe es nicht mal zu den Arztterminen zu erscheinen, muss ständig Termine absagen.
Rein für diesen Bedarf kannst du auch ein ambulant betreutes Wohnen beantragen, statt einem pers. Budget. Das ist meistens unkomplizierter, obwohl die Antragsunterlagen die gleichen sind.
Für den Antrag muss man in der Regel ein Formular (Sozialhilfeantrag) ausfüllen und Nachweise über Einkommen und Vermögen beilegen, außerdem Arztberichte, aus denen die Diagnose hervorgeht. Anhand der Arztberichte wird geprüft, ob eine "wesentliche Behinderung" vorliegt (das ist bei den schwerwiegenderen psychischen Erkrankungen immer gegeben). Vermögen darf man inzwischen bis zu 30.000 EUR haben, es sei denn, man bekommt noch Grundsicherung parallel. Eine selbstbewohnte Eigentumswohnung darf man auch besitzen. Beim Einkommen gibt es einen Freibetrag in Höhe des doppelten Eckregelsatzes plus Kosten der Unterkunft. Wenn Einkommen darüber vorhanden ist, muss man einen Teil davon einsetzen.
Eventuell muss man zu einem Gespräch beim Sozialamt kommen, oder zum Gesundheitsamt, evtl. gibt es auch eine Hilfeplankonferenz, das ist in jedem Landkreis anders. Aber die Leute sind größtenteils nett, man muss keine Angst vor diesen Gesprächen haben. Außerdem ist meistens schon ein Ansprechpartner dabei, der einen unterstützt, z.B. vom sozialpsychiatrischen Dienst oder von dem Anbieter, der das betreute Wohnen machen soll.
Der Vorteil vom ambulant betreuten Wohnen ist neben der schnelleren Antragsbearbeitung, dass du selbst keinen Aufwand mit der Bezahlung hast. Das Geld geht direkt vom Sozialhilfeträger an den Träger des betreuten Wohnens.
Der Vorteil vom pers. Budget ist, dass man flexibler sein kann, mehr oder weniger Hilfe bekommen kann als bei einem normalen betr. Wohnen, und dass man die Person, die einen unterstützen soll, frei wählen kann. Man muss sie allerdings dann auch selber finden und bezahlen, dabei auch daran denken, dass ggf. die Person das Geld versteuern muss und man als Arbeitgeber Abgaben zur Sozialversicherung der Person leisten muss. Je nachdem, in welcher Form die Person tätig wird. Sie kann auch auf Rechnung wie ein Freiberufler arbeiten, dann muss sie sich um ihre Versicherung selbst kümmern. Oder sie kommt von dem Träger eines ambulant betreuten Wohnens selbst, dann ist es fast so unkompliziert wie bei der Sachleistung.