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So., 02.02.2020, 22:33
Solage, es gibt eine Grundregel in Diskussionen:
Der mit den besseren Argumenten gewinnt. Nicht der, der am lautesten oder häufigsten schreit.
So sehr mich persönlich dieses "kleingeistige Art" auch nervt, faktisch stimmt die Argumentation in dem Fall. Die Frau wurde nicht angeklagt, vielmehr wurde ihre Klage zurückgewiesen. Das ist ein UNTERSCHIED.
Wenn Aussage gegen Aussage steht sieht es nicht sonderlich rosig aus, vor Gericht zählen nunmal Beweise. Und das ist schon auch gut so, denn würde man dieses Prinzip ändern, dann könnte jeder jeden anklagen, unabhängig davon ob der wirklich was verbrochen hat. So Fälle gab es ja auch schon.
Die "Unterwäsche-Argumentation"? Geschenkt. Da hat ein Anwalt versucht seinen Job zu machen, mehr nicht. Das eigentliche Problem dürfte die unklare Faktenlage gewesen sein. Wie gesagt: Aussage gegen Aussage. Immer schlecht, da gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. Dieses Prinzip ist allerdings durchaus gut, denn wenn ich jedem Kläger Recht geben würde, ohne passende Beweislage, dann würde das der Willkür Tür und Tor öffnen.
Natürlich ist es eine versuchte "Schuldumkehr" wenn der Frau unterstellt wird, dass ihre Unterwäsche etwas über ihre sexuelle Bereitschaft aussagt, das ist Quatsch. Aber wenn die Frau nicht eindeutig beweisen kann, dass es sich um eine Vergewaltigung gehandelt hat, dann hat sie schlechte Karten. Ist einfach so und ist schon auch GUT so, denn behaupten kann jeder viel. Und auch das kann Existenzen vernichten.