hawi hat geschrieben: Mo., 17.01.2022, 09:17
einfacher ausgedrückt:
Ausschluss für Ungeimpfte:
Wenn sich die Quarantäne durch eine empfohlene Schutzimpfung hätte vermeiden lassen, wird eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz ausgeschlossen. Der Zeitpunkt, von dem an jeder mit einer Impfung gegen Corona die Quarantäne hätte vermeiden können, wurde auf den 1. November 2021 festgelegt.
https://www.aok.de/fk/sozialversicherun ... arantaene/
LG hawi
Das Problem ist aber, dass niemand weiß, wer sich trotz Impfung infiziert. Es wird ja sogar prognostiziert, dass bald jeder mal positiv war, egal ob geimpft oder ungeimpft.
Demnach kann man theoretisch nicht mit dieser Ausschlussregel argumentieren, denn wüsste man von vorn herein, ob man sich als Geimpfter an Tag X infiziert, könnte man ja zuhause bleiben...
Ich finde, diese Aussage trifft nur auf Impfungen zu, bei denen der Impfschutz bei 100% liegt (oder 99,99999%).
Wie argumientiert man also damit? Vollständig Geimpfte infizieren sich ja ebenfalls und müssen in Quarantäne. Und nur weil es wahrscheinlicher ist, dass man als Ungeimpfter sich ansteckt, bedeutet "wahrscheinlich" nicht automatisch "zwangsläufig".