ENA hat geschrieben: So., 09.10.2022, 19:14 Deine Übersicht der Nebenkosten steht im Mietvertrag,
Nein.
Das ist vokommen widersprüchlich. Wenn Du weißt, wie hoch Deine Netto-Kaltmiete ist, kannst Du auch ausrechnen, wie hoch die Nebenkosten sind.ENA hat geschrieben: So., 09.10.2022, 19:14 Ich glaube nicht.
Ich frag mich allerdings auch, warum ich immer noch keine Übersicht über die Nebenkostenposten bekommen habe. Auf jeden Fall steht im Vertrag, dass die Miete 3 Jahre nicht erhöht werden darf. Da die Miete aus Grundmiete und Nebenkosten besteht, wäre das für mich so, dass die Gesamtmiete nicht erhöht werden darf, also die Warmmiete.
Normalerweise sind die aufgeschlüsselt, aber wenn Du einen einzelnen Betrag für alle Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Steuern etc) zahlst, dann werden sie in der Abrechnung, die natürlich erst erfgolgen kann, wenn Du eine Weile dort (ABrechnungszeitraum!!!!) gewohnt hast.
Du kannst den Vemieter bitten das aufzuschlüsseln. Eine Mieterhöhung ist immer nur eine Erhöhung der Netto-Kaltmiete, das andere ist eine Nebenkostenabrechnung (bzw -anpassung) die nur den tatsächlichen Verbrauch bedeutet. Nach einer Erhöhung der Miete um 20% muss meines Wissens der Vermieter immer drei Jahre warten, bis neu erhöht werden darf.
Das ist richtig, aber Du hast Dich in der alten Wohnung ja auch nicht um eine Abrechung gekümmert, wenn Dein Vermieter das nicht gemacht hat, nachgefragt.....ENA hat geschrieben: So., 09.10.2022, 19:14 Bei einer Nachzahlung, die es gab, hat es eben eine Diskrepanz zwischen den vorab bezalten Abschlägen (die sich am Vorjahresverbrauch orientieren) gegeben.
Da war ich ja noch gar nicht hier.
Warum gehst Du nicht mal zu einer Energieberatung der Verbraucherzentrale, oder zu einem Mieterverein, die können direkt auf Deine Fragen anworten, wir können oft nur raten was Du meinst.
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