Man wird wohl auch bei der Coronaimpfung stets die Wahl haben, aber die Möglichkeiten werden halt dann sehr eingeschränkt bleiben.
daheim vorm PC wird sich das aber nicht wirklich auswirken
Italien bzw.Südtirol z.B. und wahrscheinlich noch mehrere.pandas hat geschrieben: Di., 24.11.2020, 13:54 @ Nico
Nenn mir mal ein Land, in welches man derzeit ohne negatives Corona-Test - Ergebnis aus den letzten 72 Stunden einreisen darf.
https://m.pnn.de/potsdam/gesundheit-von ... 86706.htmlAllerdings: Eine gesetzliche Impfpflicht besteht nicht. Der Stadtsprecher sagte, es stehe jedem Träger frei, über das Hausrecht einen kompletten Impfstatus als Zugangsvoraussetzung für den Kita-Besuch zu fordern. Eltern von erkrankten Kindern wurden nach PNN-Informationen vom Potsdamer Gesundheitsamt aufgefordert, auch den Impfstatus von Geschwisterkindern zuzusenden – wären diese nicht geimpft gewesen, hätten diese zum Beispiel vorsorglich nicht mehr Grundschulen unter Aufsicht der Stadt besuchen dürfen. Auch andere Kita-Träger in Potsdam verlangen eine Impfung.
ja, Italien ist auch belizzima, hoffentlich hält es das Land aus, wenn alle Impfgegner es nunmehr dorthin zieht.
Die braucht es in Deutschland dann gar nicht mehr.stern hat geschrieben: Di., 24.11.2020, 14:06 Und das ist genau der Unterschied zu einer staatlichen Impflicht.![]()
Im Falle deiner KITA-beispiele hat das weniger mit Hausrecht zu tun als mit dem Infektionsschutzgesetz. Das war schon vor Corona sehr umfangreich und mit klaren Regeln für etliche sozial beliebte Institutionen.stern hat geschrieben: Di., 24.11.2020, 14:06 Dann kööönte man noch versuchen, sich einzuklagen... aber son Hausrecht wiegt normal auch viel. Und es könnte heißen: Ist ja niemand gezwungen, sein Kind in die Kita zu bringen bzw. genau in diese.
Ach geh - was du nicht sagst!
Was die Argumente angeht: Solange es keine Impflicht gibt (und ich kenne dzt. keine anderweitigen Pläne), braucht man im Grunde gar keine Argumente. Denn man muss sich ja nicht impfen lassen... und daran gibt es an sich nichts zu rütteln. Bei den Masern ist manches anders, denn hier gibt es eine Impflicht für bestimmte Gruppen... hieraus können dann auch andere Verpflichtungen abgeleitet werden.Scars hat geschrieben: Di., 24.11.2020, 11:09
Ich glaube die Sache ist wirklich die mit der Grenzüberschreitung in Kombination mit sozialem Druck und fehlenden Argumenten für meinen Standpunkt. Es ist ja erstmal „nur“ ein psychisches Problem.
Er gilt aber trotzdem im ganzen Land, nur haben die einzelnen Regionen unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten in Korrelation mit dem Infektionsgeschehen.Nico hat geschrieben: Di., 24.11.2020, 20:09 Tja da täuscht du dich leider schon wieder.
Der Teil - Lockdown gilt eben nicht in ganz Italien, sondern er ist im Land sehr unterschiedlich.
So sind z.B. am Gardasee an einem Ufer die Lokale geöffnet und am gegenüberliegenden ausnahmslos geschlossen.
Also, wenn Du mittags schön im Restaurant am Gardasee sitzen kannst, heißt das nicht, dass dort kein Teil-Lockdown ist. Denn die Restis müssen landesweit "erst" um 18.00 Uhr schließen. Möglicherweise ist dies sogar dort etwas länger möglich, vielleicht bis 22 Uhr zum Einsatz der Ausgangssperre.Für ganz Italien wurde eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr verhängt. ... Hotels und Geschäfte dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen geöffnet bleiben, es muss aber mit verkürzten Öffnungszeiten gerechnet werden. Einkaufszentren bleiben am Wochenende geschlossen. Bars und Restaurants müssen grundsätzlich um 18 Uhr schließen. Ein Konsum außerhalb der eigenen Wohnung ist nach 18 Uhr nicht mehr erlaubt.
Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten sind ausgesetzt. Museen, Kinos und Theater sind geschlossen. Tanzveranstaltungen aller Art sind sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Sportveranstaltungen sind grundsätzlich ausgesetzt. Die Lifte und Bahnen in den Skigebieten bleiben für den Amateursport geschlossen. Fitnessstudios, Schwimm- und Thermalbäder sowie Wellnesszentren sind geschlossen.
Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 3. Dezember 2020.
Schulen und Universitäten verzichten weitestgehend auf Präsenzunterricht, Kindergärten haben unter Einhaltung spezifischer Maßnahmen geöffnet. Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/auss ... eit/211322
Und, es ist so, dass die EU vorhat, die Corona-Einreiseregeln anzugleichen, insofern wird dann ev. auch Italien einen 72 Stunden jungen Test von Menschen aus D und Ö verlangen.Aktuell gilt ein Einreiseverbot für Reisende, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru und Dominikanische Republik. Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/auss ... eit/211322

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