ist das so? ich habe das nicht behauptet.ExtraordinaryGirl hat geschrieben:Seit wann gibt ein Eheversprechen dem Einen das Recht, über den Körper des Anderen zu bestimmen?
hier ein beispiel, damit du, die du ja immer den respekt aller einforderst, selbst aber nicht dazu in der lage bist, respektvoll andere beiträge VOLLSTÄNDIG zu zitieren, sondern nur das herauspickst, was dann plaktiv schön zu zerlegen geht, es auch noch schnallst:
wenn ich jemanden eine teure füllfeder verkaufe und mit ihm lt. kaufvertrag einen eigentumsvorbehalt vereinbare ("die ware bleibt bis zur vollständigen bezahlung mein eigentum")
und der kerl zahlt die rechnung nicht, verwendet aber den füller weiter
dann habe ich ein recht auf dieses schreibutensil. de lege gehört es mir!
was mir aber nicht das recht gibt, in seine wohnung einzudringen, selbst wenn sie offen wäre, und mir meine füllfeder wieder zurückzuholen. schon gar nicht darf ich ihn irgendwie zwingen, mir den stift zurückzuerstatten.
bitte liebe damen, es geht in diesem beispiel ausschließlich darum, den begriff des "ein recht habens auf" zu erklären.
denn offensichtlich muss man sich hier wie in der volkschule mit beispielen aus dem leben bedienen, (siehe äpfel und bruchrechnen, hans hat einen apfel und susi hat 2 äpfel) damit einem nicht das wort im mund umgedreht wird.
Artikel und Leitfäden
PT-Forum
Online-Beratung
Kontaktaufnahme![[nicht mehr wegzudenken] [nicht mehr wegzudenken]](./images/ranks/rank_phpbb_5.gif)
, 50
, 33 

