Nicht zwingend, nur wenn er ihn verursacht hat. Das was "Schuld" in dem Kontext meint ist eben das "Verursacherprinzip", nicht den "Vorsatz". Dh. der Verursacher kann zur Verantwortung gezogen werden (= Schuld, weil er was "nicht eingehalten hat" was er hätte "einhalten" müssen. Er hat also vorsätzlich oder fahrlässig einen "Regelbruch" begangen).Eremit hat geschrieben: Mo., 30.07.2018, 20:34 Es gibt auch Schuld ohne Absicht. Wenn jemand einen Unfall baut, tut er das (in der Regel) auch nicht mit Absicht, ist aber trotzdem schuld.
Nun ist "Absicht" natürlich sehr relativ zu betrachten, aber auch eine "Unterlassung" kann eine "Absicht" beinhalten, wenn ich mir nicht eingestehe: Ja, da hab ich tatsächlich nicht gut genug aufgepasst! Das hätte ich anders machen müssen.
Das ist dann kein "Vorsatz" in einem "geplanten Sinne" sondern eher in einem "indirekten" Sinne.
Der abgefahrene Reifen der ignoriert wird. Das Schild was nicht erst genug genommen wird. Etc. pp.
Artikel und Leitfäden
PT-Forum
Online-Beratung
Kontaktaufnahme![[nicht mehr wegzudenken] [nicht mehr wegzudenken]](./images/ranks/rank_phpbb_5.gif)
, 44
, 80 
