2 Jahre Sperre der KK auch bei neuer Krankheit?

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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dornentochter
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2 Jahre Sperre der KK auch bei neuer Krankheit?

Beitrag Sa., 01.08.2009, 17:13

Hallo!
Kann mir jemand helfen?
Ich habe eine Frage zu Therapie in D .

Ich hatte von meiner Krankenkasse (TK) eine Psychotherapie genehmigt bekommen und hatte nun die Höchstmenge der Sitzungen.

Nun ist etwas passiert, das mich immer tiefer in eine Depression hineinfallen lässt.
Sozusagen eine NEUE Diagnose.
Sperrt mich die TK jetzt für 2 Jahre?
Habe ich jetzt nur noch die Chance zum Psychiater zu gehen oder könnte ich zu meiner alten Thera gehen und sie bitten mit der ärztlich (Hausarzt!) festgestellten Diagnose einen neuen Antrag zu stellen?

Weiß jemand etwas dazu?

Vielen Dank


Dornentochter
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-.- Ich fordere die Freiheit mit Gebrüll! nach Camille Claudel

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Laura13
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Beitrag Sa., 01.08.2009, 17:40

Hallo Dornentochter,

zu dem konkreten Beispiel mit der neuen Diagnose kann ich dir jetzt nicht direkt was sagen.
Aber mal generell: In den zwei Jahren Therapiepause gibt es sog."Überbrückungstermine", d.h., du kannst einmal im Monat zu deiner Thera gehen zwei Jahre und danach kann eine neue Therapie beantragt werden.
Du bist also nicht ganz allein gelassen....nur mal so zur Info,....vielleicht hilft dir das auch etwas weiter....

LG
Laura
Die Nacht holt heimlich durch des Vorhangs Falten
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Schau, ich will nichts, als deine Hände halten
und still und gut und voller Frieden sein.

Rainer Maria Rilke

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pinguin
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Beitrag Sa., 01.08.2009, 18:17

Hallo,

du kannst dir auch einen neuen Thera in einer anderen Richtung suchen, ich mache das nämlich gerade...
Ich habe 60 Stunden VT durch und habe gerade einen Antrag für eine Analyse gestellt, der auch ohne Problem bewilligt worden ist.
Wichtig ist halt nur, dass man das Therapieverfahren und den Therapeuten wechselt... Das kostet zwar einiges an Kraft aber man kann dann mit dem neuen Kontigent welches bei 0 anfängt weitermachen. Die verbrauchten Stunden werden nicht angerechnet.

VG
pinguin

P.S: ich habe zur Überbrckung auch die "einmal im Monat Stunden" genutzt, ohne Probleme... so dass ich niemals ganz alleine da stand.
Für den, der keinen Hafen hat, weht der Wind immer aus der falschen Richtung.
(Seneca)

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dornentochter
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Beitrag Sa., 01.08.2009, 18:57

Vielen Dank
an Laura13 und pinguin!

Aber ich möchte gern zu meiner alten Thera.

Dann geht wohl nur die 1 x im Monat Regelung. Immerhin etwas.

Ciao Dornentochter
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Taffi
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Beitrag Sa., 01.08.2009, 20:36

Hallo dornentochter,

wenn es für dich in Frage kommt, kannst du bei deiner KK auch nachfragen, ob sie nach einem (teil-)stationären Aufenthalt die Anschluss-Behandlung bei deiner alten Thera genehmigen würden. Das müsste eigentlich klappen. Aber eben nur, wenn du bereit bist/wärst, eine stationäre Therapie zu machen...

Viele Grüße
Taffi
Es ist wichtig, jemanden dort abzuholen, wo er gerade ist. Aber manchmal ist es auch wichtig, jemanden dort zu lassen, wo er gerade sein will.

"Erfahrungen sind Maßarbeit. Sie passen nur dem, der sie macht." Carlo Levi

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dornentochter
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Beitrag Sa., 01.08.2009, 20:51

danke taffi

stationär kann ich mir (noch) ncht vorstellen.
was heißt teil-stationär, bitte?

bin so depressiv, das ist die hölle!

ciao dornentochter

PS: immer nur dornen, nie daunen!
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Aneurysm
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Beitrag Sa., 01.08.2009, 21:13

teilstationär = Aufenthalt in einer Tagesklinik

Du bist also tagsüber in der Klinik, übernachtest aber zu Hause.
Wenn die Seele weint, sieht man die Tränen nicht.

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dornentochter
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Beitrag Sa., 01.08.2009, 21:50

Danke Aneurysma!

Tagsüber mache ich das sofort.
Will aber zu hause schlafen....
wenn es das in berlin gäbe...

ach ist das kompliziert....

vielen dank
ciao dornentochter
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Aneurysm
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Beitrag Sa., 01.08.2009, 23:03

Das gibt es in Berlin bestimmt. Die meisten Psychiatrien haben auch eine Station für TagesklinikpatientInnen. Zusätzlich gibt es auch reine Tageskliniken.

Ich kann dir allerdings nicht sagen, ob dir nach einem teilstationären Aufenthalt eine Therapie bei deiner Therapeutin finanziert werden würde, am besten bei der Krankenkasse nachfragen. Vielleicht wäre aber ein (teil)stationärer Aufenthalt ohnehin sinnvoll?
Wenn die Seele weint, sieht man die Tränen nicht.

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Hippis
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Beitrag So., 29.11.2009, 19:28

Hallo, also ich war am Miottwoch bei meiner Thera und wir haben über Verlängerung, neue Therpeutin der halt meine Möglichkeiten gesprochen, die ich habe oder auch nicht habe.

Sie iaht in dem Gespräch gesagt das es eiese Sperre, die zwei Jahre Betragen soll gar nicht gibt.
Es sit vielmehr so das die Therapeuten in dem Fall bei einem neuen Klienten immer einen Antrag/Gutachten schreiben müssen und viele das wohl, wegenzu viel arbeit oder was auch immer die Gründe sind nicht machen.

Die Krankenkasse hat damit wohl nix zu tun, mich würde trotzdem interessieren wieso dieses Grücht, jedenfalls für mich ist es nun ein Gerücht, sich hier so hält.

Ich meine klar kann meine Thera unrecht haben aber ich Vertaue ihr natürlich und wüsste nicht warum sie mir was falsches erzählen sollte.

September


Lena
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Beitrag So., 29.11.2009, 19:37

Hallo September,

das ist aber doch unlogisch? Wenn es die zwei Jahres-Frist nicht gäbe und einfach ein neuer Antrag / ein neues Gutachten nötig wäre, dann müsste man ja auch keine Stundenbegrenzungen machen - die wären dann ja völlig unsinnig.
Mein Therapeut ist z.B. sehr engagiert was Verlängerungsanträge bei mir betrifft und hat sogar erreicht, dass eine Verlängerung über die normale Stundenzahl möglich war. Wenn jetzt aber die Stunden ablaufen, dann müsste ich entweder beenden oder mich zwei Jahre mit selbstzahlen und den drei Quartalsstunden über Wasser halten. Also bei ihm schließe ich es völlig aus, dass ihm das zu viel Arbeit wäre und er die Frist nur vorschiebt.
Außerdem müsste es dann ja eine "geheime" Absprache zwischen den Therapeuten geben, weil alle einheitlich von zwei Jahren sprechen, oder?
Man kann die zwei Jahre nur umgehen, wenn man die Therapieform wechselt und der ggf. neue Therapeut dann im Antrag begründet, warum jetzt die neue Therapieform erfolgversprechend ist. So wurde mir das immer erklärt.
LG Lena

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Hippis
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Beitrag So., 29.11.2009, 20:05

Also das ist schon so das wenn das gesamte Kontigent an Stunden ausgeschöft ist keine Verlängerung mehr möglich ist.

Aber neu woandere anzufangen ist so wie ich es verstanden habe kein Problem, auch in der selben Thera-Richtung nicht. Mann muss dann nicht zwei Jahre warten. Ich kann nur sagen bei mir wäre es so und ich müsste nicht warten. Zumal ist da die Frage wenn man 80 Stunden VT gehabt hat und es einem nicht geholfen hat sollte man vielleicht eh die Richtung wechseln.

september


Lena
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Beitrag So., 29.11.2009, 20:28

Ach so meinst Du das, ja, das kann schon sein. Wenn man von 80 möglichen VT-Stunden bei einem Therapeuten nur 20 genommen hat, dass man dann die restlichen auch woanders ohne Pause weitermachen kann.
Dann hab ich Dich einfach falsch verstanden...

LG Lena

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Susirella
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Beitrag Mo., 24.05.2010, 03:44

Hallo,

ich hätte auch einmal ein ähnliche Frage. Ich hab vor etwa einem halben Jahr meine Therapie vorzeitig beendet und hätte noch 20h gehabt. Bei dem damaligen Therapeuten wäre es für mich nicht mehr möglich gewesen zu bleiben. Nun meine Frage, hab ich diese 20h noch zur Verfügung oder sind die bereits verfallen?

Dann noch zu der Sache mit dem 1x im Monat Therapie. Geht das auch, wenn man noch keine neue Therapeutin hat und auch nicht vor hat, dort längerfristig hinzugehen? Wenn man also nur einmal im Monat bleiben möchte, weil man vielleicht ab und zu noch Untestützung braucht?

Dass es ratsam für mich wäre, noch einmal Therapie zu machen, weiss ich. Ich will das auch gerne noch einmal machen, doch erst zu einem späteren Zeitpunkt, um meine restlichen Baustellen zu bearbeiten. Denn fürs erste bin ich weitestgehend stabil, fühle mich aber eben manchmal schon noch emotional wahnsinnig gebrechlich. Deswegen würde ich die 1x im Monat Lösung gerne beanspruchen. Nur soviel zu mir, damit Ihr Euch auch ein Bild machen könnt.

Ich freue mich auf Antworten!

DANKE

die Susi

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Mamamaus
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Beitrag Mo., 24.05.2010, 13:07

Meine Therapeutin meinte mal dass es da eine Regelung gäbe, dass man in dreimonatigen Abständen Termine wahrnehmen könne ohne dass man eine Verlängerung braucht.

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