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Difficult Secret
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Post Wed, 12.Jul.06, 5:35      Einsicht in das Krankenblatt Reply with quoteBack to top

Gibt es eine Möglichkeit seine Unterlagen einzusehen?
Eigentlich hat man als Patient ja das Recht darauf, allerdings ist das bei psychiatrischen Sachen dann wieder anders.
Hatte meinen Psichiater gefragt, dass ich gerne mal lesen würde was so drinsteht (also vor allem was er sich so notiert, Diagnose, Verdachtsdiagnose etc).

Er meinte da steht nur drin was ich sage
na dann kann er mich doch gucken lassen
was soll die Geheimniskrämerei Question
ich soll vertrauen, aber sowas machts dann schwer

meine Therapeutin bescheinigte mir Borderline, da er ne was davon sagte, fragte ich ihn. Er verneinte, weil ich ja verheiratet bin und Kinder habe und druckste rum, dass es da soviele Einteilungen gibt und nuschelte was von früher Störung...

Und einerseits sagt er mir, dass er mir mein Medikament (ein Antidepressivum) quasi bis in alle wigkeiten verschreibt, weil ichs brauche

andererseits wenn ich ihn frage ob ich denn krank bin, soll ich das entscheiden. Sage dann "o.k. dann bin ich gesund" Very Happy
aber warum Tabletten und monatliche Termine bei ihm?

ich möchte an meine Unterlagen, aber ich glaube das darf ich nicht
hab schon überlegt ich fordere sie schriftlich an

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Lucinda
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Post Wed, 12.Jul.06, 7:23      Re: Einsicht in das Krankenblatt Reply with quoteBack to top

Hallo Difficult!
Oh wie ich das kenne... Cool
Ich bin zwar nicht bei nem Psychiater, aber ich würde zuuuu gerne die Unterlagen meiner Thera mal einsehen. Aber das wird wohl nie gehen.

Ich hab sie einmal gefragt, ob ich das Gutachten (für den Verlängerungsantrag an die KK) mal lesen dürfte. Sie hat direkt gesagt: Nein, das darf keiner!
Etwas später meinte sie, dass das auch nicht gut für mich wäre, weil da Dinge drin stehen, die wir bis jetzt so noch nicht besprochen hätten... Wink (das ist ja gerade das Spannende daran!! Wink menno...)
Naja, irgendwann meinte sie, wenn ich ganz furchtbar drauf bestehen würde, könnte sie mir ein paar Stellen daraus vorlesen....hab aber bis jetzt noch nicht wieder danach gefragt.

Ich weiß leider auch nicht wie da die Rechtslage ist, ob Du wirklich einsehen darfst, wenn Du das schriftlich beantragst?? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.... Neutral
Gruß,
Lucinda

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Post Wed, 12.Jul.06, 9:41      Re: Einsicht in das Krankenblatt Reply with quoteBack to top

Ich bleibe halt penetrant und frage das nächste Mal wieder Wink

wenn ich das schriftlich einfordere, riskiere ich womöglich dass sich das Arzt - Patienten Verhältnis verschlechtert.

Aber es wurmt mich und es fördert nicht gerade Vertrauen wenn das so ne geheime Sache ist
andererseits beim normalen arzt hatte ich noch nie das Verlangen nach Einsicht in die Krankenunterlagen

ist irgendwie so die Frage "oh Gott der denkt sicher ich bin völlig bescheuert und ballaballa"
wobei das sicher nicht so ist

aber ich will so gerne da mal reingucken dürfen, so wie er mich wahrnimmt

hmh das nächste Mal direkter fragen?
Guten Tag Herr X, ich würde gern wissen wie sie mich, mein Verhalten und meine Stimmungen einschätzen??

Und es ist immer so gegensätzlich was von ihm kommt.
Z.B ein Termin, mir gehts nicht so doll. Er meint ich könne ja öäfter kommen - Blick ins Krankenblatt "bei der diagnose können sie ruhig öfters kommen, sie waren ja letztes quartal gar nicht oft da"
Nicht oft? 3 Termine pro quartal hab ich immer...

O.k. dann komm ich wirklich alle 4 wochen . Ich darf das, ich hab ne Posttraumatische Belastungsstörung.

Termin 4 Wochen später. Mir gehts nicht so doll, hab ne Schweige - rumnuschelphase. Er "Möchten sie ne Therapiepause?" Ich "Habdoch gar keine Therapie mehr" "Nein ich meine hier. Überlegen sie sichs bis zum nächsten Termin"

Question Also da bin ich nur raus häääääää???


Jetzt bin ich abgedriftet Wink

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Lucinda
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Post Wed, 12.Jul.06, 10:32      Re: Einsicht in das Krankenblatt Reply with quoteBack to top

Hi,
Quote:
"Möchten sie ne Therapiepause?" Ich "Habdoch gar keine Therapie mehr" "Nein ich meine hier. Überlegen sie sichs bis zum nächsten Termin"
Hmm, kann Dich verstehen, da weiß man wirklich nicht so recht wo man dran ist. Und um es in dem Moment direkt anzusprechen...naja, meist ist man dann nicht schlagfertig genug. Rolling Eyes
Ich würd ihm beim nächsten mal trotzdem sagen, dass Dich seine gegensätzlichen Aussagen verunsichern.

Quote:
aber ich will so gerne da mal reingucken dürfen, so wie er mich wahrnimmt
Ja, genau, das ist es. Ich will auch einfach nur wissen, was sie wirklich über mich denkt. Ich will auch eigentlich gar nicht son blödes Gutachten lesen, eigentlich würde ich gern ihr privaten Aufzeichnungen lesen... Wink (was natürlich niiiiiemals geht...), aber genau das ist es doch, was mich interessiert, was sie sich für Gedanken macht, und wie ich bei ihr ankomme. Neutral

Hab übrigens auch ne PTBS, und noch ne andere Posttr.Störung, mensch, ich hab mir auch schon überlegt, ob ich mal zu nem Psychiater gehe, vielleicht könnte ich da die Urlaubszeit meiner Thera mit überbrücken. gruebel Aber kann man mit nem Arzt genauso sprechen wie mit ner Thera???
Ich weiß nicht....und bei mir dauert das mit dem Vertrauen immer sooo lang... Sad
Gruß,
Lucinda

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Maria2
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Post Sat, 27.Oct.07, 21:59      Re: Einsicht in das Krankenblatt Reply with quoteBack to top

soweit ich weiß, hat man grundsätzlich ein recht auf einsicht in patientenakten, allerdings gilt das nicht für die notizen, die ein arzt/therapeut anfertigt sondern nur für gutachten, berichte, befunde und dergleichen und bei psychiatrischen akten gibt's auch noch eine klausel, dass dem patienten die einsicht verweigert werden kann, wenn sie ihm schaden würde oder so...

ich hab die ausführlichen entlassungsberichte zweier aufenthalte in einer psychosomatischen klinik, die mussten jedoch von der verfasserin freigegeben werden. da steht oben ganz fett: "streng vertraulich. weitergabe an dritte oder den patienten selber nur mit zustimmung des berichterstellers".

aber grundsätzlich hat man ein recht auf einsicht.
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Jenny Doe
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Post Sun, 28.Oct.07, 5:43      Re: Einsicht in das Krankenblatt Reply with quoteBack to top

Nach § 810 BGB hat der Klient einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in die Krankenunterlagen, da diese "eine im fremden Besitze befindliche Urkunde" sind, die im Interesse des Klienten angelegt wurde.

Weitere Infos:

Das Einsichtsrecht des Patienten in die Krankenunterlagen

Quelle: http://www.patientenschutz.de/cms/files/einsichtsrecht.pdf

Quote:
Behandlungsfehler
Nicht jede Therapie ist erfolgreich: Symptome können sich verstärken oder ausweiten, unvorhersehbare Komplikationen können eintreten. Wenn eine Behandlung nicht erfolgreich ist, muss nicht zwangsläufig der Psychotherapeut schuld sein. Gleichwohl kann es zu Fehldiagnosen und Behandlungsfehlern kommen. Behandlungsfehler sind Schäden, die durch eine unsachgemäß durchgeführte Behandlung entstanden sind. Patienten können eine durchgeführte Behandlung durch eine Psychotherapeutenkammer prüfen lassen. Psychotherapeuten sind verpflichtet, die Behandlung und Beratung zu dokumentieren. Auf Verlangen ist dem Patienten Einsicht in diese Dokumentation zu gewähren.


Quelle: http://www.bptk.de/aktuelles/news/356757.html

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www.induzierte-erinnerungen.com
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