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Apple26
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W, 26


Post Thu, 01.Feb.07, 19:35      Wartezeit auch bei Wechsel der Therapieform? Reply with quoteBack to top

Hallo,

ich stehe nach 40 Stunden kurz vor dem Ende meiner Verhaltenstherapie, durch die ich einiges für mich lösen und bewältigen konnte. Ich fühle mich wieder stabil und denke auch, dass ich es schaffen kann, weiter voran zu kommen und das so zu halten. Auch ohne meinen Therapeuten.
Trotzdem mischt sich das Ganze momentan aber doch auch immer noch ein wenig mit Ängsten. Was ist, wenn ich es doch nicht schaffe? Was ist, wenn es einem plötzlich doch wieder schlechter gehen sollte und man Hilfe braucht? Darf man wirklich erst wieder nach der Wartezeit von zwei Jahren eine neue Therapie beginnen oder kann man eventuell auch die Therapieform wechseln? Rolling Eyes Sad

LG
Apple
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Jenny Doe
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Wohnort BRD
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Post Thu, 01.Feb.07, 20:20      Re: Wartezeit auch bei Wechsel der Therapieform? Reply with quoteBack to top

Hallo Apple26!

Ja, Du kannst die Therapieform wechseln. Es gibt drei anerkannte Verfahren: die Verhaltenstherapie, die Psychoanalyse und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
Wenn Du gerade eine VT gemacht hast, dann hast Du für die VT erst mal zwei Jahre Sperre. Aber Du kannst weiter Therapie machen, wenn Du eins der anderen beiden Verfahren wählst. Dann hast du keine Sperre. Der Therapeut muss dann nur begründen, warum ein Verfahrenswechsel notwendig ist.

Gruß
Jenny

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~Mia~
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Wohnort deutschland
W, 26


Post Thu, 01.Feb.07, 21:49      Re: Wartezeit auch bei Wechsel der Therapieform? Reply with quoteBack to top

Wie ist das eigentlich, wenn man bei der gleichen Therapieform bleiben will und aber eine andere Krankheit (neu) diagnostiziert bekommt, gibt es dann auch eine Wartezeit?
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