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wolfsmond
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Post Tue, 24.Apr.07, 10:16      Anrechnung der Verkostung in Klinik durchs Arbeitsamt Reply with quoteBack to top

Hallo Ihr,

im Mai werde ich eine Therapie in einer Tagesklinik beginnen. Nun habe ich gehört, dass das Arbeitsamt (ich beziehe zurzeit ALG 2) das Frühstück und Mittagessen anteilig abziehen könnte. Bei einem stationären Aufenthalt wären es noch mehr (um die 130 € monatlich). Hat jemand damit Erfahrungen?
Als ich etwas im Internet recherchiert habe, stieß ich nämlich auf einige Gerichtsurteile, die dieses Vorgehen als rechtswidrig ansahen, da das Essen keinen Marktwert besitzt und nicht in Geld umgetauscht werden kann.
Falls das Arbeitsamt auch mir etwas abziehen möchte, wüsste ich gern, wie man am besten vorgeht.

Liebe Grüße,
Wolfsmond
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Ranjit
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Post Tue, 24.Apr.07, 10:48      Re: Anrechnung der Verkostung in Klinik durchs Arbeitsamt Reply with quoteBack to top

Hallo Wolfsmond!

Also, erstmal ist es wichtig, dass du diese Bescheinung von der Klinik zeitnah einreichst. Dann ist es schon mal unmöglich, dass dir die Regelleistung rückwirkend für den Mai gekürzt wird, sondern nur noch für die Zukunft und in diesem Fall müssen die Mitarbeiter der Arge fix bei der Bearbeitung sein. Öhm ja, und bei Klinikaufenthalten werden dir höchstens 120,75 Euro für einen kompletten Monat gekürzt (35 % deiner Regelleistung).
Hoffe, dass ich dir ein bisschen behilflich sein konnte... grinsend

Gruß Ranjit

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münchnerkindl
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Post Tue, 24.Apr.07, 12:30      Re: Anrechnung der Verkostung in Klinik durchs Arbeitsa Reply with quoteBack to top

Hi,

guck mal hier ist ein SEHR nützliches Forum voller Leidensgenossen, das sich mit allem rund um die Arbeitslosigkeit dreht und wo man sehr kompetenten Rat kriegen kann..

http://www.elo-forum.org/forum.php

dort hab ich gelesen daß die verschiedenen Gerichte darüber unterschiedlich geurteilt haben, (ist glaub ich auch von Bundesland zu Bundesland wohl verschieden)
Du kannst Dich dort ja mal umgucken und hören, ausserdem kriegst Du dort detailierte Tips wie Du falls Du gegen diese Art von Kürzung vorgehen willst am bessten aktiv wirst (widerspruch, mit Angabe von Passagen aus den Sozialgerichtsurteilen, Klage vor dem Sozialgericht etc..)

Liebe Grüsse,

Petra
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wolfsmond
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Post Tue, 24.Apr.07, 21:59      Re: Anrechnung der Verkostung in Klinik durchs Arbeitsamt Reply with quoteBack to top

Hallo nochmal,

vielen Dank für die schnellen Antworten.

Die Seite scheint ja recht umfangreich zu sein. Ich werde sie mir in Ruhe anschauen.

Liebe Grüße,
Wolfsmond
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