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Ulf
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Post Mon, 30.Jul.07, 20:53      Brauche mal Rat -weiss nicht ganz weiter- Reply with quoteBack to top

Hi Leute!

Ich habe mal eine Frage und mich würden eure Meinungen da zu sehr interessieren, da ich zur Zeit nicht ganz weiss wie ich reagieren sollte.

Ich wohne zur Miete, es ist eine Anliegerwohnung, meine Vermieter wohnen im gleichen Haus. Als ich am Wochenende nicht in der Wohnung war, ging der Vermieter ohne mich zu fragen in meine Wohnung unter dem Grunde das sie bemerkt haben "ich hätte Wäsche in der wohnung getrocknet was vorher anders besprochen war"...das ist wahr. Sie beschwerten sich dann wie dreckig meine Wohnung sei, das Klo, das Waschbecken, wieso die abgefallenen Gardinen noch auf dem Boden liegen würden....es ist richtig, dsa meine Wohnung zur Zeit recht dreckig ist, keine Frage. Aber für mich ist es eine klar Grenzüberschreitung einfach so uunter dem Grunde "wir habven bemerkt du hast Wäsche in der Wohnung getrocknet, was nicht so sein sollte" Das habe ich, ist wahr, und besprochen war das ich das nciht tue wegen der Feuchtigkeit etc....ok...ABER das sie dann einfach in meine Wohnung laufen und nen "Kontrollgang" machen ist für mich zuviel, unabhängig davon, ob ich nun gegen eine Absprache gehandelt habe, oder wie seht ihr das??
Jetzt habe ich eine Woche Zeit, um das bad usw. sauber zu machen denn" so wird die Wohnung unbrauchbar"...dann wollen sie sich das nochmal anschauen wie es hier aussieht...das geht mir gegen den Strich ich lasse mich nicht verarschen oder kontrollieren..jeden monat zahle ich die Miete korrekt.
Die Vermieterin ist nett auf jeden Fall, hat mir das Ganze auch nett aber bestimmt erklärt, ich habe keinen sonstigen Stress mit denen, aber ich weiss nicht, denke das geht zu weit, egal unter welchen Grund dann auch (ja ich habe gegen eine Absprache gehandelt, die für mich jedoch sinnlos ist,war ein Wunsch des Vermieters), einfach in meine Wohnung zu spazieren!?!?!?
Was meint ihr dazu??? Ausziehen?? Oder auf der Nase tanzen lassen, denn das ist es doch, oder wie seht ihr das?

Gruß
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UncleK
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Post Mon, 30.Jul.07, 21:01      Re: Brauche mal Rat -weiss nicht ganz weiter- Reply with quoteBack to top

Hallo Ulf!

Ganz kurz: ich denke, dieser Kontrollgang ist Hausfriedensbruch. Der Vermieter darf nur mit Deinem Einverständnis Schlüssel zu Deinem Wohnbereich haben. Er hat sich m.E. widerrechtlich Zutritt verschafft. Starkes Stück, das!

LG
UncleK

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Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. (Bertrand Russel)
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Ulf
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Post Mon, 30.Jul.07, 21:11      Re: Brauche mal Rat -weiss nicht ganz weiter- Reply with quoteBack to top

Weisst du ob es gesetzlich festgelegt ist, dass es widerrechtlich ist oder Hausfriedensbruch ist?
Mehrere Meinungen zu meiner Sache würden mich interessieren zwinkernd..
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UncleK
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Post Mon, 30.Jul.07, 21:21      Re: Brauche mal Rat -weiss nicht ganz weiter- Reply with quoteBack to top

Ulf wrote:
Weisst du ob es gesetzlich festgelegt ist, dass es widerrechtlich ist oder Hausfriedensbruch ist?


Der Vermieter darf in Deiner Abwesenheit und ohne Deine Einwilligung Deine Wohnräume nicht betreten, auch wenn Du ihm gestattest, einen Nachschlüssel zu behalten. Es gibt allerdings Ausnahmen, sogenannte besondere Gründe

- Abwehr drohender Gefahren (Notfälle wie Wasserrohrbruch oder Zimmerbrand. In solchen Fällen ist eine vorherige Ankündigung entbehrlich)

- Verkauf oder Neuvermietung (Vor dem Verkauf oder der Neuvermietung bei bevorstehender Beendigung des Mietverhältnisses)

- Mieterhöhung (Zur Begutachtung der Wohnung vor einer Mieterhöhung – umstritten!)

- Mängelbesichtigung (Zur Mängelbesichtigung nach Mängelanzeige durch den Mieter)

- Vertragswidrige Nutzung (Bei begründetem Verdacht vertragswidriger Nutzung der Wohnung, z.B. gewerbliche Nutzung oder Beeinträchtigung der Mitbewohner durch Müll oder Ungeziefer)


Ich denke mal, in Deinem Fall trift nichts davon zu? Oder ist das Wascheaufhängen in der Wohnung qua Mietvertrag verboten?

Mögliche Konsequenzen, die Du ziehen könntest, wären eine Anzeige (§123 StGB, Hausfriedensbruch) und die fristlose Kündigung des Mietvertrags.

LG
UncleK

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Ulf
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Post Mon, 30.Jul.07, 21:33      Re: Brauche mal Rat -weiss nicht ganz weiter- Reply with quoteBack to top

Nein per Mietvertrag ist es nichit verboten!!

Es war eine mündliche Vereinbarung!
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Post Mon, 30.Jul.07, 21:51      Re: Brauche mal Rat -weiss nicht ganz weiter- Reply with quoteBack to top

Ulf wrote:
Es war eine mündliche Vereinbarung!

Mündliche Vereinbarungen haben m.W. dieselbe Rechtskraft wie schriftliche. Allerdings müßte jemand bezeugen können, daß die Vereinbarung tatsächlich getroffen wurde.

Aber auch dann: ein Vermieter darf nicht ohne Deine Zustimmung in Deinen Wohnbereich eindringen. Einen besonderen Grund (insb. vertragswidrige Nutzung) sehe ich hier erstmal nicht - oder hast Du wegen der Feuchtigkeit schon Schimmel in der Wohnung? Woher will Deine Vermieterin denn wissen, daß Du dort Wäsche getrocknet hast? Hat sie das von außen feststellen können oder erst nachdem sie eingedrungen ist?

Für alle Fälle: Meine Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar.

EDIT: Ich würde das mit dem Hausfriedensbruch ihr gegenüber klarstellen und dann um sämtliche verbliebene Schlüssel zu Deiner Wohnung bitten. Im Notfall würde ich auch ausziehen.

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Last edited by UncleK on Mon, 30.Jul.07, 21:54; edited 1 time in total
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Wutzelmann
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Post Mon, 30.Jul.07, 21:54      Re: Brauche mal Rat -weiss nicht ganz weiter- Reply with quoteBack to top

Mündliche Vereinabrungen geletn auch, sind aber schwer zu bewesein. Die ausführungen meines Vorgängers sind glasklar!

Das ist und bleibt Hausfriedensbruch! Die Strafanzeige würde das Mietverhätlnis natürlich stark strapazieren.

Mein Vrschlag:

Schriftlich zur Wohnugsbesichtigung Stellung nehmen, derartige Besuche mit HInweis auf eine Straftat untersagen und die Gründe für die "unreine" Wohnung kurz darlegen und für Besserung eintreten.

Dann weiss jeder woran er ist.

Du musst sie im Übrigen nicht in deine Wohnung lassen, damit sie die Säuberung kontrollieren kann. Nur wenn Ungeziefer festgestellt wurde, muss sie handeln. Das kann sie auch mit dem gesundheitsamt und dann würde es amtliche Öffnung der Wohnung geben, wenn du nicht einwilligst.

Das ist aber nicht der Fall und somit bist du klar im Vorteil.

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Post Mon, 30.Jul.07, 21:58      Re: Brauche mal Rat -weiss nicht ganz weiter- Reply with quoteBack to top

Na, vertragswidrige Nutzung wäre wenn Du in der Wohnung ein Gewerbe betreibst, es zum Büro umfunktionierst, Dich prostituierst... Vertragswidrig wenn Du dort etwas anderes tust als nur dort zu wohnen.

Net weil Du da mal unerlaubt Wäsche getrocknet hast...
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Ulf
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Post Mon, 30.Jul.07, 22:18      Re: Brauche mal Rat -weiss nicht ganz weiter- Reply with quoteBack to top

Ich denke, der Vermieter hat es erst gesehen, als er die Wohnung betrat das ich dort Wäsche trockne...allerdings wäer es auch durch das Fenster mäglich, dazu müsste er aber schon bewusst in die Wohnung schauen und sich direkt vor die Scheibe stellen!!

Mir gehts grad echt nicht gut....auf der einen Seite will ich mich auf jeden fAll wehren und mich nicht verarschen lassen....ich glaube wenn ich auf "Kriegsfuß" gehe, müsste ich ausziehen, weil man sich fast täglich über den Weg läuft....und das find ich dann grausam....
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Post Mon, 30.Jul.07, 22:22      Re: Brauche mal Rat -weiss nicht ganz weiter- Reply with quoteBack to top

Dann bleibt nur die Diplomatie!

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jack_point
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Post Tue, 31.Jul.07, 8:24      Re: Brauche mal Rat -weiss nicht ganz weiter- Reply with quoteBack to top

Hallo Ulf
Es ist schon ein starkes Stück, was Dir da passiert ist. Aber ich kann mich meinen Vorgängern nur anschließen.Vielleicht solltest Du mal darüber nachdenken, das Du das Türschloß auswechselst. Nur als Vorsorge falls Deine Vermieter es nochmal in den Kopf bekommen,einfach in deine Wohnung zu spazieren. Wer weiß was nächste mal kommt. Schränke durchwühlen ect.

P.S. Ich habe es mir zur Gewohnheit gemacht, sämtliche Schlösser auszuwechseln.

Gruß
jack_point
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tanzendes_irrlicht
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Post Tue, 31.Jul.07, 9:03      Re: Brauche mal Rat -weiss nicht ganz weiter- Reply with quoteBack to top

Quote:
Das Hausrecht in der Wohnung liegt bei den Mieter/innen. Es richtet sich grundsätzlich gegen jeden, auch gegen den Eigentümer und es kann strafrechtlich durchgesetzt werden.

Im Strafgesetzbuch § 123 (Hausfriedensbruch) heißt es:

"Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

Zur Wohnung zählen auch Ferienappartements, Hotelzimmer und Wohnwagen.

Eine bloße Störung des Hausfriedens ohne Eindringen, z.B. Schlagen an die Tür, Werfen von Steinen gegen Fenster fällt nicht unter den § 123.

Der Vermieter darf keinen Zweitschlüssel einbehalten. Natürlich können Mieter/innen dem Eigentümer einen Zweitschlüssel überlassen, sie müssen es aber nicht tun.

Im Ernstfall wird die Tür von einem Schlüsseldienst geöffnet, bei einem Brand bleibt nicht einmal dazu die Zeit. Besser ist es natürlich, wenn Mieter/innen in geeigneter Weise dafür sorgen, dass die Wohnung ggf. auch ohne ihre Anwesenheit betreten werden kann. Aber selbst mit einem hinterlegten oder dem Vermieter überlassenen Zweitschlüssel darf die Wohnung nicht gegen den Willen der Mieter/innen betreten werden, denn das wäre Hausfriedensbruch. Eine Ausnahme bildet nur der Notfall.


Du könntest dies ausdrucken und Deiner Vermieterin mit den (freundlichen) Worten zeigen, dass Dich ihr Verhalten arg irritiert hat, Du aber nicht davon ausgingest, dass sie wissentlich das Gesetz brechen wollte.
In Zukunft wüsste sie ja nun Bescheid, dass sie ihre Grenze übertreten hätte und Du seist ja nicht nachtragend. Auch würdest Du natürlich putzen.

...dann wechsel das Schloss aus und sei einfach weiterhin freundlich. Sie hat rechtlich keine Chance.

Im Übrigen glaube (sic!) ich, dass es nicht rechtlich ist, Dir zu verbieten innerhalb der Wohnung die Wäsche zu trocknen, hier aber keine Gewähr.
Sie kann die Vereinbarung jedenfalls nicht nachweisen, also machs (nach dem Schloss auswechseln) weiterhin (achte halt drauf, dass die Wände nicht freucht werden).

Im Übrigen darf sie Dir nicht kündigen, wenn Du nächste Woche nicht aufegräumt hast oder das Schloss auswechselst.
Solange keine Kakerlaken und Ratten durch Deine Wohnung rennen, die Wände oder Böden nicht schimmeln, hat sie kein Recht dazu.

Lg,

Irrlicht

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Post Tue, 31.Jul.07, 9:13      Re: Brauche mal Rat -weiss nicht ganz weiter- Reply with quoteBack to top

Das Wäscheaufhängen in der Wohnung ist selbst nicht verbietbar, aber:

Auch ohne sichtbare Wirkung zieht die Feuchtikeit in die Wände und der Schimmel kommt dann, irgendwann raus. Das wäre dann Sachbeschädigung von Mieteigentum und kann verdammt teuer werden. Warum machst du das? Keine AlternTIVE?

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Post Tue, 31.Jul.07, 12:49      Re: Brauche mal Rat -weiss nicht ganz weiter- Reply with quoteBack to top

Ich habe das Angebot der Vermieterin in iohrem Trockner zu trocknen. Möchte ich aber ungern, jedesmal vor ihrer Wohnung stehen und bittebitte machen um den Trockner zu benutzen.

Des Weiteren ist im Garten eine Art "Hütte" mit Leinen drin wo ich trocknen kann, ist in deren Garten, und in dieser Hütte spazieren sie auch ein und aus...

Ich hab einfach keine Lust darauf, dass sie jedemsla sehen wie ich trockne und was...möchte so gut es geht unabhängig von den Vermietern sein, darum bin ich auch bei meinen Eltern ausgezogen. Und jetzt ist wieder jemand da, der mich kontrolliert, nicht so stark wie meine Eltern damals, aber schon etwas. Bzw. etwas mehr ... Kontrollgang.

Ich weiss es auch nicht, ich schwanke dazwischen auszuziehen, oder der Vermieterin klar machen, dass ihr Verhalten Grenzen überschritten hat und weiter hier bleiben...trotz allem würde immer eine gewisse Spanung da sein...
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Post Tue, 31.Jul.07, 12:56      Re: Brauche mal Rat -weiss nicht ganz weiter- Reply with quoteBack to top

Hi Tanzendes Irrlicht,

Danke für deinen geposteten Text bzgl. dem Gesetz.

Kannst du mir noch die genaue Quelle nennen, woher du dies hast??
Wen ich den Text, so wie ich es jettz wohl vor habe, der Vermieterin mit einigen netten Worten übergebe, wäre es gut, wenn ich genau weiss woher er ist und ob er sicher stimmt.
Wäre nett von dir....

Auch allen anderen hier in der Runde ein Danke Schön für eure Tipps....
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