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Heiko
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Post Sun, 28.Dec.03, 2:12      Zwangsaufenthalt ind er geschlossenen Psychiatrie Reply with quoteBack to top

Hallo,
also meine Freundin liegt mittlerweile seit 10 Tagen in berlin auf einer geschlossenen Psychiatrischen Station. Sie hat also bereits die kompletten Weihnachtsfeiertage dort verbracht und wenn nciht bald etwas passiert, wird sie auch noch ihren 18. Geburtstag dort verbringen!

Meine Freundin hat letzte Woche Mittwoch einen jahrelangen Missbrauch bei der Polizei angezeigt. Sie hatte bereits ihre Sachen gepackt udn wollte von dort aus direkt zu mir fahren.
Auf der Polizeistation bekam sie einen Nervenzusammenbruch und erwähnte in diesem Zusammenhang, das sie einen Selbstmordversuch hatte, weil sie das alles nicht mehr aushielt!
Durch das ganze, was sie durchgemacht hat, ist sie auch Magersüchtig, deswegen aber bereits in Therapie gewesen und, leider nur sehr langsam, auf dem weg der Besserung!

Nach allem, was ich nun mittlerweile herausgefunden habe über die rechtlichen Grundlagen einer Zwangseinweisung, ist dies im deutschen Recht siehe hier nur dann gestattet, also keine Freiheitsberaubung, wenn einen AKTUELLE Gefahr der Selbsttötung oder -gefährdung besteht, also z.B. auch beim verweigern der Nahrungsaufnahme!
Und ein weiterer Grund für eine Zwangsunterbringung ist die fehlende Einsicht des Patienten!

Bei meiner Freundin sieht es nun so aus, das der Selbstmordversuch zum einen bereits 2 Wochen vor der Zwangseinweisung stattfand und auch von ihr selbst abgebrochen wurde.
Was die Magersucht angeht, gibt sie sich wie gesagt sehr viel mühe zu essen, und während der letzten 10 Tage im KH isst sie auch 3 mal täglich. Nicht viel, aber doch soviel, wie der Magen verträgt!
Und drittens, hat sie eingesehen, das eine Therapie notwendig und hilfreich ist. Diese Therapie will sie aber nicht gezwungenermaßen durchführen, sondern sich selbst aussuchen, wo und mit welchen Psychologen sie das macht! Ihr Wunsch ist da z.B. eine Tagesklinik die sie dementsprechend freiwillig besuchen würde!

Meiner Meinung nach fallen durch die drei Punkte jegliche Rechtsgrundlagen für eine Zwangsunterbringung weg, oder?
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nele
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Post Sun, 28.Dec.03, 2:46      Re: Zwangsaufenthalt ind er geschlossenen Psychiatrie Reply with quoteBack to top

Hallo Heiko,

blöde Situation, nur ich weiß nicht, ob es auf die Schnelle
so viel bringt, über d i e Argumentation da raus zu kommen:

Quote:
Meiner Meinung nach fallen durch die drei Punkte jegliche Rechtsgrundlagen für eine Zwangsunterbringung weg, oder?


Ähm Embarassed die simpelste Art wäre natürlich, wenn sie zu diesem Zweck, da so schnell wie möglich raus zu kommen, einfach "gesund spielen" könnte..
(schön brav anpassen, zugeben dass sie da ein bisschen durcheinander war, aber deutlich machen, dass es zum derzeitigen Zeitpunkt ganz anders sei und dass sie das einsehe etc...Mal ein dickes Lob an den Arzt wie gut die Behandlung angeschlagen hat, kann auch nicht schaden, hört schließlich jeder gern Wink )
und dann natürlich anschließend mit der für sie passenden Therapie weiter macht.

Mit Gewalt oder Macht kommt man da erfahrungsgemäß nicht weiter.
Mit "einschleimen" schon ehr..

Habe ich damals auch gemacht um dann in ein privates Krankenhaus gehen zu können.
Ihre Situation muss natürlich so stabil sein, dass ihr zuhause damit zurecht kommt, sonst bringt es ja nichts.
Und eine Perspektive wie ihr genau weiter macht, solltet ihr natürlich schon haben, klar!
Die würde ich denen aber nicht unbedingt auf die Nase binden.
Erst das eine abschließen und konkret schauen, wie ihr weiter macht, wenn sie entlassen ist.

Gute Nerven euch!

lieben Gruß

Nele
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LisaI
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Post Sun, 28.Dec.03, 3:31      Re: Zwangsaufenthalt ind er geschlossenen Psychiatrie Reply with quoteBack to top

Hallo Heiko,

kannst du dir denn da keinen Rechtsbeistand holen, denn immerhin verstößt diese Zwangseinweisung gegen jegliche Rechtsgrundlage.
Warum wurde sie denn eingewiesen, wenn sie zu dem Zeitpunkt als sie eingewiesen wurde gar keine Selbstmordabsichten mehr hatte?

Lg Lisa
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Jürgen
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W


Post Sun, 28.Dec.03, 13:04      Re: Zwangsaufenthalt ind er geschlossenen Psychiatrie Reply with quoteBack to top

Hallo nele,
Quote:
einfach "gesund spielen" könnte..
aber nele und sich in der nächsten ecke um die ecke bringen ? oder was für ein Tip

Hallo Heiko ,

Jetzt mal langsam ! dafür gibt es Ärzte, Polizei, und die Krankenkasse !

erstens ist deinen freundin wahrscheinlich im KIT !! und nicht in der der Forensik !

zweitens ohne beschluss geht da gar nichts ! ( das muss rechtens sein ! )

drittens wo sind ihre Eltern , Geschwister, USW

viertens , warum wir dir der Besuch verboten ? und zum schluss , auch die krankenkasse überprüft die notwendigkeit ! die muss auch bezahlen !

warum zweifelst du an der Therapie , Behandlung , Ärtze usw. hast du negative erfahrung ?

Und allerletzter einwand deine Freundin hatte einen Nervenzusammenbruch wegen eines Missbrauch ! hatte sicherlich heftige flashback und und und ( Ich hab fast 4 monate gebraucht das zu überwinden ) Sie braucht jetzt Experten hilfe danach einen Therapeuten und und und dafür könntes du jetzt schon sorgen oder dich wie nele schon sagte einen eigene Therapie Klinik wenden sich beraten lassen und versuchen das Sie überweisen wird . ( wenn Sie das will !!)

magste das uns mal erzählen ? Wink Jürgen
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bunny
Helferlein
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Post Sun, 28.Dec.03, 15:26      Re: Zwangsaufenthalt ind er geschlossenen Psychiatrie Reply with quoteBack to top

hallo, ich wurde auch mal zwangsweise festgehalten. habe mich dann rechtlich gewehrt, als der oberarzt das erfahren hatte, hatten wir ein gutes gespräch, er war viel verständnisvoller als der behandelnde arzt. ich durfte dann wieder nach hause gehen.

es ist aber *enorm* wichtig, dass die ambulante behandlung schon geregelt ist, wenn sie austritt.

könnt ihr nicht mal mit dem arzt ein vernünftiges angehörigen-gespräch führen und eure ansicht und wünsche kundtun? vielleicht könnt ihr da auch einen kompromiss finden, dass sie z.b. noch zehn tage dort ist, und danach austreten darf. dann hat keine seite ihr gesicht verloren.

lg
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Heiko
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Post Sun, 28.Dec.03, 16:55      Re: Zwangsaufenthalt ind er geschlossenen Psychiatrie Reply with quoteBack to top

UuuuiiiiUiiiiiiiiiiUuuuuiiiii.... Sind ja schon ein paar Antworten da Smile

Also erstmal ein paar Erklärungen:
Sie liegt auf einer reinen, geschlossenen Psychiatriestation.
Geschwister gibt es keine.
Der Vater ist der, der sie missbraucht hat und weil der Mutter eine Mitwissenheit nachgewiesen wurde, ist der Vormund meiner kleinen jetzt das Jugendamt!
ich bin also immoment tatsächlich die einzige Familie, die sie noch hat.

Ihr Zustand IST stabil, wir telefonieren jeden tag mehrere Stunden miteinander (wie schön, das die Ärzte nicht so schlau sind, wie sie immer tun)
Eine akute Selbstmordgefahr liegt NICHT mehr vor!
Sie sieht auch, wie gesagt, die notwendigkeit einer Therapie ein udn ich habe mich bereits darum gekümmert, hier entsprechende Einrichtungen zu finden, die ihren Vorstellungen nahe kommen.
Sie gibt sich zur zeit auch alle mühe, es den Ärzten anch bessem Wissen udn Gewissen recht zu machen.
Sie meckert nicht rum, ist nett zu allen, isst regelmäßig, nimmt an den Sitzungen teil, redet mit den Psychologen etc.

Das Problem ist nur: Sie macht das alles, weil sie erhofft hat, dementsprechend auch eine gegenleistung von den Ärzten zu bekommen. Sie hat sich zum beispiel unheimlich darauf gefreut, mich weihnachten sehen zu können, aber das haben die Ärzte ihr nicht erlaubt!
Wie schon erwähnt, ich durfte ja nicht mal für ein paar Stunden zu ihr ins Krankenhaus!

Weshalb ich an der Therapie zweifle?
Es ist der Zwangscharakter, der dahinter steckt! Sie will ernsthaft eine Therapie machen, aber sie will sich selbst aussuchen, wie sie das macht, wo sie das macht und vor allem welchen Ärzten / Psychologen sie sich dabei anvertraut!
Das, was sie jetzt auf der geschlossenen macht, macht sie nur, weil sie schnell wieder da weg will, nicht weil sie davon überzeugt ist! Sie wird praktisch über den Willen schnell rauszukommen "gezwungen" alles über sich ergehen zu lassen.
Und ich versteh einfach nicht, wieso man einen menschen, der den sinn einer Therapie einsieht, zwingt, es anders zu machen, als er selbst will!
Sie will ja auch keine ambulante Therapie machen, sondern stationär, halt auf der "offenen" oder psychiatrischen Abteilung!

Und mal ganz im ernst:
Ich bin nicht der einzige, der Kritik an diesem "Zwangscharakter" übt...
Es gibt viele Ärzte, Psychologen udn auch ehemalige Patienten, die genauso denken, wie ich!
Das Problem ist nur einfach, das die derzeitigen Ärzte das Heft in der Hand haben!

Ich habe das ganze auch selbst schon durchmachen müssen, ich habe auch einen suicid-versuch hinter mir, aber ich konnte mir damals das KH, die Therapieform und die Ärzte aussuchen, weil ich den Ärzten erst gar nicht die Möglichkeit gegeben hab, mich Zwangseinzuweisen, osndern direkt freiwillig auf die Ärzte zugegangen bin und gesagt hab, das ich eine Therapie für sinnvoll halte!

Jetzt steht ihr 18ter Geburtstag vor der Tür, ich werd an dem Tag auch zum KH fahren und hoffe, dass man sie dann gehen lässt, wenn sie will.
Andernfalls sehe ich wirklich keinen anderen weg, als einen auf medizinrecht spezialisierten Anwalt dazu zu holen.
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bunny
Helferlein
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Post Sun, 28.Dec.03, 17:14      Re: Zwangsaufenthalt ind er geschlossenen Psychiatrie Reply with quoteBack to top

aber wie wäre es denn mit einem gespräch mit dem arzt, bezugsperson, deiner freundin und mit dir? sollte möglich sein!!! dann könnt ihr eine lösung diskutieren. würde das noch versuchen vor dem anwalt.

würde aber über eine patientenorganisation gehen für das rechtliche, nicht selbst einen anwalt suchen, oftmals gibt es dort gratis beratungen.

lg
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