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Annemarie
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Post Tue, 30.Mar.04, 18:17      Psychotherapie, Krankenkasse und Datenschutz? Reply with quoteBack to top

Hallo, ihr Lieben!

Letzten Freitag habe ich von einer Freundin eine Information erhalten, welche, glaube ich, alle hier Lesenden interessieren dürfte.

Eine Freundin bekam am Freitag, 26. 03. 04 einen Brief von der Kepler Universität. Es ging um ein Projekt, für dessen Zwecke ein Fragenbogen ausgefüllt werden sollte. Dieser beinhaltet Fragen, ihre Psychotherapie(wie z. Bsp. Sinnhaftigkeit, Zufriedenheit, etc.) betreffend.

Ihre und auch viele andere Adressen und die Information der Inanspruchnahme einer Psychotherapie wurden einfach von einer Dame der OÖGKK (Oberösterreichische Gebietskrankenkasse) an einen Herrn, welcher dieses Projekt leitet, weitergegeben.

Da frage ich mich, wenn mit unseren vertraulichen Daten sooo unsensibel umgegangen wird, dass sogar schon ein so grober Fehler „passiert“, was geschieht dann noch alles, was für uns nicht so offensichtlich ist …? Ich weiß es nicht, mach mir aber so meine Gedanken….


Alles Liebe,
Annemarie

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Naomi
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Post Tue, 30.Mar.04, 19:17      Re: Psychotherapie und Datenschutz? Reply with quoteBack to top

Liebe Annemarie,

Annemarie wrote:
Ihre und auch viele andere Adressen und die Information der Inanspruchnahme einer Psychotherapie wurden einfach von einer Dame der OÖGKK (Oberösterreichische Gebietskrankenkasse) an einen Herrn, welcher dieses Projekt leitet, weitergegeben.


Das ist ja nicht zu fassen. Also, diese Dame von der OÖGKK würde ich wegen missbräuchlicher Datenweitergabe zur Verantwortung ziehen, unter Umständen sogar klagen. Jedenfalls einen Brief an den/die Vorgesetzte schreiben.

LG Naomi

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Fipsi
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Post Tue, 30.Mar.04, 22:21      Re: Psychotherapie und Datenschutz? Reply with quoteBack to top

Hallo Annemarie,

danke für die nicht ganz unwesentliche information. einfach unglaublich. bin nur froh, dass mir alles egal ist. naja, eine ausnahme. wenn die WGKK alles an die verkehrsbehörde wegen fahrtauglichkeit weiterleitet.

gruß, Fipsi
Annemarie
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Post Tue, 30.Mar.04, 23:13      Re: Psychotherapie und Datenschutz? Reply with quoteBack to top

Hallo Ihrs,

indem auch bei ihrer Therapeutin großer Aufruhr deswegen war, weil ja mehrere (wenn nicht alle) ihrer Patienten betroffen waren, nehme ich an, daß es insgesamt eine große Menschengruppe betrifft.

Das schürt in mir die Hoffnung, daß dies nicht einfach im Sande verläuft, sondern (zumindest) für die verantwortliche Dame Konsequenzen hat.

@Fipsi, ich glaube, selbst wenn es so wäre, würde eine Begründung auf Basis der Verletzung des Datenschutes, nicht möglich sein.

Liebe Grüße Euch,
Annemarie

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sonnlein
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Post Sun, 23.May.04, 8:06      Re: Psychotherapie und Datenschutz? Reply with quoteBack to top

*räusper*

Zum Thema Datenschutz kann ich (leider) auch was beitragen Rolling Eyes

Solltet ihr kassenversichert sein, bei euren Eltern, u. irgendwie so in dem Alter ab 18 seid, dann versichert euch (bevor ein Antrag auf Therapie gestellt wird), dass die Post auch zu euch kommt Shocked Bei mir war es der Fall, dass meine Eltern einen Brief bekommen haben, dass die Kosten übernommen werden. Schön, nur, sie sollten zu diesem Zeitpunkt nichts von einer Thera wissen...

Nur kleiner Tip nebenbei

Achso, es handelte sich übrigens um einen Fehler u. dem Mitarbeiter tut's Leid Rolling Eyes Kann ich mir nur leider auch nix von kaufen..

LG,
sonnlein

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Vielleicht besteht der Sinn des Lebens darin, anderen einen Sinn zu geben..
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r.l.fellner
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Post Sun, 01.Aug.04, 10:20      Re: Psychotherapie und Datenschutz? Reply with quoteBack to top

Polizei sammelt Gesundheitsdaten

Wiener Gebietskrankenkasse verlangt ab sofort zweite Bestätigung

Wien - Bundespolizei- und Sicherheitsdirektionen können bei Krankenkassen Gesundheitsdaten einzelner Patienten abfragen. Konkret erforschen sie - legal nach dem Sicherheitspolizeigesetz - "Alkoholabhängigkeit, Suchtmittelabhängigkeit und psychische Erkrankung". Die Zahl potenziell betroffener Psychotherapiepatienten stieg allein in Wien von rund 7000 im Jahr 1997 auf geschätzte 8900 im Vorjahr, Tendenz: steigend.

Dem STANDARD liegt das Formular für diese Datenerhebung vor. Unter dem Titel "Ersuchen um Auskunftserteilung" wird versichert, der Betroffene habe der "Sicherheitsüberprüfung sowie der Übermittlung des Ergebnisses schriftlich zugestimmt". Aufgrund der Amtshaftung muss die nachforschende Stelle der Krankenkasse diese Zustimmung nicht mitübermitteln.

"Solche Schimmelbriefe ohne Erklärung des Patienten", bestätigt Franz Bittner, Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse, "kommen immer wieder. Ich habe nach Ihrem Hinweis die Dienstanweisung erteilt, künftig bei sensiblen Daten von der Behörde die schriftliche Zustimmung des Betroffenen zu verlangen".

Im vergangenen Jahr ließ der "Personen- und Objektschutz" im Innenministerium 1832 Anträge von öffentlichen Stellen, inklusive internationaler Organisationen, zu. Wie viele davon "Stufe b - geheim" und "streng geheim" (mit Abfrage bei der Krankenkasse) sind, werde nicht erhoben, hieß es. Die gewonnenen Daten erhalte der Auftraggeber zusammengefasst, die Originalantwort bleibe sieben Jahre lang "in einem Stahlschrank des Ministeriums" und werde nicht elektronisch verarbeitet.

"Ich frage mich", sagt Hans Zeger von der Arge Daten, "ob das nicht mit dem weitgehenden Verwendungsverbot sensibler Daten im Datenschutzgesetz in Widerspruch steht. Urn das zu klären, müsste man einen Fall bis zum europäischen Gerichtshof bringen." Auch bei den zur Datenweitergabe verpflichteten Versicherungsträgern steigt das Unbehagen. "Als Staatsbürger", sagt etwa Harald Seiss, Leitender Direktor der Salzburger Gebietskrankenkasse, "wird mir angst und bang, wenn da gesundheitsbezogene Daten weitergegeben und österreichweit jede Menge Datenstände aufgebaut werden." Konkret stößt sich Seiss an dem Brief, mit dem jeder Patient über die von ihm verursachten Gesundheitskosten informiert werden soll. Die dadurch ersichtliche Differenz zu den Beiträgen bereite bei relativ Gesunden den Privatversicherungen den Boden auf, argumentiert Seiss. Auch der Grünen-Gesundheitssprecher Kurt Grünewald sieht im "unsensiblen Umgang mit Gesundheitsdaten" die Gefahr, "dass sich Versicherungen ihre Kunden zunehmend Richtung jung, gesund und risikoarm aussuchen".

Quelle: Der Standard, 17.7.2001

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SadSarah
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Post Mon, 09.Jan.06, 13:36      Thera auf Krankenschein -> scheint in den Akten auf... Reply with quoteBack to top

ich erfuhr heute, was ich schon lang befürchtet hab, daß, wenn man therapie auf krankenschein macht, man vom therapeuten eine krankheitswertige diagnose brauct, die dann gespeichert wird und sozusagen "aufscheint". zb lebensversicherungen können dann streiken. was noch alles passieren kann, will ich mir lieber gar nicht ausmalen (probleme arbeit zu finden, vielleicht, weil arbeitgeber auch irgendwie davon wind bekommen könnten?)

jedenfalls finde ich das sehr abschreckend. ich hasse es, ein gläserner mensch zu sein, und bei diesen thema erst recht.

was ich eure ansicht dazu? und was wißt ihr darüber? wie arg ist das wirklich mit der "gläsernheit"?
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paikea
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Post Mon, 09.Jan.06, 14:28      Re: Thera auf Krankenschein -> scheint in den Akten auf.. Reply with quoteBack to top

Hallo Sarah,

es stimmt, daß man für eine therapie -zumindest in Deutschland- eine Diagnose braucht. Diese wird von dem Therapeuten gestellt und zusammen mit dem Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenkasse geschickt.
Solltest du über Lebensversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, private Krankenzusatzversicherung usw. nachdenken, solltest du das vorher abschließen, denn danach wird es in der Tat schwierig. So ungerecht das auch ist, aber mit der Unterschrift beim Abschluß einer privaten Versicherung unterschreibt man fast immer automatisch eine Entbindung der Schweigepflicht für alle Ärzte, bei denen man mal war.
Die arbeitssuche wird dadurch nicht schwieriger, weil ein Arbeitgeber nicht erf#hrt, daß du Therapie machst, es sei denn, du sagst es ihm selbst.
Dort mußt du das aber nicht angeben und auch auf Krankschreibungen -falls du mal wegen Psychosachen krankgeschrieben wirst- steht für den Arbeitgeber keine Diagnose drauf. Da brauchst du dir also echt keine Sorgen machen

Viele Grüsse,
Paikea
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Fallen.Angel
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Post Mon, 09.Jan.06, 18:34      Re: Thera auf Krankenschein -> scheint in den Akten auf Reply with quoteBack to top

hallo sadsarah,

also wenn psychotherapie auf krankenschein, dass ist was ich denke, dann erfährt davon niemand außer der arzt der dich untersucht, das steht nicht mal in der abrechnungsinfo der krankenkasse drinnen.

warum informierst du dich nicht einfach bei deiner krankenkasse, völlig anonym versteht sich, darüber?

grüße fa

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sm
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Post Mon, 09.Jan.06, 21:16      Re: Thera auf Krankenschein -> scheint in den Akten auf Reply with quoteBack to top

Hallo,

dich deswegen als "gläsern" zu bezeichnen, soweit kann man nicht gehen. Grundsätzlich unterliegt ein Arzt wie auch ein Psychotherapeut der Schweigepflicht, sprich: so wie Fallen.Angel schon schrieb: Nur du und der Arzt/Therapeut wissen, was Sache ist. Die Krankenkasse erfährt die Diagnose -glaube ich- nicht, und wenn Gutachten (zB zur Verlängerung einer Therapie) erforderlich sind, gehen diese anonymisiert an den Gutachter.

Was die Arbeit/Versicherungen angeht schließe ich mich Paikea an.

Ich denke der "Hinkefuss" sind v.a. die Versicherungen. Was kann man da machen: Vor der Therapie abschliesen (siehe Paikea) oder die Therapie privat zahlen (dann ist man auf der "sicheren Seite", wenn es das eigene Budget hergibt...).
Sehr davon abzuraten ist, Krankengeschichten bei der Beantragung einer Versicherung zu Verschweigen, denn dann kann der Versicherungsschutz verloren gehen. => Sprich: Versicherung braucht im Fall des Falles nicht zu zahlen. Also unbedingt ehrlich ausfüllen; "vergessen" als "Ausreden" hilft nichts. Außerdem muss man beim Abschluss voni LVen die Ärzte meist ohnehin von der Schweigepflich entbinden.
Gibt man diverse Krankheiten an, so kann man in der Tat Pech haben, dass die Versicherung den Antrag nicht annimmt.... Ich meine eine Versicherung (LV) gesehen zu haben in der beispielsweise nur anzugegeben war, ob eine psychische Erkrankung die letzten 5 Jahre vorlag. Kommt aber wahrscheinlich auf die Versicherung an. Also ist man nicht unbedingt für immer und ewig "verbannt"...

Liebe Grüsse


Last edited by sm on Wed, 11.Jan.06, 23:56; edited 1 time in total
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Jelka
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Post Tue, 10.Jan.06, 21:52      Re: Thera auf Krankenschein -> scheint in den Akten auf Reply with quoteBack to top

SadSarah wrote:
zb lebensversicherungen können dann streiken.


Ich kann es nur für Deutschland sagen und zumindest Berufsunfähigkeitsversicherungen kann man dann für gewöhnlich nicht mehr abschließen.

Dass die Krankenkasse nicht einmal die Diagnose erfährt, kann ich mir nicht vorstellen, denn die steht ja sonst auch auf jeder Krankmeldung. Also werden sie die in dem Fall doch auch haben. Die persönlicheren Daten allerdings gehen nur zum Gutachter.

Arbeitgeber haben darauf aber für gewöhnlich keinen Zugriff, wenn du dich also nicht direkt bei deiner Krankenkasse oder ähnlich verstrickt bewirbst, wissen die sowas alles nicht. Die Versicherungen werden das Hauptproblem sein.

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Post Wed, 11.Jan.06, 22:47      Re: Psychotherapie und Datenschutz? Reply with quoteBack to top

Hallo Jelka,

Jelka wrote:
Dass die Krankenkasse nicht einmal die Diagnose erfährt, kann ich mir nicht vorstellen, denn die steht ja sonst auch auf jeder Krankmeldung.

Nehme mir bitte nicht übel, dass ich dir schon wieder widerspreche Embarassed.
Aber die Diagnose steht definitiv nicht auf einer in Dtl. gängigen Krankmeldung ("gelber Schein"). Das mag zwar bei einem Attest der Fall sein (welches du dir i.d.R. kostenpflichtig bei einem Arzt ausstellen lassen kannst), nicht aber auf einer "üblichen" Krankmeldung. Dort geht im Wesentlichen voraussichtlicher/s Beginn und Ende der Erkrankung hervor, auch ob es eine Erst- und Folgebescheinigung ist und der austellende Arzt... Die Angabe einer Diagnose würde die ärztliche Schweigepflicht konterkarieren...

Jelka wrote:
Die persönlicheren Daten allerdings gehen nur zum Gutachter.

Ja, aber eben anonymisiert, so dass keine Zuordnung von Person und Krankheitsbild möglich ist. Die Krankenkasse erfährt dann meines Wissens die Diagnose nicht, sondern ihr wird mittgeteilt, ob für Person XY eine Kostenübernahme möglich ist. Und ansonsten schließe ich mich Fallen.Angel an, welche schrieb: "das steht nicht mal in der abrechnungsinfo der krankenkasse drinnen."

Wozu sonst auch die ärztliche Schweigepflicht?

Jelka wrote:
Ich kann es nur für Deutschland sagen und zumindest Berufsunfähigkeitsversicherungen kann man dann für gewöhnlich nicht mehr abschließen.

Ich denke, dass man dass so pauschal nicht sagen kann. Beispiel: Wenn du ein Knieleiden hast, dann kann es durchaus sein, dass du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kannst. Aber ggf. mit Ausschluss dieses Leidens. D.h. wenn wegen dieses Knies berufsunfähig wirst, dann braucht die Versicherung dafür nicht einzustehen. Wenn du wegen deines Arms berufsunfähig wirst, dann schon. Ähnlich verhält es sich bei psychischen Erkrankungen:

Bei abgeschlossenen Psychotherapien ist in der Regel ein sog. „Ausschluss“ zu erwarten, bei laufenden Therapien erfolgt in der Regel die Ablehnung.
Quelle: http://www.upgang.de/versich/beruf.htm

Liebe Grüsse
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Post Thu, 12.Jan.06, 7:22      Re: Psychotherapie und Datenschutz? Reply with quoteBack to top

Quote:
Nehme mir bitte nicht übel, dass ich dir schon wieder widerspreche Embarassed.
Aber die Diagnose steht definitiv nicht auf einer in Dtl. gängigen Krankmeldung ("gelber Schein").


..da ich vor drei Wochen so einen "gelben Schein" in der Hand hatte, frage ich mich aber, was denn das bei "Befund" für ein Zahlencode ist?

...und mit ähm 14 bei meinem Praktikum bei einer Krankenkasse lernte ich "Worte" wie "Abort" usw. durch den Umgang mit Codes auf "gelben Scheinen"?

Wie kommst du drauf, die Krankenkasse würde den Befund nicht kennen?

Lg,

Irrlicht

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Lindenbaum
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Post Thu, 12.Jan.06, 8:53      Re: Psychotherapie und Datenschutz? Reply with quoteBack to top

Hi, leider weiss die Krankenkasse natürlich Eure Erkrankungen, da sie auf jeder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom krankschreibenden Arzt mit Zahlencode angegeben werden müssen!!! Hatte gerade die Bestätigung, als ich für die Bfa wg. einer berufl. Reha-massnahme die Erkrankungen der letzten 5 Jahre von meiner Krankenkasse auflisten lassen musste: alles im PC, ob es eigene Erkrankung oder Erkrankung meines Sohnes war...LG Lindenbaum
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Jelka
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Post Thu, 12.Jan.06, 9:02      Re: Psychotherapie und Datenschutz? Reply with quoteBack to top

sternenmeer wrote:

Nehme mir bitte nicht übel, dass ich dir schon wieder widerspreche Embarassed.


Och, ich nehme es dir nicht übel, aber es ist trotzdem falsch. Very Happy

Quote:

Aber die Diagnose steht definitiv nicht auf einer in Dtl. gängigen Krankmeldung ("gelber Schein").


Sie steht definitiv drauf. Nicht auf der Version, die zum Arbeitgeber geht, die ist so wie von dir beschrieben. Die Version für den Arbeitgeber ist nur halb so groß und der untere Teil fehlt. Auf der Version für die Krankenkasse stehen unten so nette Nümmerchen und Buchstaben, zum Beispiel "F 23.9". Das ist die Diagnose. Ich habe nun wirklich schon gaaaanz viele Krankmeldungen bekommen und bis jetzt stand auf jeder - auch völlig unabhängig davon, welcher Arzt sie ausgestellt hat - unten mindestens eine Diagnose, wenn nicht gleich eine Mischung aus mehreren.
Ohne, dass dort eine Diagnose steht, darf dich auch gar kein Arzt krankschreiben.


Das mit den Versicherungen mag theoretisch so sein, aber praktisch ist es wohl leider doch oft anders. Ich habe auf jeden Fall schon von sehr vielen gehört, dass sie derartige Probleme haben.

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