Krankenkassenwechsel - Datenweitergabe von Gutachten?

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Josepheros
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Krankenkassenwechsel - Datenweitergabe von Gutachten?

Beitrag Mi., 22.01.2014, 20:21

Vorgeschichte: Derzeit bin ich seit längerem auf Therapeutensuche, und bei der Barmer GEK (in Deutschland) versichert. Die Suche gestaltet sich mehr als schwierig, viele probatrische Termine, aber kaum einer dabei, dem ich vertrauen kann. Was für Gestalten ich dabei begegnet bin, ist eine Geschichte für sich, aber darum geht es hier nicht. Einen hatte ich dann gefunden, der einen guten Eindruck gemacht hat. Der hat dann für mich einen Antrag auf Therapie bei der Krankenkasse gestellt, und er hat in so formuliert, daß er abgelehnt wurde. Worum es hier im einzelnen ging, das lasse ich mal beiseite, Tatsache ist: so wie er es formuliert hat, wurde mein Antrag vom Gutachter der Krankenkasse abgelehnt. Nun heisst es weitersuchen. Als ich schließlich wieder einen gefunden hatte, der einen guten Eindruck machte, habe ich mich zur Abklärung an die Krankenkasse gewandt. Das Ergebnis: Die Tatsache, daß vorher schon bei dem anderen Therapeuten der Antrag von Gutachter abgelehnt wird, wird mir nun nachgetragen, und zu meinem Nachteil ausgelegt, auch für andere Therapeuten und neue Anträge.

Mir bleibt nun nur noch, die Krankenkasse zu wechseln, um bei der neuen Krankenkasse eine Therapie bei einem neuen Therapeuten zu beantragen. Ich hoffe darauf, daß die neue Krankenkasse von dem abgelehnten Antrag, dem ablehnenden Gutachten bei der alten Krankenkasse nichts weiß, und deshalb nicht voreingenommen gegen mich ist.

Und hier kommt meine Frage: Kann ich mich darauf verlassen, dass die neue Krankenkasse davon nicht weiß? Daß die neue Krankenkasse mit einer leeren, neuen Patientenakte über mich anfängt? Oder muß ich befürchten, daß die alte Krankenkasse alle Daten über mich an die neue weitergibt, einschließlich des nachteiligen Gutachtens, des ungeeignet formulierten Therapieantrages, und aller Vorurteile, die man dort gegen mich hat?

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Delphin2
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Beitrag Mi., 22.01.2014, 21:45

Hallo Josepheros,

deine unteren Fragen kann ich leider nicht beantworten, aber ich habe mal eine Frage an dich, wenn ich Fragen darf?!

Ich habe mir deinen Beitrag hier gerade durchgelesen.
Also erst einmal super das du jetzt einen neuen Therapeuten gefunden hast, der für dich wohl infrage kommt. Das ist ja schon mal wichtig finde ich !

Kannst du gegen die krankenkassen Entscheidung, das sie jetzt keinen neuen Antrag mehr genehmigen wollen, keinen Wiederspruch einlegen? Die können doch nicht einfach sagen, nur weil der eine abgelehnt wurde, das jetzt alle weiteren Therapeuten auch abgelehnt werden! das finde ich eine Frechheit von der krankenkasse! kann man da nicht Wiederspruch gegen einlegen,wenn der neue Antrag wieder abgelehnt wird?
Also einfach versuchen einen neuen Antrag einzureichen und wenn die ablehnen sofort einen Wiederspruch schreiben!

Ich habe mal(damals wollte ich ein Sanatorium Antrag bewilligt haben) weil immer der Gutachter abgelehnt hatte, 3 Wiedersprüche hintereinander gestellt. nach einer gewissen Anzahl von Wiedersprüchen schiecken die einen ja zu einem, am Wohnort ansätzigen Arzt/Gutachter, der für die Kasse arbeitet. jedenfalls wird das bei meiner kasse so gemacht. ich musste dann zu dem Arzt gehen. Der hat mich begutachtet und sofort danach zugestimmt. Wenn nicht hätte ich sowiso noch mal wiederspruch eingelegt.
Klar war das viel Kämpfen und es ist ätzend,aber die haben seitdem nie wieder so versucht was abzulehnen. Doch letztes jahr mal einen antrag aber nach einem Wiederspruch hat sich das erledigt.
Also das nur als kurze geschichte, das manchmal auch Kämpfen was bringt. Aber natürlich nur wenn du Freunde, angehörige ect. hast die zur Hilfe dastehen. Alleine Kämpfen ist bestimmt anstrengend und schwieriger....

Mit lieben Grüßen,
Delphin2
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aber ich kann wählen, was ich tue.

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Josepheros
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Beitrag Mi., 22.01.2014, 21:53

Hi Delphin,

danke für deine Antwort. Daß das so möglich ist, mit dem Widerspruch, wusste ich nicht. Die Situation ist allerdings die, daß die Ablehnung damit begründet wurde, daß die "medizinische Grundlage" für eine Therapie nicht gegeben sei. Also nicht der Therapeut sei ungeeignet, oder sein Therapiekonzept. Sondern aufgrund dessen, wie der erste Therapeut meine Persönlichkeit im ersten Antrag dargestellt hat, sieht es jetzt für die Krankenkasse so aus, als sei ich untherapierbar. Insofern nimmt sich der zuständige Krankenkassen-Angestellte jetzt die Freiheit, das auch weiterhin gegen mich auszulegen. Mag sein, daß ich da mit Widersprüchen und Zweit-, und Dritt-Gutachten weiter käme. Aber den langen Atem habe ich nicht unbedingt. Zumal gerade der Umgang mit Ablehnungen eines meiner Probleme ist. Ich hoffe einfach, daß das bei einem Krankenkassenwechsel auch einfacher gehen könnte.

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Delphin2
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Beitrag Do., 23.01.2014, 21:31

Hallo Josepheros,

okay, ich verstehe jetzt deine Situation mehr.
Ne, wenn du den Atem dafür im moment nicht hast, dann ist es wirklich für dich wahrscheinlich besser, dich nach einer anderen Krankenkasse umzusehen.

ich hoffe es kann hier jemand deine Frage beantworten und du erhälst hier eine befriedigende Antwort !
Und du findest eine andere Kasse die dann auch deine Therapie bezahlt.
ich finde es echt ein unding wie die krankenkasse da mit dir umgeht! Das dürfte eigentlich gar nicht passieren. Und dann untherapierbar...so ein Quatsch, aber echt!!!

Alles gute dir

Mit lieben Grüßen,
Delphin2
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sandrin
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Beitrag Do., 23.01.2014, 21:34

Ehrlich gesagt würde ich das mit dem Widerspruch auf alle Fälle versuchen. Denn ich bin relativ sicher, dass die neue Krankenkasse die bisherigen Daten bekommt, es geht ja auch um die allgemeine Krankengeschichte. Ansonsten könnte man ja nach jedem voll ausgeschöpften Kontingent die Kasse wechseln und eine neue Therapie beantragen. Nein, ich glaube, das geht nicht.

Aber ein Widerspruch hat doch Aussicht auf Erfolg, besonders, wenn ein anderer den Bericht schreibt. Ich habe gelesen, dass die überwältigende Mehrheit aller Widersprüche zum Erfolg führen. Red doch mal mit deinem potenziellen Therapeuten, der kennt sich da bestimmt aus.

GLG Sandrin

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Julia1
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Beitrag So., 08.06.2014, 22:01

Hallo Josepheros,

hat das nun geklappt? Weisst du, ob die Gutachten bei Kassenwechsel weitergereicht werden? Würde mich auch sehr interessieren.

LG
Julia

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Josepheros
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Beitrag Mo., 09.06.2014, 18:54

Hi Julia,

bisher gab es keine Schwierigkeiten mit der neuen KK. Was da allerdings hinter den Kulissen abläuft, weiß ich noch nicht.

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Julia1
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Beitrag Mo., 09.06.2014, 19:39

ok, danke für die Antwort.
Und freut mich, dass es bei dir geklappt hat

Falls es jemand zufällig trotzdem weiss, ob der MDK die alten Anträge speichert wäre es super das zu wissen.


pandas
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Beitrag Mo., 09.06.2014, 21:40

Faktisch wird eine KK nicht die Diagnose EINES Therapeuten für ubiquitär halten können, d.h. sie muss die medizinische Meinung eines weiteren Therapeuten genauso ernst nehmen wie die erste.

Denn: Recht auf Zweitmeinung.

Man stelle sich vor, die KK würde sich weigern, die Chemotherapie eines Patienten zu bezahlen, weil Krankenhaus B etwas anderes diagnostiziert hat als Krankenhaus B. Würde das gehen? Ne.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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Rote Zora
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Beitrag So., 15.06.2014, 15:56

hallo ,
bei der KK wird nur der Antrag und die Genehmigung / Ablehnung des Gutachters gespeichert. Der Bericht des Therapeuten über den Klienten liegt der Krankenkasse NICHT! vor.

GL rZ


Eremit
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Beitrag So., 15.06.2014, 16:14

Rote Zora hat geschrieben:Der Bericht des Therapeuten über den Klienten liegt der Krankenkasse NICHT! vor.
Offiziell nicht.

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