Information zum Kassenvertrag
Gesamtvertragslösung wiederholt gescheitert
Wie Sie den Medien entnehmen konnten, wird schon seit mehreren Jahren zwischen dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger (HSV) über die Kostenrückerstattung für Psychotherapie verhandelt. Bisher leider allerdings ohne Erfolg.
Zur bisherigen Situation
Bereits im Jahre 1991, 1 Jahr nach dem Inkrafttreten des Psychotherapiegesetzes, wurde die Psychotherapie als Pflichtleistung der Krankenkassen definiert, wobei sogenannte "krankheitswertige" Problembereiche, d.h. nach dem ICD-9 (mittlerweile abgelöst durch ICD-10) klassifizierbare Störungen von der Krankenkasse bezahlt werden sollten (nicht bezahlt wird nach dieser Regelung also etwa für Persönlichkeitsentwicklung, Paartherapie sowie Gespräche, die in den Bereich von Coaching, Supervision oder Lebensberatung gehen würden).
Schon die bisherige Regelung jedoch hatte ihre Schwächen: so etwa deckte der bezahlte Kostenzuschuß lediglich € 21,80 (früher: öS 300,-) pro Gesprächseinheit* ab, während für Psychotherapiestunden real üblicherweise € 70 bis 140,- zu zahlen sind, darüber hinaus kam es zu für die Klienten belastenden Zusatzauflagen wie etwa verpflichtenden amtsärztlichen Zusatzdiagnosen, überraschenden Kontrollen der Therapieverläufe, Termine durch Vertreter einzelner Krankenkassen usw.
* üblicherweise ca. 50 min.
Es mußte also eine bessere und vor allem längerfristige Lösung gefunden werden - vor allem auch eine, die dem gesetzlichen Versorgungsauftrag der Krankenkassen entspricht.
Über dieses Ziel und wie es zu erreichen ist, wird nun seit vielen Jahren verhandelt.
Der von den Psychotherapeuten angestrebte "Gesamtvertrag" jedoch platzte im März 2000 in letzter Sekunde: auf Druck dreier Krankenkassen (Tirol, Vorarlberg, Bauern) wurde der entsprechende Verhandlungspunkt einfach von der Tagesordnung der Hauptverbands-Sitzung genommen. Als Gründe hierfür wurden die prekäre finanzielle Situation der Kassen angeführt sowie eine seinerzeit verabschiedete Resolution der Psychotherapeuten, in der diese auf verschiedene Schwachpunkte des geplanten Gesamtvertrags hinwiesen. Wohlgemerkt: die Ablehnung des Gesamtvertrages erfolgte trotz des ohnehin speziell für Psychotherapie vorgesehenen Budgetrahmens und der Ergebnisse einschlägiger Effizienzstudien!
Seit Mitte 2000 fanden nun in allen Bundesländern Einzelverhandlungen zwischen diversen therapeutisch tätigen Vereinen und Interessensgruppen und den lokalen Krankenkassen statt, um individuelle Verträge zu vereinbaren. Es darf davon ausgegangen werden, daß es in sämtlichen Bundesländern auch zu derartigen "kleinen Versorgungslösungen" kommen wird, die Psychotherapie kostenlos oder mit vergleichsweise geringem Selbstbehalt anbieten werden. Vor allem die Wiener Vereinslösungen zum Jahresbeginn 2001 mit der Wiener Gebietskrankenkasse wurden von großem medialen Echo begleitet - "Endlich kostenlose Psychotherapie!" hieß es da.
Bei näherem Hinsehen freilich stellt sich die Realität anders dar: eine Zwei-Klassen-Psychotherapie könnte bevorstehen. "Völlig kostenlose Psychotherapie" läßt sich zwar medial gut vermarkten, betrachtet man jedoch die Art der abgeschlossenen Verträge, zeigt sich, daß die betreffenden PsychotherapeutInnen gewissermaßen nur als Notversorger - mit ihren Klienten ständig dem Zeit- und Rechtfertigungsdruck der Kassen ausgesetzt - arbeiten werden können.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in der von mir weiter unten in diesem Artikel zitierten Aussendung des Österr. Bundesverbandes für Psychotherapie.
Soweit derzeit abzusehen ist, werden die momentanen Entwicklungen in nächster Zeit - ähnlich wie bei den Ärzten - zu einer "Zwei-Klassen-Psychotherapie" führen:
1. Kassen-PsychotherapeutInnen (mit einem Kassenvertrag), deren auf einen fixen Betrag gedeckelte Stundenhonorare im Fall von krankheitswertigen Leiden vollständig*) rückerstattet werden. Die erforderlichen Einstiegsbedingungen in solche Verträge jedoch werden für die meisten TherapeutInnen schwierig zu erfüllen sein, und die Arbeitsbedingungen aufgrund der geringen vorgesehenen Honorare oft Druck erzeugen, möglichst viele KlientInnen anzunehmen - oftmals mit Folgen, die aus der Kassen-Medizin vertraut sind.
*) bei den in Ambulanzen tätigen Kassen-TherapeutInnen gilt laut Gesundheits-Staatssekretär Reinhart Waneck (FP)
bereits jetzt ein Selbstbehalt von öS 80,- als fix. Hans Sallmutter (SP) erklärte darüber hinaus am 16.03.2000,
für die Finanzierung "weiterer Leistungen" seien "moderate Beitragserhöhungen" notwendig.
Sollte es zu einem generellen Selbstbehalt für Kassenpatienten beim Arztbesuch kommen - die derzeitige
Regierung plant, ihn bis zur Höhe von 20 Prozent den Krankenkassen freizustellen -, wird dies vermutlich
auch für Kassen-Psychotherapie gelten. Die entsprechenden Kosten sind den genannten Beträgen also in jedem Fall
(außer den vertragsfreien Therapeuten) aufzuschlagen.
2. Bei "Privat-PsychotherapeutInnen" (ohne Kassenvertrag), die ich im weiteren Verlauf dieses Textes "vertragsfreie PsychotherapeutInnen" nennen möchte, ist im Fall von krankheitswertigen Leiden wie bisher die Rückerstattung von € 21,80 möglich.
"Psychotherapie auf Krankenschein" in Wien
Eine Information für PatientInnen und KlientInnen
(herausgegeben vom Österr. Bundesverband für Psychotherapie)
"Sie haben wahrscheinlich aus den Medien erfahren, dass nun in Wien endlich die gesetzlich vorgesehene und seit vielen Jahren versprochene "Psychotherapie auf Krankenschein", also ohne private Zuzahlung Ihrerseits eingeführt sei. Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass diese Medienberichte sehr irreführend waren.
Die gesetzlich vorgesehene "Psychotherapie auf Krankenschein" wäre so zu regeln gewesen, wie Sie das auch von Ihren Arztbesuchen kennen. Dort können Sie bekanntlich wählen: Entweder Sie gehen zu einem Kassenarzt und werden gegen Abgabe eines Krankenscheins behandelt. Oder Sie gehen zu einem Wahlarzt, der keinen Kassenvertrag hat: dann bezahlen Sie diesem ein Honorar, reichen diese Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten von der Krankenkasse 80 Prozent des Kassenarzttarifs zurückerstattet (Kostenerstattung für Wahlarzthilfe).
Beachten Sie bitte, dass das jetzt in Wien von der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) in Zusammenarbeit mit zwei Vereinen eingeführte Modell dem NICHT entspricht! Die wesentlichen Unterschiede sind:
- PatientInnen, die bei einer Psychotherapeutin / einem Psychotherapeuten ohne Vertrag mit einem der beiden Vereine in Behandlung sind, sollen nach diesem Modell auch weiterhin NICHT die Kostenerstattung für Wahlarzthilfe erhalten (das wären 80 % der 650 Schilling, die die VereinstherapeutInnen für eine Therapiestunde erhalten, also 520 Schilling) - die WGKK will ihnen weiterhin nur wie bisher den Kostenzuschuss in Höhe von 300 Schilling bezahlen.
- Auch PatientInnen, die bei einer Psychotherapeutin / einem Psychotherapeuten mit Vertrag bei einem dieser Vereine in Behandlung sind, werden NICHT generell gegen Krankenschein ohne private Zuzahlung behandelt! Diese PsychotherapeutInnen dürfen nämlich nur einige wenige PatientInnen nach diesem Modell mit der WGKK auf Krankenschein abrechnen. Die in den Vereinsverträgen der WGKK vorgesehene Kapazität reicht insgesamt nur für ca. 5000 Psychotherapie-PatientInnen - und das bei einer vom Gesetzgeber und aufgrund wissenschaftlicher Studien auf 30.000 bis 80.000 geschätzten Zahl der Psychotherapiebedürftigen in Wien! Je nach Vereinbarung kann dementsprechend auch bei diesen VereinspsychotherapeutInnen nur eine sehr geringe Zahl an Therapieplätzen auf Krankenschein verfügbar sein. Kann Ihnen ein solcher Platz nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, weil das Kontingent bereits ausgeschöpft ist, will Ihnen die WGKK auch für Psychotherapie bei "VereinstherapeutInnen" weiterhin nur den Kostenzuschuss in Höhe von 300 Schilling pro Stunde bezahlen. Für den Großteil der Psychotherapiebedürftigen in Wien gibt es also auch weiterhin KEINE "Psychotherapie auf Krankenschein"!
- PatientInnen, die Psychotherapie im Rahmen dieses Vereinsmodells auf Krankenschein in Anspruch nehmen wollen und auch tatsächlich einen der wenigen Plätze erhalten, sind verschiedenen zusätzlichen Regelungen unterworfen, über die Sie Ihre Psychotherapeutin / Ihr Psychotherapeut aufklären wird. So sind z.B. verschiedene zusätzliche Kontrolluntersuchungen, Testungen etc. zwingend vorgesehen und ist die Psychotherapiedauer im Regelfall in sehr engen Grenzen limitiert. Diese Begrenzungen (z.B. 30 Stunden maximale Regeltherapiedauer bei schweren psychotischen Störungen, 70 Stunden maximale Regeltherapiedauer bei anderen Störungen) sind nach Auffassung der Fachöffentlichkeit willkürlich und aus fachlicher Sicht unhaltbar. Trotzdem müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen nach Erreichen der genannten Stundenzahlen seitens der WGKK die Fortführung Ihrer Therapie auf Krankenschein erschwert oder verweigert werden wird.
Nach den irreführenden Medienberichten sind Sie nun vielleicht enttäuscht über die tatsächliche Situation, wie wir Sie Ihnen hier aufzeigen, und werden Sie diese als ungerecht empfinden. Tatsächlich wird damit ein Großteil der krankenversicherten Psychotherapiebedürftigen schwer gegenüber der relativ kleinen Zahl benachteiligt, für die nun diese wenigen Psychotherapieplätze auf Krankenschein bereitgestellt werden.
Nach Auffassung namhafter Rechtsexperten ist diese Regelung auch KLAR RECHTSWIDRIG, da damit das gesetzlich vorgesehene Versorgungsmodell umgangen wird, das Sie aus dem ärztlichen Bereich kennen (siehe oben). Vereinsverträge der vorliegenden Art sind vom Gesetz nicht gedeckt. Sie dienen vor allem dem Zweck, dem Großteil der Psychotherapiebedürftigen in Wien die Kostenerstattung für die WahltherapeutInnenhilfe (520 Schilling statt des derzeitigen Zuschusses von 300 Schilling) vorzuenthalten, die ihnen bei einer dem Gesetz entsprechenden Regelung (Gesamtvertrag mit der Berufsgruppe der PsychotherapeutInnen) zustünde.
Wir bedauern sehr, dass Sie durch diese Vorgangsweise der WGKK nun unter Umständen vor zusätzliche Fragen und Probleme gestellt werden. Sollten Sie einen TherapeutInnenwechsel überlegen, weil Ihre derzeitige Psychotherapeutin / Ihr derzeitiger Psychotherapeut keinen Vereinsvertrag hat oder trotz eines Vereinsvertrages Ihnen keinen Therapieplatz auf Krankenschein anbieten kann, bedenken Sie diesen Schritt bitte sehr sorgfältig: Für den Erfolg Ihrer Therapie ist das persönliche Vertrauensverhältnis und eine heilungsförderliche Beziehung zu Ihrer Therapeutin / Ihrem Therapeuten von größter Bedeutung. Ein Abbruch einer Therapie und ein TherapeutInnenwechsel aus rein finanziellen Überlegungen werden daher in der Regel nicht ratsam sein und sollten jedenfalls nie vorschnell und unüberlegt erfolgen.
Beachten Sie bitte auch, dass es nichts mit der Qualifikation Ihrer Psychotherapeutin / Ihres Psychotherapeuten zu tun hat, ob diese/r über einen "Vereinsvertrag" verfügt. Einen solchen Unterschied gibt es hier ebenso wenig wie zwischen ÄrztInnen mit und ohne Kassenvertrag.
- Wenn Sie gegen die Vorgangsweise der WGKK Ihren Protest einlegen wollen, wenden Sie sich bitte an den Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse, Herrn Franz Bittner, Wienerbergstraße 15-19, 1101 Wien, und senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens zur Information an den Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP), Rosenbursenstraße 8/3/7, 1010 Wien, Fax: 01/512 70 91.
- Die rechtswidrige Regelung in Wien wird von PsychotherapeutInnenseite auch gerichtlich angefochten werden. Wenn Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren wollen, wie Sie auch als versicherte/r PatientIn Ihre Rechtsansprüche geltend machen können, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Arbeiterkammer oder Gewerkschaft oder an die "Plattform Rechtshilfe Psychotherapie", Postfach 556, 1071 Wien (Fax: 01/585 65 94).
- Die Anschriften der beiden Vereine, die diese Verträge mit der
WGKK abgeschlossen haben, sind:
- Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung, Rosenbursenstraße 8/3/8, 1010 Wien
- Verein für ambulante Psychotherapie, Garnisongasse 1/22a, 1090 Wien"
(aus einer Aussendung des Österr. Bundesverbandes für Psychotherapie v. 15.01.2001)
Weiterführende Quellen
- Psychotherapiegesetz
- Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP)
- Hauptverband der Österr. Sozialversicherungen (HSV)
- Plädoyer für einen Gesamtvertrag - Forderungen der Plattform Psychotherapie-PatientInnen
DSP Richard L. Fellner ist Psychotherapeut, Coach und Supervisor in Wien.
Nachdruck gerne gesehen, aber nur mit korrekter Quellenangabe.
Bei Volltext-Übernahme zusätzlich auch Genehmigung des Verfassers erforderlich.
Hinweis: lediglich zur einfacheren Lesbarkeit des Textes wurde der männlichen Ausdrucksform der Vorrang gegeben. Geschlechtsspezifische Zuordnungen sind damit nicht beabsichtigt.
Artikelbezogene Themenbereiche und verwandte Begriffe: Psychotherapie, Kassenvertrag, Gesamtvertrag, Zuschuss, Zuschuß, Sozialversicherung, Österreichischer, Psychotherapie auf Krankenschein, Psychotherapie mit Kostenzuschuß