Erfahrungen mit Video-Sprechstunde?

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.
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Mondmann
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Beitrag So., 01.11.2020, 12:47

kaja hat geschrieben: So., 01.11.2020, 12:44 Ich treffe keine allgemeine Aussage und sage Telefon ist immer genauso gut wie ein Treffen in der Praxis.

Was ich sage ist, dass es nicht grundsätzlich weniger gut ist, weil es Telefon ist.
Klar, aber ich hab ja versucht, zu unterscheiden zwischen: A hilft es genauso gut; B hilft es ein bisschen; C hilft es gar nicht. Es gibt eben niemanden, der das verrechnen kann, weil Therapiestunden nun mal nicht nach persönlicher "Performance" des Therapeuten bezahlt werden oder nach dem subjektiven Empfinden des Patienten darüber, was der Therapeut geleistet hat. Sonst könnte eben B sagen, er zahlt nur die Hälfte, während A den vollen Satz zahlt.

Und da Daten fehlen, kann auch niemand sonst sagen, ob beide Angebote gleichermaßen honoriert gehören oder nicht.

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stern
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Beitrag So., 01.11.2020, 12:50

Mondmann hat geschrieben: So., 01.11.2020, 10:48 Ich halte es für normal, davon auszugehen, dass Video und Telefon nicht annähernd dieselbe Qualität aufweisen wie eine persönliche Begegnung. Trotzdem sind diese Maßnahmen besser als nichts. Dafür muss im Honorar ein angemessener Gegenwert gefunden werden, selbst wenn es keinen psychotherapeutischen Lockdown gibt und die Therapeuten weiterarbeiten können. Es gibt Patienten oder Therapeuten, die sich dem Risiko nicht aussetzen wollen, und das sollte akzeptiert werden.
Thera hätte das auch nicht als Goldstandard empfunden, sondern als Notlösung. Präsenzsitzungen (wie bisher) wären für auch nicht akzeptabel gewesen. Sie hat sich um Lösungen bemüht... und sicherlich mit jedem Patienten bei Bedarf geredet. Und bei ihren Entscheidungen ging es zwar auch, aber nicht nur um sie. So fühlte sich das gut besprochen an.

Ich meine, Spahn zahlte gewisse Entschädigungen an Kliniken und (für was im Einzelnen bzw. wann das greift, müsste ich nachschlagen). Und von offizieller Seite wird es heißen, es wurden ja Möglichkeiten geschaffen, dass nicht jeder Patienten live anwesend sein muss plus Entwicklung von Konzepten. Ich schätze ein Arzt/PT könnte darüber hinaus nicht sagen: Ich arbeite jetzt nicht, weil ich mich schützen will - hat er doch einen Versorgungsauftrag. Was wäre, wenn Hausärzte Patienten mit ansteckenden Erkrankungen abweisen würden. Bayern ging ja (und geht wieder) noch weiter, indem der Katastrophenfall ausgerufen wurde. Das hätte im Extremfall bedeuteten können, dass Ärzte im Ruhestand zurückgerufen werden hätte können. War nicht nötig, aber mindestens rekrutierte man zunächst freiwillig Zusatzpersonal für den notfallmäßigen Bedarf (darunter auch Studenten).
Zuletzt geändert von stern am So., 01.11.2020, 13:06, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
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umso mehr Fliegen sitzen drauf
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chrysokoll
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Beitrag So., 01.11.2020, 13:05

Mondmann hat geschrieben: So., 01.11.2020, 12:45 @ chrysokoll: Ist ja alles nicht verkehrt, aber "gemeinsames Ausloten" ist eigentlich nicht vorgesehen in einer Therapie. Der Therapeut gibt den Rahmen vor, und das kann er nur, wenn er sicher weiß, was er da anbietet und was es wert ist.
das ist jetzt Definitionssache und auch stark von der Therapieform und dem Therapeuten (und Patienten) abhängig.

In einer mordernen Verhaltenstherapie lotet man sehr wohl vieles miteinander aus.
Das ist sogar so vorgesehen.

Nein, natürlich nicht Honorar, Kontingenz oder Lage der Praxis, selbstredend.

Ich will da jetzt aber keinen Schulenstreit anzetteln
Ich habe es so erlebt dass meine Therapeutin ganz am Anfang im März und April die Praxis schloss und Videostunden anbot, dann aber bald wieder öffnete und mit den Patienten besprach was für wen wie möglich ist, gewünscht wird, sich besser anfühlt.
ICH bevorzuge immer wenn es geht die realen Stunden vor Ort

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Anna-Luisa
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Beitrag So., 01.11.2020, 13:39

chrysokoll hat geschrieben: So., 01.11.2020, 12:12 vielleicht ja schlicht die Tatsache dass Psychotherapeuten in eigener Praxis Freiberufler sind und selbst bestimmen können wie, wo, mit wem sie arbeiten
Soll das eine Antwort darauf sein, was ausgerechnet Psychotherapeuten in besonderer Weise schützenswert macht? Wohl kaum.

Sie bestimmen auch nicht selber, wie sie arbeiten. Der Spielraum findet seine Grenzen. Z.B. dürfen sie keine telefonischen Psychotherapiestunden anbieten.

Sie entscheiden auch nicht ausschließlich mit wem sie arbeiten. Der Hausarzt kann auf die Überweisung zu einem Psychotherapeuten einen Dringlichkeitsvermerk kleben. Und dann wird einem ein Psychotherapeut aus seiner Region, erstmal, zugeteilt.

Freiberuflichkeit ist nicht mit einem Freibrief gleichzusetzen.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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Sadako
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Beitrag So., 01.11.2020, 19:02

Anna-Luisa hat geschrieben: So., 01.11.2020, 13:39
Sie entscheiden auch nicht ausschließlich mit wem sie arbeiten. Der Hausarzt kann auf die Überweisung zu einem Psychotherapeuten einen Dringlichkeitsvermerk kleben. Und dann wird einem ein Psychotherapeut aus seiner Region, erstmal, zugeteilt.

Das hab ich noch nie gehört oder gelesen. Das würde ja auch das ganze Konzept mit der Probatorik, wo ja auch der Psychotherapeut ablehnen darf, aushebeln. Ich weiß dass man so bei entsprechender Dringlichkeit schnell an eine Sprechstunde kommen kann, aber Richtlinienpsychotherapie?

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Anna-Luisa
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Beitrag So., 01.11.2020, 19:08

Sadako hat geschrieben: So., 01.11.2020, 19:02
Anna-Luisa hat geschrieben: So., 01.11.2020, 13:39
Sie entscheiden auch nicht ausschließlich mit wem sie arbeiten. Der Hausarzt kann auf die Überweisung zu einem Psychotherapeuten einen Dringlichkeitsvermerk kleben. Und dann wird einem ein Psychotherapeut aus seiner Region, erstmal, zugeteilt.

Das hab ich noch nie gehört oder gelesen. Das würde ja auch das ganze Konzept mit der Probatorik, wo ja auch der Psychotherapeut ablehnen darf, aushebeln. Ich weiß dass man so bei entsprechender Dringlichkeit schnell an eine Sprechstunde kommen kann, aber Richtlinienpsychotherapie?
Richtliniepsychotherapie wohl kaum. Aber der Psychotherapeut kann Frau XY nicht ablehnen. Seine Arbeit beschränkt sich ja nicht ausschließlich auf Psychotherapie.
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LovisTochter
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Beitrag So., 01.11.2020, 19:34

Für was würde der Hausarzt denn die Patientin zum PT mit Dringlichkeitsvermerk überweisen?
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Anna-Luisa
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Beitrag So., 01.11.2020, 19:43

LovisTochter hat geschrieben: So., 01.11.2020, 19:34 Für was würde der Hausarzt denn die Patientin zum PT mit Dringlichkeitsvermerk überweisen?
Zur Krisenintervention beispielsweise.
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LovisTochter
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Beitrag So., 01.11.2020, 20:24

Und woher weiß der Hausarzt, dass der PT dafür die Kapazitäten frei hat?
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Anna-Luisa
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Beitrag So., 01.11.2020, 20:29

LovisTochter hat geschrieben: So., 01.11.2020, 20:24 Und woher weiß der Hausarzt, dass der PT dafür die Kapazitäten frei hat?
Man ruft bei einer Hotline an und muss dort den achtstelligen Code nennen, der auf die Überweisung geklebt wurde. Dort wiederum wird man an einen Psychotherapeuten in der Region vermittelt. Auswählen kann man ihn allerdings nicht. Psychotherapeuten (und auch Fachärzte allgemein) sind verpflichtet hierfür Kapazitäten freizuhalten.
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LovisTochter
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Beitrag So., 01.11.2020, 21:16

Du meinst die Sprechstunde?!? Ohne in dieser gewesen zu sein, gibts auch keine Akutbehandlung, denn der PT muss ja den Behandlungsbedarf erstmal feststellen.
Oder hast Du dazu mal ne Quelle? Ich habe jetzt lange auf der Seite der KVNO gesucht, aber nichts gefunnden, was das bestätigt, was Du sagst. Sprechstunde ja, alles weitere nein.
Ich habe die KVNO aber auch mal angeschrieben und nachgefragt, auch, ob die 200 Minuten am Telefon für reguläre Psychotherapie genutzt werden durften. Mal sehen, ob und was geantwortet wird.
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Anna-Luisa
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Beitrag So., 01.11.2020, 21:47

LovisTochter hat geschrieben: So., 01.11.2020, 21:16 Du meinst die Sprechstunde?!? Ohne in dieser gewesen zu sein, gibts auch keine Akutbehandlung, denn der PT muss ja den Behandlungsbedarf erstmal feststellen.
Nein. Die diesbezügliche Überweisung gilt sogar explizit nicht (!) für die Sprechstunde. Sondern ausdrücklich für Akutbehandlung und Probatorik.

Irgendwie sehe ich dich nicht in der Position mir den Vorwurf zu machen, dass ich mich besser informieren sollte....

https://www.kvhb.de/tss

https://www.kvhb.de/psy-rili-akutbehand ... -Diagnosen.
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LovisTochter
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Beitrag So., 01.11.2020, 22:39

Sorry, aber daraus geht nicht das hervor, was Du geschrieben hast!
Die Zuteilung zur Sprechstunde kann, muss aber nicht, über den Hausarzt passieren, denn eine Überweisunng zu dieser ist gar nicht von nöten und kann auch direkt über TSS erfolgen. Ohne Sprechstunde keine Akutbehandlung!
Und diese (Akutbehandlung), bzw. die Vermittlung von einem Platz zur Probatorik kann über die TSS erfolgen, was aber nicht bedeutet, dass Patient oder PT verpflichtet sind die Behandlung tatsächlich auch mit dem jeweiligen Gegnüber durchzuführen. Siehe: https://www.kbv.de/html/26956.php
Was Du geschrieben hast, dass der HA einen PT zur Krisenintervention (was ja die Akutbehandlung ist) eines bestimmten Patienten "verpflichten" kann, mit seiner Überweisung stimmt einfach nicht. Wäre ja auch seltsam, denn wofür dann die Sprechstunden beim PT?
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Anna-Luisa
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Beitrag So., 01.11.2020, 22:57

LovisTochter hat geschrieben: So., 01.11.2020, 22:39 Sorry, aber daraus geht nicht das hervor, was Du geschrieben hast!
Die Zuteilung zur Sprechstunde kann, muss aber nicht, über den Hausarzt passieren, denn eine Überweisunng zu dieser ist gar nicht von nöten und kann auch direkt über TSS erfolgen. Ohne Sprechstunde keine Akutbehandlung!
Doch, genau das steht dort. Im ersten Link, in der Tabelle ganz oben. Akutbehandlung - keine Sprechstunde!
LovisTochter hat geschrieben: So., 01.11.2020, 22:39 Was Du geschrieben hast, dass der HA einen PT zur Krisenintervention (was ja die Akutbehandlung ist) eines bestimmten Patienten "verpflichten" kann, mit seiner Überweisung stimmt einfach nicht.
Das habe ich ja auch gar nicht geschrieben! Sondern dass für die Terminvergabe eine zentrale Vergabestelle zuständig ist - und man hier den Psychotherapeuten aber nicht auswählen kann.
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LovisTochter
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Beitrag So., 01.11.2020, 23:24

Anna-Luisa hat geschrieben: So., 01.11.2020, 13:39


Sie entscheiden auch nicht ausschließlich mit wem sie arbeiten. Der Hausarzt kann auf die Überweisung zu einem Psychotherapeuten einen Dringlichkeitsvermerk kleben. Und dann wird einem ein Psychotherapeut aus seiner Region, erstmal, zugeteilt.
Der HA kann zur Sprechstunde überweisen! Aber ohne die Sprechstunde gibt es keine andere/weiterführende Behandlung, auch keine Akutbehandlung!

"Voraussetzungen Akutbehandlung

Patientinnen und Patienten, die sich wegen einer Akutbehandlung an eine Servicestelle wenden, müssen zuvor eine Psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht haben. Denn Voraussetzung für die Vermittlung eines Termins ist, dass die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut in der individuellen Patienteninformation (PTV 11) eine Empfehlung für eine Akutbehandlung ausgesprochen hat (auf dem Formular muss das Feld "ambulante Psychotherapeutische Akutbehandlung" angekreuzt sein)." https://www.kbv.de/html/26956.php

Und nicht, so wie Du schriebst, dass der HA zur z.B. Krisenintervention überweist! Das kann er dann tun, wenn der Patient in der Sprechstunde war und der PT eine Behandlung als angezeigt bescheinigt (Formular PTV11). Ist aber gar nicht notwendig weil sich der Patient auch direkt an die TSS wenden kann.

Der Dringlichkeitsvermerk bezieht sich laut Deinem eigen Link übrigens nur darauf, dass man einen Termin innerhalb von 4 Wochen bekommt. Nichts mehr und nichts weniger. Ist bei der Akutbehandlung allerdings quark, weil man laut KV einen Termin innerhalb von 2 Wochen erhalten soll.
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