Angst vor Zwangseinweisung

Hier haben Sie die Möglichkeit, anderen Ihre Erfahrungen zur Verfügung zu stellen - oder sie nach deren Erfahrungen im Kontext von klinischer Psychotherapie, Psychiatrie und Neurologie zu fragen.

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tknn
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Angst vor Zwangseinweisung

Beitrag Di., 24.01.2012, 18:31

Hallo,

ich komme gerade von einem ärtzlichen Termin und bin völlig verzweifelt, bzw., aufgeregt und mir geht es voller Sorge nicht besonders gut. Grob zusammen gefasst: ich hatte heute einen vom Arbeitsamt angeordneten Untersuchungstermin bei einem Psychater. Ich beziehe seit einiger Zeit ALG2 (Hartz4) wegen einer depressiven Erkrankung. Er hat mir einige Fragen gestellt, war recht unfreundlich und meiner Meinung nach nicht sehr empathisch. Er teilte mir am Ende kurz mit, dass "eine stationäre Behandlung notwendig ist" und er dies so weiterleiten wird als Empfehlung. Daraufhin hat er mich auch recht zügig verabschiedet ohne weiter noch auf mich einzugehn oder Informationen preis zu geben. Was kann nun auf mich zukommen? Kann die Stadt/Arbeitsamt/der Arzt eine Zwangseinweisung in die Wege leiten, so dass mir vielleicht in ein paar Tagen die Polizei vor der Tür steht? Ich weiss nicht was ich jetzt tun soll :(

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Mary-Lou
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Beitrag Di., 24.01.2012, 19:03

Eine Zwangseinweisung ist eigentlich nur dann möglich, wenn du eine konkrete Gefahr für dein Leben selbst oder das anderer darstellst. Sprich, wenn du ihm gegenüber geäußert hast, dass du konkrete Selbstmordabsichten hast oder einem anderen schaden willst. Ansonsten kann er dich nicht zwangseinweisen lassen, höchstens eine Empfehlung aussprechen.
Frühling: „Eine echte Auferstehung, ein Stück Unsterblichkeit.” (Henry David Thoreau)


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tknn
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Beitrag Di., 24.01.2012, 19:29

Ich war mir eigentlich ziemlich sicher, dass genau diese Frage kommen wird, ob ich Suizidgedanken habe. Diese eine Frage wurde mir jedoch nicht gestellt. Ich hätte sie natürlich auch mit nein beantwortet. Ich habe nur z.B. angegeben, dass ich sehr antriebslos bin, es mir häufig schwer fällt ans Telefon zu gehen, oder Post zu öffnen. Dies hat er mir auch direkt auf die Nase gebunden als Grund wieso eine stationäre Behandlung notwendig sei. Er hat mich auch gefragt ob ich zuvor schon mal stationär in bBehanldung war, dies verneinte ich. Ich bin seit ca 2 1/2 Jahren in ambulanter Behandlung, dies hatte er auch nachgefragt und meinte daraufhin, dass diese Behandlung ja keinerlei Erfolge erzielt hat und auch nicht ausreichen wird. Ich hatte dann noch gebeten, ob er mir eine Liste mit nahegelegen Diplompsychologen geben könnte, da ich bisher nur in psychatrischer ambulanter Behandlung war. Als Antwort kam dann auch wieder nur, dass dies nicht ausreichen sei und stationär behandelt werden müsse.

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münchnerkindl
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Beitrag Di., 24.01.2012, 19:38

Ne, damit meint er eine Reha in einer psychosomatischen/psychotherapeutischen Klinik.

Du wirst vermutlich aufgefordert eine solche beim Rentenversicherungsträger zu beantragen.

Und Gutachter dürfen keine Arzt- oder Klinikempfehlungen machen. Habe mal eine gefragt (war vom medizinischen Dienst der Krankenkasse) und die hat das mir so mitgeteilt.

Warum hat dein Psychiater dir denn keine Therapie empfohlen und Adressen von Therapeuten gegeben?
Zuletzt geändert von münchnerkindl am Di., 24.01.2012, 19:42, insgesamt 2-mal geändert.

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Mary-Lou
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Beitrag Di., 24.01.2012, 19:39

Dann brauchst du dir keine Sorgen machen.

Allerdings weiß ich nicht, wie sich das für dein Alg auswirkt. Wenn er es in die Empfehlung reinschreibt, heißt es ja, dass wenn du nicht in stationäre Behandlung gehst, du auch nicht so schnell aus diesem Zustand wieder herauskommst.
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sandrin
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Beitrag Di., 24.01.2012, 21:19

Du musst, wenn du Lohnersatzleistungen beziehst, ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es geht also um die berufliche Wiedereingliederung. Da kann es durchaus sein, dass das AA meint, es bedürfe einer Reha, um deine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Blöd, wenn einem das von außen aufobtruiert wird.
Dennoch würde ich das eher als Chance sehen. Anscheindend geht es dir ja sehr schlecht. Wenn dem so ist, dann kann eine Reha durchaus viel bewirken, weil die Therapiedichte einfach höher ist.
Was sagt dein dein Therapeut dazu?

LG Sandrin

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a.m.
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Beitrag Mi., 14.03.2012, 13:36

Nachtrag:

... e=youtu.be

!!!!
lg!



"Die PatVerfü ist eine Patientenverfügung mit integrierter Vorsorgevollmacht, die auch vor psychiatrischen Zwangsmaßnahmen und Entmündigung (=rechtliche Stellvertretung durch einen "Betreuer" gegen den Willen des Betroffenen) schützt. Das Besondere an der PatVerfü ist, dass mit ihr ausdrücklich auch die Durchführung psychiatrischer Untersuchungen und die Erzeugung entsprechender Diagnosen untersagt wird. Ohne Diagnose können aber Sondergesetze für psychisch Kranke (PsychKG, Betreuungsrecht, Forensik) nicht angewendet werden:
http://www.patverfue.de/einstieg "

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crocodile
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Beitrag Sa., 05.10.2013, 23:11

Mary-Lou hat geschrieben:Eine Zwangseinweisung ist eigentlich nur dann möglich, wenn du eine konkrete Gefahr für dein Leben selbst oder das anderer darstellst. Sprich, wenn du ihm gegenüber geäußert hast, dass du konkrete Selbstmordabsichten hast oder einem anderen schaden willst. Ansonsten kann er dich nicht zwangseinweisen lassen, höchstens eine Empfehlung aussprechen.
Das ist theoretisch. Praktisch gibt es Unterbringungsgesetz dass kann auf verschiedene Art und Wiese interpretiert werden. Ich war gezwungen in geschlossene ohne Suizid oder Fremdgefahr zu sein aber die Leute in PSD dachten was anders und wollten mich nicht glauben. Sie hat recht Angst zu haben. In diesen Situationen hast du keine Menschenrechte und niemand glaubst was du sagst.


ohCock
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Beitrag Sa., 29.11.2014, 14:56

Hallo alle zusammen,

seit circa 20 Jahren habe ich ein massives Suchtproblem und falle immer wieder zurück in tiefe Depressionen. Kann ein Psychiater einem aufgrund der bestehenden Problematik zwangseinweisen?

Ich benötige dringend professionelle Hilfe, weil ich realisiert habe, dass ich es alleine einfach nicht in den Griff bekomme. Aber das Thema "Zwangseinweisung" hält mich davon ab, Psychiatrische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

lg


pandas
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Beitrag Sa., 29.11.2014, 15:06

Welche professionelle Hilfe wünscht Du Dir denn?

Wenn Dein Suchtproblem massiv ist, so wirst Du es nur in einem stationären Aufenthalt bewältigen können.

Wenn Du Dich dazu an einen Psychiater wendest, so besteht nicht der Bedarf einer Zwangseinweisung.

Tust Du dies jedoch nicht und wirst mit Selbst- und Fremdgefährdung auffällig, kann es passieren, dass Du zwangseingewiesen wirst. Dies erstreckt sich heutzutage aber nicht über längere Dauern.

Natürlich kann eine Gefängnisstrafe hinzukommen. Das hat aber mit Zwangseinweisung nichts zu tun. Bist Du süchtig, kommst Du dann wohl zunächst auf eine Entzugsstation eines Krankenhauses.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard


ohCock
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Beitrag Sa., 29.11.2014, 15:54

Dankeschön Pandas.
pandas hat geschrieben:Welche professionelle Hilfe wünscht Du Dir denn?
Ambulante Hilfe würde ich der stationären vorziehen. Ich habe gewisse vorbehalte, was die stationäre Geschichte angeht. Zum einem benötige Hilfe, was die Sucht anbelangt (keine Opiate) und zum anderen um die Depressionen in den Griff zu bekommen. Wie ich bereits schrieb, bekomme ich beides, aus eigener Kraft nicht in den Griff.

Es sind ja nicht nur Sucht und Depressionen. Ich habe bereits ein sehr bewegtes Leben hinter mir und da sind noch andere Dinge, bei denen ich Hilfe benötige. Deshalb wollte ich zunächst einen Psychiater aufsuchen. Vielleicht kann dieser mir weitere Hilfe zukommen lassen...Aber da schwingt halt diese Angst mit.
pandas hat geschrieben: Natürlich kann eine Gefängnisstrafe hinzukommen. Das hat aber mit Zwangseinweisung nichts zu tun. Bist Du süchtig, kommst Du dann wohl zunächst auf eine Entzugsstation eines Krankenhauses.
Gefängnisstrafe? Beziehst Du Dich da auf eventuelle Beschaffungskriminalität? Nein nein, einer Gefängnisstrafe sehe ich glücklicherweise nicht entgegen.


pandas
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Beitrag Sa., 29.11.2014, 16:09

Das klingt so, als falle Fremdgefährdung schon mal weg.

Wenn Du Dir ambulante Hilfe wünscht, wäre es dann wohl sinnreich, zunächst zu ambulanten Psychotherapeuten zu gehen und dort nach einer Unterstützungstherapie zu fragen.

Schätzen diese Deine Problematik aber so ein, dass ein stationärer Entzug notwendig ist, so werden sie Dir keinen ambulanten Therapieplatz anbieten.
Dasselbe gilt für den Psychiater.

Ob Du dann einfach nur weggeschickt wirst, oder ob Du zwangseingewiesen wirst, hängt von der Schwere der Symptomatik ab.
Allerdings ist Alkoholismus schlicht nicht strafbar.
Wenn keine Kriminalität hinzukommt, so ist da eine Zwangseinweisung doch eher unwahrscheinlich.
Aber, wie gesagt, es kann sein, dass Du Druck erfährst, indem man Dir nur stationäre Hilfe anbietet.

Vielleicht kannst Du Dich ja auch erstmal in einer Suchtberatungsstelle beraten lassen.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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MissX
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Beitrag Sa., 29.11.2014, 22:33

ohCock hat geschrieben:seit circa 20 Jahren habe ich ein massives Suchtproblem und falle immer wieder zurück in tiefe Depressionen. Kann ein Psychiater einem aufgrund der bestehenden Problematik zwangseinweisen?

Ich benötige dringend professionelle Hilfe, weil ich realisiert habe, dass ich es alleine einfach nicht in den Griff bekomme. Aber das Thema "Zwangseinweisung" hält mich davon ab, Psychiatrische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Zwangeingewiesen wirst du, wenn du sagt, ich habe Suizidgedanken und kann nicht ausschließen, dass ich mich umbringe.
Oder wenn du sagt, du hast dass Ziel dich mit deinen Suchtmitteln einfach richtig kaputt zu machen.
Oder wenn du sagt, du hast, Mordgedanken und kannst nicht ausschließen, dass du einen Menschen verletzt oder tötest.
Wenn darauf was hindeutet, darf dich der Arzt einweisen.
Ansonsten macht er sich strafbar, weil es Freiheitsberaubung ist. Er wird dich deshalb nur einweisen lassen, wenn du ihm wirklich einen richtig Grund gibt. Ihm macht sowas sicherlich auch keinen Spaß und er wird alles daran setzen eine Zwangseinweisung zu vermeiden.

Noch mal Unterschied Psychiater und Psychologe.
Psychiater kümmert sich um deinen Körper. Verschreibe dir Medis geben die Depressionen oder gegen den Suchtdruck. Mehr aber auch nicht.

Mit einem Psychologen führst du Gespräche und kannst in den einzelnen Stunden deine Probleme berarbeiten. Allerdings muss man häufig erst einigermaßen clean sein damit man eine Therapie machen kann. Viele machen deshalb erst mal einen Entzug in einer Klinik. Also freiwillig. Ich würde mir eine Klinik auch sehr gut aussuchen. Leute fragen, Bewertungen im Internet lesen, sich selbst vor Ort die Klinik mal anschauen. Falls du dich dafür entscheidest. Die meisten machen ein Entzug in einer Klinik und anschließend Therapie beim Psychologen.


Also zu deiner Frage zurück, deine Angst vor Zwangseinweisung ist wahrscheinlich übertrieben.
Oder ist deine Gesundheit oder dein Leben stark gefährdet oder das/die von anderen?

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sadmaso67
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Beitrag So., 30.11.2014, 10:31

Mary-Lou hat geschrieben:Eine Zwangseinweisung ist eigentlich nur dann möglich, wenn du eine konkrete Gefahr für dein Leben selbst oder das anderer darstellst. Sprich, wenn du ihm gegenüber geäußert hast, dass du konkrete Selbstmordabsichten hast oder einem anderen schaden willst. Ansonsten kann er dich nicht zwangseinweisen lassen, höchstens eine Empfehlung aussprechen.
So weit Theorie; (soferne man "Besuch" bekommt)
die Praxis (Österreich) jedoch kann auch die sein -da ein Amtsartz/-ärztin anwesend ist- das der/die recht schnell; wenn man zu "selbstebewußt" auftritt/sich zu einer agressiven Aussage (Ermessensspielraum) hinreißen läßt, das dann recht zügig als "Gefährdung" auslegen kann.

Und wir wissen alle; das man einen anderen sehr schnell/verbal, auf die Palme bringen kann; wenn man das will.
-Grade auch denn, wenn man selber etwas getrunken/geraucht hat, läßt man sich schneller (von Mensch zu Mensch unterschiedlich) hinreißen "aufzubegehren"-

Also verharmlosen sollte man diese Thematik nicht.


Ob aber in diesem Fall ein BEsuch (von wem auch immer) stattfindet, weiß ich nicht
Ein Freund ist jemand, der Dein Lächeln sieht, und dennoch erkennt, dass Deine Seele weint...

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Krang2
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Beitrag Di., 30.12.2014, 03:18

Um die Gefahr einer Zwangseinweisung realistischer einschätzen zu können, würde ich empfehlen, die Motive des potentiell Einweisenden dafür oder dagegen herauszufinden. Dann kann man darauf reagieren und Einfluß auf die eventuell anstehende Entscheidung nehmen.

Im ersten Beispiel hier ging es um das JobCenter: Das Interesse des Amtes ist hier möglichst rasch herauszufinden, ob eine stationäre Maßnahme zu einer Wiedereingliederung führt oder andererseits dazu genutzt werden kann, den Betroffenen auf Sozialhilfe herunterzustufen oder ins Einzelfallmanagement zu schicken o.ä.

In crocodiles Fall war es vielleicht so, daß die Einweisung auch eine Machtdemonstration gegenüber querulatorischem Verhalten war. Oder es stand der Gedanke dahinter, daß die verordneten Strukturen einer geschlossenen Anstalt Erziehungscharakter haben könnten. Ein kooperatives, einsichtiges Verhalten kann dann helfen, rasch wieder herauszukommen, Abwehr macht es oft noch schlimmer.

Bei Suchtproblemen kann die Angst vor Zwangseinweisung auch die Angst vor der Verbindlichkeit eines stationären Aufenthaltes sein. Die ambulante Behandlung ist unverbindlicher, Rückfälle leichter möglich. Die Gefahr der Zwangseinweisung besteht dann wohl am ehesten, wenn der Patient signalisiert, durch die Sucht erheblich gefährdet und eingeschränkt zu sein, aber andererseits durch ambulante Maßnahmen schwer erreichbar scheint.

MissX beschreibt auch das Motiv der Absicherung. Wenn man zuviel potentielle Gefährdungen und Bedrohungen und gefahrvolle Situationen beschreibt, sieht sich der Therapeut z.T. zum Handeln genötigt, damit ihm kein Wegsehen/Fahrlässigkeit/nicht-Ernst-nehmen vorgeworfen werden kann. Wenn der Patient nichts Konkretes geäußert hat, aber dennoch etwas vorfällt, ist der Therapeut eher auf der sicheren Seite, rechtlich wie moralisch, selbst wenn er etwas hätte ahnen können. Wenn man Angst vor Zwangseinweisung hat, weil man "überdramatisiert" hat, kann man das durch glaubhafte Relativierung/Zurückrudern eher vermeiden. "Ich habe es nicht wortwörtlich gemeint, ich konnte mich nicht angemessen ausdrücken, ich neige manchmal zum Übertreiben..."

Bei Sadomasos Schilderung können auch Vorurteile bzw. unzulässige Verallgemeinerungen ein Motiv für Zwangseinweisung sein: Leicht reizbar, jähzornig, verbal ausfallend = potentielle Bedrohung. Wenn ein Amtsarzt auftritt, ohne daß der Betroffene ihn gerufen hat oder mit ihm reden möchte, dann ist ohnehin eher Mißtrauen als Vertrauen da, Dann ist es angeraten, die Gefühle im Zaum zu halten und sich sein Teil zu denken, da wie vor Gericht auch jede Aussage gegen einen gewendet werden kann.

Allgemein: Die Motive und Wahrscheinlichkeiten für eine Zwangseinweisung können je nach Ausgangslage sehr unterschiedlich sein, und die Vermeidung sollte nach den möglichen vermutbaren Gründen und Motiven der Ärzte erfolgen. Besondere Vorsicht ist angeraten, wenn der Kontakt mit dem Arzt ohne eigenes Zutun oder gar gegen den eigenen Willen zustande gekommen ist.

Man sollte öfter seinem Bauchgefühl vertrauen. Mich wollte mal ein Psychiater zwangseinweisen, nur weil ich ihm von Phantasien erzählt hatte, das hat damals viel mühsam investiertes Vertrauen zerstört. Ich spürte seine feindselige Haltung gleich an einer Frage, reagierte leider mit Trotz anstatt Zurückrudern, naja ich war noch jung.

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