Therapie von Therapie? Allgemeine Diskussion

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Solage
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Beitrag Di., 19.11.2019, 19:54

Ich schreibe aus eigener Erfahrung und es ist ein sehr beschwerlicher, langer Weg sich gegen Übergriffe in Therapie zur Wehr zu setzen.
Trotzdem, sei es dass ich einfach nur Glück hatte, mich jemand ernst genommen hat....es hat sich GELOHNT!
Ich habe durchgehalten und es wurden mir tatsächlich Behandlungsfehler attestiert, die einen gesundheitlichen Schaden hervorrufen können.
Es kostet sehr viel Kraft, aber, obwohl ich nicht damit gerechnet habe, wurde ich gesehen.

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Solage
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Beitrag Di., 19.11.2019, 20:07

Ach ja, alls ich am Anfang Hilfe suchte bei Beratungsstellen, anderen Ärzten usw., das wurde ich gewarnt: "Passen Sie auf, dass Sie keine Verleumdungsklage bekommen. Der Therapeut wird sich mit allen Mitteln wehren." Klang so wie, dass ich keine Chance habe. Ich habe nicht darauf gehört, weil ich die Wahrheit sage. Warum soll ich deshalb eine Verleumdungsklage bekommen? Die ich auch tatsächlich nicht bekommen habe.
Ich wiederhole immer wieder was ich ERLEBT habe! Nicht mehr und nicht weniger!

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Solage
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Beitrag Di., 19.11.2019, 20:15

Völlig blödsinnig ist es Menschen zu sagen, dass sie selbst Schuld seien, dass sie missbraucht werden, ihnen übel mitgespielt wird. Weil, da würde die Verantwortung ja dem Geschädigten zugesprochen werden, wenn sich jemand ihnen gegenüber wie ein Arrzloch verhält.

Noch schlimmer, wenn übergriffige Therapeuten durch solch eine Sichtweise u. a. auch hier im Forum entschuldigt werden.
Es gibt immer noch Menschen die sagen: "Kein Wunder, dass die vergewaltigt wurde, bei dem kurzen Rock!"

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Solage
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Beitrag Di., 19.11.2019, 21:07

Jenny Doe hat geschrieben: Mo., 05.08.2019, 17:54


Genau das meine ich mit "Therapeutenfehler sind auch eine individuelle Frage". Es kann schaden, es kann aber auch hilfreich sein. Leider weiß man oft erst im Nachhinein, nachdem man etwas ausprobiert hat, ob es hilfreich war oder nicht.

Für mich ist Psychotherapie auf der ganzen Ebene eine Frage der Passung. Was dem einen hilft, schadet dem anderen. Wenn etwas nicht hilfreich ist, dann muss weiter gesucht werden, bis man das gefunden hat, was hilft.
Da widerspreche ich, weil, wenn ein Therapeut wissentlich fehlerhaft nicht nach dem Standard behandelt, dann gibt er dem Klienten eben nicht die Möglichkeit frei zu entscheiden und selbst auszuprobieren! Da probiert nicht der Klient, sondern der Therapeut!

Es kommt nicht drauf an, wie der Therapeut seine abweichende Handlung subjektiv als hilfreich empfinden mag, sondern wie der Patient dies wahrnimmt.

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Candykills
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Beitrag Di., 19.11.2019, 21:19

Ich finde schon, dass Jenny Doe in gewisser Weise Recht hat. Was dem einen schadet, schadet dem anderen vielleicht nicht. Ich meine damit nicht so Extreme wie jetzt sexuelle Übergriffe, aber zum Beispiel kenne ich Leute, die würden mit meiner Therapeutin niemals klarkommen, weil sie sehr direkt sein kann. Zwischen ihr und mir passt es. Jemand anderes würde das vielleicht völlig anders auffassen und hier einen ellenlangen Bericht darüber schreiben, wie schlimm die Therapeutin ist und alle würden sagen "hau da bloß ab, wechsel den Thera".
Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)


Jenny Doe
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Beitrag Mi., 20.11.2019, 06:19

Hallo Solage
Da widerspreche ich, weil, wenn ein Therapeut wissentlich fehlerhaft nicht nach dem Standard behandelt
Man kann nicht alle Patienten / Klienten standardgemäß (= einheitlich) behandeln. Nimm allein mal meinen Fall, der mit einer Klage bei der Ärztekammer endete, wegen eines Behandlungsfehlers. Bei mir war die Suche nach verdrängten Missbrauchserinnerungen ein Behandlungsfehler, da ich nie missbraucht wurde. Jemand, der tatsächlich missbraucht wurde und seine Erinnerungen verdrängt hat, hätte möglicherweise von den Therapiemethoden meiner Therapeutin, die mir massiv geschadet haben, profitiert.
Was wäre z.B. in meinem Fall "Standard"? Bei allen Patienten standardgemäß (= einheitlich) nach verdrängten Erinnerungen suchen oder bei allen Patienten standardgemäß nicht nach diesen zu suchen?
Was dem einen hilft, schadet dem anderen, je nachdem ob die Passung gegeben ist oder nicht gegeben ist.
Eine gute Therapie zeichnet sich genau dadurch aus, dass die Therapie individuell angepasst verläuft. Dabei kann es durchaus passieren, dass User hier erzählen, wie sehr ihnen Verhalten X eines Therapeuten geholfen hat, während anderen User bereits beim Lesen dieses Erfolgspostings übel wird.

Ich hatte hier im Forum mal erzählt: Während meiner dreijährigen Psychotherapie bei einer emphatischen, ruhigen, geduldigen, immer verständnisvollen, ... Therapeutin - während der bei mir keine Veränderung einsetzte - wurde die Therapeutin schwanger. Ich ging zu einem Vertretungstherapeuten, der sehr direkt war. Auch bei dieser Therapeutin beklagte ich dasselbe, was ich seit drei Jahren in meiner Therapie beklagte, nämlich "ich würde so gerne mein Abitur nachmachen und studieren. Ich würde so gerne ... ". Die Vertretungstherapeutin war genau das Gegenteil von meiner Therapeutin. Ohne jegliches Empathiegefühl antwortete sie "Dann träumen sie mal weiter!"
Als ich diese Geschichte damals hier im Forum erzählte sprangen mir sämtliche User an den Hals, ... wie um alles in der Welt sich ein Therapeut so uneinfühlsam verhalten kann.
Tatsache aber ist, dass es genau diese uneinfühlsame Art der Therapeutin war, die mich weitergebracht hat. Als meine Therapeutin aus ihrem Schwangerschaftsurlaub zurückkehrte erkannte sie mich nicht mehr wieder. Ich hatte begonnen mein Abitur nachzuholen.
Andere Klienten hätten vielleicht diese "uneinfühlsame" Therapeutin verklagt, weil sie ihnen mit ihrer Art geschadet hat. Mir hat genau diese Art geholfen.
Diese Erfahrungen, und unzählige andere, machen mir klar, dass Psychotherapie nie und nimmer standardgemäß (= einheitlich) verlaufen kann, sondern nur individuell. Was für den einen ein Behandlungsfehler ist bedeutet für den anderen Heilung.
Wir müssen das Leben loslassen, das wir geplant haben, damit wie das Leben leben können, das uns erwartet (Joseph Campbell). Manche Leute glauben, Durchhalten macht uns stark. Doch manchmal stärkt uns gerade das Loslassen (Hermann Hesse).

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stern
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Beitrag Mi., 20.11.2019, 10:02

Standardgemäß meint im Behandlungskontext nicht, dass jeder gleich behandelt wird, sondern individuell nach den Behandlungsleitlinien (lege artis). Und davon kann ein Arzt oder PT nicht abweichen... sonst könnte man (wie in dieser Kirschblütengemeinschaft, siehe Doku) auch Drogen verschreiben, Räucherkerzen anzünden oder mit dem Therapeuten zur Heilung eines Missbrauchs schlafen.

Daher ist auch eine nicht passender Therapie von einer fehlerhaften zu unterscheiden (evtl. ferner sogar von einer missbräuchlichen). Im letzteren beiden Fällen kann man das an objektiven Kriterien festmachen (Therapie nicht nicht den Regeln der ärztlichen bzw. therapeutischen Kunst oder Skalpell im Körper vergessen bzw. Besteck nicht desinfiziert) - nur gelingt der Nachweis oft nur schwer. Und wenn Behandlungsfehler vorliege, so wäre es auch nicht angebracht diese zu verwässern, indem man sagt es hat halt nicht gepasst. Sondern diese sind dann zu benennen.

Alternative Heilmethoden kann man trotzdem in Anspruch nehmen, sind aber aus guten Grund nicht Leistung der Krankenkasse... Und selbst dann kann es uU vor Gericht gehen, siehe das Experiment des Psychiaters und der Heilpraktiker in Handeloh, das in die Hose ging:

https://www.abendblatt.de/region/articl ... richt.html

Standards basieren hingegen auf ausreichend (wissenschaftlich) evaluierten Vorgehensweisen... und diesen Anspruch hat man bei einer Kassenleistung (Pflicht des Behandlers, sich daran zu halten). Dabei ist der konkrete Behandlungsplan immer individuell. Eine Nichtpassung kann daher auch innerhalb einer standardgemäßen Therapie vorkommen (aus verschiedenen Gründen... persönliche zB oder loser Zahnersatz ist weniger passend als eine Brücke oder eine Implantant... oder Verzicht auf eine Konfrontationsbehandlung, stattdessen xy usw. Sehr oft gibt es nicht nur eine, sondern sogar verschiedene Alternativen).
Liebe Grüße
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stern
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Beitrag Mi., 20.11.2019, 13:13

Speziell was sexuellen Missbrauch angeht, gibt es mW von Fachleuten ausgearbeitete Richtlinien oder mind. Empfehlungen zum Umgang mit fehlenden Erinnerungen. Müsste jetzt genauer heraussuchen, welchen Status diese genau genießen... was ich aber höchstens ungern möchte, da das aus einem Buch ist, was ich erst heraussuchen müsste.

Von einem Behandlungsfehler spricht man in solchen Fällen:
Ein „Behandlungsfehler“ wird
arzthaftpflichtrechtlich daher objek-
tiv als Abweichung von einem gebo-
tenen medizinischen Standard defi-
niert.
Dieser objektiv gebotene me-
dizinischen Standard wird im kon-
kreten Einzelfall ermittelt,
indem
das Zivilgericht einen medizinischen
Sachverständigen
beauftragt, der
sich bei seiner Arbeit neben „Lehr-
buchwissen“ und praktischer Erfah-
rung auch an den Leitlinien seiner
Fachgesellschaft und – soweit vor-
handen – an kassenarztrechtlichen
Richtlinien orientiert5.
Bei groben Behandlungsfehlern wird sogar eine Beweislastumkehr anerkannt (Arzt muss beweisen, dass er lege artis handelte, grob gesagt):
Den groben Behandlungsfehler de-
finiert der Bundesgerichtshof
in
ständiger Rechtsprechung als einen
Verstoß gegen bewährte elementare
Behandlungsregeln und gesicherte
grundlegende Erkenntnisse der Me-
dizin.
Ein grober Behandlungsfehler
ist nach Auffassung des Bundesge-
richtshofs ein Fehler, der aus objekti-
ver Sicht nicht mehr verständlich ist,
weil er einem Arzt schlechterdings
nicht unterlaufen darf.
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... ggPdv2QSxx

Suggestive Fragen (aka manipulative Fragen, so dass Patienten etwas eingeredet wird) dürften im Behandlungskontext idR ein Kunstfehler sein, egal ob ein Patient missbraucht wurde oder nicht.

Das ist abzugrenzen von Nichtpassung (bei standardgemäßer Behandlung) oder Bemerkungen, die einem nicht gefallen. Für eine gerichtliche Klage oder eine (erfolgversprechende) Beschwerde bei der Kammer muss mithin auch etwas vorliegen, das objektiven Kriterien widerspricht, die einzuhalten gewesen wären. Ein Behandlungsfehler ist also nicht etwas, was auf rein-subjektivem Erleben beruht (und der eine so und der nächste anders empfindet... und je nach subjektiver Gefühlslage beurteilt wird).
Zuletzt geändert von stern am Mi., 20.11.2019, 13:51, insgesamt 1-mal geändert.
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LSeneca
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Beitrag Mi., 20.11.2019, 13:44

Liebe Solange,

ich bewundere, dass du den Mut und die Kraft hattest, gegen deinen Therapeuten vorzugehen und dich zu wehren!

Ich stecke zurzeit in einer ähnlichen Situation- wobei ich hervorheben möchte, dass es nicht um sexuellen Missbrauch geht. Nichtsdestotrotz haben die erfolgten Grenzverletzungen in meiner Therapie ausgereicht, um mir auf verschiedenen Ebenen Schaden zuzufügen. Ich habe die Therapeutin bei der Psychotherapeutenkammer angezeigt, was zunächst auch erfolgreich war. Die Therapeutin hat allerdings Widerspruch gegen das Urteil der PTK eingereicht und nun läuft seit fast einem Jahr ein berufsaufsichtliches Verfahren in 2. Instanz.

Ich habe bei meiner Krankenkasse, auf Anraten eines Anwaltes, ein Behandlungsfehlergutachten in Auftrag gegeben, das nun ebenfalls seit fast einem Jahr aussteht.

Das Amtsgericht hat mir Beratungshilfe im Falle einer Klage auf Schmerzensgeld-/Schadensersatz zugesprochen.

Vielleicht magst du dich ja mit mir austauschen, welche Schritte du gegangen bist und was letztendlich zum Erfolg gegen deinen Therapeuten geführt hat.

Meine Therapeutin hat mir übrigens Post von ihren Anwälten zukommen lassen und wollte mich wegen Verleumdung anzeigen. Ich habe mich nicht von ihr einschüchtern lassen. Letztendlich ist es nicht zur Anzeige gekommen, auch wenn die Anwaltsschreiben bedrohlich klangen.

Leider ernte ich viel Gegenwind für meine Entscheidung mich gegen die Therapeutin zur Wehr zu setzen, was zusätzlich Kraft kostet.

LG LSeneca


Jenny Doe
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Beitrag Mi., 20.11.2019, 14:33

stern: Standardgemäß meint im Behandlungskontext nicht, dass jeder gleich behandelt wird, sondern individuell nach den Behandlungsleitlinien (lege artis).
Es ist schwer eine Diskussion zu führen, wenn jeder über was anderes redet, wenn der eine über "Therapeut erzählt Privates" redet und der nächste darauf mit "Sexueller Missbrauch in der Therapie" antwortet.

Hier passiert dasselbe wie in dem themenähnlichen Thread. Hier wird alles in einen Topf geworfen, von Therapeut erzählt Privates angefangen, ..., bis hin zu "Sexueller Missbrauch in der Therapie".
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stern
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Beitrag Mi., 20.11.2019, 14:45

Wovon ich rede, habe ich kenntlich gemacht... bzw. eben genau unterschieden, dass z.B. Nichtpassung idR nicht das gleiche ist wie z.B. ein Behandlungsfehler (so passt ein loser Zahnersatz u.U. nicht jedem passt... und evtl. wird dann nochmals eine zweiter Zahnarzt gebraucht, um etwas passenderes einzusetzen... und trotzdem muss kein Behandlungsfehler vorliegen, sofern z.B. über Alternativen aufgeklärt wurde und der Zahnarzt fachlich korrekt angefertigt wurde)... teils sogar übliche Definitionen eingestellt.

Im Thread darf gerne verschiedenes Raum haben... ich habe das Eingangsposting ja auch recht offen gehalten. Daher habe ich sogar extra die Plauderecke gewählt.
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Jenny Doe
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Beitrag Mi., 20.11.2019, 14:58

Stern: Wovon ich rede, habe ich kenntlich gemacht
Ich eigentlich auch, und trotzdem werde ich zitiert und erhalte Antworten, die an meinem Thema vorbeigehen.
Aber egal, wie beim anderen Thread, so bleibe ich jetzt auch diesem wieder fern. Hier wird zu viel durcheinander geworfen.
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Beitrag Mi., 20.11.2019, 15:12

Das BGB verlangt als (Zitat) "vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag" grds. die Behandlung nach den (Zitat) "zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards"... und auf solche Standards bezog ich mich (hatte ich ebenfalls kenntlich gemacht damit, dass ich davon sprach, was unter solchen Standards im Behandlungskontext zu verstehen ist).

Umgangssprachlich auch "lege artis" genannt...
Aufgrund dieser Unbestimmtheit des Begriffs "lege artis" hat der BGH im Arzthaftungsrecht in den letzten Jahren den Begriff des ärztlichen "Standards" entwickelt. Dieser wurde mittlerweile auch in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen. Gemäß § 630a Abs. 2 BGB hat eine ärztliche Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen.

Dieser Standard gibt Auskunft darüber, welches Verhalten von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt in der konkreten Behandlungssituation aus der berufsfachlichen Sicht eines Fachbereich im Zeitpunkt der Behandlung erwartet werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1053).
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-b ... 59335.html
Zuletzt geändert von stern am Mi., 20.11.2019, 15:35, insgesamt 3-mal geändert.
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Jenny Doe
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Beitrag Mi., 20.11.2019, 15:15

und solchen Standards sprach ich


Ich aber nicht :-> Ich sprach über was anderes.
Egal, lass gut sein. Mir ist dieses Durcheinander von Themen zu anstrengend.
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