Krise = suizidale Tendenz?

Das Leben ist wesentlich durch unsere Arbeit geprägt. Der Job kann jedoch auch Quelle von Ärger und Frustration sein, oder persönliche Probleme geradezu auf die Spitze treiben...
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missglücktes Wesen
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Krise = suizidale Tendenz?

Beitrag Mi., 14.09.2011, 17:58

Hallo alle miteinander.

Auf der Suche nach Informationen bin ich auf dieser Plattform gelandet und hoffe, das ihr mir ein Stück weit weiter helfen könnt.

Um zu meinem Problem zu kommen.
Überbelastung auf meiner Arbeit. Ich arbeite im sozialen Bereich im Schichtsystem, wo es selten vorkommt, mehr als 1 freien Tag in der Woche zu haben. Kennt der eine oder andere sicherlich auch.
Zudem kommen familiär schwere Belastung.

Ich war schon seit meiner Jugend psychisch nicht gesund. Essstörung und SVV begleiteten mich sehr lange. Ich machte eine Therapie und schloss sie ab, es ging mir besser.
Seit ein paar Wochen kamen herbe Rückschläge und damit auch die Rückfälle, ein Gefühl enormer Überforderung, Ausweglosigkeit.

Gestern brach ich ein Stück weit ein und musste somit heute zum Hausarzt, weil es einfach nicht mehr geht.

Nun meine Fragen an euch.
Geht es, das man eine Psychotherapieverordnung erhält (Vermerk: akute Krisenintervention nach Belastungsreaktion) obwohl man die eigentliche Therapie gerade mal vor einem halben Jahr (erfolgreich) beendet hat?


Meine Hausärztin drückte sich fast schon so aus, als würde ich mir was (entgültiges) antun wollen.

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stern
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Beitrag Mi., 14.09.2011, 19:01

missglücktes Wesen hat geschrieben:Geht es, das man eine Psychotherapieverordnung erhält (Vermerk: akute Krisenintervention nach Belastungsreaktion) obwohl man die eigentliche Therapie gerade mal vor einem halben Jahr (erfolgreich) beendet hat?


Meine Hausärztin drückte sich fast schon so aus, als würde ich mir was (entgültiges) antun wollen.
Verstehe deine Frage nicht ganz, ehrlich gesagt. Du meinst eine Überweisung? Damit könntest du zu einem Psychotherapeuten, der u.U. noch einen Antrag versuchen kann (Antrag deswegen, weil's ja ein Antrags- und Genehmigungsverfahren ist... und kein Verordnungsverfahren, das durch den HA in die Wege geleitet wird).
Liebe Grüße
stern 🌈💫
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(alte Weisheit)

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StarEnte
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Beitrag Mi., 14.09.2011, 19:35

hey _ wesen

mir stellt sich eher die frage, ob man wirklich von einem erfolgreichen abschluss der letzten therapie sprechen kann... immerhin hat es keine 6 monate gedauert, bis du wieder bist, wo du jetzt bist..

bitte was meinst du mit SW neben den essstörungen ?

ob nun antrag oder verordnung, ich verstehe beides nicht... wozu braucht man das beim psychotherapeuten ?

lg
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münchnerkindl
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Beitrag Mi., 14.09.2011, 19:36

Ich würde an deiner Stelle eine psychosomatische Reha beantragen.

Und dir ist schon klar daß du von dieser Arbeitsbelastung runter musst, sonst ändert sich an deiner Situation garnichts.

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StarEnte
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Beitrag Mi., 14.09.2011, 19:42

Geht das mit der Reha so einfach, wenn wohl oder übel auch laut Therapeut die Behandlung vor einem halben Jahr erfolgreich beendet wurde ?

Ich war bisher nur stationär in Behandlung.. und das hat schon nichts gebracht. Und nach einer Reha muss man im Normalfall seit einer Weile 3 Jahre auf die nächste warten.
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