Abfindung - Eure Erfahrungen? (National international)

Das Leben ist wesentlich durch unsere Arbeit geprägt. Der Job kann jedoch auch Quelle von Ärger und Frustration sein, oder persönliche Probleme geradezu auf die Spitze treiben...
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pandas
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Abfindung - Eure Erfahrungen? (National international)

Beitrag Fr., 06.09.2013, 00:59

Hallo !

Offenkundig bestehen ja Unklarheiten unter den Usern hier über den Begriff Abfindung.

Zum Beispiel, dass es so etwas nur in Deutschland gebe ... (da das Wort ja deutsch sei ? ).

Meiner Kenntnis gibt es Abfindungen weltweit, und zwar nicht unbedingt durch das jeweilige Arbeitsrecht, sondern als Aushandlungsprozesse.

Beispiel:
Indonesische Arbeiter trotzen Adidas Abfindung ab
Ehemalige Beschäftigte und Gewerkschafter des früheren Adidas Zulieferbetriebes PT Kizone in Indonesien haben erreicht, dass Adidas ihnen eine Abfindung zahlen muss. Sie hatten gefordert, dass das Unternehmen die 2.800 entlassenen Arbeiterinnen und Arbeiter nach der Schließung der Fabrik mit insgesamt 1,8 Millionen US-Dollar abfindet. Die Kampagne für Saubere Kleidung hat mit öffentlichen Aktionen zum Erfolg der Auseinandersetzung beigetragen.
Quelle: http://www.epo.de/index.php?option=com_ ... &Itemid=87

Wie sind Eure Erfahrungen mit Abfindungen, hierzulande und anderswo?

Wie findet Ihr Abfindungen? Ist es human, dass es solche gibt, oder sind sie "gemein" für den Arbeitgeber?
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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pandas
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Beitrag Sa., 07.09.2013, 23:44

candle. hat geschrieben:Ich kenne mich zwar in Östereich im Arbeitsrecht gar nicht aus, aber in Deutschland hättest du bei 5 Jahren Betriebszugehörigkeit sicher auch keine Chance auf eine Abfindung. Die gibt es hier auch nur bei besonderen Anlässen wie z. B. 30jähriger Betriebszugehörigkeit und das Angebot frühzeitig in Rente zu gehen.
An dieser Stelle eine Richtigstellung über das deutsche Arbeitsrecht:

Obiges ist völlig aus der Luft gegriffen. So läuft es im deutschen Arbeitsrecht ganz und gar nicht. Man projiziert wieder mal die eigene Situation (Rente) hinein und malt das aus ...

Stattdessen ist es korrekt so: In D sind Abfindungen gesetzlich verankert, und zwar beginnnend ab einem Jahr Betriebszugehörigkeit, manchmal auch geringer.
Wenn der Kündigungsfall abfindungsfähig ist, ist im Arbeitsrecht die Mindesthöhe für die Abfindung vorgesehen.

Abfindungen kommen beispielsweise vor, wenn im Prozess festgestellt wird, dass die Kündigung fehlerhaft war, das Arbeitsverhältnis durch den Prozess zerrüttet. Die Abfindung kann dann auch vom Gericht selbst höher festgelegt als die Mindestabfindung wäre.

Aber es gibt noch viele andere Konstellationen, wann Abfindungen rechtlich statthaft und durchsetzbar sind.

Das hat mit der Länge der Betriebszugehörigkeit so GAR NICHTS zu tuen.
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