Freundin von der Polizei eingewiesen...

Körperliche und seelische Gewalt ebenso wie die verschiedenen Formen von Gewalt (wie etwa der Gewalt gegen sich selbst (SvV) oder Missbrauchserfahrungen) sind in diesem Forumsbereich das Thema.
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Steve23
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Freundin von der Polizei eingewiesen...

Beitrag Sa., 01.03.2008, 02:52

Hallo,

Eine Freundin von mir hat heute einen Streit gehabt. Dabei hat Sie eine Kopfschmerztablette genommen, und einen Schluck aus einem alkoholischen Getränk getrunken.
Als sie gehen wollte, hat ihr Freund die Polizei gerufen, denen gesagt, sie wolle nicht verschwinden. Und das mit der Tablette & Alkohol erzählt.
Diese haben sie daraufhin in die Psychatrie gesteckt, und da kein Arzt da war, muss sie nun dort übernachten.

-> Wie lange kann man jemanden aufgrund von so einer Lapalie festhalten?
-> Was kommt auf Sie zu?
-> Kann man Sie länger als 1 Tag da behalten???

Ich kenne Sie sehr gut, da ich mit Ihr mal 3 Jahre zusammenwar, Sie macht das gerne, -> Leute mit solchen Aktionen erschrecken.. Ernst meint sie es allerdings nie!

Ich denke der Arzt wird Sie morgen fragen, wieso und weshalb sie dass gemacht hat..
Aber kann er Sie daraufhin auch dort behalten?

Sie sitzt nun da und hat die totale Angst, mit irgendwelchen Persönlichkeitsverändernden "Drogen" vollgepumpt zu werden.. Und natürlich da net mehr rauszukommen...
Kann ihr jemand aufgrund von einer solchen Sache nen Strick drehen? Und sie als "Selbstgefährlich" einstufen? Ich kenne persönlich mehrere Leute die schon in der offenen und geschlossenen gelandet sind.. Und wie die durch solche Mittelchen anderst geworden sind... Da will ich ihr halt raushelfen. Sie sitzt also in der "offenen"...

Sie ist auch nicht labil in irgendeiner weise, nur halt manchmal etwas exzentrisch in der Ausführung ihrer Streit's..

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Steve23

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MinaM
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Beiträge: 461

Beitrag Sa., 01.03.2008, 07:07

Hallo,

also hier in Bayern ist es so, dass ein Mensch 24 Stunden in der Psychiatrie festgehalten werden kann, auch ohne richterliche Anordnung, wenn er irgendwie gefährdet erscheint (und das ist wohl bei deiner Freundin der Fall).
Ich denke der Arzt wird Sie morgen fragen, wieso und weshalb sie dass gemacht hat..
Aber kann er Sie daraufhin auch dort behalten?
Wenn der Arzt sie als selbstgefährdet einstuft ja. Auch gegen ihren Willen. Dazu braucht er aber dann einen richterlichen Beschluss (den er in der Regel auch bekommt).
Sie sitzt nun da und hat die totale Angst, mit irgendwelchen Persönlichkeitsverändernden "Drogen" vollgepumpt zu werden..
Das ist eine „übertriebene“ und auch falsche Vorstellung von Psychiatrie, wie sie häufig im Fernsehen und Film dargestellt wird („Einer flog übers Kuckucksnest“).
Sie macht das gerne, -> Leute mit solchen Aktionen erschrecken.. Ernst meint sie es allerdings nie!
Nun, vielleicht sollte deine Freundin solche Aktionen in Zukunft vermeiden. Vielleicht ist das ganze für sie ja ganz lehrreich und sie sieht wohin so ein Verhalten führen kann.


lg
genua
Nichts bereuen ist aller Weisheit Anfang.
- Ludwig Börne

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