Auskünfte über Anzeige wegen Missbrauch?

Körperliche und seelische Gewalt ebenso wie die verschiedenen Formen von Gewalt (wie etwa der Gewalt gegen sich selbst (SvV) oder Missbrauchserfahrungen) sind in diesem Forumsbereich das Thema.
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Moonlight2222
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Auskünfte über Anzeige wegen Missbrauch?

Beitrag Di., 10.05.2011, 21:02

Ich hab mal wieder ne Frage:

Kurz zu meiner Vorgeschichte: ich wurde voriges Jahr einige Male vergewaltigt. Ich kämpf bis heute mit mir, ob ich ihn anzeige oder nicht. Ich hab jetzt erfahren, dass angeblich bereits eine Anzeige gegen ihn gestellt wurde. Kann man darüber mehr erfahren???

(Hinweis Admin: Betreffzeile präzisiert)

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Moonlight2222
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Beitrag Mi., 11.05.2011, 19:13

kann niemand weiterhelfen? :(

würde gerne wissen, ob es irgendeine möglichkeit gibt darüber auskunft zu bekommen?

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Mirielle
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Beitrag Mi., 11.05.2011, 19:16

Das tut mir sehr leid das zu lesen... ich hoffe, du hast Hilfe und jemanden der sich um dich kümmert?

Ich glaube (weiß es aber leider nicht genau) dass du darüber nur Auskunft kriegst wenn du ihn auch anzeigst und somit offiziell zu seinen Opfern gehörtst.

Warum hast du ihn eigentlich bis jetzt nicht angezeigt wenn ich das fragen darf?

Alles Liebe, Miri
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"Die größte Macht hat wohl das richtige Wort zur richtigen Zeit..."
Mark Twain

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Terrierlein
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Beitrag Mi., 11.05.2011, 19:17

Du hast kein Recht auf Informationen ausser Du zeigst den Täter an - und auch da erhältst Du nicht alle Informationen.

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Moonlight2222
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Beitrag Mi., 11.05.2011, 19:23

danke für eure antworten!

ich hab angst vor ner anzeige!! ich hab angst davor alles wieder durchzuleben, ich hab angst vor dem verteidiger, ich hab angst vor ihm! ich weiß, dass es falsch ist und er eigentlich eine anzeige verdient hat, alleine schon deshalb, dass er es nicht wieder tun kann oder er zumindest weiß, dass es sich niemand ohne strafe gefallen lässt, aber ich hab einfach zu große angst vor allem, obwohl mir bewusst ist, dass es eigentlich das einzig richtige wäre.

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Mirielle
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Beitrag Mi., 11.05.2011, 20:02

Es gibt die Möglichkeit einer Kontradiktorischen Einvernahme- du musst dann weder ihn noch seinen Verteideiger sehen, der Richter wird mit dir und ggf. mit einer/m PsychologIn in einem Extrazimmer reden und das Ganze wird über Video in den Gerichtssaal übertragen.

Es gibt bei uns in Ö (so deine Angabe stimmt) einige Vereine die dich da sicher mit Rat und Tat unterstützen könnten:

Gewalt gegen Frauen und Kinder
Gewaltschutzzentrum/ Interventionsstelle NÖ St.Pölten

Kremsergasse 37/ 1. Stock
3100 St. Pölten
Tel: 02742/319 66
e-mail: office.st.poelten@gewaltschutzzentrum-noe.at
web: http://www.gewaltschutzzentrum.at/noe

Tara ist leider in Graz aber auch ausgezeichnet und genau auf sowas spezialisiert- da könntest du dich zumindest Beraten lassen http://www.taraweb.at/cms/

Beim Hilfswerk gibt es auch psychologische Betreuung http://www.noe.hilfswerk.at/

Deine Ängste werden nicht kleiner werden wenn dieser Mann auf freiem Fuß bleibt- wäre dir nicht viel wohler wenn er dort hinkommt wo er hingehört, nämlich ins Gefängnis? Dann könntest du mit der Sache abschließen und dein Leben neu beginnen, vielleicht auch mit therapeutischer Hilfe.
Vielleicht rufst du ja eine von den Beratungsstellen an- da kann man dich sicher auch bezüglich deiner eigentlichen Frage umfassend informieren.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen...
Liebe Grüße, Miri
*~~*~~*~~*~~*~~*~~*~~*~~*~~*

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Mark Twain

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Mirielle
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Beitrag Mi., 11.05.2011, 20:02

Hier sind noch welche in deiner Nähe:

Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen
Theobaldgasse 20/I/9
1060 Wien
Tel: 01/587 10 89
Fax: 01/587 03 55
maedchenberatung@aon.at
http://www.maedchenberatung.at

Beratungsstelle TAMAR
Wexstraße 22/3/1
1200 Wien
Tel: 01/33 40 437
Fax: 01/968 15 11
beratungsstelle@tamar.at
http://www.tamar.at

HAUS DER FRAU
Maximilianstraße 69
3100 St. Pölten
Tel: 02742/36 65 14
Fax: 02742/36 65 14-4
hausderfrau.stpoelten@pgv.at
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Moonlight2222
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Beitrag Mi., 11.05.2011, 20:08

danke miri!!

ich hab schon einmal im gewaltschutzzentrum angerufen und als es dann zu einem termin kommen sollte hab ich wieder einen rückzieher gemacht. ich kanns leider nicht erklären warum. denn wäre ich eine aussenstehende würde ich jedem auch auf jeden fall zu einer anzeige raten!! ich hab halt auch angst, weil ich keine "beweise" habe. es würde aussage gegen aussage stehen. ich lauf jeden tag mit den kontaktdaten vom gewaltschutzzentrum in st.pölten, vom haus der frau und vom weissen ring herum. im moment bin ich wieder stark am überlegen, ob ich nicht doch den schritt wagen sollte. ich will einfach nicht, dass noch mehr frauen leiden müssen!

Danke dir auf jeden fall nochmal, für deine hilfe!!

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Mirielle
Forums-Gruftie
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Beitrag Mi., 11.05.2011, 20:31

Bitte gerne!
Hast du nicht vielleicht eine Vertrauensperson die dich unterstützen könnte? Alleine ist dieser Gang sicher furchtbar schwer, mit jemandem im Rücken wäre das sicher leichter denke ich mir...
Ich rate dir jedenfalls auch zu einer Anzeige und hoffe, du schaffst es, diesbezüglich deine Angst zu besiegen. Es würde dir sicher auch helfen, nicht nur anderen.
Schreib ruhig weiter hier wenn du was auf dem Herzen hast.
Auch wenn du einfach nur jemanden brauchst der sagt: "Du schaffst das!" dann melde dich, ja? Du bist nicht allein!

Alles Gute, Miri
*~~*~~*~~*~~*~~*~~*~~*~~*~~*

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Moonlight2222
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Beitrag Mi., 11.05.2011, 21:27

DANKE miri!!!

viell. nehm ich ja morgen allen mut zusammen und ruf mal wo an! DANKE aber auf jeden fall!!!

glg

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jennyfer
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Beitrag Mi., 11.05.2011, 21:32

Liebe Moonlight,

Den folgenden Text habe ich nach eigenen Erfahrungen vor einiger Zeit geschrieben. Vllt kann er dir ein wenig deine Angst nehmen. (ein Auszug zum Thema)

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Sexuelle Übergriffe/Prozessbegleitung

Zur Orientierung unsere eigenen Erfahrungen.

Eine Prozessbegleitung beginnt in der Regel bereits vor dem tätigen einer Anzeige. Das Opfer wird von der dafür zuständigen Person betreut, begleitet sowie in allen Belangen beraten. Es werden Anwälte empfohlen, die mit dieser Thematik bestens vertraut sind.

Es ist jedoch auch möglich zu einem späteren Zeitpunkt Unterstützung durch eine Prozessbegleitung zu erhalten. Aus meiner Erfahrung heraus, empfehle ich es so früh als möglich zu tun, da dadurch mehr Zeit zur Verfügung steht, um sich innerlich darauf vorzubereiten.

In unserem Fall kam es zu einer kontradiktorischen Vernehmung, bei der das Opfer nicht im selben Raum wie der Angeklagte sitzen muss. Dies zu wissen, ist im Vorfeld bereits eine große Hilfe. Unsere Prozessbegleiterin hat uns in einem Beratungsgespräch sehr genau erklärt wie dieser Gerichtstermin verlaufen wird.

Durch die Skizze, die Sie anfertigte war es gut ersichtlich, wer wo sitzen wird. Weiters wurde uns erklärt, wo die Kameras für die live Übertragung angebracht sind. Und das ein Tonbandgerät zwecks Aufnahme auf dem Tisch des Richters liegen wird.

Nach gewissen üblichen Belehrungen, beginnt der Richter dem Kläger konkrete Fragen zu stellen. Sehr Detailgenau, um den Rahmen der vorgeworfenen Taten zu erfassen. Wenn dieser für sich alle wichtigen Fragen gestellt hat, begibt er sich in den Nebenraum, um die anwesenden Anwälte zu fragen, ob es noch Unklarheiten gibt.

Daraufhin kehrt der Richter mit den noch offenen Fragen zurück, und stellt diese dem Kläger. Wenn es keine weiteren Unklarheiten mehr gibt, dann ist diese Vernehmung beendet. Der Angeklagte muss im Nebenraum noch einige Minuten warten, damit der Kläger das Gebäude verlassen kann, ohne ihm dabei zu begegnen. Ich würde mich jedoch nicht darauf verlassen, da es in unserem Fall leider anders verlief.

Nach diesem Gerichtstermin, gehen die Akten an die Staatsanwaltschaft, die prüfen wird, ob es zu einer Hauptverhandlung kommen wird. Entscheidend sind da auch die Erinnerungen, ob die Anklagepunkte genug sind, oder zu wenig. Wenn es jedoch zu keiner Hauptverhandlung kommt, besteht trotzdem die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt ein Verfahren einzuleiten, sollten neue Erinnerungen hochkommen. Kommt es jedoch zu einer Hauptverhandlung, und es ist dann zu wenig für eine Verurteilung, ist es sehr schwer eine Wiederaufnahme zu beantragen, weil dann sehr eindeutige beweisbare Gründe vorliegen müssen. (Beweise, Geständnis des Täters, Mundtot...ect.)

Die Nachbetreuung erfolgt je nach Wunsch oder Bedürfnis mit der zuständigen Person, sowie auch dem zuständigen Anwalt.

Liebe Grüße
jennyfer
...

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jennyfer
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Beitrag Mi., 11.05.2011, 21:57

Nachtrag

Der Richter darf dem Kläger persönliche Fragen stellen, wie Vorlieben zur eigenen Sexualität. Der Kläger muss diese nicht beantworten, kann es sich jedoch verscherzen wenn er ausfallend wird, oder sich sogar selber wo reinreitet. Daher wurde uns geraten, zu intime Fragen, die nichts mit der Anzeige zu tun haben mit "bin ich verpflichtet diese Frage zu beantworten?" zu beantworten. Weil dann schwenkt der Richter gleich weg davon, da so eine Frage eben nicht beantwortet werden muss, und doch ist man so dem Richter gegenüber höflich.

Wenn die Vernehmung psychisch zu viel wird, darf man um Pausen bitten, vor man sich verhadert. Weil vieles wird oft mehrmals gefragt, und da kann man dann neben dem psychischen Stress schon müde werden. Also nur antworten, wenn man auch konzentriert die Fragen klar verstehen kann. Uns wurde empfohlen unbedingt ein oder zwei kleine Flaschen Mineralwasser ohne Kohlensäure mitzunehmen, da es wichtig ist so klar wie möglich zu bleiben.

Dies klingt vllt beängstigend, doch Klarheit im Vorfeld ist sehr sehr wichtig. Uns hat das sehr geholfen.


lg jennyfer
...

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Moonlight2222
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Beitrag Do., 12.05.2011, 21:14

danke jennyfer!! vielen vielen herzlichen dank für deine ausführliche antwort!! ich wünsch dir gaaaanz viel kraft für deine zukunft!!

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jennyfer
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Beitrag So., 15.05.2011, 19:30

Moonlight2222 hat geschrieben:ich wünsch dir gaaaanz viel kraft für deine zukunft!!

Liebe Moonlight, danke. Das wünsche ich dir auch.

Liebe Grüße
jennyfer
...

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