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Sa., 22.04.2017, 14:54
Auf dieses Urteil hat mich meine Therapeutin hingewiesen. Wird auch für den ein oder anderen in diesem Forum von Interesse sein:
Bei schwerer psychischer Erkrankung auch lebenslange Psychotherapie
http://www.khbrisch.de/500-0-Urteil+Soz ... showId=500
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Beispielhaft gab das Gericht als Grund eine besondere Schwere der Erkrankung an. Es kann und ggf. muss sogar abgewichen werden, wenn es unabweisbar indiziert ist. Dann könne eine Therapienotwendigkeit auch lebenslang fortbestehen.
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Wir müssen das Leben loslassen, das wir geplant haben, damit wie das Leben leben können, das uns erwartet (Joseph Campbell). Manche Leute glauben, Durchhalten macht uns stark. Doch manchmal stärkt uns gerade das Loslassen (Hermann Hesse).