Therapie von Steuer absetzen + Datenschutz

Spezielle Fragen zur Lage in Österreich
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iontop
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Therapie von Steuer absetzen + Datenschutz

Beitrag Fr., 18.12.2009, 21:50

hi leute,

es gibt ja gerade diesen thread mit dem thema, eine privat bezahlte therapie von der steuer abzusetzen.... leider bezieht sich da alles auf deutschland.

meine frage nun zur situation in österreich.. konnte da leider nirgends eine wirkliche info finden. blieb mir nur mehr das forum hier... in Ö kann man eine psychotherapie von der steuer absetzen, das weiß ich (ist glaub ich neu). mit der arbeitnehmerveranlagung am ende des jahres. nun aber meine fragen dazu:

1. wie schauts da mit dem nachweis aus. genügt da die rechnung des thera, also einfach eine bestätigung meiner zahlungen oder geht das nur, wenn ich die therapie wegen einer krankheitwertigen störung mache. so eine therapie könnte ja theoretisch auch ein "gesunder" machen zur selbstverwirklichung etc... kann ich da einfach jede therapie absetzen (egal worums geht)?

2. wie schauts da aus mit datenschutz.... wer kriegt welche daten? also konkret, wo scheint dann auf, dass ich eine psychotherapie gemacht hab. meine therapie wird zur gänze von mir bezahlt, eben aus diesen datenschutz-gründen, denn bei krankenkassen sehe ich das ganze sehr kritisch. (zukünftige arbeitgeber, versicherungen, zugänge zu infos etc.)

3. würde es sich denn überhaupt lohnen, finanziell mein ich... bei mir wären es doch so um die 5000 euro im jahr, die ich für meine analyse ausgebe. wieviel würd ich da zurückbekommen?

wär cool, wenn sich da irgendjmd. auskennt und mir helfen kann... viell. auch herr fellner?!

liebe grüße,
iontop
Omnia vincit amor.
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iontop
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Beitrag Mo., 21.12.2009, 13:38

kennt sich denn da gar niemand ein bisschen aus....

schade. wäre wirklich für jeden gedanken dankbar. ein paar rechtsexperten sind doch sicherlich auch hier


lg
Omnia vincit amor.
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wetterwax
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Beitrag Mo., 21.12.2009, 16:02

Also, du kannst Therapiekosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, natürlich nur das, was du selbst bezahlt hast (also abzüglich Zuschuss von der GKK) . Da es dafür einen Selbstbehalt von ca. 10% (variert) deines steuerpflichtigen Einkommens gibt, ist es besser, alle Zahlungen möglichst in einem Jahr zusammen kommen zu lassen.

Die Rechnungen (und Zahlungsbelege) musst du uU auf Aufforderung dem Finanzamt vorlegen, aber auch die sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eventuell würde ich die Diagnose auf einer Kopie auslacken und diese dem FA schicken, oder erst gar keine draufschreiben lassen.

Solche Auskünfte bekommst du übrigens gratis auch von deinem Finanzamt, Steuerberater verlangen dafür Geld - also nicht gleich ungehalten sein, wenn die Rechtsexperten nicht sofort springen *hüstel*

Die Höhe der Rückzahlung ist grob gerechnet (Aufwand - Selbstbehalt) * Grenzsteuersatz

lgW
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Beitrag Di., 22.12.2009, 14:26

danke wetterwax....

ich wollt ncht ungehalten werden... sorry. wollt nur das thema nochmal auffrischen.

das mit dem selbstbehalt versteh ich eben nicht ganz. 10% von meinem jährl. einkommen ist der betrag den ich quasi selbst bezahlen können muss, den rest bekomm ich... das wär ja fast mehr als ich durch die kk krieg... ich versteh das glaub ich falsch... wieviel würd ich denn da ungefähr kriegen. bei einem eher geringen jährl. einkommen (<10000).

und das mit den daten... bei der kk können ja vericherungen, arbeitgeber nachfragen oder über irgendwelche wege zu infos kommen. darum gehts mir. diagnose hin oder her. mir gehts ums grundsätzliche aufscheinen einer solche therapie.

glaubst du das wär da sicherer, also das finanzamt mein ich. ich weiß, ich kling fast paranoid aber wenn es mir finanziell nicht echt was bringen würde, würd ich es nicht machen.

viell. sollt ich echt mal einen steuerberater fragen.

lg,
iontop
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wetterwax
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Beitrag Di., 22.12.2009, 17:06

iontop hat geschrieben:danke wetterwax....

das mit dem selbstbehalt versteh ich eben nicht ganz. 10% von meinem jährl. einkommen ist der betrag den ich quasi selbst bezahlen können muss, den rest bekomm ich... das wär ja fast mehr als ich durch die kk krieg... ich versteh das glaub ich falsch... wieviel würd ich denn da ungefähr kriegen. bei einem eher geringen jährl. einkommen (<10000).
viell. sollt ich echt mal einen steuerberater fragen.

lg,
iontop
die Krankheitskosten mindern als außergewöhnliche Belastung immer die Steuerbemessungsgrundlagen, dh nie direkt die Steuer selbst

da du bis zu einem Einkommen von 11000,00 eh keine Steuer zahlst, kannst du auch nichts vom Finanzamt zurückbekommen - die würden sich eher fragen, wie du die Analyse überhaupt zahlen kannst (frag ich mich auch gerade, btw )

Ende der Beratung
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