Änderungen zum 01.04.2017

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland

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mio
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Beitrag Sa., 07.01.2017, 19:12

lisbeth hat geschrieben:Die "Quartalsstunden" wurden nicht auf das Therapiestundenkontingent angerechnet. Die konnten einfach so genommen werden.
Die Akutstunden (max.12) werden von deinen bewilligten Therapiestunden dann abgezogen - sagst du ja auch weiter unten. Von daher nicht wirklich eine Verbesserung

Ich habe keine Ahnung, ob es dann sowas wie die Quartalsstunden weiter geben wird.
Und noch hat sich ja nix geändert, das kommt ja alles erst ab dem 1. April.
Danke Lisbeth, ich gehe unter den "Vorzeichen" eher davon aus, dass die Quartalsstunden durch die Akutstunden ersetzt werden. Fraglich bleibt für mich, was damit ist, wenn ich die nach der Kurzzeittherapie bräuchte? Wenn sie da dann auch wegfallen würden, dann wäre es eine deutliche Verschlechterung der Situation.

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lisbeth
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Beitrag Sa., 07.01.2017, 20:00

So wie ich die neue Richtlinie verstehe (aber beschwören würde ich das nicht), sind die Akutstunden dazu gedacht, für eine Stabilisierung vor der Therapie zu sorgen.

Wenn also ein Patient total aufgelöst und in einer Krise zu einem Therapeuten in die Sprechstunde kommt, dann kann der Therapeut gleich - ohne Antrag mit dem Patienten 12 Akutstunden machen, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.
Die Akutbehandlung ist eine zeitnahe psychotherapeutische Intervention im Anschluss an die Sprechstunde zur Vermeidung von Fixierungen und Chronifizierung psychischer Symptomatik. Sie hat zum Ziel, Patientinnen oder Patienten von akuter Symptomatik mit ambulanten psychotherapeutischen Mitteln zu entlasten. Die Psychotherapeutische Akutbehandlung ist auf eine kurzfristige Verbesserung der Symptomatik der Patientin oder des Patienten ausgerichtet. Sie strebt dabei keine umfassende Bearbeitung der zugrundeliegenden ätiopathogenetischen Einflussfaktoren der psychischen Erkrankung an, sondern dient der Besserung akuter psychischer Krisen- und Ausnahmezustände. Die Patientinnen oder Patienten, für die die Akutbehandlung nicht ausreicht, sollen so stabilisiert werden, dass sie auf eine Behandlung nach § 15 vorbereitet sind oder dass ihnen andere ambulante (z.B. psychiatrische, psychosomatische, kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung, Sozialpsychiatrischer Dienst, Jugendhilfe), teilstationäre oder stationäre Maßnahmen empfohlen werden können.
Quelle:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-12 ... 565%2C0%5D
PT-Richtlinie (neu) §13

Was für mich absolut nicht nachvollziehbar ist : Hier wird ja schon der Unterschied aufgemacht zwischen Akutbehandlung und einer "umfassende(n) Bearbeitung der zugrundeliegenden ätiopathogenetischen Einflussfaktoren der psychischen Erkrankung" (also Therapie). Sind also zwei verschiedene Paar Schuhe, selbst in dieser Richtlinie. Und trotzdem werden die Akut-Stunden auf Therapie-Stunden angerechnet, sollte nach den Akutstunden eine Therapie begonnen werden.

@mio: ich glaube, von daher würde ich ableiten, dass Akutstunden in der Regel vor einer Therapie stattfinden. Ich schätze mal, die Logik/Hoffnung der Krankenkassen dahinter ist, dass manchen/einigen/vielen vielleicht eine Stabilisierung reicht und wenn die Ausnahmesituation dann vorbei ist, gar nicht erst eine Therapie angefangen wird?
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― Anne Lamott

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lisbeth
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Beitrag Sa., 07.01.2017, 20:18

Miss_Understood hat geschrieben:Danke lisbeth, erklärt mir immer noch nicht worauf sich die Fußnote 3 bezieht ...
ich verstehe jetzt nicht so genau, was du mit Fußnote meinst?

Wegen Kostenerstattungsverfahren -
da herrscht glaube ich überall große Unsicherheit.

Wenn man Psychotherapie als fachärztliche Leistung begreift, dann sind die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung zuständig, wenn von einem Therapeuten in der Sprechstunde Behandlungsbedarf festgestellt wurde, dieser aber keinen Platz anbieten kann.
Da stellt sich jetzt die Frage: Wenn die Terminservicestelle mir einen Termin vermittelt, kann ich Präferenzen angeben bezüglich Geschlecht? Therapierichtung? Spezialisierung (zB Traumatherapie?) Wie viel Entfernung und Fahrtzeit ist zumutbar? Es geht ja nicht nur um einen einzigen Termin sondern regelmäßig mindestens einmal wöchentlich?
Dh was darf ich als Patient ablehnen? Was ist wenn der Therapeut einfach nicht passt?

Und dann wäre der nächste Schritt, dass die KV mir einen ambulanten Behandlungstermin im Krankenhaus anbieten muss.
Wie soll das laufen? Ambulante Therapie auf Dauer in der Akutpsychiatrie? Mal abgesehen davon, dass das organisatorisch nicht gehen wird, werden da auch ganz viele Patienten gleich abwinken, weil sie das als zu stigmatisierend empfinden.

Das einzig "Positive" daran ist, dass vielleicht mal der reale Therapiebedarf öffentlich wird, da die Krankenkassen sich seit Jahren weigern, genaue Zahlen zu veröffentlichen, wieviele Therapien sie im Kostenerstattungsverfahren finanzieren. Denn daraus könnte man ja ableiten, dass ziemlich viele Kassentherapeuten fehlen für eine flächendeckende Versorgung...
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― Anne Lamott


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Beitrag Sa., 07.01.2017, 20:34

lisbeth hat geschrieben:Was für mich absolut nicht nachvollziehbar ist : Hier wird ja schon der Unterschied aufgemacht zwischen Akutbehandlung und einer "umfassende(n) Bearbeitung der zugrundeliegenden ätiopathogenetischen Einflussfaktoren der psychischen Erkrankung" (also Therapie). Sind also zwei verschiedene Paar Schuhe, selbst in dieser Richtlinie. Und trotzdem werden die Akut-Stunden auf Therapie-Stunden angerechnet, sollte nach den Akutstunden eine Therapie begonnen werden.

@mio: ich glaube, von daher würde ich ableiten, dass Akutstunden in der Regel vor einer Therapie stattfinden. Ich schätze mal, die Logik/Hoffnung der Krankenkassen dahinter ist, dass manchen/einigen/vielen vielleicht eine Stabilisierung reicht und wenn die Ausnahmesituation dann vorbei ist, gar nicht erst eine Therapie angefangen wird?
Für mich liest sich das nach "reinen Formalien" deren einziger Vorteil darin bestehen dürfte, dass ich nicht "gleich" eine Diagnose erhalte. De Facto handeln Therapeuten doch eh schon so nur eben über Kurzzeittherapien (die eine Verdachtsdiagnose benötigen, welche von den meisten Therapeuten möglichst "niederschwellig" angesetzt wird, wie zB. Anpassungstörung), falls ihnen das ausreichend erscheint. In der Praxis dürfte sich da kaum was ändern außer dass im Zweifel eher weniger Stunden zur Verfügung stehen als bisher.

Diese "Neuerungen" scheinen mir also letztlich nichts als eine "Sparmassnahme" zu sein.

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sandrin
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Beitrag Sa., 07.01.2017, 20:38

Interessante Neuigkeiten.
Ich denke, man muss damit echt zufrieden sein. Immerhin wurde an den Höchstgrenzen nicht gerüttelt (was ja auch im Gespräch war!) und die PA wurde nicht rausgeworfen (was ebenfalls nicht unbedingt selbstverständlich ist).
Hätte wirklich schlimmer kommen können!


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Beitrag Sa., 07.01.2017, 20:51

lisbeth hat geschrieben:Dh was darf ich als Patient ablehnen? Was ist wenn der Therapeut einfach nicht passt?
Das ist die gefährliche "Kehrseite" der angeblich "besseren" Versorgung. Die ja letztlich nicht besser wird, sondern nur "theoretisch geschönt". Am Ende wird der Patient gezwungen zu dem letzten Vollpfosten zu gehen, weil der hat ja schließlich einen Platz frei aktuell... Und ist dann der Idiot, der nachweisen muss, dass der Typ aber inkompetent ist...

Na danke...

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sandrin
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Beitrag Sa., 07.01.2017, 20:57

[ Am Ende wird der Patient gezwungen zu dem letzten Vollpfosten zu gehen, weil der hat ja schließlich einen Platz frei aktuell... Und ist dann der Idiot, der nachweisen muss, dass der Typ aber inkompetent ist...

Na danke... [/quote]


Glaubst du? Ich kann mir das ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das so läuft. Mir hat mal eine Mitarbeiterin der Krankenkasse gesagt, dass sie ja auch ein Interesse daran haben, dass die Passung stimmt, weil sie lieber in erfolgs-versprechende Behandlungen orientieren.


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Beitrag Sa., 07.01.2017, 21:00

sandrin hat geschrieben:Glaubst du? Ich kann mir das ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das so läuft. Mir hat mal eine Mitarbeiterin der Krankenkasse gesagt, dass sie ja auch ein Interesse daran haben, dass die Passung stimmt, weil sie lieber in erfolgs-versprechende Behandlungen orientieren.
Wirklich glauben tue ich das nicht, aber ich sehe die Gefahr dass es so kommen könnte, wenn die "Versorgungssitution" künstlich als "gut" hingedreht wird und darüber dann unter Umständen eben Kostenerstattungsverfahren rausfliegen könnten.

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sandrin
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Beitrag Sa., 07.01.2017, 21:08

Naja, von diesem Standpunkt aus gesehen verstehe ich, was du meinst. Das wäre schon doof.

Ich muss nochmals sagen, dass mir ehrlich gesagt ein Stein vom Herzen fällt. Es war ja auch im Gespräch, dass man unabängig vom Verfahren auf 50 Stunden begrenzen möchte. Das hätte ich schon krass gefunden. Was mir auch aufgefallen ist, ist dass die Verlängerungsintervalle vereinfach wurden. Bei der tiefenpsychologisch orientierten Therapie war es doch vorher so, dass nach 50 und 80 Stunden ein Verlängerungsantrag gestellt werden musste. Bei der Analyse auch noch nach 240 Stunden.


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Beitrag Sa., 07.01.2017, 21:15

sandrin hat geschrieben:Was mir auch aufgefallen ist, ist dass die Verlängerungsintervalle vereinfach wurden. Bei der tiefenpsychologisch orientierten Therapie war es doch vorher so, dass nach 50 und 80 Stunden ein Verlängerungsantrag gestellt werden musste.
Ich kenne es nur von TfP und da bin ich mir nicht so sicher, ob es ein Riesengewinn ist, wenn jetzt erst nach 60h Verlängerung beantragt werden muss. Vielmehr sehe ich die Gefahr, dass die Therapeuten einem noch größeren Druck ausgesetzt werden, weil sie ja jetzt immerhin "gleich" 60h bekommen...und dann stärker in die "Rechtfertigungspflicht" kommen, warum sie denn damit jetzt NICHT ausgekommen sind, wo man doch schon so "großzügig" ist. Am Maximalkontingent hat sich ja nichts verändert und da ist es bereits jetzt so, dass der letzte Schritt schwierig zu bekommen ist.

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sandrin
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Beitrag Sa., 07.01.2017, 21:20

Aber dass sich am Maximalkontingent nichts verändert hat, finde ich ja gut.

Was die Verlängerungsintervalle anbelangt, so weiß ich es nicht so ganz, was ich davon halten soll. Du hast Recht, dass das vielleicht ein Hintertürchen ist. Vielleicht wollen sie aber auch das teuere Gutachterverfahren etwas einschränken. Kostet ja auch viel Geld und statistisch gesehen werden - bis jetzt - die allermeisten Anträge (und sei es über Widerspruch) bewilligt, habe ich gelesen.


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Beitrag Sa., 07.01.2017, 21:24

sandrin hat geschrieben:Vielleicht wollen sie aber auch das teuere Gutachterverfahren etwas einschränken. Kostet ja auch viel Geld und statistisch gesehen werden - bis jetzt - die allermeisten Anträge (und sei es über Widerspruch) bewilligt, habe ich gelesen.
Ja, das mit dem Gutachterverfahren ist denkbar. Und mein letzter "Antragsschritt" (also von 80 auf 100) wurde zB. "teils" bewilligt. Ich bekam dann eben statt 20h 12h, aufgrund der Gutachterempfehlung. Ob sich deshalb ein Widerspruch dann lohnt und ob er erfolgreich ist? Keine Ahnung.

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sandrin
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Beitrag Sa., 07.01.2017, 21:26

Ja, dann ist es natürlich doof. Verstehe. Wobei ich das schon auch ziemlich bescheuert von dem Gutachter finde, wegen acht Stunden so einen Aufstand zu machen.


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Beitrag Sa., 07.01.2017, 21:31

sandrin hat geschrieben:Ja, dann ist es natürlich doof. Verstehe. Wobei ich das schon auch ziemlich bescheuert von dem Gutachter finde, wegen acht Stunden so einen Aufstand zu machen.
Na ja, der reagiert auf die Argumentation meiner Thera. Und demnach schien ihm das wohl ausreichend zu sein. Im Grunde war es bei mir auch egal, denn in den 8h mehr hätte ich das Problem auch nicht gelöst. Das ist auch gar nicht das, was ich im Grunde kritisiere, das was ich "gefährlich" finde ist, dass so getan wird, als würde die "Versorgung" erleichtert und verbessert, aber faktisch ändert sich nichts an der Versorgungssituation als solcher sondern es werden nur die "Modalitäten" innerhalb dieser geändert. Und das für meine Begriffe eben nicht zwingend zum Vorteil der Patienten, auch wenn es so aussehen soll. Das stört mich eigentlich.

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sandrin
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Beitrag Sa., 07.01.2017, 21:42

Kann schon nachvollziehen, was du meinst.
Wenn ich jetzt aber mal von mir ausgehe - es gibt Problematiken in mir, die wären auch nicht nach weiteren 200 Stunden gelöst. Klar, es tut gut, wenn man jemanden an seiner Seite hat und den Rückhalt eines Therapeuten hat. Ich weß das ja selbst.

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