Betreuung nach Psychiatrieaufenthalt

Hier haben Sie die Möglichkeit, anderen Ihre Erfahrungen zur Verfügung zu stellen - oder sie nach deren Erfahrungen im Kontext von klinischer Psychotherapie, Psychiatrie und Neurologie zu fragen.
Antworten
Benutzeravatar

Thread-EröffnerIn
jose
neu an Bo(a)rd!
neu an Bo(a)rd!
weiblich/female, 40
Beiträge: 2

Betreuung nach Psychiatrieaufenthalt

Beitrag Di., 21.04.2009, 11:29

Hallo an das Forumteam!

Meine Mutter (70) ist seit knapp 3 Wochen stationär in einer Psychiatrie. Depression, verschiedene Belastungen usw. führten zu einem akuten Vergiftungswahn. In einem Gespräch mit einer Ärztin stellte ich fest, dass es danach eigentlich kaum Hilfestellungen gibt.
Meine Mutter lebt in Salzburg und die Kinder in anderen Bundesländern. Macht es noch schwieriger. Ich stelle mir fürs erste eine mobile Betreuung vor. Eine Sozialberaterin zB. die bei Behördenwegen, Arztsuche, Kontakten usw. hilft. Ein Rehaaufenthalt wäre ebenfalls sehr gut.
Wer kennt konkrete Anlaufstellen oder hat Erfahrungen mit Rehakliniken für seelische Gesundheit für Ältere. Wie läuft da die Anmeldung ab?
Bin für jeden Tipp dankbar
Liebe Grüße
Jose

Werbung


montagne
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 4597

Beitrag Di., 21.04.2009, 14:41

Falls sie Hilfe bei Behördengängen, Ärzte koordinieren, vllt. geeignete Wohnform finden braucht und ihr das nicht machen könnt oder wollt (wirklich keine Bewertung) bietet sich eine gesetzliche Betreuung an.
Eine Betreuerin/Betreuer ist auch rechtlich mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet diese Dinge für den Klienten zu regeln. OHNE den Klienten zu bevormunden.

Ich weiß nicht, wie es in Österreicht ist, in Deutschland reicht eine formlose Beantragung bei Gericht. Gründe sollten genannt werden, wenn geht auch formloses Gutachten eines Klinikarztes.
Wenn man bei Gericht der Meinung ist, es könnte nötig sein, wird ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Was dort empfohlen wird, ist richtungsweisend für den Richter, der das zu entscheiden hat.
Natürlich kann sich auch eines der Kinder selbst als Betreuer vorschlagen. Sie/er würde dann die Handlungskompetenzen erhalten.

Wichtig wäre zu wissen, das dies, wohl auch in Österreich, eine rein organisatorische Unterstützung ist. So ein Betreuer hat 30-40 Klienten, jede Menge Papierkram für seine Klienten zu erledigen, so das er sie in der Regel ein Mal pro Woche oder gar ein Mal pro Monat nur trifft um weiteres Vorgehen mit ihnen abzusprechen.
Es ist keine soziale Begleitung und auch keine therapeutische. Wohl aber kann eine Betreuung sich in sofern therapeutisch auswirken, als das der betreute zurück ins slebstständige Leben findet. Allerdings ist es durch die Natur der Betreuung an sich, bzw. durch die Rechtsvorschriften, nach denen eine solche errichtet werden darf bedingt, das dies nur in beschränktem Maße der Fall sein wird.
Weil diese Maßnahme eben für "schwere" Fälle vorgesehen ist.
amor fati

Benutzeravatar

Thread-EröffnerIn
jose
neu an Bo(a)rd!
neu an Bo(a)rd!
weiblich/female, 40
Beiträge: 2

Beitrag Di., 21.04.2009, 21:03

Hallo vallee

Lieben Dank für deine Antwort.
Habe nicht erwähnt, dass der Zustand meiner Mutter nur anfangs extrem war und sich laufend verbesserte. Also eine Beantragung über Gericht für die Betreuung nicht geeignet erscheint.
Trotzdem vielen lieben Dank für deine Bemühung.

Ganz liebe Grüße

Jose

Werbung

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag