Verlängerung VT über 80h

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.
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Shukria
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Beitrag Di., 28.11.2023, 16:26

Das kommt drauf an. Räume hab ich immer abgesprochen.

Aber inwieweit zb das klinikgelände nicht verlassen werden darf wegen der Versicherung aber der Spaziergang „aus versehen“ dann doch mal wohin gegangen ist was an sich nicht erlaubt war…

Mit sowas hab ich da nicht so das Problem 😅 gibt schlimmeres

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Montana
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Beitrag Di., 28.11.2023, 16:32

Irgendein Raum, dessen Nutzung man auch noch absprechen muss, ist aber etwas ganz anderes als ein privates Zimmer mit Bett. Und sowas bräuchte ich auch, sonst geht es nicht. Einen Raum tagsüber nutzen zu können, das ist dann auch schon wieder eine Sonderbehandlung, denn es gibt in einer Tagesklinik nunmal nicht für jeden und ständig private Räume, weil die gar nicht vorhanden sind. Und mit der Bitte um Sonderbehandlung hätte ich schon Probleme. Mal abgesehen davon, dass ich nicht sehenden Auges ins Verderben rennen würde (man kann sich ja nun nicht darauf verlassen, dass die Sonderwünsche gewährt werden).

Dass man das Klinikgelände nicht verlassen darf, ist mir noch nicht untergekommen. Außer in Klinik Nr. 1 in der ersten Woche. Da war das leider Standard und ich durfte ausdrücklich nichtmal mit anderen von der Station zur Tankstelle laufen. Das ging auch tatsächlich nicht, weil ich beobachtet wurde, nachdem ich gefragt hatte.

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Shukria
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Beitrag Di., 28.11.2023, 18:48

Es steht ja jedem frei zu fragen ob Räume die gerade nicht genutzt werden, benutzt werden können/dürfen und sich dafür den Schlüssel geben zu lassen zb Bewegungsraum oder Musikraum oder kunstraum…,

Klar kann es dann passieren das auch mal von den anderen dann jemand mit dazu kommt, ist ja kein privater Raum aber die haben dann die gleiche Intension und man versteht sich gut. Zumindest ich hab mich mit den anderen gut verstanden wenn wir auch mal zu zweien oder dreien dann im Raum waren. Trotzdem ruhiger als Aufenthaltsraum.

Wäre ja völliger Quatsch wenn ein Raum weder regulär, noch von Mitpatientinnen genutzt wird, da nicht nachzufragen ob man reinkann wenn man mal mehr Ruhe/Rückzug braucht.

Hat für mich jetzt nichts mit Sonderbehandlung zu tun, da es allen Patienten frei steht als Option.
Nach meiner Erfahrung hat kaum einer das genutzt außer mir.
Warum auch immer.

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chrysokoll
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Beitrag Di., 28.11.2023, 19:28

natürlich verstehe ich diese Möglichkeiten und es ist schön wenn man darauf zurückgreifen kann.
Für mich wäre es aber nicht das was ich unabdingbar brauche: Nämlich einen wirklich sicheren, privaten Rückzugsraum mit Bett und meinen Sachen. Und eben gerade nicht irgendein Musikzimmer, das ich vielleicht nutzen darf (oder auch nicht) und ich im Zweifel mit anderen teilen muss.
Für mich war und ist Tagesklinik aus eben diesen Gründen ein Horror. Aber das ist zum Glück für mich nicht mehr nötig und es freut mich wenn es anderen hilft und zur Verfügung steht!

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Montana
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Beitrag Di., 28.11.2023, 21:39

Mir würde es eben auch speziell um die Möglichkeit gehen, sich hinzulegen. Ohne Bett geht das zwar theoretisch auch, einen Boden hat jeder Raum, aber gut finde ich das nicht. Und es taugt eben auch nicht, wenn andere reinkommen die dann wissen wollen, warum man auf dem Boden liegt.

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Shukria
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Beitrag Do., 30.11.2023, 07:27

Die Kasse hat mir geschrieben das sie den Antrag meiner Therapeutin heute an den Gutachter weiter geleitet haben damit meine Therapie zügig weiter gehen kann.

Das ist ein bissel , also ich weiß schon das es Hinhaltetaktik ist, damit hab ich auch gerechnet - obwohl mir nicht klar ist was das der Kasse bringt.

Den ersten Antrag hatten sie ja komplett ignoriert und erst auf die Rückfrage der Therapeutin nach 2Wochen gesagt… ach so jasaaa .. na da muss sie noch nen Beticht für den Gutachter schreiben.

Ich hab nicht mal was von der Kasse bekommen das der Antrag eingegangen ist wie davor.
Und jetzt haben sie sich auch noch mal ne gute Woche Zeit gelassen den Bericht an den Gutachter weiter zu leiten.

Denken die wenn sie sich nicht Zucken und sich tot stellen, das man „vergisst“ das man nen Antrag gestellt hat 🤔

Also was bringt denen das denn oder geben da manche schon auf wenn die Kasse gar nicht reagiert?

Irgendwo versteh ich das sie versuchen es in die Länge zu ziehen in der Hoffnung es „zermürbt“? Aber irgendwo auch nicht weil ich denke, dann wart ich halt 3Wochen länger, am Ergebnis wie der Gutachter bescheiden ändert die Verzögerung ja nichts und ich lass mich davon jedenfalls nicht aus der Ruhe bringen.

Ich denk nur, glauben die das die mit sowas Erfolg haben?

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lisbeth
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Beitrag Do., 30.11.2023, 07:40

Shukria, es gibt Fristen innerhalb derer die Kasse entschieden haben muss: Ohne Gutachten 3 Wochen, mit Gutachten 5 Wochen. Eine Eingangsbestätigung versendet meine Kasse auch nicht mehr. Wurde im "Patientenrechtegesetz" vor ca. 10 Jahren so festgelegt. Damit genau dieses immer weiter rauszögern nicht stattfindet. Wenn es länger dauert, muss die Kasse sich von alleine melden und "gute Gründe" für die Verzögerung nennen. Einfach nur "wir haben viel zu tun" reicht da nicht.
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott

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Shukria
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Beitrag Do., 30.11.2023, 07:49

Ich weiß das mit der Wochenfrist.

aber ich weiß nicht was dann passiert also wie es weiter geht. Rein praktisch.

Faktisch haben wir nach 2,5Wochen bei der Kasse nachgefragt und die meinten lapidar… ja da müsste ein Bericht an den Gutachter geschrieben werden. Aber kam halt von denen von sich aus keine Aufforderung an die Therapeutin oder so.

Also hat sie direkt 2Tage später das Gutachten der Kasse geschickt - alles noch in den 3Wochen und die haben jetzt nach etwas mehr als einer zusätzlichen Woche geschrieben, das sie es an den Gutachter weitergeleitet haben.

Klar hätten wir die 3Wochen einfach aussitzen können und dann? Also wie bekommt man das denn durchgesetzt mit die Frust ist um und dann nehm ich die Stunden jetzt ohne Bewilligung??

Das ist nur nicht klar.

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chrysokoll
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Beitrag Do., 30.11.2023, 09:37

Meiner Erfahrung nach reizen Kassen ganz gerne die Fristen aus. Keine Ahnung warum. Vielleicht wirklich um die Leute mürbe zu machen, was umso unanständiger ist.
Ich glaube die Fristen kennen die genau, ich denke danach könnte man mit Hinweis auf die Gesetze die weitere Bezahlung verlangen.
Zum Glück hast du nicht wirklich Druck, da ja die Zusage vom Fonds schon da ist.
Meine damalige Therapeutin rief auch selber bei der Kasse an und kannte dann auch den Gutachter und sprach mit dem. Daher war auch schnell klar dass er nochmal 20 Stunden und dann 10 genehmigen würde, mehr dann aber auch auf keinen Fall.

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Shukria
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Beitrag Do., 30.11.2023, 10:58

Nee Druck hab ich nicht.

Wenn ich Druck hätte weiß ich nicht ob ich mich darauf eingelassen hätte weil es bei Druck ja dann massiv Thema in den Stunden wäre. Was sicher dann auch ein wichtiges Thema wäre, aber nicht das wofür ich eigentlich! die Stunden nutzen wollen würde.

So bin ich entspannt und schaue aber schon auch interessiert und genau hin wie die Kasse den Prozess gestaltet. Und bin halt dennoch verwundert was der Sinn von dem Ausreizen ist…

Wirklich 100% erschließen tut es sich mir nicht 🤷‍♀️

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Shukria
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Beitrag Do., 30.11.2023, 13:37

Bewilligt, heute kam der Brief, vom Gutachter ging das dann richtig zügig 😁

Jetzt muss ich nur überlegen ob ich Prophylaxe anmelde oder noch mal Verlängerung probiere. Meine Therapeutin will es bestimmt nicht noch mal versuchen. Mhm.

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Philosophia
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Beitrag Do., 30.11.2023, 20:14

Toll, ich freu mich für dich!!!
"Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen." - Albert Schweitzer

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Shukria
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Beitrag Fr., 01.12.2023, 21:53

Jetzt bin ich sehr verwirrt.

Man kann ja zum Ende der Therapie eine Rezidivprophylaxe anmelden. Die Therapie beenden und noch einige Stunden dann nutzen während die 2jährige Wartezeit schon läuft.

Tja, jetzt hat meine Therapeutin quasi mit Beginn der Rezidivprophylaxe diese weiteren Stunden beantragt. Ich kann mir nicht vorstellen das die Therapie bei der Kasse als beendet zählt, wenn die mir parallel weitere Stunden zu deren Fortführung bezahlen müssen.

Andererseits gibt es für diese Fälle offensichtlich keine Regelungen wann bei mehr als 80h diese Prophylaxe und damit das Therapieende gemeldet werden müssen.

Meine Therapeutin ist jetzt frei nach dem Motto „auf ner leeren Menge kann man alles behaupten“ davon ausgegangen dann bei der 64h zu beenden und den kompletten Rest von jetzt 36h als Rezidivprophylaxe zu kennzeichnen.

Ich find es irritierend das es hierzu einfach keine offizielle Regelung gibt.
Werd dann in 2Jahren sehen was die Kasse daraus bastelt aber dann gibts vielleicht das Gutachterverfahren eh nicht mehr. Mal schauen.

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Shukria
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Beitrag Do., 09.05.2024, 10:53

Ich wollt euch noch mal schreiben: nach den zusätzlichen 20h, habe ich nocheinmal verlängert und nochmal 10h bekommen.

Also 110h Verhaltenstherapie von der Kasse.

Die Kasse hätte auch mehr finanziert, der Gutachter meinte nach den 110h sei von seiner Seite aus Schluss, nicht wegen inhaltlichen Bedarf sondern wegen vorgegebener Grenze, es sollen andere Finanzierungs - oder Therapiemethoden genutzt werden.

Also zahl ich jetzt teils privat und teils über den Fond Sex Missbrauch, teils geh ich noch mal stationär dieses Jahr und zusätzlich Antrag beim opferentschädigungsgesetz.

Sicher hätten wir auch noch mal Einspruch einlegen können und wahrscheinlich nochmal weitere 10h bekommen, aber da stehen für mich Aufwand und nutzen in keinem Verhältnis.

Falls jemand also über die 80h versuchen möchte.. inhaltlich wenn die Kasse den Antrag weiterleitet sind gut 100-120h VT intern drin, insgesamt.

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