Verstoß gegen die Informationspflicht

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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fusel
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Verstoß gegen die Informationspflicht

Beitrag Di., 17.05.2016, 13:39

Hallo,

ich bin im beruflichen Rahmen mit einer doch haarsträubenden Situation konfrontiert. Ein Psychotherapeut behandelt einen Klienten seit 2 Jahren. In der letzten bewilligten Stunde fällt dem Therapeuten auf, dass die Stunden auslaufen. Es wird vereinbart, dass er einen Verlängerungsantrag stellt. Der Klient wartet dann also auf eine Benachrichtigung von der Kasse. Nach 10 Wochen ruft er bei dieser an und erfährt, dass der Therapeut gar keinen Verlängerungsantrag eingereicht hat. Er versucht den Therapeuten zu kontaktieren, dieser meldet sich aber nicht zurück. Durch Dritte erfährt er etwas später, dass der Therapeut die Praxis zwischenzeitlich aufgegeben hat. Mittlerweile ist auch bekannt, dass auch andere Klienten nicht informiert wurden- der Therapeut hat sich praktisch "einfach aus dem Staub gemacht". Über die Mailadresse wurde er nun aufgefordert, die Patientenakte auszuhändigen (ich weiß, dass ihm rechtlich nur Kopien zustehen). Ob er auf die Mail reagiert, bleibt abzuwarten. Ich habe keinerlei Verständnis für eine derartige Handhabung und unterstütze ein Beschwerdeschreiben an die Kammer, Leider bin ich mir aber nicht sicher, ob dies noch Sinn macht, wenn der Therapeut, wie wir annehmen, nun nicht mehr praktiziert. Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus ?

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kaja
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Beitrag Di., 17.05.2016, 14:47

Die Patientenakten müssen vom Psychotherapeuten mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Dabei ist nicht von Bedeutung ob er noch praktiziert oder nicht. Ist der Klient noch Minderjährig zählt die Aufbewahrungsfrist ab der Volljährigkeit.
Verstirbt der Psychotherapeut geht die Aufbewahrungsverantwortung an die Erben über.

Die Kopie der Patientenakte schriftlich auf dem Postweg anfordern (Einschreiben mit Rückschein) und eine Frist setzen. Das ist sehr wichtig und der einzig rechtlich bindende Weg. Bei nicht Einhaltung der Frist kann man sich z.B. an die zuständige Kammer wenden bevor man einen Rechtsanwalt aufsucht.

Hier nochmal Details zur Aufbewahrung von Patientenakten durch Psychotherapeuten:

https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokume ... Praxis.pdf

(Stand März 2016)

Es gibt auch bereits einen längeren Thread zu diesem Thema :
viewtopic.php?f=21&t=25475&hilit=Patientenakte
After all this time ? Always.


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fusel
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Beitrag Di., 17.05.2016, 19:18

Es geht mir im Wesentlichen nicht um die Patientenakte!

Der Therapeut hat nicht einfach zu verschwinden, ohne Patienten zu informieren. Solch ein absurdes Verhalten kann sich bei instabilen Klienten katastrophal auswirken!

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Lockenkopf
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Beitrag Di., 17.05.2016, 20:37

Dann mach einem Klienten klar, das das Verhalten des Psychotherapeuten nichts mit ihm zutun hat.
Er ist nur derjenige welcher zufällig von den Folgen betroffen ist.
Liebe Grüße
Lockenkopf

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kaja
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Beitrag Di., 17.05.2016, 21:27

Das wird wohl kaum Konsequenzen für ihn haben.
Du kannst dich damit natürlich trotzdem an die Kammer wenden.
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stern
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Beitrag Di., 17.05.2016, 22:49

Besteht denn formal eine Informationspflicht? Es sollte (zumindest menschlich gesehen) selbstverständlich sein, aber die Kammer würde höchstens initiativ werden, wenn Berufspflichten vernachlässigt werden. Ich würde mir davon nicht wirklich viel erhoffen, selbst wenn ein Verstoß vorliegt (aber ich kenne die Lage nicht). Denn er praktiziert nicht mehr. Insofern würden berufliche Sanktionen ins Leere laufen. Er würde wohl höchstens ermahnt werden können, das zu tun. Allerhöchstens noch ein Bußgeld, was aber wohl auch in einem verschmerzbaren Rahmen liegen dürfte. Und vielleicht sind die Gründe auch nicht so ganz unerheblich (z.B. akute Krankheit o.ä.). Und es ändert ja auch nichts mehr für euch... ärgerlich ist es, klar.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)


mio
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Beitrag Mi., 18.05.2016, 00:47

fusel hat geschrieben:Der Therapeut hat nicht einfach zu verschwinden, ohne Patienten zu informieren. Solch ein absurdes Verhalten kann sich bei instabilen Klienten katastrophal auswirken!
Tja, katastrophale Auswirkungen verhindern keine Katastrophen. So ist das nun mal.

Konzentriere Dich auf den Rechtsweg, so Du was bewirken möchtest.

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lisbeth
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Beitrag Mi., 18.05.2016, 06:43

Um an die Postadresse zu kommen, damit man ihm ein Einschreiben zustellen kann:

Mal bei der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung (KV) nachfragen? Er hatte ja wohl einen Kassensitz, oder war das im Kostenerstattungsverfahren? Die müssten ihn ja irgendwie kontaktieren können, zumal Abrechnungen oft erst Monate später erstellt werden?

Oder auch die für dein Bundesland zuständige Approbationsstelle? (In Berlin das LaGeSo).

Viele Grüße, lisbeth
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott

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