Eindeutiges Bild und Erpressungsversuch online - anzeigen?

Körperliche und seelische Gewalt ebenso wie die verschiedenen Formen von Gewalt (wie etwa der Gewalt gegen sich selbst (SvV) oder Missbrauchserfahrungen) sind in diesem Forumsbereich das Thema.
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Anna-Luisa
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Beitrag Do., 11.06.2020, 10:29

Da finde ich deinen Bekannten tatsächlich etwas strange. Er scheint sich ja nicht besonders vorsichtig im Netz zu verhalten. Und an eine Unbekannte ein Nacktfoto zu versenden ist doch auch nicht normal!

Wenn er unschuldig ist, sollte es in seinem Interesse sein, die Angelegenheit aufzuklären. Wer weiß, was sich der Erpresser als nächstes ausdenkt! Und auch wenn die Wahrscheinlichkeit nur 0,0001 Prozent beträgt, dass an dem Vorwurf etwas dran ist, muss da ermittelt werden.

Es stellt sich auch die Frage: Womit wird genau erpresst? Mit einem Nacktfoto? Etwas dürftig. Wenn der Rest nicht existiert, wäre ja die Erpressung eigentlich vergeblich. Dann ist entweder der Erpresser sehr dumm oder.....?
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Miss_Understood
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Beitrag Do., 11.06.2020, 11:16

Ja, mehr als das /eine/ Photo habe zumindest ICH nicht zugesendet bekommen, obwohl ich ja sogar fragte. 😬
Deswegen ja einerseits eher mein Gedanke, das war jemand, der es zufällig mal probieren wollte, so unprofessionell der das auch aufgrund anderer Sachen anging.
Andererseits denke ich jetzt wirklich nicht in die Richtung, dass an dem Kinderpornografie Vorwurf was dran sein könnte. Aber - du bringst mich gerade auf einen weiteren Gedanken - dürfte dann die Polizei meinen Bekannten aufsuchen und seine Wohnung und Computer durchsuchen?!? Ganz ehrlich, wenn ich mich in der umgekehrten Lage wähnte, was nicht vorkäme, da ich keine eindeutigen Photos von mir habe noch versende - fände ich so eine Durchsuchung weit unangenehmer als alles andere!
„Du hast doch nichts zu verbergen.“ möchte ich jetzt nicht diskutieren an der Stelle.
Mir fällt JETZT erst ein, dass das ja auch ein Grund sein könnte, warum man das an seiner Stelle eben nicht zur Anzeige bringt.

Ich muss mich da wirklich mal erst mal ‚nur‘ informieren bei der Polizei.
ch-ch-ch-chaaaaaaange

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Miss_Understood
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Beitrag Do., 11.06.2020, 11:18

Und der Bekannte ist trotz fortgeschrittenem Alter einfach kollosal unbedarft! 🙄🙄🙄 Ich hab ihm da echt ins Gewissen geredet. *seufz
ch-ch-ch-chaaaaaaange

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Sehr
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Beitrag Do., 11.06.2020, 11:22

Hast du dem Bekannten auch das mit der Kinderpornigraphie, mit der er angeblich in Verbindung steht, gesagt?
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Anna-Luisa
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Beitrag Do., 11.06.2020, 11:28

Miss_Understood hat geschrieben: Do., 11.06.2020, 11:16 Andererseits denke ich jetzt wirklich nicht in die Richtung, dass an dem Kinderpornografie Vorwurf was dran sein könnte. Aber - du bringst mich gerade auf einen weiteren Gedanken - dürfte dann die Polizei meinen Bekannten aufsuchen und seine Wohnung und Computer durchsuchen?!?
Das halte ich für ausgeschlossen. Einfach ein purer Vorwurf reicht nicht aus. Dann könnte man ja anonxm jede unliebsame Person verleumden. Eher wird man den Erpresser ins Visier nehmen. Er gibt ja quasi zu die Aufnahmen zu besitzen, auch wenn er sie "nur" zu Erpressungszwecken einsetzt.

Um eine Wohnung durchsuchen zu dürfen, braucht es einen Durchsuchungsbefehl. Den gibt es nicht ohne Weiteres.

Ich fürchte, mit Abwarten macht man die Sache nur schlimmer.
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saffiatou
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Beitrag Do., 11.06.2020, 11:36

Du kannst deinem Bekannten auch einfach mitteilen, dass du die Sache an die Polizei weitergeben möchtest bzw dich dort beraten lassen. Es sollte doch auch in seinem Interesse sein, das etwas zu unternehmen.
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chrysokoll
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Beitrag Do., 11.06.2020, 11:48

Anna-Luisa hat geschrieben: Do., 11.06.2020, 11:28
Das halte ich für ausgeschlossen. Einfach ein purer Vorwurf reicht nicht aus.
genau das
Da habe ich schon Vertrauen in die Polizeiarbeit.

WENN dieser merkwürdige Typ tatsächlich Kinderpornographie hat, dann handelt er extrem dumm und hat sich allein durch den Besitz strafbar gemacht. Allein deswegen gehört ihm das Handwerk gelegt.
Jemand damit zu erpressen oder das zu versuchen ist ebenfalls eine Straftat, auch das würde ich nicht so laufen lassen.

Wenn es einfach nur ein dummer Wicht ist, der nichts hat als das doofe Nackfoto dann kriegt er mit einer Anzeige und der Reaktion der Polizei ordentlich eins vorn Latz, vielleicht lernt er draus.
Falls er mehr hat ist es nur gut wenn das ins rollen kommt, finde ich.

Und der Bekannte der wohl das ungünstige Nackfoto verschickt hat... ja nun, das ist dumm, aber weder strafbar noch sonstwie sehr schlimm

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Miss_Understood
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Beitrag Do., 11.06.2020, 12:13

Sehr hat geschrieben: Do., 11.06.2020, 11:22 Hast du dem Bekannten auch das mit der Kinderpornigraphie, mit der er angeblich in Verbindung steht, gesagt?
Ja, natürlich! Er reagierte wie auf den Rest definitiv wie ich finde den Umständen entsprechend. Genervt zwar, aber Anbetrachts der Umstände nicht bedroht fühlend. Er hatte selber schon etwas recherchiert und hält den Typ, den er nicht persönlich kennt auch für jemand, „der es einfach mal versuchen wollte.“
ch-ch-ch-chaaaaaaange

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Anna-Luisa
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Beitrag Do., 11.06.2020, 12:22

Miss_Understood hat geschrieben: Do., 11.06.2020, 12:13 Er hatte selber schon etwas recherchiert und hält den Typ, den er nicht persönlich kennt auch für jemand, „der es einfach mal versuchen wollte.“
Er weiß doch gar nicht, ob er den Typen vielleicht doch kennt. Dürfte ja nicht schwer sein, sich einen Fake-Account zuzulegen.

Eigentlich gibt es kein Grund zu zögern. Vielleicht besitzt nicht dein Bekannter das Material, wohl aber der Erpresser.

Das MUSS doch der Polizei gemeldet werden. Und auch mit "nicht zutrauen" wäre ich vorsichtig. Fast immer wenn jemand festgenommen wird, heißt es von allen entsetzt, dass man "gerade ihm" so etwas nicht zugetraut hätte. Und ein Nacktbild an Unbekannte zu versenden man auch nicht unbedingt jemanden zutrauen.

Ich würde heute noch zur Polizei gehen. Dann hast du es hinter dir!
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pandas
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Beitrag Do., 11.06.2020, 13:00

Es gibt auch eine Verpflichtung, (geplante) Straftaten, von denen - wie auch immer - Kenntnis erlangt wurde, anzuzeigen.
Das steht im § 138 des Strafgesetzbuches .

D.h., ggfs., wenn an der Sache etwas dran ist - und zwar gibt es ja 2 Bestände: der Erpressungsversuch von dem Anschreiber und auf der anderen Seite eventuell Aktivität in Bezug auf Kinderpornografie eines der Beiden oder aller Beider - und es auf andere Weise auffliegt, könnte die Polizei mitunter nachträglich auf Dich zu kommen und auch die Frage stellen, warum Du den Vorfall nicht gemeldet hast.
Nicht zu vergessen, dass in diesen Bereichen auch mit verdeckter Emittlung gearbeitet wird.

In Bezug auf Kinderpornografie wird im Moment ja sehr viel unternommen, um das endlich einzudämmen. Es ist nunmal eine der schwersten Straftaten.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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Miss_Understood
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Beitrag Do., 11.06.2020, 14:05

Also zwischen Nacktbild an jemanden senden und kinderpornografisch aktiv sein liegen schon Welten.
Es ist jetzt schwer aus eurer Argumentationslinie - und mir ist ja klar, dass es hier wohl mehr Missbrauchsopfer gibt als im generellen Durchschnitt (ACHTUNG! Das meine ich absolut nicht verharmlosend, rein faktisch.) - heraus zu kommen. Das Argument '"GERADE wenn man denkt, DER doch nicht", dann deute das darauf hin ...' führt in eine Sackgasse und versucht etwas in sich selbst zu beweisen, was eben noch überhaupt nicht bewiesen IST. Konkret: wenn ich jetzt nun weiter sage und glaube, dass mein Bekannter bestimmt keine kinderpornografischen Aktivitäten tun würde, soweit ich ihn kenne - wovon zeugt das dann? Dass er es wahrscheinlicher wirklich IST? Von meiner Naivität? Ich wage zu behaupten, es zeugt (zum Glück) von einem grundsätzlichen Vertrauen in die Menschheit. Und in jenen Bekannten, den ich seit meiner Kindheit kenne. Konkret. Im Einzelnen. Und nein, damit möchte ich all diese furchtbaren Fälle von Kindesmissbrauch definitiv nicht klein reden. Ganz und gar nicht. Mir liegt es aber ganz und gar fern durch so etwas möglicherweise einen Misstrauenssamen zu säen.

Letztere "Beschuldigung" war auch so verfasst, dass sie nicht wirklich - im Vergleich zum Rest - dass ich sie aus dem Bauch heraus als nicht SO wirklich ernsthaft auffasste (es wirkte sogar eher fast so wie copy&paste) - und ja, es könnte schon auch sein, dass sich da sogar Jugendliche (?) einen extrem fiesen "Spaß" versucht haben und zuviel von solchen Fällen online gelesen haben? Wobei - DAS wiederum kann ich mir auch nicht vorstellen.

Okay. MICH konkret betrifft der Teil der Aufforderung an einer Erpressung mitzuwirken. Ich hatte mich da nicht getraut zum Schein darauf einzugehen. SOVIEL 'Detektiv' wollte ich dann auch nicht spielen. ABER alleine DAS finde ich zum Kotzen und es geht nicht aus meinem Kopf. Das MUSS da raus.

Ich komme morgen ohnehin an der Polizeidienststelle vorbei, da werde ich mal vorsprechen.
ch-ch-ch-chaaaaaaange

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Anna-Luisa
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Beitrag Do., 11.06.2020, 14:17

Miss_Understood hat geschrieben: Do., 11.06.2020, 14:05 Das Argument '"GERADE wenn man denkt, DER doch nicht", dann deute das darauf hin ...' führt in eine Sackgasse und versucht etwas in sich selbst zu beweisen, was eben noch überhaupt nicht bewiesen IST.
Ich glaube, so schief hat hier keiner argumentiert. Aber tatsächlich ist es meistens so, dass nach der Festnahme eines solchen Täters Fassungslosigkeit herrscht. Weil es eben niemanden auf die Stirn geschrieben steht.

Was du persönlich glaubst oder denkst spielt gar keine Rolle für das Vorgehen der Polizei.

(Ich persönlich würde keinen Kontakt zu jemanden haben wollen, der Nacktbild er an Unbekannte verschickt. Zumal der Unbekannte ja möglicherweise auch minderjährig sein könnte!)
Miss_Understood hat geschrieben: Do., 11.06.2020, 14:05Ich komme morgen ohnehin an der Polizeidienststelle vorbei, da werde ich mal vorsprechen.
Sehr gut!
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pandas
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Beitrag Do., 11.06.2020, 14:41

Miss_Understood hat geschrieben: Mi., 10.06.2020, 20:44 Dann fragte ich doch, was sie denn nun von ihm wolle und was vorgefallen sei. Sie schrieb weiter, dass sie Geld wolle, damit sie das nicht verteilen würde. 4000 €. Es gänge um 'ganz schlimmes', sogar Kinderpornographie.
Mir gings darum, dass Du hier von 2 geplanten und / oder begangenen Straftaten erfahren hast. Die erste ist in der Absicht sicher, denn der Anschreiber hat es an Dich selbst so mitgeteilt, dass er die andere Person erpressen will.
Die zweite Straftat hat hier einen Verdachtsmoment, denn der Anschreiber äussert hier, er wisse dass die Person in Kinderpornographie involviert sei. Kann sein zB, dass die Person Kontakte im Net gesucht hat, hierbei aber an den Erpresser geraten ist. Kann sein, muss nicht. Aber Verdachtsmoment ist da, Polizei muss überprüfen.
Deswegen greift mitunter, dass Du strafrechtlich verpflichtet bist, das Geschehen mit dem Anschreiber und dessen Inhalte an die Polizei zu melden.
Ob und wie die Polizei dass dann an die Staatsanwaltschaft gibt, ist Entscheidung der Kommissare.
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pandas
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Beitrag Do., 11.06.2020, 14:44

Miss_Understood hat geschrieben: Do., 11.06.2020, 14:05 Das Argument '"GERADE wenn man denkt, DER doch nicht", dann deute das darauf hin ...' führt in eine Sackgasse und versucht etwas in sich selbst zu beweisen, was eben noch überhaupt nicht bewiesen IST.
Naja, in einer gewissen Gartenkolonie sind ja auch die Nachbarn in Tränen ausgebrochen ob ihrer vorigen Annahme der Unbescholtenheit von Missbrauchern, nachdem sie erfahren haben, was tatsächlich passiert ist.

Es geht weniger darum, dass es darauf hindeutet, sondern dass man es nicht einfach so ausschließen kann, wenn sich Verdachtsmomente ergeben.

Aber nun hast Du Dich ja entschieden, das Vorgefallene (Deine Kommunikation mit dem Anschreiber) bei der Polizei zu melden. Sehr gut! Du kannst das sicher so neutral wie möglich machen. Wie es dann weitergeht, liegt voll in der Verantwortung der Polizei.
Wahrscheinlich kannst Du auch anonym bleiben gegenüber Deinen Bekannten (obwohl er es vielleicht später vermutet, wenn es zu Ermittlungen kommt, da Du ja schon bei ihm nachgefragt hast).
Es ist aber auch nicht anzunehmen, dass die Polizei da aggressiv ermittelt.
Mitunter geben sie es schlicht an eine Fachermittlung weiter, die es dann in ihre Ermittlungstätigkeiten aufnimmt.
In dem Bereich wird viel mit verdeckter Ermittlung gearbeitet, vielleicht schleust sich da dann jemand ein und versucht Erpresser als auch den Erpressten damit zu kriegen, indem dazu animiert wird, die Taten zu wiederholen -
da wärst Du dann raus.
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Miss_Understood
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Beitrag Do., 11.06.2020, 14:53

Und schon haben wir die Gefahr unsauberer Wortwahl: es ist derzeit nichts weiter als eine Anschuldigung. Eines Menschen, der diese Anschuldigung als Erpressungsgrund nutzen will.

Es ist demnach kein Verdacht.

Auf diese Weise funktioniert übrigens auch Mobbing. Ich bitte um dringende Präzision.

Dies sei bitte als Hinweis zu verstehen. Nicht Inschutznahme eines Erpressungsversuchs!
ch-ch-ch-chaaaaaaange

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