Einsichtnahme in die Patientenakte (Psychotherapie)

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.

LynnCard
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 01:00

viciente hat geschrieben: meiner (agilen) mutter (89) wurde im juli ein melanom entfernt; befunde alle ok. vor zwei wochen musste sie ins spital wegen diverser beschwerden .. befund: alles vollkommen verkrebst - wollte so nicht mehr, hat sich bewusst verabschiedet - nach 10 tagen ist sie (friedlich) gestorben.


Mann, das war ja vor 4 Tagen!
Zuletzt geändert von LynnCard am Sa., 15.11.2014, 01:00, insgesamt 1-mal geändert.
LG Lynn

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stern
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 01:00

Die Akteneinsicht ist ja kein Muss für denjenigen, der keinen Sinn darin sieht... aber für denjenigen, der will, ist die gesetzliche Verankerung evtl. eine Erleichterung, das durchzusetzen (man sieht ja, wie schwer das trotz dieser Regelung immer noch ist). Normal sind Behandlungsfehler natürlich nicht, die auch nicht Synonym für "menschliche Schwäche" o.ä. sind, die Therapeuten im Normalfall wie jeder andere Mensch auch haben (menschliche Schwächen können aber evtl. Behandlungsfehler nach sich ziehen... meinetwegen Vergesslichkeit, so dass ein lebensrettende Maßnahme unterlassen wurde).
Was genau ist ein Behandlungsfehler?

Unter einem Behandlungsfehler ist eine nicht ordnungsgemäße, d. h. nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechende Behandlung durch einen Arzt oder eine Ärztin oder auch einen Angehörigen anderer Heilberufe zu verstehen. Ein Behandlungsfehler kann alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit betreffen. Dabei kann der Fehler rein medizinischen Charakters sein, sich auf organisatorische Abläufe beziehen oder es kann sich um Fehler nachgeordneter oder zuarbeitender Personen handeln. Auch die fehlende oder unrichtige, unverständliche oder unvollständige Aufklärung über medizinische Eingriffe und ihre Risiken und Folgen stellt eine Verletzung von Pflichten aus dem Behandlungsvertrag dar und kann unter Umständen Schadensersatzansprüche des Patienten gegen den Behandelnden zur Folge haben.
http://www.bmg.bund.de/praevention/pati ... ehler.html
Zuletzt geändert von stern am Sa., 15.11.2014, 01:03, insgesamt 1-mal geändert.
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pandas
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 01:00

leberblümchen hat geschrieben: Das wäre ja höchst unethisch. Insofern kann auch nichts 'eingeklagt' werden, wenn der Patient am Ende nicht gesund ist.
Es wird ja auch nicht eingeklagt, dass der Patient nicht gesund geworden ist, sondern dass der Therapeut so agiert hat, dass es im Rahmen einer Therapie nicht statthaft war. Z.b. es hatte beleidigenden Charakter, verleumderischen o.ä. Oder es hatte eine Äusserung nichts in der Therapie zu suchen, die aber getriggert hat. Der Therapeut hat in der Therapie nicht derart auszuagieren. Das ist der Punkt.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard


leberblümchen
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 01:00

Pandas, ich komme mit deinem Argumentationsstil nicht zurecht - entweder du verstehst es nicht oder ich kann mich dir nicht verständlich machen; das Ergebnis ist dasselbe. Mit dem Resultat, dass ich die Dialoge immer wieder beenden muss, weil es mir zu viel Energie raubt, jeden einzelnen Satz vor- und nachzubereiten. Das ist extrem mühselig und verunmöglicht eine gelingende Kommunikation.

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viciente
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 01:04

LynnCard hat geschrieben:Mann, das war ja vor 4 Tagen!
.. danke - alles "gut"; genau genommen am 27.10 eingeliefert, am 6.11 war aus; heute war begräbnis - hab ein bissl zeitverschiebung.


leberblümchen
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 01:06

Stern, ich hab mich auch vorhin gefragt, was ein Behandlungsfehler ist. Ist es nicht so, dass ein Behandlungsfehler ein Fehler ist, der im Rahmen einer Behandlung gemacht wurde? Und zwar ein jeglicher Fehler. Die von dir verlinkte Definition stammt sicher nicht aus dem psychotherapeutischen 'Ambiente'.

Fehler gehören deshalb zur Therapie, weil es dort keine Beweise gibt, die eine bestimmte Deutung oder eine bestimmte Intervention zwingend erforderlich machen bzw. verbieten. Die Therapie lebt von der Beziehung - und in zwischenmenschlichen Beziehungen werden Fehler gemacht. Anders könnte ich mir eine Therapie gar nicht vorstellen, denn dies würde den Behandler ja zum 'Sklaven' eines Manuals machen, das es abzuarbeiten gilt. Es KÖNNTE gar nicht funktionieren. Für die Medizin gibt es im Zweifelsfall Flussdiagramme, zum Beispiel.


pandas
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 01:08

leberblümchen hat geschrieben:Pandas, ich komme mit deinem Argumentationsstil nicht zurecht - entweder du verstehst es nicht oder ich kann mich dir nicht verständlich machen; das Ergebnis ist dasselbe. Mit dem Resultat, dass ich die Dialoge immer wieder beenden muss, weil es mir zu viel Energie raubt, jeden einzelnen Satz vor- und nachzubereiten. Das ist extrem mühselig und verunmöglicht eine gelingende Kommunikation.
lb, das gestehe ich Dir natürlich zu. Du musst meine Postings auch nicht verstehen. Du kannst sie gerne, wenn ich mich zu Deinen Aufsätzen, wie die Dinge sind, äussere, auch einfach so stehen lassen.
Ich verstehe, wie Du es meinst, aber ich bin der Ansicht, dass es nicht so ist, sondern anders, welches ich dann schreibe.
Was ist daran außergewöhnlich?
Es geht im Forum doch nicht darum, dass Du alllen anderen erklärst, wie die Dinge sind?

Wie gesagt, ich finde es auch nicht gut, wenn Du an meinen Posts (und auch bei welchen, die sich nicht auf Posts von Dir beziehen), nur einzelne Punkte herauspickst und den Rest ignorierst. Das entstellt oftmals schlicht den Sinn.

Ich komme insgesamt auch nicht so gut damit klar, dass Du in Threads preschst und allen erklären möchtest, wie die diskutierten Themen sind. Und ich würde Dir schon raten, dass Du Dich bemühst zu verstehen, dass das zum großen Teil kaum belegte Thesen von Dir sind, und keine wahren Sachverhalte, wie wir und die Welt sind.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard


LynnCard
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 01:10

viciente hat geschrieben:
LynnCard hat geschrieben:Mann, das war ja vor 4 Tagen!
.. danke - alles "gut"; genau genommen am 27.10 eingeliefert, am 6.11 war aus; heute war begräbnis - hab ein bissl zeitverschiebung.
Sogar heute Begräbnis, das ist wirklich hart. Dann noch die Diskussionen um die Trauer. Ich hoffe, es geht Dir "wirklich" gut ...
LG Lynn


Tränen-reich
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 01:13

An Viciente einfach nur wortlos:

Gute Nacht...


pandas
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 01:14

leberblümchen hat geschrieben: Fehler gehören deshalb zur Therapie, weil es dort keine Beweise gibt, die eine bestimmte Deutung oder eine bestimmte Intervention zwingend erforderlich machen bzw. verbieten.
Doch, in einer Therapie muss der Therapeut fachlich erwägen, welche Deutung und Intervention sinnvoll ist. Das zählt auch zur Sorgfaltspflicht. Es kann zB ein Behandlungsfehler geben, wenn er eigene Bedürfnisse zur Grundlage dieser macht.
Und das kann auch überprüft werden.
leberblümchen hat geschrieben: Die Therapie lebt von der Beziehung - und in zwischenmenschlichen Beziehungen werden Fehler gemacht.
Aber der Therapeut ist doch deshalb ein Profi, weil er darin ausgebildet sein sollte, sich hier innerlich distanziert zu verhalten und diese viel unmittelbarer zu reflektieren!
Ansonsten bräuchte man keine Therapie, denn Beziehungen gibt es auch umsonst.
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viciente
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 01:16

LynnCard hat geschrieben: Sogar heute Begräbnis, das ist wirklich hart. Dann noch die Diskussionen um die Trauer. Ich hoffe, es geht Dir "wirklich" gut ...
.. ja sicher - alles "gut", sonst würd ichs euch ja ned schreiben; war vor allem als beispiel für widow gedacht, dass ich diesbezüglich sicher nicht "träume"; auch wenn sich das - wie meistens - keinesfalls vergleichen lässt, schien es mir doch dazu zu passen.
Tränen-reich hat geschrieben:An Viciente einfach nur wortlos: Gute Nacht...
.. wünsch ich auch!
Zuletzt geändert von viciente am Sa., 15.11.2014, 01:17, insgesamt 1-mal geändert.


leberblümchen
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 01:17

aber für denjenigen, der will, ist die gesetzliche Verankerung evtl. eine Erleichterung, das durchzusetzen
Das Recht möchte ich auch niemandem nehmen. Nur ist die Frage, WAS genau einem dieses Recht bringt. Es ist ja vergleichsweise einfach, dem Patienten die Akte zukommen zu lassen - und damit ist der Fall erledigt (denn rauskommen im Sinne einer berufsethischen oder strafrechtlichen Konsequenz wird wohl selten etwas). Der Patient hat dann zwar buchstäblich etwas in der Hand - aber was er damit macht, ist die nächste Frage...

Viel spannender wäre doch wohl eine Art Mediation, wenn der Patient einen entsprechenden Bedarf äußert. Nur ist das viel zu aufwendig und kostspielig - und natürlich auch 'gefährlicher' für den Therapeuten. Daher schmeißt man mal schnell den Kopierer an und der Patient hat das Gefühl, seine Handlungsfähigkeit zurückerlangt zu haben.


pandas
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 01:23

leberblümchen hat geschrieben: Nur ist die Frage, WAS genau einem dieses Recht bringt.
Dafür gibt es im gesamten Thread schon einige Antworten.
Wie zB die Gewissheit, dass die eigene Wahrnehmun eine doch nicht betrogen hat, obwohl der Therapeut beim direkten Nachfragen abgewehrt hat.
leberblümchen hat geschrieben:Es ist ja vergleichsweise einfach, dem Patienten die Akte zukommen zu lassen - und damit ist der Fall erledigt (denn rauskommen im Sinne einer berufsethischen oder strafrechtlichen Konsequenz wird wohl selten etwas). Der Patient hat dann zwar buchstäblich etwas in der Hand - aber was er damit macht, ist die nächste Frage...
Also, es scheint schon so, dass in den Akten Fehler ersichtlich werden, so dass man sich fundierter an die Kammer wenden kann.
Die Therapeuten versuchen ja schon deshalb, sich auf die eigenen Persönlichkeitsrechte zu berufen.
leberblümchen hat geschrieben:Viel spannender wäre doch wohl eine Art Mediation, wenn der Patient einen entsprechenden Bedarf äußert. Nur ist das viel zu aufwendig und kostspielig - und natürlich auch 'gefährlicher' für den Therapeuten. Daher schmeißt man mal schnell den Kopierer an und der Patient hat das Gefühl, seine Handlungsfähigkeit zurückerlangt zu haben.
lb, sowohl der Th von sandrin als auch mein Ex haben angeboten, die Berichte bei ihnen zu lesen. Aber das Verhältnis war von P-Seite schon zu zerrüttet.
Wenn der Bericht etwas hervorruft, worüber man sprechen möchte, so kann man das doch mit jedem anderen Therapeuten tun.
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stern
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 01:26

Hää... wieso ist jetzt folgender Beitrag weg... den sendete ich doch bereits ab:
leberblümchen hat geschrieben:Eine Psychotherapie kann gar keine Versprechen auf Heilung geben. Das wäre ja höchst unethisch. Insofern kann auch nichts 'eingeklagt' werden, wenn der Patient am Ende nicht gesund ist.
Das ist in der Tat so... ein Therapeut UND Arzt schuldet die ordnungsgemäße, etc. Dienstleistung, aber nicht den Erfolg. Das liegt daran, dass ein Arzt nicht allmächtig ist und Heilung garantieren kann (auch wenn der Patient bestens mitarbeitet)

... nur hat das nichts direkt mit Behandlungsfehlern zu tun... ein Behandlungsfehler kann evtl. eine Schadenersatzpflicht resultieren. Ich würde schon sagen, dass sich das Zitat auch auf die PT übertragen lässt... ist halt recht abstrakt, so dass man es etwas mit Leben füllen muss.

Im folgenden Link wird eine Systematisierung versucht (als absolute Definition würde ich das jedoch nicht ansehen): technische Fehler, Einschätzungsfehler, normativer Fehler und Systemfehler (mit Beispielen).

Hmmmmmmmmmm:
Insgesamt äußerten sich die Therapeuten unzufrieden mit dem Fehlerbegriff; sie bevorzugten Euphemismen wie Suchbewegung, Umweg, Irrweg, falsche Richtung,
schwierige Situation, Schwierigkeiten im Prozess, Störfall oder ungünstiges therapeutisches Verhalten. Dies begründeten sie damit, dass solche Begriffe in einem Gespräch mit dem Patienten über einen
BF eine (nützliche) Strategie darstellten.
http://www.laekh.de/upload/Hess._Aerzte ... _06_12.pdf
"Nichtpassung" ist sicherlich auch ein Formulierung, die man dann bevorzugen würde.
Eine Schwierigkeit liegt in der unklaren Konzeption des Fehlerbegriffs – eine allgemein anerkannte Fehlerdefinition steht aus. In der Fachliteratur finden sich unterschiedliche Definitionen und Klassifizierungen von Behandlungsfehlern: Haftungsrechtlich sind sie definiert als vermeidbarer Verstoß gegen den Standard angemessener Sorgfalt. Offensichtliche Sorgfaltspflichten betreffen zum Beispiel den
Bruch des Abstinenzgebotes oder das Versäumnis, einen suizidalen Patienten auf seine Suizidabsichten hin zu befragen. Eine Schwierigkeit dabei ist, dass nur nachweisliches und für Schäden ursächliches Fehlverhalten rechtlich erfasst wird.
Quelle: Siehe oben
Ja, die Kausalität sehe ich auch als einen wesentlichen Punkt an, der den Nachweis erschwert.
Liebe Grüße
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stern
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Beitrag Sa., 15.11.2014, 02:25

leberblümchen hat geschrieben:Das Recht möchte ich auch niemandem nehmen. Nur ist die Frage, WAS genau einem dieses Recht bringt.
Nun, das muss man sich vermutlich individuell beantworten, was man sich davon verspricht. Die Gesetzesbegründung (sie ist nachlesbar) geht (glaube ich) in Richtung Transparenz, mehr Augenhöhe, Mündigkeit, Unterstützung bei Behandlungsfehlern and so on. Für meinen Teil habe ich das angedeutet: ich will manches schlichtweg noch etwas besser verstehen und blättere vielleicht mal. Schon seit Monaten dränge ich ja auch Besprechung und habe auch alles wesentliche von mir aus zeitnah angesprochen. Mehr geht nicht...ich bin der Typ, dem Erklärungen hilfreich sind. Mir geht es nicht um Fehler/Schuld. Von Machtspielen halte ich persönlich (auch) nicht viel. Nur fürchte ich, geben die Akten kaum etwas her... O-Ton Thera in Bezug auf wesentliche Sitzungsauschnitte: Das ist für mich nicht rekonstruierbar (zu gut deutsch... keine Erinnerung, was zwar glaubhaft erscheint, was aber irgendwie auch schwer verstehbar ist... macht es auch nicht leichter, obwohl ich sicher bin, dass ich mir das nicht geträumt habe).
Viel spannender wäre doch wohl eine Art Mediation, wenn der Patient einen entsprechenden Bedarf äußert.
Ja, wäre es... wobei ein Behandlungsfehler nicht deckungsgleich ist mit einem Beziehungskonflikt. Bei einem Beziehungskonflikt wäre Mediation evtl. hilfreich (wenn beide sich darauf einlassen)... wenn der Behandlungsansatz unpassend ist o.ä, ist vielleicht eine Zeitmeinung besser... denn Fehler in dem System zu erkennen und zu beheben, dass es produzierte, klappt ja nicht unbedingt. Über die Berichte und Akte kann man oder ein nachfolgender Therapeut evtl. Anhaltspunkte gewinnen, was gemacht wurde.
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