Rehabilitationsergebnisse unbeachtlich?

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Rehabilitationsergebnisse unbeachtlich?

Beitrag Di., 16.07.2013, 13:42

Rehabilitationsmaßnahmen werden groß herausgestellt, ihre Wertigkeit im SV-System scheint aber eher bescheiden zu sein. Beispiel: Der Umgang von SV-Trägern mit Zwangsbeitragszahlern: Antrag auf BU-Pension wird abgelehnt, aber in eine Reha-Anstalt zugewiesen. In den Beilagen dazu stand:

„Nichtantritt des Heilverfahrens wird… bei Ihrer nächsten Antragstellung mitberücksichtig“

Der Zwangsbeitragszahler glaubt an den in der europäischen Wertordnung verankerten Grundsatz von Treu und Glauben, daß ebenso bei Antritt des Heilverfahrens das Ergebnis einer derartigen Rehabilitation im weiteren Verfahren berücksichtigt würde und leistet im Vertrauen darauf dieser Zuweisung Folge. Er opfert dafür sechs Wochen Lebenszeit und im Entlassungsbericht dieser Anstalt steht:

„Gegen Ende der Reha kam es erneut zu einem Stimmungseinbruch. Die
psychosoziale und körperliche Belastbarkeit ist zum Entlassungszeitpunkt
stark eingeschränkt… Ein Wiedereinstieg ins Berufsleben ist aufgrund der
gesundheitlichen Situation derzeit nicht möglich.“

BU-Pension hat er trotzdem nicht bekommen. Ob der Umstand, daß er es gewagt hatte, sich über Qualität von Bescheid und Untersuchung der PVA zu beschweren, dabei eine Rolle spielt, ist der zugänglichen Aktenlage nicht zu entnehmen.

Der Stellenwert von Rehabilitationsanstalten und Rehabilitationsmaßnahmen dürfte somit in der Praxis den theoretischen Ansprüchen nicht entsprechen. Er erscheint gering, wenn ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über Gewährung von Sozialleistungen on den SV-Trägern, die sie selbst bestellt haben, derart demonstrativ übergangen werden.

Was ist von Reha-Maßnahmen zu halten, deren Stellenwert so gering ist, wenn deren Ergebnis ohnehin nicht einmal von den SV-Trägern, die sie selbst veranlaßt haben, umgesetzt wird? (Übrigens auch nicht vom Sozialgericht, im Gutachten eines "unbefangenen" Sachverständigen wird der Pensionswerber als "Gegner" mit "querulativen Tendenzen" wie "Gegenrede mit provokativen Inhalten" bezeichnet, welch "psychisches Verhalten" keine "Belohnung" durch eine Leistung erhalten sollte).

Wozu und mit welcher moralischen Grundlage nimmt man sechs Wochen des Lebens eines Menschen für eine Reha-Maßnahme in Anspruch, wenn man ihr Ergebnis dann nicht respektiert?

Kann man als Patient nicht darauf vertrauen, daß eine Reha-Maßnahme, zu der man geschickt wird, samt ihrem Ergebnis beachtet wird? Oder wird das sowieso ganz einfach nicht einmal ignoriert, wenn es zu Gunsten einer Leistungsgewährung ausfällt?

Der Vertrauensgrundsatz steht zwar heute nur mehr in der Straßenverkehrsordnung und nicht im Verfahrensrecht, aber trotzdem: Ist das der erwünschte Umgang von SV-Trägern mit Patienten?

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ch123
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Beitrag Di., 16.07.2013, 14:45

mit welcher hoffnung, bzw. welcher erwartung bist du denn in die reha gegangen?

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Beitrag Di., 16.07.2013, 18:21

ch123

Ich bekam nur einen Formularbescheid, keine individuelle persönliche Information, was zu erhoffen oder zu erwarten wäre, außer dem zitierten Hinweis, daß Nichterscheinen "berücksichtigt" würde und die Höhe der von mir verlangten Zuzahlung.

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ch123
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Beitrag Mi., 17.07.2013, 05:52

platt gesagt: 6 wochen abgesessen, ohne ein ziel, ohne einen sinn, ohne eine veränderungshoffnung??

dass du DA das gefühl von gestohlener lebenszeit hast ist damit verständlich.
aber die müssen sich doch was gedacht haben dabei, dich in reha zu schicken??? seltsam?!

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Beitrag Mi., 17.07.2013, 10:44

aber die müssen sich doch was gedacht haben dabei, dich in reha zu schicken???

Ich weiß es nicht, es wurde mir nicht mitgeteilt.
Mitgeteilt wurde mir vorher, daß man mir meine Pension verweigert.
Mitgeteilt wurde mir nachher, daß man mir meine Pension weiterhin verweigert, obwohl sie mir nach dem Entlassungsbericht der von der PVA selbst ausgewählten Anstalt (Sonnenpark Bad Hall) offensichtlich zusteht.

Jemanden zuerst wohin schicken und dann das Ergebnis nicht anerkennen ist mir ganz einfach wesensfremd.

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ch123
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Beitrag Mi., 17.07.2013, 15:50

also ja, mir erscheint das auch echt seltsam.

wie ich es jetzt versteh: du hast antrag auf pension gestellt, der ist negativ bescheidet worden, weil die tendenz bei uns dahin geht, mittels reha jemanden soweit zu stabilisieren um dann zu versuchen, eine andere möglichkeit der beschäftigung, des broterwerbs zu finden, als die, die der oder diejenige nun nicht mehr ausüben kann.

natürlich passiert eine solche stabilisierung nicht von heut auf morgen und schon gar nicht ohne das zutun und den wunsch des patienten. und ich denke DARÜBER sollte doch zumindest gesprochen werden???!! werden in so einer reha nicht auch ziele vereinbart? therapeutische gespräche geführt? was hast du dort denn getan?? jemanden 6 wochen lang wo aufzubewahren wird natürlich nix ändern.

wobei, in deinem zitat vom abschlussbericht steht ja nicht: der herr xy kann nie mehr arbeiten und deshalb empfehlen wir seine pensionierung. da steht: zum jetzigen zeitpunkt sehen wir aufgrund von belastung usw. keine arbeitsfähigkeit.

das ist ja noch nicht das ende der fahnenstange. welhe weitere vorgehensweise ist denn jetzt besprochen worden. welche maßnahme? therapie? transitarbeitsplatz? umschulung?

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Beitrag Mi., 17.07.2013, 18:13

Der Entlassungsbericht kann natürlich nur den Zustand bei Entlassung feststellen.
Sollte die PVA tatsächlich ernsthaft mit einer späteren Besserung rechnen, hätte sie ja eine befristete Pension zuerkennen können.
Hat sie aber nicht.
NJET!
Also zurück zum AMS und zur GKK.

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ch123
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Beitrag Mi., 17.07.2013, 18:26

Arthrosehackler hat geschrieben: Sollte die PVA tatsächlich ernsthaft mit einer späteren Besserung rechnen, hätte sie ja eine befristete Pension zuerkennen können.
die nehmen wahrscheinlich an, dass eine besserung nicht mit pension zu erreichen ist. sondern mit irgendeiner anderen, oben beschriebenen maßnahme. therapie, transit, stabilisierung, umschulung..... ich weiss ja nicht, was dir das arbeiten momentan unmöglich macht.

aber wie ist das denn mit dir - du möchtes unbedingt die pension und deine ruhe haben, oder? du kannst dir nicht vorstellen, je wieder als irgendwas, irgendwo zu arbeiten. du meinst, das schaffst du nicht?! und du siehst gar nicht ein, warum du dich mit pseudomaßnahmen zur ermöglichung der arbeitsfähigkeit herumschlagen sollst?

oder würdest du gerne wieder in den arbeitsprozess zurück und jede hilfe annehmen, die dich dem ein stück näher bringt?

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Beitrag Mi., 17.07.2013, 20:31

"die nehmen wahrscheinlich an, dass eine besserung nicht mit pension zu erreichen ist. sondern mit irgendeiner anderen, oben beschriebenen maßnahme. therapie, transit, stabilisierung, umschulung..... "

Warum sollte das wahrscheinlich sein?

Das absolute "NJET" zu meinem Leistungsanspruch hat tatsächlich zu keiner Besserung, sondern zu einer massiven Verschlechterung geführt.

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