Woke

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peponi
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Beitrag Fr., 21.07.2023, 11:02

Ich beantworte die Frage anders, stern:
Die Rechtsgrundlage jetzt sieht so aus, dass Personen, die ihren Geschlechtseintrag ändern möchten, teure Gutachten dafür einholen müssen, die sie selbst bezahlen (was ich hier auch kritisiert habe). Der Geschlechtseintrag basiert demnach nicht auf der reinen Selbstauskunft der Person, sondern wird durch dafür ausgebildete Personen bestätigt und ist insofern objektivierbar.

Durch das Selbstbestimmungsgesetz entfallen sämtliche dieser Hürden, die dem Eintrag auch Validität verleihen. Die reine Selbstauskunft vor dem Amt reicht. Dadurch ist der Eintrag eben nicht mehr objektivierbar. Die Niedrigschwelligkeit des Zugangs zur Änderung erhöht zugleich die Wahrscheinlichkeit, dass dieser von Personen wie z.B. Fetischisten in Anspruch genommen wird, die jetzt genau wissen, dass sie nicht durch das TSG kommen würden und es daher gar nicht erst versuchen.

Eine Ergänzung noch zu meinem letzten Posting: sowohl du als auch ich können über die Folgen nur spekulieren. Du beziehst dich auf transaktivistische Perspektiven und deren Einschätzung, ich mich auf feministische. Eine seriöse Rechtsfolgenabschätzung, anhand derer man das sachlicher beurteilen könnte, existiert nicht, weil sich die Ampel ihr verweigert. Und auch das meine ich mit "handwerklich schlecht gemachtes Gesetz".
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stern
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Beitrag Fr., 21.07.2023, 11:59

Ich bin sicherlich keine Transaktivistin (weiß, haste auch nicht gesagt). Überschneidungen in der Sichtweise sind dann eher Zufall.

Sondern mir geht es eher um den Selbstbestimmungsaspekt.

Und zwar insbes. auch im Hinblick auf die Identität, inkl. der Geschlechtsidentität. Die Identität kann nach meiner tiefen Überzeugung niemand fremdbestimmen. Biologische Mekrmale feststellen: O.k. Aber selbst da gibt es evtl. Überschneidungen: Menschen mit doppelten Anlagen. Sowohl Männer als auch Frauen haben Testosteron, Östrogen, usw. Das sind eben von Haus aus nicht deckungsgleich definierte Kategorien. In die Identität fließt wesentlich eine psychologische bzw. "innere" Dimension mit ein.

(Und indirekt geht es mir beim Hausrecht auch um dem Selbstbestimmungsaspekt: Nämlich dass man hier auch mit Bedacht schaut, dass der Staat private Räume nicht überreguliert. Es ist ohnehin schon einiges zu beachten. Wenn man überreguliert, haben Betreiber evtl. auch gar keine Lust mehr, getrennte Bereiche vorzuhalten.
Ich glaube, in dem Aspekt würden Transaktivistin meine Sichtweise eher kritisieren. Die haben eher Bedenken, weiterhin zu leicht verwiesen werden zu können.)

Was bisher begutachtet wird, wenn man nur den Eintrag ändern möchte (ohne OP) schaue ich nochmals genauer an. Aber ich habe in der Tat eine gewisse Sympathie für die Sichtweise, dass ein Gutachter in Zweifel auch nur das begutachten kann, was jemand schildert. Und wie gesagt: Die Ablehnungsquote bisher war auch gering.

Übrigens würde ich auch die Emma eher als spezielle feministsche Perspektive sehen. ;)

Das hier wäre eine Einschätzung den Juristinnenbunds (ein unabhängiger frauenpolitscher Verband);

https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st23-16

Für Abschaffung der Gutachten. Beklagt Diskursverschiebung, die trans Frauen als potentielle Gefahr und Eindringlinge in Frauenschutzräume markiert.
Plus:
Das Bundesverfassungsgericht geht dabei in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es als wissenschaftlich gesicherte Erkenntnis gilt, dass das Geschlecht eines Menschen nicht allein anhand physischer Merkmale bestimmt werden kann, sondern wesentlich von der psychischen Konstitution und der nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit abhängt.[3] Die geschlechtliche Identität wird in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als subjektives Merkmal angesehen, über das nur die betroffene Person selbst Auskunft geben kann.
Vorzugswürdig wird sogar die gänzliche Anschaffung des Eintrags angesehen.
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Hiob
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Beitrag Fr., 21.07.2023, 13:10

Diese personenstandsrechtliche Eintragung als Frau hat im normalen Leben eigentlich keinen Sinn, man braucht sie garnicht. Man braucht sie erst in einer Welt, die Gleichstellungsquoten einführt, die Zugangsberechtigungen einführt, die Akzeptanzpflichten einführt, die Haftungsfolgen für Meinungsäußerungen einführt, die Schutzräume für Frauen auf Demos und in Freibädern einführt oder besonders beschützte Einkaufszeiten, eine Welt die ein mögliches Diskriminierungsempfinden über die freie Meinungsäußerung stellt. All diese "Vorteile" sind surrile Produkte einer aus den Fugen geratenen Welt, die die Probleme, die sie durch ideologisches Vorgehen selbst verursacht, mit lächerlichen und in meinen Augen rechtskonservativen Mitteln lösen will, eben woke. Messerverbot in Berliner Freibädern. ;-)

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peponi
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Beitrag Fr., 21.07.2023, 14:39

Selbstbestimmung kommt da an ihre Grenzen, wo die Rechte anderer berührt und verletzt werden. Das ist hier der Fall, egal wie oft du das leugnest. Interessanterweise, obwohl du die Grenzen von Selbstidentifizierung anerkennst, indem du sagst, dass im Gefängnis Einzelfallprüfungen stattfinden sollten, die die Sicherheitsinteressen anderer berücksichtigen.

Es wäre nicht nötig, den Zugang zu bestimmten Räumen weiter zu regulieren, wenn gewährleistet würde, dass sich dieses Gesetz tatsächlich nur an trans und intersexuelle Menschen richtet. Ich bin hier übrigens auch sehr offen für andere Vorschläge. Man könnte anstelle von Gutachten auch eine medizinisch/psychologische Diagnose zur Voraussetzung machen. Auch damit kann ich mich anfreunden.

An der Stelle auch noch mal die Frage, über die du bisher hinweg gegangen bist: wo sonst setzt unser Rechtssystem auf reine Selbstauskunft? Selbst für die Ummeldung nach einem Umzug brauche ich einen Nachweis...

Es wäre auch nicht nötig, auf die Emma zu verlinken, wenn das BMFSFJ nicht nur selektiv die Stellungnahmen veröffentlichen würde, die das Gesetz begrüßen, sondern auch die, die es kritisieren (was zudem ein sehr merkwürdiges Demokratieverständnis ist).

Zu deinem Zitat kann ich nur entgegnen, dass es auch das Bundesverfassungsgericht ist, das die Gutachten als angemessen einstuft. Weil es hier eben nicht nur um die reine Selbstbestimmung geht, sondern auch darum, welche Folgen daraus für andere resultieren. Die ganze Diskussion krankt mE daran, dass nur die Selbstbestimmung gesehen wird und man über die Folgen gar nicht nachdenken möchte (sonst würde man diese nämlich rechtlich prüfen). Das ist eine Diskursverengung, die, wenn man nicht trennen möchte zwischen trans Frauen und Trittbrettfahrern, eben jene Diskursverschiebung begünstigt, die trans Frauen als Gefahr darstellt.
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stern
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Beitrag Fr., 21.07.2023, 14:44

Der Personenstand wird sicherlich schon länger erfasst, als es das AGG gibt.
Ob ich für eine Abschaffung des Geschlechtseintrag wäre, weiß ich noch nicht. Offen lassen könnte man ihn jedoch ohnehin (in D).
Auf jeden Fall musste ich vor dem Gang auf eine Toilette o.ä. noch nie einen Auszug vorlegen.
Ich gestehe, dass ich selbst schon die Herrentoilette nutze, wenn dort keine Schlange war bzw. die Anlage sauberer waren.

Davon ab... auch Gutachter sind Menschen. Ich würde hier auch nicht die Hand ins Feuer legen, dass jeder Psychologe/Arzt/Therapeut die objektive, allwissende Instanz ist. Er bzw. sie hat eigene Prägungen, ist vllt. auch was Genderfragen angeht, nicht up to date ist, usw.
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Beitrag Fr., 21.07.2023, 14:48

peponi hat geschrieben: Fr., 21.07.2023, 14:39 Selbstbestimmung kommt da an ihre Grenzen, wo die Rechte anderer berührt und verletzt werden. Das ist hier der Fall, egal wie oft du das leugnest.
Ich kann dir echt kaum folgen. Was soll ich bitte geleugnet haben?

Wo wirst du denn in den Rechten beinträchtigt, wenn Hans Meier zukünftig als Susi Meier in einem Register steht. Gar nicht.

Wenn Susi Meier dich sexuell beläsitigt, ja, hier kommt ihre Freiheit dann an Grenzen. Das ist mit und ohne Selbstbestimmungsgesetz der Fall.
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peponi
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Beitrag Fr., 21.07.2023, 15:56

Ich glaube, mir wird das langsam zu blöd.

Zum letzten Mal:

Der Geschlechtseintrag hat rechtliche Konsequenzen. U.a. regelt er den Zugang zu allem, in dem Geschlecht in unserem Rechtssystem eine Rolle spielt. Das umfasst neben den Zugängen zu nach Geschlecht getrennten Bereichen auch Quotenregelungen oder geschlechtsspezifische Förderungen, wie etwa Stipendien. Auch die Wehrpflicht ist Teil solcher geschlechtlicher Regelungen.
Mit dem Geschlechtseintrag sind also eine ganze Reihe von Regeln, Normen und Rechten verknüpft - speziell für Frauen, denn Sinn und Zweck solcher Regelungen ist die Förderung von Frauen, die noch immer gesellschaftlich benachteiligt werden, sowie deren Schutz vor Gewalt.

Selbstidentifizierung heißt: Hans Meier sagt, er ist jetzt Susi, und schon hat er Anspruch auf all diese gesetzlichen Regelungen. Er kann sich für einen Frauenplatz aufstellen lassen, Stipendien für Frauen abgreifen, und sich beispielsweise den Zugang zu einem Wohnheim nur für Frauen einklagen.
Ob Hans Meier dabei wirklich trans ist oder ein übler Narzisst, den die Vorstellung anmacht, die Grenzen von Frauen zu überschreiten, spielt dabei keine Rolle. Das Prinzip der Selbstidentifizierung ermöglicht es nicht, das zu unterscheiden. Frau ist, wer sich als solche identifiziert. Egal aus welchem Grund, mit welcher Absicht und mit welchen Konsequenzen.

Das ist der zentrale Konflikt zwischen einem Selbstbestimmungsgesetz, das ausschließlich auf Selbstidentifizierung setzt, und Frauenrechten. Ich muss mich da auch korrigieren: du leugnest ihn nicht, sondern du blendest ihn aus.

Und ich glaube, an dem Punkt ist jede weitere Diskussion sinnlos.
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Beitrag Fr., 21.07.2023, 16:23

So soll § 6 (2) klarstellen, dass Personen durch Änderung des Namen- und Geschlechtseintrages weiterhin keinen Anspruch auf Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen gelten machen können, die durch Hausrecht geregelt werden.
https://www.amnesty.de/informieren/posi ... ungsgesetz

:dunno: Wie ich schon schrieb... ich würde auch private und öffentlich-rechtliche Einrichtungen unterschieden.

Was ich zur JVA schrieb, war Praxis ins Hessen im Umgang mit Transsexuellen... nicht meine Haltung, wie ich finde, dass sie sein sollte.

Im Privatbereich: Niemand hat ein Recht auf z.B. eine Frauensauna.
Ob es dir gefällt oder nicht: Das entscheidet der Betreiber, was er anbietet bzw. wem (und das muss er halt möglichsr klar regeln.). Wenn er sachliche Gründe für seine Entscheidung hat, ist das dann auch keine Diskriminierung (worauf er ja aufpassen muss).

Wer glaubt, es muss eine andere Rechtslage zum Tragen kommen, muss dann Klagen bzw. Musterklagen starten.

Habe ich aber Zweifel, ob das Gericht dem folgt, weil Buschman ja sicherheitshalber §6 Abs. 2 explizit noch eingefügt hat (obwohl eigentlich eh klar).
Betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an
Veranstaltungen bleiben das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers und das
Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberüh
Wie können einfach die Klagen abwarten. ;) Ich blende nichts aus, sondern kann bislang zu keiner anderen Einschätzung gelangen.

Die Wehrpflicht ist ausgesetzt. Bei den anderen Punkten bin ich noch nicht so schnell.
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Beitrag Fr., 21.07.2023, 16:43

Die Wehrpflicht ist ausgesetzt und trotzdem wird betont, dass das Selbstbestimmungsgesetz im Verteidigungsfall nicht gilt. Da ist Missbrauch wohl realistisch. Und Frauen müssen halt zusehen, wo sie bleiben. Werden ja eh schon missbraucht, da macht das ja auch keinen Unterschied mehr.

Das Thema Hausrecht - AGG und die große psychologische und juristische Kompetenz der Betreiber hatten wir schon. Ich persönlich halte nicht viel davon, Frauen mit unverbindlichen Kann-Regelungen abzuspeisen anstatt Rechtssicherheit zu schaffen. Aber wir drehen uns im Kreis.

Ich würde eine vernünftige staatliche Regelung und Regulierung immer endlosen juristischen Streitereien vorziehen, die belastend und aufreibend für alle Betroffenen sind. Aber gut.

Kannst es dir sparen, weiter auf meine Worte "einzugehen". Ich bin raus an der Stelle.
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stern
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Beitrag Fr., 21.07.2023, 16:53

Im Fall einer Klage entscheiden dann ja ein Richter, ob er Betreiber sein Hausrecht kompetent ausübte.

Andere Länder haben schon ähnliche Regelungen, z.B. die Schweiz (zitiert aus dem Gesetzentwurf):
In der Schweiz ist 2021 in Artikel 30b des dortigen Zivilgesetzbuchs eine Regelung geschaf-
fen worden, nach der für jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem
eingetragenen Geschlecht anzugehören, eine einfache Erklärung beim Standesamt für die
Änderung des Geschlechtseintrags ausreicht (abrufbar unter: www.fedlex.ad-
min.ch/eli/cc/24/233_245_233/de
Es heißt weiter. Fälle von missbräuchlicher Geschlechtsänderung sind weder in der
Schweiz noch im Ausland bekannt.

Warum nicht, wenn so viel darauf nur warten?

Irgendeine Trollaktion zur Stimmungsmache gab es in Ö.
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Beitrag Sa., 22.07.2023, 07:55

peponi hat geschrieben: Fr., 21.07.2023, 14:39 Und Frauen müssen halt zusehen, wo sie bleiben. Werden ja eh schon missbraucht, da macht das ja auch keinen Unterschied mehr.
Das finde ich ziemlich polemisch... und solche Aussage zeigen in der Tat, wie der Diskurs verrutscht. Die Emma trägt leider dazu bei... und deren Position würde ich auch nicht als die feministische Person bezeichnen. Weil es auch unter Feminstinnen Unterschiede in Bezug auf insbes. trans Frauen gibt.

Jedenfalls: Völlig zu Recht sieht das Strafrecht viele Straftatbestände bei Taten gegen die sog. sexuelle Selbstbestimmung vor. Auch diese bleiben vom Selbstbestimmungsgesetz unberührt. D.h. i.d.R. egal wer auf die Pelle rückt: Es gibt es gibt auch mit Selbstbestimmungsgesetz eine Handhabe. Wohlgemerkt: Und das ist auch richtig so.
Und dem Bedürfnis nach besonderen Schutzräumen kann weiterhin über das Hausrechr nachgekommen werden.
Und auch zum Missbrauch des Gesetzes hat Buschmann etwas aufgenommen.

Beim Selbstbestimmungsgesetz geht es hingegen um die Änderung eines Geschlechtseintrags. Tatsächlich gibt es im Recht nicht viele Vorschriften, die an den Geschlecht anknüpfen. Und auch das ist richtig. Menschen sollen ja möglichst gleich behandelt werden.

Ich finde jedenfalls schon, dass man über Eintrag bzw. dessen Sinn oder Unsinn zumindest nachdenken kann. Wenn der Eintrag bei der Geburt nicht zu Biologie passt, hat man vor noch nicht langer Zeit Kinder nach der Geburt evtl. sogar operiert. Geschlechtszuweidende OP wurden erst 2021 verboten:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/geset ... henrechte/
Von solchen prägenden Eingriffen weiß noch nicht einmal jeder. Und danach ist es wieder mega aufwändig, einen popligen Eintrag zu ändern, wenn die ach so wissenden Ärzte sich falsch entschieden.
Trans* mussten für einen Eintrag- ihre Ehe auflösen und sich sterilisieren lassen. Dafür wird man Entschädigungen zahlen müssen. Das sind schon eher Hintergründe für das Gesetz.
Und wahrscheinlich sind das auch Hintergründe, warum man nicht weiter Menschen bis auf das Intimste entblößen wil, damit jemand ein Gutachten erstellt.
Man könnte anstelle von Gutachten auch eine medizinisch/psychologische Diagnose zur Voraussetzung machen. Auch damit kann ich mich anfreunden.
Na ja, und die frühere Pathologisierung trug zu solchen Ausgeburten bei. Von der Pathologisierung ist man (ICD) bei Transsexualität abgerückt. Intersexualität sieht man zunehmend als Varianten der Geschlechtsentwicklung und macht sich Gedanken über den Umgang. Auch hier hat die Pathologisierung zu viel Leid geführt. Bei manchen fällt es auch nur als Zufallsfund auf.

Es ist auch nicht notwendigerweise jede biologische Abweichung eine Pathologie, insbes. wenn sich aus dieser an sich keine Probleme ergeben.
Wenn man aber nur 2 Kästchen zum Einsortieren anbietet, werden manche Probleme vielleicht erst geschaffen, wenn nicht jeder reinpasst... siehe z.B. geschlechtszuweidende OP und Problematiken in dem Zusammenhang.
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stern
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Beitrag Sa., 22.07.2023, 09:52

Dass es Trollaktionen geben kann, würde ich übrigens auch nicht ausschließen. Aber das geht dann ja in Richtung Täuschungshandlung... bzw. die Vorraussetzungen einer Eintragsänderung wurden dann ja evtl. gar nicht erfüllt. Z.B. die Abweichung der Geschlechtsidentität vom Eintrag. Die Eigenversicherung stimmt dann jedenfalls nicht, sondern es liegt eine Täuschung zugrunde.
In solchen Fällen würde ich darauf wetten, dass man sich dann anderseits auch nicht auf den Schutz von Gesetzen berufen kann.
Das gleiche gilt normal, wenn Leistungen erschlichen werden.
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Beitrag Sa., 22.07.2023, 13:16

Zurück zum Ausgangsthema.

Die moderne westliche Welt, lehnt den männlichen Mann ab (Trump, Orban, Putin, Berlusoni als prom. Stellvertreter). Die Wokebewegung wird hier ebenso wie die MeToo-Kampagne als eine Art moralische Speerspitze angeführt, als Keimzelle fortschrittlicher Ideen. Die Gemeinschaft der Guten übernimmt dies im Rahmen der political correctness. Man kann sagen, dass die Aktivisten von LGBTQ und Woke die Ablehnung mit dem für die Übel der Welt verantwortlichen weißen, alten Mann auf die Spitze treiben. Ich hab das in Gesprächen erlebt und nehme den Aktivisten diese Abscheu ebenso wie die Angst zu Verglimmen auch ab. Nun sind genau diese Leute jedoch mit den tendenziell eher männlichen Männern konfrontiert, die aus südlicheren oder östlichen Kulturen im Rahmen der Zuwanderung hier her kommen. Man müsste also annehmen, unsere Aktivistinnen lehnen dieses Gehabe und diese Männer ab. Das Gegenteil ist jedoch der Fall, sie verteidigen deren kulturelle Besonderheiten und sonderbaren Taten.

Und hier merkt man, dass es sich nicht um Logik, sondern um Psychologik handelt. Das was auf der einen Seite so stark abgelehnt, sogar bekämpft wird, wird auf der anderen Seite?
Insgeheim möglicherweise sogar bewundert.
Dies spricht für den neurotischen Charakter solcher Bewegungen.

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peponi
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Beitrag Sa., 22.07.2023, 13:24

stern hat geschrieben: Sa., 22.07.2023, 07:55
peponi hat geschrieben: Fr., 21.07.2023, 14:39 Und Frauen müssen halt zusehen, wo sie bleiben. Werden ja eh schon missbraucht, da macht das ja auch keinen Unterschied mehr.
Das finde ich ziemlich polemisch... und solche Aussage zeigen in der Tat, wie der Diskurs verrutscht. Die Emma trägt leider dazu bei... und deren Position würde ich auch nicht als die feministische Person bezeichnen. Weil es auch unter Feminstinnen Unterschiede in Bezug auf insbes. trans Frauen gibt.
Natürlich war das polemisch. Ganz ehrlich, stern, wenn ich eine Aussage von dir lese "wer will, kann Frauen doch jetzt schon missbrauchen", muss ich mich zusammenreißen, dass ich nicht mehr werde als nur polemisch. Ich belass es an der Stelle dabei, aber überleg doch bitte selbst mal, was du da eigentlich gesagt hast...
Und bzgl. der Emma: wie gesagt, bin kein Fan der Emma, aber auf die Anmaßung, ihr den Feminismus abzusprechen, wäre ich nicht gekommen. Feminismus ist eine pluralistische Strömung, natürlich gibt es verschiedene Ausprägungen und unterschiedliche Perspektiven auf ein und dasselbe Thema. Es wäre bedenklich, wenn es nicht so wäre. Nun aber zu sagen, nur DIE Form des Feminismus ist feministisch und die anderen sind es nicht (weil man anderer Meinung ist?), ist schon ein wenig arrogant.
Falls es dir entgangen sollte: ich beziehe mich hier gar nicht auf trans Frauen. Mir geht es um das Konzept der Selbstidentifikation, das spielend leicht durch cis Männer missbraucht werden kann, um Frauen (und hier beziehe ich mich übrigens sowohl auf cis als auch auf trans Frauen) Schaden zuzufügen.

Noch mal zur Polemik: Das Ding ist doch, die Bundesregierung weiß selbst sehr genau, dass dieses Gesetz problemlos missbraucht werden kann. Deshalb baut sie Sicherheitsmaßnahmen ein. Aber nicht (!), um Frauenrechte zu schützen. Sondern um im Verteidigungsfall genug Kanonenfutter zu haben.
Prioritäten, so wichtig...

Fun fact: Die Grünen mussten ihre Parteirichtlinien übrigens ändern, nachdem sie das Problem hatten, dass sich ein Mann kurzfristig zur trans Frau erklärt hat, um auf einem Frauenlistenplatz zu kandidieren. Die wissen also ganz genau, dass Missbrauch möglich ist und Selbstidentifikation Grenzen hat (https://taz.de/Gruener-kandidiert-als-Frau/!5919837/). Trotzdem weigern sie sich, das zu regeln, und ziehen sich mit dem Verweis auf die Hausordnung aus der Verantwortung.

Ich meine, stell dir das doch mal umgedreht vor. Die Bundesregierung will ein Gesetz durchsetzen, um die Situation für Frauen zu verbessern. Dieses Gesetz hat aber leider die nicht-intendierte und trotzdem existente Nebenfolge, dass es Rechtsunsicherheiten für trans Menschen schafft, ihre Situation verschlechtert und an bestimmten Punkten ihr Risiko erhöht, Opfer von Gewalt zu werden. Auf diesen Aspekt aufmerksam gemacht, wälzt sie die Verantwortung auf private Betreiber ab und sagt: sollen die sich drum kümmern, wir wollen trotzdem keine Rechtssicherheit schaffen, trans Menschen müssen sich dann eben darauf verlassen, dass private Betreiber verantwortungsbewusst handeln und zur Not können sie ja klagen oder die Polizei rufen. Ach ja und Opfer von Gewalt werden sie ohnehin schon, also macht es nichts, wenn wir da Schutzmaßnahmen aufweichen.
Würdest du das akzeptabel finden? Und wenn nein: Warum ist das akzeptabel, wenn es um Frauen geht?

Und ja, ist sicher eine ganz tolle Idee, den Geschlechtseintrag abzuschaffen, der neben den Zugängen zu bestimmten geschlechtsspezifischen Rechten nur die Grundlage für amtliche Statistiken darstellt. Und wer braucht die schon? Geschlechtsspezifische Diskriminierung und Gewalt messen und erfassen zu können, hilft ja eh nicht weiter. Also schaffen wir den Geschlechtseintrag einfach ab, dann haben wir auch keine geschlechtliche Diskriminierung und Gewalt mehr. Problem gelöst, warum sind wir da nicht viel eher drauf gekommen?
stern hat geschrieben: Sa., 22.07.2023, 09:52 Dass es Trollaktionen geben kann, würde ich übrigens auch nicht ausschließen. Aber das geht dann ja in Richtung Täuschungshandlung... bzw. die Vorraussetzungen einer Eintragsänderung wurden dann ja evtl. gar nicht erfüllt.
stern, es gibt keine Voraussetzungen. Insofern können diese auch nicht nicht erfüllt werden. Genau das ist doch der Punkt. Der Missbrauch (bzw. Trollaktionen, wie du es schreibst) ist systematisch im Gesetz angelegt. Der stellt keinen Sonderfall dar, sondern die ganz reguläre Inanspruchnahme des Gesetzes.
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Beitrag Sa., 22.07.2023, 14:06

peponi hat geschrieben: Sa., 22.07.2023, 13:24
Natürlich war das polemisch. Ganz ehrlich, stern, wenn ich eine Aussage von dir lese "wer will, kann Frauen doch jetzt schon missbrauchen", muss ich mich zusammenreißen, dass ich nicht mehr werde als nur polemisch. Ich belass es an der Stelle dabei, aber überleg doch bitte selbst mal, was du da eigentlich gesagt hast...
Ich weiß nicht, warum dich das so aufbringt?!
Es ist leidere bittere Realität, dass es keiner Änderung des Personstands bedarf, um ein Verbrechen zu begehen. Alle Verbrechen bislang gab es auch ohne dieses Gesetz.
Ich finde hingegen die Diskursverschiebung fragwürdig, aber nun denn.
Und bzgl. der Emma: wie gesagt, bin kein Fan der Emma, aber auf die Anmaßung, ihr den Feminismus abzusprechen, wäre ich nicht gekommen
Tat ist ich auch nicht, sondern ordnete sie als spezielle Strömung innerhalb des Feminismus ein. Guckstu:
Weil es auch unter Feminstinnen Unterschiede in Bezug auf insbes. trans Frauen gibt.
Falls es dir entgangen sollte: ich beziehe mich hier gar nicht auf trans Frauen.
Nicht ganz, aber was ich von denen so lese, beklagen die derartige Diskursverschiebungen.

Sollte sich Missbrauch abzeichnen (in anderen Ländern, die das bereits einführten, beklagt man das bislang nicht), wird man sicherlich notfalls gegensteuern können.
Wieso du es dennoch als evident ansiehst, dass es die Positionen anderer Frauen verschlechtert, weiß ich nicht. Mehr als ein paar Trollaktionen (u.a. die diese kommunale Geschichte) finde ich nämlich auch nicht.
Ein heller Punk sind Gefängnisse. Aber auch das wurde bedacht... und man stellt den Eintrag hier nicht ber alles.
Und ja, ist sicher eine ganz tolle Idee, den Geschlechtseintrag abzuschaffen, der neben den Zugängen zu bestimmten geschlechtsspezifischen Rechten nur die Grundlage für amtliche Statistiken darstellt.
Dass ich diesbzgl. noch keine Präferenz habe, schrieb ich bereits. Aber über Sinn und Unsinn kann man schon mal nachdenken. Einerseits sagst du, die Geschlechtsidentität sagt nichts über den Menschen aus. Anderseits sind Kategorisierung doch wieder bedeutsam, hm.
Zuletzt geändert von stern am Sa., 22.07.2023, 14:10, insgesamt 1-mal geändert.
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