Einsichtnahme in die Patientenakte (Psychotherapie)

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Tellmewhy
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Einsichtnahme in die Patientenakte (Psychotherapie)

Beitrag So., 08.07.2012, 21:57

Hallo.

Vielleicht hat jemand schon Erfahrung damit. Meine Therapie ist beendet und ich möchte die objektiven Diagnosen und meinen ausgefüllten Anamnesebogen einsehen. Muss ich die Therapeutin mit einem Einschreiben anschreiben oder genügt ein normaler Brief? Was kann ich dagegen tun, wenn sie verweigert und auf Suizidalität als mögliche Folge der Einsichtnahme verweist?

Danke!

tellmewhy

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leberblümchen
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Beitrag So., 08.07.2012, 22:06

Einschreiben oder nicht - das ist total egal. Es geht da ja nicht um irgendwelche Fristen - welchen Sinn sollte ein Einschreiben haben? Das hat sowieso keine Beweiskraft, aber darum geht es doch auch nicht.

Ich glaube, wenn die Therapeutin meint, dass du damit überfordert bist, dann kann sie dir das in ihrem Beisein zeigen. Verweigern darf sie nur die Einsichtnahme in ihre persönlichen Notizen.

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Tellmewhy
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Beitrag So., 08.07.2012, 22:13

Hey, danke für deine Info. Also, ich habe den formalen Wunsch vor einem Monat schriftlich per Standardbrief ohne Einschreiben und ohne Rückschein geäußert und es kamen keine Unterlagen oder Info, dass ich sie vor Ort einsehen kann. Dann nochmal am 20. Juni eine Frist gesetzt bis 30. Juni - wieder nix. Eventuell wollte ich jetzt die Psychotherapeutenkammer um Hilfe fragen. Aber ich habe schon schlechte Erfahrungen mit der Kammer gemacht und zu nem Anwalt will ich auch nicht, weil ich Angst habe, dass sich die Therapeutin rausredet von wegen Suizidalität und ich das Verfahren verliere und die Kosten am Hals habe. Ist es sinnvoll der Kammer den Sachverhalt mitzuteilen? Ich habe das Gefühl ich blamiere mich und andere nur noch. Trotzdem ist es mir wichtig, weil ich es brauche, um abzuschließen, weil mir in meiner Therapie nicht nur Gutes passiert ist.-

tellmewhy


leberblümchen
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Beitrag So., 08.07.2012, 22:24

Dass sie nicht antwortet, ist natürlich großer Mist und - wenn man mal ausschließt, dass es wichtige Gründe hat - auch unverschämt. Warum rufst du sie nicht an? Eine Frist zu setzen, hebt ja auch nicht gerade die Stimmung Ich würd also anrufen und sagen: "Ich möchte gerne mit Ihnen einen Termin für die Einsichtnahme ausmachen. Passt es Ihnen dann und dann - oder wäre dann und dann besser?" Und wenn sie dann nichts sagt, vielleicht wirklich die Kammer informieren. Ich hab da aber keine Erfahrung.

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Tellmewhy
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Beitrag So., 08.07.2012, 22:34

hm sch...! ich habe einfach nur Panik davor. Ich habe ihr nämlich schon auf den AB gesprochen, als die Therapie in die Brüche ging. und briefe geschrieben. Mich an andere gewandt. Jetzt hat sie wahrscheinlich endgültig die Schnauze voll...Ich habe das Gefühl es bringt nichts sie anzurufen. Es würde keine Reaktion mehr kommen, obwohl es mir um die Grenze geht, zu der sie ja berufsrechtlich verpflichet ist.
Also vielleicht doch über meinen SChatten springen und die Kammer informieren.

das ist einfach alles so eine riesen Sch!


kaja
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Beitrag Mo., 09.07.2012, 00:14

Mit welcher Begründung solltest du eine rechtliche Auseinandersetzung verlieren ?
Du hast das Recht deine Akte einsehen zu dürfen ( mit Ausnahme der bereits erwähnten persönlichen Notizen der Therapeutin).
Ein Einschreiben wäre für eine evtl. rechtliche Auseinandersetzung hilfreich weil sie sich dann nicht mit einem "Habe ich nicht erhalten" rausreden kann.
Ich würde erneut ein Schreiben formulieren und es diesmal per Einschreiben mit Rückschein versenden.
Sollte dann immernoch keine Reaktion kommen solltest Du dich an die Kammer wenden, denn ohne Hilfe wirst du nicht an deine Unterlagen kommen.


Ich finde es immer wieder dreist wenn Therapeuten ihren Kunden keine Einsicht gewähren und hoffen das der Kunde irgendwann entnervt aufgibt.
After all this time ? Always.


Jenny Doe
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Beitrag Sa., 03.11.2012, 15:42

Therapieanträge im Rahmen der GKV und PKV aus Sicht der Verhaltenstherapie
Workshop der BPtK zum Patientenrechtegesetz Berlin, 27.09.2012
Dieter Best Bundesvorsitzender der DPtV
http://www.bptk.de/uploads/media/201211 ... rechte.pdf
BGB § 630g:
Einsichtnahme in die Patientenakte
(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Der Patient kann Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.
(...)
Wir müssen das Leben loslassen, das wir geplant haben, damit wie das Leben leben können, das uns erwartet (Joseph Campbell). Manche Leute glauben, Durchhalten macht uns stark. Doch manchmal stärkt uns gerade das Loslassen (Hermann Hesse).

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sandrin
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Beitrag Di., 04.11.2014, 16:16

Eine Frage an alle, die ihre Patientenakte angefordert haben.

Ich habe meine Therapie ja vor zwei Wochen beendet und habe klar eine Zusendung der Akte gefordert. Die Aussage des Therapeuten war dann, das könne dauern, er müsse ja noch "schwärzen". Ich habe auf die Rechtsprechung verwiesen und ihm gesagt, dass er das gar nicht dürfe.

Wie gesagt, jetzt sind zwei Wochen um und ich habe immer noch nichts. Meine Vermutung ist, dass da klare Absicht dahintersteht.

Was seht ihr als angemesse Zeit an, in der ich die Zusendung erwarten kann?


chaosfee
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Beitrag Di., 04.11.2014, 16:18

Er darf seine subjektiven Eindrücke schwärzen, soweit ich weiß. Hast du es denn eilig? So 3 Wochen würde ich ihm schon Zeit lassen, das hat man mir damals auch bei der Patientenberatung gesagt.
"Die fast unlösbare Aufgabe besteht darin, weder von der Macht der anderen, noch von der eigenen Ohnmacht sich dumm machen zu lassen." Adorno

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sandrin
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Beitrag Di., 04.11.2014, 16:21

Darf er nicht, das haben wir ja schon diskutiert. Es gilt das neue Patientenrechtegesetz.

Wie gesagt, ich habe den Eindruck, er verschleppt es. Er hat mir vorgeworfen, die Einforderung meiner Akte sei ein Beweis meiner Aggression. Ohne Worte...

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hope_81
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Beitrag Di., 04.11.2014, 16:25

Nun ja..... Es heißt dem Patienten sei UNVERZÜGLICH Einsicht zu gewähren, dementsprechend, würde ich ihm auf's Dach steigen und ihm (hilft das nicht) den Paragraphen unter die Nase halten.
Das Beste, was du für einen Menschen tun kannst, ist nicht nur deinen Reichtum mit ihm zu teilen, sondern ihm seinen eigenen zu zeigen.
Benjamin Disraeli

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sandrin
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Beitrag Di., 04.11.2014, 16:27

Es steht noch die Begleichung der Rechnung aus. Ich bin ehrlich gesagt nicht bereit, das zu tun, solange ich die Akte nicht habe.

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hope_81
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Beitrag Di., 04.11.2014, 16:30

Ja, dann sag dass ihm genau so! Eine Frechheit ist das.
Vor allem noch dieses manipulierende "ihre Aggressionen" unfassbar!!!
Macht mich schon wieder sauer!!!
Das Beste, was du für einen Menschen tun kannst, ist nicht nur deinen Reichtum mit ihm zu teilen, sondern ihm seinen eigenen zu zeigen.
Benjamin Disraeli

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sandrin
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Beitrag Di., 04.11.2014, 16:31

Eben genau der Stil, in dem die gesamt Therapie ablief. Unglaublich, was die öffentlichen Kassen alles finanzieren - und schade, dass ich mich nicht früher wehren konnte

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hope_81
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Beitrag Di., 04.11.2014, 16:33

Ich kann's echt nicht fassen. Na ja, dafür kannst du dich aber jetzt für dich einsetzen und diesem "Spast" zeigen,
dass du kein kleines "Hascherl" bist, sondern sehr wohl für dich und deine Rechte einstehen kannst.
Das Beste, was du für einen Menschen tun kannst, ist nicht nur deinen Reichtum mit ihm zu teilen, sondern ihm seinen eigenen zu zeigen.
Benjamin Disraeli

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