Psychoanalyse pausieren/abbrechen

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Anno30
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Psychoanalyse pausieren/abbrechen

Beitrag Do., 22.02.2018, 11:20

Hallo,

Ich habe eine Frage bezüglich dem pausieren einer psychoanalytischen Therapie. Ich bin seit fast 2 Jahren in psychoanalytischer Behandlung und habe zwei mal wöchentlich eine 50 Minütigen Therapiesitzung. Ich muss jeweils eine 1,5 Std. Fahrt hin und zurück einrechnen um eine Therapiesitzung wahr nehmen zu können.

Meine Lebenssituation hat sich nun geändert. Mein kleiner Sohn ist zur Welt gekommen und seitdem stellt die Therapie für mich eine enorme Doppelbelastung dar. Klar die Nächste sind kurz, das ist normal, allerdings bin ich in der Regel nur Vormittags bei meiner Familie, Nachmittags muss ich bis spät Abends arbeiten. Das heißt Vormittags ist die einzige Zeit meine Frau bei Haushalt und Kind zu unterstützen. Ich kann keine Elternzeit nehmen wie andere Väter, weil ich Freiberufler bin.

Lange Rede kurzer Sinn, ich will wirklich mal ein halbes Jahr wenigstens die Therapie pausieren. Ich habe das meiner Therapeuten mittgeteilt und die hat mir gesagt, dass das prinzipiell schon möglich ist, sie das aber gar nicht mag und strikt davon abrät, weil die Therapie vom Prozess lebt. Ich selber bin nach den zwei Jahren ziemlich ernüchternd. Meistens sagt sie keinen einzigen Satz während der Therapiesitzung und ich soll einfach erzählen. Das meiste habe ich mindestens 10 mal schon erzählt und wiederholt. Es wirkt wie eine Gebetsmühle und meine Zwangssymptome sind seitdem nicht besser geworden.

Was ich damit nur sagen will ist, dass ich glaube gut und gerne eine Zeit auf die Therapie verzichten zu können.
Jetzt ist für mich nur die Frage wie das bürokratisch ablaufen muss. Habe ich das Recht sofort aufzuhören. Mit einer schriftlichen Erklärung ? Leider ist da meiner Therapeuten sehr verhalten, sie will nicht das ich aufhören, sie hat gerade riesen Probleme genug Patienten zu bekommen .

Kann mir da jemand helfen?

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Eshian
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Beiträge: 6

Beitrag Do., 22.02.2018, 15:13

Du kannst natürlich jederzeit die Therapie abbrechen oder pausieren. Ehrlich gesagt würde ich das an deiner Stelle sowieso machen, wenn diese Therapeutin nicht in der Lage ist, dir mal vernünftig zu antworten und Feedback zu deinen Erzählungen zu geben. Offensichtlich stimmt die Chemie bei euch nicht ganz und demnach sind die Erfolgsaussichten ja auch nicht so besonders hoch.

Warum suchst du dir nicht einfach einen anderen Therapeuten, der vielleicht auch näher an deinem Wohnort liegt? Da die Wartezeiten normalerweise sowieso ziemlich lang sind, würde dann ja wahrscheinlich automatisch eine Pause von 6 Monaten entstehen :)

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lisbeth
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Beiträge: 3862

Beitrag Do., 22.02.2018, 16:07

Hallo,

ich sehe hier eigentlich zwei Themen:
- Pause in der Psychoanalyse? Ja/Nein (wobei du dich eigentlich schon entschlossen hast, und wissen willst, was du berücksichtigen musst...)
- deine Unzufriedenheit mit der Analyse/mit der Therapeutin.

Beides hängt womöglich zusammen?
Ich frag mich, wenn dein Hauptproblem Zwangssymptomatik ist, wie kommt es, dass du in einer Psychoanalyse gelandet bist, noch dazu bei jemand, wo du so lange Fahrwege hast? Vielleicht ist eine Verhaltenstherapie einfach passender für dich? Vor allem, wenn es dich nervt, dass von der Therapeutin wenig bis gar nix zurückkommt - das liegt (vor allem) am Verfahren.

Vielleicht gibt es also eine dritte Option: Verfahrenswechsel. Such dir jemand, der verhaltenstherapeutisch arbeitet und möglicherweise näher an deinem Wohnort sitzt. Damit wird die zeitliche Belastung deutlich sinken (weniger Fahrtzeit und idR nur 1x pro Woche) und vielleicht siehst du damit auch mehr Ergebnisse, was deine Probleme betrifft?

Alles Gute.

Edit: Ob die Therapeutin Probleme hat, ihre Praxis zu füllen, sollte so gar nicht dein Problem sein.
Unterbrechung ist wohl bis zu sechs Monaten ohne Probleme möglich, danach verlangt die Kasse eine Begründung, ansonsten verfallen die Stunden.
Die Unterbrechung einer Psychotherapie für einen Zeitraum von mehr als einem halben Jahr ist nur zulässig, wenn sie gegenüber der Krankenkasse formlos begründet wird.
Die Durchführung von genehmigten Stunden einer Rezidivprophylaxe gemäß § 14 der Psychotherapie-
Richtlinie bleibt hiervon unberührt.
siehe: http://www.kbv.de/media/sp/01_Psychothe ... 235%2C0%5D (Abs. 13)
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott

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