Psychosomatische Klinik Aufenthalt ablehnen

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Knut_HH
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Psychosomatische Klinik Aufenthalt ablehnen

Beitrag So., 07.02.2021, 18:24

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche einen Platz für eine psychosomatische Klinik (Deutschland) erhalten und der Klinik am Telefon zugesagt. In 10 Tagen soll es losgehen. Nun hatte ich noch einige Fragen und habe dann noch mal angerufen. Es gibt leider einige Punkte, die diesen Aufenthalt für mich absolut ausschließen. Dies wurde mir jetzt am Wochenende komplett klar. Kann ich diesen Aufenthalt absagen? Ich bin seit 4 Monaten krankgeschrieben und habe mich selber um diesen Aufenthalt gekümmert. Kann die Krankenkasse dann etwas sagen? Ich habe diese natürlich bereits informiert über meinen Aufenthalt. Die Gründe, die ich habe sind definitiv auch für die KK nachvollziehbar. Trotzdem habe ich Angst. Weiß da jemand, ob ich das jetzt überhaupt noch absagen darf?

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Sintje
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Beitrag So., 07.02.2021, 18:44

Generell kann dich niemand dazu zwingen. Aber ob dein Krankengeld dann auf dem Spiel ist, weiß ich nicht.
Die Pandemielage (+Mutation) könnte dir da vielleicht einen Ausweg schaffen. Ich habe kürzliche eine Reha bewilligt bekommen mit dem Hinweis, dass ich wegen Covid19 nicht zum sofortigen Antritt verpflichtet sei.

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Knut_HH
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Beitrag So., 07.02.2021, 19:31

Danke für deine Antwort Sintje! Das ist halt meine größte Angst, dass das Krankengeld dann sofort eingestellt wird. Ich würde mich natürlich um eine Alternative bemühen, damit es mir besser geht.

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Sadako
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Beitrag So., 07.02.2021, 20:25

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, abhängig.von den Gründen für das Nichtantretenwollen der Reha.
Grundsätzlich hat die Kasse die Möglichkeit dich zu der Reha zu verpflichten, auch wenn du dich ursprünglich selbst gekümmert hattest. (Mitwirkungspflicht)
Wenn die Gründe mit deiner Erkrankung / Verfassung zusammenhängen, kann dein Arzt dich als nicht rehafähig einstufen, mit entsprechender Begründung. Wie schon erwähnt, kann man die Pandemiesituation als Grund für das Nichtantreten der Reha hernehmen.

Ich würde dir glaube ich raten, das nicht vorschnell anzugehen. Vielleicht kannst du um dir mehr Zeit zu verschaffen im Aufnahmesekretariat der Klinik fragen, ob du zunächst zurückgestellt werden kannst und dann in Ruhe mit Arzt / Ärztin und eventuell Sozialberatungsstelle gucken, wie du da rauskommst ohne Krankengeldverlust.
Es gibt halt so bestimmte Argumentationen, da gehen die Krankenkasen nicht mit (kein Einzelzimmer,...)

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Sintje
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Beitrag So., 07.02.2021, 20:33

Ich habe mal Google für dich gefragt:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wegfa ... 47132.html

Das Krankengeld ruht (§ 51 SGB V) auch bei fehlender Mitwirkung:

Wenn der behandelnde Arzt oder der Arzt des MDK der Krankenkasse mitteilt, dass seiner Ansicht nach die Erwerbsfähigkeit des Versicherten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse dem Versicherten eine Frist von 10 Wochen setzen, um einen Antrag auf Rehamaßnahmen zu stellen.

Kommt der Versicherte dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, ruht mit Ablauf der Frist der Anspruch auf Krankengeld. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf.
--> Eine andere Form von fehlender Mitwirkung - also z.B. Pflicht zur "Akutbehandlung" in einer Klinik ist dort nicht aufgeführt.


Ich würde morgen früh bei der KK anrufen und den Fall schildern.

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Sintje
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Beitrag So., 07.02.2021, 20:36

Die Frage ist, ist das eine Reha oder eine Akutbehandlung? ...Also hast du einen Rehaantrag gestellt oder bekommst du eine Einweisung?

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Knut_HH
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Beitrag So., 07.02.2021, 20:41

Es ist keine Reha. Das wäre dann doch etwas von der Rentenversicherung, oder? Ich bekomme eine Einweisung. Was ist eine Sozialberatungsstelle? Bis jetzt hatte ich nur Kontakt zu meiner Hausärztin, Psychotherapeutin und der Krankenkasse. Also entscheidet dann der MDK über das Krankengeld? Vielleicht finde ich ja in der Zeit eine andere Klinik. Oder kommt man so schnell zum Mdk?

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Sintje
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Beitrag So., 07.02.2021, 21:02

Nein, wenn du eine Überweisung kriegst, ist es keine Reha. Und dadurch dürfte dir bei Nicht-Mitwirken auch keine Kürzung oder so drohen. Aber ich bin kein Jurist.. das ist nur meine Schlussfolgerung aus dem Gesetzestext.

Der MDK entscheidet gar nichts, sonders darf nur Einschätzungen abgeben. Das hat mit deiner o.g. Problematik aber erstmal nichts zu tun.

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Knut_HH
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Beitrag So., 07.02.2021, 21:06

Ich danke dir sehr Sintje! Ich werde morgen früh auf jeden Fall zu meiner Hausärztin gehen und ihr das schildern. Ich hoffe nur die Klinik ist nicht sauer.

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chrysokoll
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Beitrag So., 07.02.2021, 21:32

Eine Klinik ist kein Mensch der da irgendwie "sauer" sein könnte.
Wichtig ist die Gründe erst einmal mit der Hausärztin so darzustellen dass dir keine gravierenden Nachteile entstehen

Kliniken haben in der Regel Wartelisten, da rückt einfach der nächste nach, da ist niemand "sauer".

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