Autounfall -> was kann mir passieren ?

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urknall
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Autounfall -> was kann mir passieren ?

Beitrag So., 11.10.2009, 11:20

Hallo

Ich stelle diese frage einfach mal hier im forum da ich sonnst eigentlich kein anderes kenne und die sache vllt aus persönlicher erfahrung kennt.

also ich habe einen autounfall verschuldet, die ampel war rot und ich donnerte einen stehenden wagen hinten rein, passiert ist das leider weil ich ab und an pkw wechseln muss, diesmal von schaltung auf automatik, ich bin halt in das stehende auto rein weil ich in den leerlauf schalten wollte (vor dem stehenbleiben) und einen kurzen blick auf die den schaltknüppel geworfen habe.. kurzer blick war zu lange und ich hab das dann nimma dabremmst, *krach* ausgestiegen, die fahrerin des wagens vor mir hatte es eilig und wir haben keine polizei oder rettung gerufen (rettung wäre auch nicht nötig gewesen weil niemand schwer oder offensichtlich verletzt war) und halt einfach einen unfallbericht ausgefüllt, der beifahrer des betroffenen wagens sagte aber gleich das ihm der nacken weh tut und laut meiner versicherung war der dannach im krankenhaus und das hat halt automatisch anzeige erstattet (also ich bin mir recht sicher, da ich wirklich eigentlich nur leicht in den wagen gefahren bin das dies gelogen ist), ich war weder auf droge noch alkoholisiert.. was so und so auch nichtmehr nachweisbar wäre da ja keine polizei gerufen wurde.

Was kann mir passieren wenn der beifahrer mit rechtsanwalt kommt und mich verklagt ? Die schäden an den wägen hat bereits die versicherung übernommen.. kann es sein das ich privat schmerzensgeld zahlen muss in dem fall ? Also ich bin auch im moment arbeitslos habe aber einen job in aussicht und habe angst das ich da dann irgendwie gepfändet oder lohngekürtzt werde wenn derjenige vorhat mich finanziell zu benutzen, weil ich meine es war ein unfall.. ich war nicht fahrlässig oder alkoholisiert oder habe telefoniert oder sowas.. ist es möglich das ich trotzdem wegen körperverletzung schmerzensgeld zahlen muss und eine vorstrafe kassiere ?


hab deswegen wirklich ein wenig angst.

bin auf antworten gespannt danke

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MrN
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Beitrag So., 11.10.2009, 12:03

Hallo urknall,
blöde Geschichte.
Ich galube, besser wäre es gewesen, wenn die Polizei den Vorgang korrekt aufgenommen hätte.

Dummerweis kommt es bei Auffahrunfällen nämlich ziemlich häufig zu Schäden an der Halswirbelsäule. Da mußt Du gar nicht mal doll reingefahren sein.

Normalerweise müßten die Kosten für Schmerzensgeld von der KFZ-Haftpflicht übernommen werden, selbst, wenn sich die Verletzung erst im Nachhinein herausstellt.

Die Versicherung muß aber bei Fahrlässigkeit nicht zahlen. Deshalb würde ich mir schnell einen Anwalt suchen, weil Deine Schilderung diesbezüglich etwas grenzwertig klingt. Das wäre auch wichtig, weil bei Personenschaden ja der Straftatbestand "Körperverletzung" im Raume steht.

Das sind alles keine Kleinigkeiten...
VG
MrN


Hamna
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Beitrag So., 11.10.2009, 13:27

Die Versicherung muß aber bei Fahrlässigkeit nicht zahlen.
Naja, was heißt schon Fahrlässigkeit?

Wiki: Die einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. nicht mit absichtlicher Unachtsamkeit beachtet wurde.

Meiner Meinung nach wird deine Versicherung die Behandlungskosten übernehmen und fertig! Überhaupt glaube ich, wäre die Frage nach Fahrlässigkeit nur relevant, wenn der Geschädigte eine Zivilklage gegen dich anstrengen würde - und warum sollte er das tun? Bin nichtmal sicher, dass so eine Klage bei Gericht angenommen würde, denn - doch, mMn ist das 'ne Kleinigkeit!

Meinen Eltern ist neulich eine Frau seitlich ins Auto gefahren - von einer Nebenstraße auf die Hauptstraße, also Schuldfrage eindeutig geklärt. Meine Mutter hatte auch ein Schleudertrauma und musste sogar über Nacht im Krankenhaus bleiben. Sie bekam 500 Euro Schmerzensgeld, mein Vater ebenfalls, der an der Hand, im Gesicht und an den Rippen leicht verletzt war.

Also, mach dir nicht so große Sorgen

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Elena
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Beitrag So., 11.10.2009, 15:43

MrN hat geschrieben:Normalerweise müßten die Kosten für Schmerzensgeld von der KFZ-Haftpflicht übernommen werden, selbst, wenn sich die Verletzung erst im Nachhinein herausstellt.
Genauso würde ich es auch sehen!

LG Elena

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urknall
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Beitrag So., 11.10.2009, 16:45

Hi

danke für die antworten schonmal

naja kann ich damit rechnen, da meine versicherung ja den schaden an beiden autos übernommen hat (selbstbehalt war halt zu bezahlen) das sie auch schmerzensgeldforderungen automatisch übernimmt falls soetwas eintrudeln sollte ? könnte man ja so sehen, weil sonnst hätte die versicherungen ja schon bei den autoschäden anstalten gemacht denke ich oder ?

lg

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Elena
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Beitrag So., 11.10.2009, 17:00

urknall hat geschrieben:weil sonnst hätte die versicherungen ja schon bei den autoschäden anstalten gemacht denke ich oder ?
Nein, dies hat nichts miteinander zu tun. Es wird unterschieden zwischen Sachschaden und Personenschaden. Überprüfe doch mal, was Deine Versicherung alles beinhaltet.

LG Elena

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hawi
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Beitrag So., 11.10.2009, 17:11

urknall hat geschrieben: naja kann ich damit rechnen, da meine versicherung ja den schaden an beiden autos übernommen hat (selbstbehalt war halt zu bezahlen) das sie auch schmerzensgeldforderungen automatisch übernimmt falls soetwas eintrudeln sollte ?
Ja! Da widerspreche ich Elena mal! Die Haftpflicht ersetzt Sach- und Personenschäden!
Wenn sie den Sachschaden schon ersetzt hat, ersetzt sie auch den "Personenschaden", der durch dasselbe Maleur, den selben Unfall verursacht wurde.
„Das Ärgerlichste in dieser Welt ist, daß die Dummen todsicher
und die Intelligenten voller Zweifel sind.“
Bertrand Russell

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urknall
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Beitrag So., 11.10.2009, 17:27

Hm

das fahrzeug ist das meiner mutter (deswegen war der selbstbehalt höher weil ich fuhr) ist aber auch vollkasko also ich denke da ist so ein schnickschnack auch dabei.

lg

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MrN
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Beitrag So., 11.10.2009, 17:32

Hi
Kasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, für Fremdschäden steht die Haftpflicht gerade.

Hab eben gemerkt, daß die anderen das gar nicht so verkrampft sehen wie ich. Möchte halt immer alles ziemlich genau machen...

Vielleicht rufst Du einfach mal bei der Versicherung an und fragst die, wie sie zu der Frage stehen?
LG
MrN

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EX-H
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Beitrag So., 18.10.2009, 09:05

MrN hat geschrieben: Die Versicherung muß aber bei Fahrlässigkeit nicht zahlen.
Gerade bei Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung - wann denn sonst?
Wenn es keine Fahrlässigkeit gegeben hätte, hätte es keinen Unfall gegeben.
Bei Vorsatz zahlt sie nicht. Bei Obleigenheitsverletzungen (Alkoholisierung, Drogen, etc.) kann sie ev. Geld zurückfordern.

Bei Unfällen mit Personenschaden muss grundsätzlich die Polizei gerufen werden - hier liegt der Verdacht einer Straftat - fahrlässige Körperverletzung - vor.
(Kostet dafür nicht die Blaulichtsteuer)

Du wirst wahrscheinlich von der STA einen Brief bekommen, in dem dir eine Diversion angeboten wird. = Die Anzeige wegen fahrlässiger Körperverltzung wird gegen Bezahlung eines Geldbetrages niedergelegt = Kein Verfahren, Keine Vorstrafe.
Falls dir die Forderung der STA zu hoch erscheint, setz dich mit ihr in Verbindung - wird dann meistens nach unten korregiert.
Krebs = Krank!
Aids = Krank!
Schizophrenie = Krank!
Sucht = willenloser Versager?

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lotto79
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Beitrag Do., 03.12.2009, 20:23

Du hast vollkasko, und machst dir noch sorgen? die anzeige ist standard und wird fallengelassen, auch das nackenweh ist ne alte lüge und abzocke, hättest du dann nämlich auch, tja nur prozente werden wohl hochgehen, das ist das problem!

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