Jobcenter und Arbeitgeber - Tagesklinik

Das Leben ist wesentlich durch unsere Arbeit geprägt. Der Job kann jedoch auch Quelle von Ärger und Frustration sein, oder persönliche Probleme geradezu auf die Spitze treiben...
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MissPiggy1973
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Jobcenter und Arbeitgeber - Tagesklinik

Beitrag Fr., 11.05.2018, 07:51

Jobcenter und Arbeitgeber - Tagesklinik

Ein großes Hallo in die Runde!

Ich muß nun auch mal ein eigenes Thema eröffnen, da ich bei meinem Problem einfach nicht weiter weiß und vielleicht jemand anderes aus dem Forum sowas schon mal hatte und irgendwie Rat weiß.

Es geht um folgendes: Mir wurde im März 2018 in der Probezeit einer Teilzeitstelle gekündigt, bin jetzt wieder beim Jobcenter gelandet, war da auch vor meinem Beschäftigungsverhältnis schon gemeldet.
Ich schreibe seit meiner Entlassung auch fleißig Bewerbungen (Eigenbemühungen) und bekomme auch VV, obwohl in meiner EGV dies gar nicht drin steht - die EGV wurde bisher noch nicht abgeändert und es steht eigentlich nur drin, daß meine Sachbearbeiterin mich unterstützt beim Erhalt des Arbeitsplatzes.
Egal, will ja arbeiten, also hab ich mit Bewerbungen kein Problem.

Was meine Sachbearbeiterin nicht weiß, ist, daß ich psychisch krank bin schon seit meiner Kindheit und aufgrund dessen sehr große Lücken im Lebenslauf habe und oftmals die Arbeitsplätze gewechselt hab wie so mancher seine Unterwäsche (meine Sachbearbeiterin hat diesbezüglich aber noch nie nachgefragt, was der Grund ist).

Ich war letzten Monat bei einer neuen psychiatrischen Praxis und die haben mir einen Aufenthalt in deren Tagesklinik empfohlen, dort war ich auch Anfang der Woche und nun bin ich auf der Warteliste. Einen genauen Aufnahmetermin habe ich nicht, nur daß es ca. zwei bis drei Monate noch dauert.

Mein Dilemma ist jetzt, soll oder kann ich das meiner Sachbearbeiterin vom Jobcenter schon mitteilen oder die Füße noch stillhalten und erst melden, wenn ich einen genauen Aufnahmetermin habe?
Wie reagiere ich bei einem eventuellen Vorstellungsgespräch, wenn mich der Arbeitgeber einstellen will? Ihm sagen, daß da ein Aufenthalt in einer Klinik bevorsteht oder verschweigen und einfach drauf ankommen lassen? Denn das Jobcenter will mich ja schnellstmöglich los werden.

Teile ich es einem Arbeitgeber mit und er entscheidet sich gegen mich und stellt mich nicht ein und das Jobcenter bekommt das mit, riskiere ich ja eine Sanktion wegen Vereitelung einer Arbeit.
Verschweige ich es einem Arbeitgeber und bin kurze Zeit nach der Einstellung dann für ein paar Wochen krankgeschrieben wegen des Klinikaufenthalts, riecht das für mich nach Betrug, weil ich nicht mit offenen Karten gespielt habe.

Habe bisher nur einen schriftlichen diagnostischen Verdacht (bzw. von einem früheren Arzt eine andere Diagnose, die aber falsch sei, wie mir die neue Ärztin mitteilte), einen richtigen Befund werde ich wohl erst nach dem Aufenthalt in der Tagesklinik erhalten.

Ich hoffe, ich konnte meine verzwickte Lage einigermaßen deutlich ausdrücken und vielleicht hat ja jemand hier Erfahrung mit sowas...

Schönen Freitag an alle

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Noenergetik
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Beitrag Fr., 11.05.2018, 08:46

Hallo MissPiggy, eigentlich geht es ja hier um juristische Fragen.
Egal was Du hier jetzt an Tipps etc. bekommst, auf der sicheren Seite bist Du eigentlich nur wenn Du Dich rechtlich absicherst.
Ich würde Dir empfehlen bei solchen Angelegenheiten einen Rechtsanwalt zu befragen.

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MissPiggy1973
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Beitrag Mo., 14.05.2018, 13:25

Noenergetik hat geschrieben: Fr., 11.05.2018, 08:46 Hallo MissPiggy, eigentlich geht es ja hier um juristische Fragen.
Egal was Du hier jetzt an Tipps etc. bekommst, auf der sicheren Seite bist Du eigentlich nur wenn Du Dich rechtlich absicherst.
Ich würde Dir empfehlen bei solchen Angelegenheiten einen Rechtsanwalt zu befragen.
Vielen Dank für Deinen Beitrag!

Hab heute morgen bei einem Fachanwalt für Sozialrecht angerufen, den hatte ich letztes Jahr schon mal gebraucht für einen Widerspruch, und der empfahl mir, mich bis zum eigentlichen Aufnahmetermin erstmal krankschreiben zu lassen, entweder von der behandelnden Psychiaterin oder eventuell auch der Hausärztin. Damit wäre ich erstmal auf der sicheren Seite.
Seiner Meinung nach bräuchte ich die Tagesklinik ja nicht, wenn ich gesund wäre und da ich ja (psychisch) krank bin und in die Klinik muß, wird vermutlich in der Zwischenzeit keine Wunderheilung eintreten.

Sollte ich dennoch bei einem potentiellen Arbeitgeber vorstellig werden (müssen), sollte ich unter keinen Umständen verschweigen, daß ein Klinikaufenthalt bevorsteht, da dies unehrlich wäre und auch mit Sicherheit so kein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden könnte, die Wahrscheinlichkeit wäre dann aber recht groß, daß mich unter diesen Umständen eh keiner einstellen wird.

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peppermint patty
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Beitrag Mo., 14.05.2018, 17:19

Also, ich würde vermutlich vor allem schauen, ob ich den Job auch tatsächlich haben möchte.

Es ist ja eine Sache einen Job machen zu müssen und die andere einen Job zu bekommen, an dem man möglicherweise wirklich interessiert ist. Daran würde ich mein Verhalten abstimmen. Dem ungeliebten AG würde ich gleich mit Klinik und derzeit nicht wirklich arbeitsfähig kommen (ist ja wahrheitsgemäß). Mit dem anderen AG würde ich versuchen zu verhandeln, und zum Beispiel einen späteren Eintrittstermin vereinbaren. Dabei würde ich aber den wahren Grund (Klinik) nicht nennen, der spielt ja nach der Behandlung keine Rolle mehr.

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Beitrag Mo., 14.05.2018, 17:30

peppermint patty hat geschrieben: Mo., 14.05.2018, 17:19
Es ist ja eine Sache einen Job machen zu müssen und die andere einen Job zu bekommen, an dem man möglicherweise wirklich interessiert ist. Daran würde ich mein Verhalten abstimmen. Dem ungeliebten AG würde ich gleich mit Klinik und derzeit nicht wirklich arbeitsfähig kommen (ist ja wahrheitsgemäß). Mit dem anderen AG würde ich versuchen zu verhandeln, und zum Beispiel einen späteren Eintrittstermin vereinbaren. Dabei würde ich aber den wahren Grund (Klinik) nicht nennen, der spielt ja nach der Behandlung keine Rolle mehr.
Ist auch mein Gedanke. Allerdings zählt für das Jobcenter nur: der nächste Job ist der beste Job. Der dann aber für mich so gesehen nicht wirklich der beste Job ist. Man will ja diesen Job dann auch länger behalten und nicht gleich wieder zum nächsten wechseln.
Dazu kommt noch, daß das Jobcenter oftmals unterirdische Vermittlungsvorschläge schickt, wo man wirklich nicht hin will.

Vielleicht findet sich tatsächlich ein Arbeitgeber, der nicht sofort sucht sondern auch erst in ein paar Monaten einstellt und einem zusagt. Schau'n mer mal...

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Noenergetik
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Beitrag Mo., 14.05.2018, 18:52

Na, ich finde das eine gute Idee von Deinem Rechtsanwalt, denn es stimmt doch Dir geht es nicht gut oder?
Sonst würdest Du doch nicht in eine Klinik gehen?

Und wie sieht es aus in der Zeit in der Du krank geschrieben bist, musst /kannst Du doch sowieso keine Bewerbungen schreiben bzw. Vorstellungsgespräche wahrnehmen oder?

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Beitrag Mo., 14.05.2018, 19:02

Noenergetik hat geschrieben: Mo., 14.05.2018, 18:52
Und wie sieht es aus in der Zeit in der Du krank geschrieben bist, musst /kannst Du doch sowieso keine Bewerbungen schreiben bzw. Vorstellungsgespräche wahrnehmen oder?
Da meine aktuelle EGV eigentlich noch eine alte ist, nämlich aus der Zeit, als ich noch Arbeit hatte und in der steht nirgends, daß ich mich bewerben müßte. Ich werde auch den Teufel tun eine neue zu unterschreiben. Soll die Sachbearbeiterin halt einen Verwaltungsakt draus machen.

Könnte aber sein, daß mich die Sachbearbeiterin nach einer gewissen Zeit oder nach der Tagesklinik zum ärztlichen Dienst schickt, aber soll mir dann recht sein.

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Noenergetik
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Beitrag Mo., 14.05.2018, 19:16

O.k., das klingt doch erstmal ganz gut!

Auch gegen einen Verwaltungsakt kannst Du m.E. Widerspruch einlegen.
Und ich glaube es kann Dich auch niemand gegen Deinen Willen zum ärztlichen Dienst schicken, ich denke das spräche gegen das Grundgesetz, frag mal Deinen Rechtsanwalt!

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peppermint patty
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Beitrag Mo., 14.05.2018, 19:23

Oh, ich glaube das ist falsch. Kenne das von der KK, dort darf der MDK auch einladen. Dieser Einladung hat man Folge zu leisten, weil man ja KG erhält. Und man ist ja auch auf das Geld angewiesen. Denke das wird analog beim Jobcenter auch so sein. Wird wahrscheinlich als mangelnde Mitwirkungspflicht ausgelegt.

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Noenergetik
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Beitrag Mo., 14.05.2018, 19:29

Ich weiß es nicht genau, ich denke so lange so etwas nicht unterschrieben ist dürfen sie keine Sanktionen erteilen.
Aber ich bin keine Rechtsanwältin, würde aber in solchen Fällen immer auf Nummer sicher gehen und einen Rechtsanwalt kontaktieren.
Und ich würde auch den Rechtsanwalt fragen ob Du so einer Einladung Folge leisten musst wenn Du nichts in dieser Richtung unterschrieben hast.

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peppermint patty
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Beitrag Mo., 14.05.2018, 19:36

Ich bin auch keine Anwältin. :-D

Also Neo, ich bezog mich nur auf die ärztliche Einladung. Was diese Vereinbarungen betrifft davon habe ich auch keine Ahnung und würde meine Unterschrift vermutlich auch nicht druntersetzen wollen.

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Noenergetik
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Beitrag Mo., 14.05.2018, 19:48

Na klar, ich weiß es ja auch nicht genau, habe nur mal gehört das es so ist.
Deswegen lieber den Fachmann fragen!!
Und ich glaube was Jobcenter angeht lieber einmal zuviel als einmal zu wenig.

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friedie
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Beitrag Mo., 14.05.2018, 20:40

Noenergetik hat geschrieben: Mo., 14.05.2018, 19:29 Ich weiß es nicht genau, ich denke so lange so etwas nicht unterschrieben ist dürfen sie keine Sanktionen erteilen.
Aber ich bin keine Rechtsanwältin, würde aber in solchen Fällen immer auf Nummer sicher gehen und einen Rechtsanwalt kontaktieren.
Und ich würde auch den Rechtsanwalt fragen ob Du so einer Einladung Folge leisten musst wenn Du nichts in dieser Richtung unterschrieben hast.
Sanktioniert werden kann man leider auch ohne Unterschrift bzw. ohne Eingliederungsverwaltungsakt, wenn man nach Aufforderung nicht zum ärztlichen Dienst erscheint. Um eine Sanktion zu vermeiden, muss man erstmal nur hingehen. Erscheint man zum Termin, lässt sich dann aber nicht untersuchen, darf es keine Sanktion geben.

Das heißt aber nicht, dass bei verweigerter Untersuchung keine negativen Folgen drohen. Falls denn die Untersuchung zwingend notwendig ist (um Leistungsvoraussetzungen oder die Leistungsfähigkeit zu prüfen), ist man insoweit zur Mitwirkung verpflichtet. Hier kann man im Einzelfall trefflich streiten, ob es wirklich die Untersuchung sein muss oder nicht auch die Einreichung ärztlicher Unterlagen bzw. die Entbindung des eigenen Facharztes von der Schweigepflicht ausreicht. Ist man im Einzelfall zur Untersuchung verpflichtet, darf das Jobcenter bei fehlender Mitwirkung Leistungen entziehen bzw. versagen, um die Mitwirkung noch durchzusetzen.

Der Unterschied zwischen der Entziehung und einer Sanktion: Sanktion = 10 % des Regelsatzes für drei Monate je versäumter Termin, war man nicht da, lässt sich im Nachhinein nichts mehr retten
Entziehung/Versagung: erstmal gar kein Geld, wenn man nachträglich aber mitwirken will, wird dann wieder und ggf. auch rückwirkend gezahlt.

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Noenergetik
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Beitrag Mo., 14.05.2018, 22:22

Ach so, ja vielen Dank für die ausführliche Information!
Aber widerspricht sich das denn nicht mit dem Recht auf freie Arztwahl?

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Hiob
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Beitrag Mi., 16.05.2018, 17:12

Ich denke, im Moment geht es um deine Genesung, MissPiggy und nicht um deine Integration "am Arbeitsmarkt". Ohne Genesung keine Arbeit. Ohne dich normal zurecht zu finden, kannst du keine Arbeitsstelle tragen. Daher sehe ich es wie dein Rechtsberater....bis dahin krank schreiben lassen, nichts verschweigen, der Sachbearbeiterin davon berichten, dann in aller Ruhe in die Therapie...und erst viel später wieder auf den Arbeitsmarkt.

Hausaufgabe. Deine Sachbearbeiterin.
Was bedeutet das? Dass du eine Sache bist, die bearbeitet werden muss?
Bist du nicht ein Mensch, der leben will?

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