Untätigkeit d. Reg. Obb bei Missbrauch in PT

Körperliche und seelische Gewalt ebenso wie die verschiedenen Formen von Gewalt (wie etwa der Gewalt gegen sich selbst (SvV) oder Missbrauchserfahrungen) sind in diesem Forumsbereich das Thema.
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ardie
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Untätigkeit d. Reg. Obb bei Missbrauch in PT

Beitrag Di., 27.11.2018, 19:17

Hallo,
hat jemand eine Idee, wie man die Regierung von Oberbayern (Aufsichtsbehörde) dazu bringen kann, auf solide Infos über groben Missbrauch in einer Psychotherapie zu reagieren?

Über 4 Jahre hin fand ein grober Missbrauch (sexuell, physisch, psychisch, Hörigkeit, etc) in einer von den Kassen bezahlten ärztlichen analytischen Psychotherapie statt. Der Missbrauch ist bestens via mail und whatsApp dokumentiert, die Therapeutin wurde inzwischen wegen grob unethischem Verhalten aus der DGPT ausgeschlossen, verglich sich zivilrechtlich für eine ungewöhnlich hohe Summe, wird wohl das Kassenhonorar zurückzahlen müssen, usw.
Die Regierung von Oberbayern ist seit jetzt 14 Monaten umfassend informiert, sieht aber keinen Anlass, zu reagieren. Weil das Missbrauchsopfer bislang keine Strafanzeige gestellt hat, habe sie keine gerichtsfeste Begründung für eine Überprüfung der Approbation. Eigene ´Ermittlungsmöglichkeiten´habe sie nicht.
Was anderes: Verjähren Vergehen nach § 174 c StGb (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen) wirklich nach 5 Jahren?
Bin gespannt auf Antworten

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montagne
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Beitrag Sa., 01.12.2018, 00:45

Was spricht gegen eine Strafanzeigen?
amor fati


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ardie
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Beitrag Sa., 01.12.2018, 08:57

Der Anealtsstress im Zivilprozess hat gereicht.....


montagne
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Beitrag So., 02.12.2018, 09:25

Die Regierungen an sich wird da nichts für dich tun, wie sie auch nicht tut für all die Kinder, die in Fremdunterbringung misshandelt und missbraucht werden.
Das Leben ist nicht fair. Entweder du nimmst deine Angelegenheiten selbst in die Hand oder du belässt es an einem Punkt dabei, was auch legitim ist.
Wichtig ist nach vorne zu schauen und das beste aus seinem Leben zu machen.
amor fati

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