Fonds sexueller Missbrauch

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Wandelröschen
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Fonds sexueller Missbrauch

Beitrag So., 15.06.2014, 10:51

heute gefunden:

http://www.focus.de/magazin/kurzfassung ... 20806.html:
München. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller (CSU) hat die Bundesländer aufgefordert, sich am „Fonds sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ zu beteiligen. „Kein Land darf sich seiner finanziellen Verantwortung entziehen“, sagte Müller dem Nachrichtenmagazin FOCUS.

Der Bund hatte den Fonds im vergangenen Jahr mit 50 Millionen Euro ausgestattet, die Länder sollen noch einmal soviel beisteuern. Lediglich Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben bezahlt. Bisher gingen beim Fonds 796 Anträge von Missbrauchsopfern ein. 270 Gesuche zur Übernahme von Therapiekosten wurden bislang bewilligt.
Irgendwie komme ich mit den Zahlen nicht zurecht.
Wenn ich allein von den 50 Millionen, die der Bund bereitgestellt hat, mal großzügig 5 Millionen abziehe für Bezahlung der Fonds-Mitarbeiter (von den Entscheidern, über Sekretärin und Reinigungspersonal…) und für die Finanzierung der benötigten Räumlichkeiten und Materialkosten…, dann bleiben immer noch 45 Millionen. Und bei Therapiekosten von grob 10.000 Euro pro Opfer (100 Std à 100 Euro) könnten immer noch die Therapiekosten von 45.000 Menschen übernommen werden. Und wenn die Länder auch noch Geld zur Verfügung stellen, noch mehr.
Und da gibt es seit gut einen Jahr (seit Mai letzten Jahres ist er ja erst aktiv) erst knapp 800 Anträge und knapp 300 Bewilligungen???
Gruß
Wandelröschen

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Landkärtchen
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Beitrag So., 15.06.2014, 12:24

Hallo Wandelröschen,

mir sind die Zahlen schon bekannt gewesen und mich erschrecken trotzdem zwei Dinge.
1) das es so wenig Antragsstellerinnen / Antragssteller gibt. Ich vermute, dass viele Betroffene den Aufwand scheuen, weil sie z.B. denken, sie müssten den Täter / die Täterin anzeigen. Ich persönlich fand, dass sich der Aufwand (ausfüllen des Antrags, Zettel von der Krankenkasse, Bescheinigung von Ärztin und Therapeutin) in Grenzen hielt. Vielleicht wird das nach außen hin nicht ausreichend genug kommuniziert. Ich habe mir keine Unterstützung vom Weißen Ring oder einer anderen Beratungsstelle zum Ausfüllen des Antrags genommen und bin gut damit gefahren. Noch ein Hinweis für alle potentiellen Antragsstellerinnen / Antragssteller: ihr werdet nicht begutachtet. Alles erfolgt nur schriftlich, was ich sehr hilfreich empfand.
Vielleicht ist ja auch der Glaube daran, dass der Staat Missbrauchsopfer bei der Aufarbeitung ihrer Erlebnisse unterstützen will, so gering, dass man dies nicht glauben kann. Meine bisherigen Erfahrungen in dieser Richtung waren nämlich bis dahin eher negativ (OEG-Versorgungsamt). Ständig kam es zu Begutachtungen die retraumatisierend waren.
2) die sehr langen Bearbeitungszeiten bei dieser geringen Zahl von Antragsstellungen. Was würden die denn manchen, wenn sie pro Monat 1000 Anträge zugesandt bekämen? Ich finde meine 10 Monate schon viel zu lang.
LG-Landkärtchen
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pandas
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Beitrag So., 15.06.2014, 12:30

Wandelröschen hat geschrieben: Wenn ich allein von den 50 Millionen, die der Bund bereitgestellt hat, mal großzügig 5 Millionen abziehe für Bezahlung der Fonds-Mitarbeiter (von den Entscheidern, über Sekretärin und Reinigungspersonal…) und für die Finanzierung der benötigten Räumlichkeiten und Materialkosten…, dann bleiben immer noch 45 Millionen. Und bei Therapiekosten von grob 10.000 Euro pro Opfer (100 Std à 100 Euro) könnten immer noch die Therapiekosten von 45.000 Menschen übernommen werden. Und wenn die Länder auch noch Geld zur Verfügung stellen, noch mehr.
Und da gibt es seit gut einen Jahr (seit Mai letzten Jahres ist er ja erst aktiv) erst knapp 800 Anträge und knapp 300 Bewilligungen???
Tja, es ist anzunehmen, dass von den 796 Anträgen welche abgelehnt wurden, weil das Geschilderte o.ä. nicht als genehmigungsfähig erachtet wurde; wahrscheinlich sind die Maßstäbe auch nicht so gering ...
Desweiteren könnten Anträge noch in der Bearbeitung sein.
Es fragt sich aber, WARUM die Bearbeitung solange braucht. Denn in der Tat sollte/könnte doch nun wirklich bei 50 Millionen hinreichend Personal eingestellt werden. 5 Millionen fände ich da auch großzügig und genug für eine zügige Bearbeitung. Die Krankenkassen schaffen es doch auch, in höchstens 6 Wochen eingegangene Therapieanträge zu bearbeiten.
Eine Bearbeitungs-Kraft kostet im Jahresgehalt doch vermutlich um die 60 000 Euro.
Und es wurde nun auch gar nicht erwähnt, ob und wieviel andere Massnahmen wie Berufsbildung genehmigt wurden.

Es scheint da schon ein bisschen so, als sei die Zahl 50 Millionen offiziell so angesetzt worden, um in der Öffentlichkeit gut darzustehen; aber wenn nicht ausreichend Personalstrukturen geschaffen worden sind, ist wohl ein Rückfluss vom nicht ausgegebenen Geldern in hoher Höhe an den Bund beabsichtigt ...
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard


pandas
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Beitrag So., 15.06.2014, 12:38

Landkärtchen hat geschrieben:
1) das es so wenig Antragsstellerinnen / Antragssteller gibt. Ich vermute, dass viele Betroffene den Aufwand scheuen, weil sie z.B. denken, sie müssten den Täter / die Täterin anzeigen. Ich persönlich fand, dass sich der Aufwand (ausfüllen des Antrags, Zettel von der Krankenkasse, Bescheinigung von Ärztin und Therapeutin) in Grenzen hielt. Vielleicht wird das nach außen hin nicht ausreichend genug kommuniziert. Ich habe mir keine Unterstützung vom Weißen Ring oder einer anderen Beratungsstelle zum Ausfüllen des Antrags genommen und bin gut damit gefahren. Noch ein Hinweis für alle potentiellen Antragsstellerinnen / Antragssteller: ihr werdet nicht begutachtet. Alles erfolgt nur schriftlich, was ich sehr hilfreich empfand.

Auch ja.

Aber man muss da auch bedenken, dass ALLE Leistungen im Text vom Fond eindeutig als nachrangig zu gewähren sind.
D.h. das Kontigent durch die GVK (oder Privatkasse oder Beihilfe) MUSS nachweisbar ausgeschöpft sein (schriftliche Ablehnung durch KK etc.), ebenfalls eben auch die Opferentschädigung, d.h. es MUSS auch eine schriftliche Ablehnund durch die Opferentschädigung eingeholt werden oder man muss das eben schon in Anspruch genommen haben, d.h. sich der Begutachtung dort unterstellen; wobei es auch sein kann, dass vom OEG von vorneherein wegen Aussichtlosigkeit fehlender Evidenzen schriftlich abgelehnt wird, worauf man sich dann an den Fond wenden kann, da dort keine Evidenzpflicht besteht, wobei dann auch wieder die Frage ist, ob in der Praxis dann doch von den 796 Anträgen welche abgelehnt wurden, weil sie als nicht glaubhaft erachtet wurden.

Ich selbst bin ja jetzt auch wieder da gelandet, mein Restkontigent von der KK auszuschöpfen, weil das wahrscheinlich bei Therapeutenwechsel so geht.

Zuletzt wäre die Frage, ob eventuell auch zu wenig Therapeuten bereit sind, für ihre Patienten einen Behandlungsplan zu schreiben, der auf den SM zentriert ist; ein solcher Behandlungsplan muss aber beim Fond vorgelegt werden.

Wie umfangreich war denn Euer Behandlungsplan (wieviel Seiten)?
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Wandelröschen
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Beitrag So., 15.06.2014, 15:48

Hi Pandas,

woher haste deine Infos? Vom weißen Ring? Die Tanten am Telefon von denen haben uns nur schiss gemacht, wie schwer das doch alles sei, da Geld zu bekommen, müsse auf jeden Fall erst mal über OEG gehen und pi-pa-po, sie würden mir aber dabei helfen.
Hab dann doch ncoh nen Typi vom fonds erwischt, der hatte uns beruhigt, is nämlich nicht zwangsläufig so.

Wir habn also den Antrag ausgedruckt, allein ausgefüllt und dann ohne weitere Unterlagen hingeschickt – und haben nachn par Wochen (war ja gleich anfang Mai letzten Jahres) die zusage bekommen. Klar sagten sie dann, ich müssen noch den Ablehnungsbescheit der KK mitschicken und den Therapieplan unseres Theras, damit sie auch zahlen können, aber die Zusage hatten wir schon vorher.
Und ne Ablenung vom OEG hats nicht gebraucht. Wenn wir die gebraucht hätten, hätte mein Thera denen nen Wisch geschickt, so von wegen, dass ich dann ja vor gericht ziehn müsse, den einen noch lebenden Täter verklagen (die andern sind zum glück schon all übern Jordan), was wir gar nicht verkraften könnten.
Und der Kerl vom Fond am telefon sagte auch, dass der Fond ja unbürukratisch helfen will undnicht wieder unübewindbare Hürden für die Opfer aufbaun will.

Die hürden sind wohl eher im Kopf der Opfer. anders kann ich mir nicht erklären, warum erst so wenige Anträge, ca. 800, gestellt worden sind.

„Zuletzt wäre die Frage, ob eventuell auch zu wenig Therapeuten bereit sind, für ihre Patienten einen Behandlungsplan zu schreiben, der auf den SM zentriert ist; ein solcher Behandlungsplan muss aber beim Fond vorgelegt werden.“ (Pandas)
Wenn deine Stunden bei der KK aufgebraucht sind (also 80Std VT), brauchste ja nen Schrieb von denen, dass de keine mehr bewilligst krigst. Den schrieb geben die dir aber ncith einfach so, sondern du musst wieder neu beantragen, wennde glück hast, bezahlen sie dir noch über die 80 Std hinaus, im andern Fall kriegste dann den Ablehnungsgescheid. Aber: dein Thera muss auf jeden Fall einen Schrieb für die KK schreiben und wegen der Verlängerung auch einen Bericht an den Gutachter, der einen weiteren Behandlungsplan enthält. Für den Fond muss er den ja nich noch mal neu schreiben. Unserer hat den so original übernommen.
Und weenn bei einem Patienten noch behandlungsbedarf über das Maximalkontingent der KK hinaus besteht, was bei schwer traumatisierten oft der fall ist, und dein Thera dann nicht gewillt ist, diesen eben beschriebenen Aufwand zu leisten, kannste den e in der Pfeife rauchen!!!

Der Fonds jedenfalls hat uns da überhaupt keinen Stress gemacht, der kam höchstens durch Vertreter anderer Organisationen/Beratungsstellen.

der Schwarze
Gruß
Wandelröschen

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pandas
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Beitrag So., 15.06.2014, 16:04

Wandelröschen hat geschrieben: woher haste deine Infos? Vom weißen Ring? Die Tanten am Telefon von denen haben uns nur schiss gemacht, wie schwer das doch alles sei, da Geld zu bekommen, müsse auf jeden Fall erst mal über OEG gehen und pi-pa-po, sie würden mir aber dabei helfen.
Hab dann doch ncoh nen Typi vom fonds erwischt, der hatte uns beruhigt, is nämlich nicht zwangsläufig so.
Ne, nicht vom Weißen Ring; von einer anderen Beratungsstelle, also die Beraterin meinte v.a. mit dem Fond sei es schon so, dass man auf jeden Fall auch ein Schrieb vom OEG braucht, folglich, falls bisher nie gemacht, OEG beantragt werden muss, auch wenn man von ausgeht, dass OEG wegen der Evidenzpflicht nicht genehmigt wird. Aber dann stimmt das also doch nicht, aha.
Wandelröschen hat geschrieben: Die hürden sind wohl eher im Kopf der Opfer. anders kann ich mir nicht erklären, warum erst so wenige Anträge, ca. 800, gestellt worden sind.
Jein, es kann ja auch sein, dass für einige Opfer Therapie nach KK und/oder OEG tatsächlich ausreichend war und keine weitere Therapie gewünscht wird.
Ich mache jetzt auch, nachdem ich einen Therapeutenwechsel vollzogen habe, erstmal im KK-Kontigent weiter.
Und schaue danach, was ich eventuell noch brauche.

Wandelröschen hat geschrieben:Wenn deine Stunden bei der KK aufgebraucht sind (also 80Std VT), brauchste ja nen Schrieb von denen, dass de keine mehr bewilligst krigst. Den schrieb geben die dir aber ncith einfach so, sondern du musst wieder neu beantragen, wennde glück hast, bezahlen sie dir noch über die 80 Std hinaus, im andern Fall kriegste dann den Ablehnungsgescheid. Aber: dein Thera muss auf jeden Fall einen Schrieb für die KK schreiben und wegen der Verlängerung auch einen Bericht an den Gutachter, der einen weiteren Behandlungsplan enthält. Für den Fond muss er den ja nich noch mal neu schreiben. Unserer hat den so original übernommen.
Und weenn bei einem Patienten noch behandlungsbedarf über das Maximalkontingent der KK hinaus besteht, was bei schwer traumatisierten oft der fall ist, und dein Thera dann nicht gewillt ist, diesen eben beschriebenen Aufwand zu leisten, kannste den e in der Pfeife rauchen!!!
Tja, eben, ich hatte mit meinem jetzt ehemaligen Thera einen Therapiekonflikt, wegen diverser Aspekte, u.a. ging es um die Durcharbeitung der Verhalten meines Vaters. Und dann habe ich danach im Bericht gesehen, dass er dort tatsächlich ein Ereignis, auf meinen Vater bezogen und in Grenze SM, nur als Traum formuliert hat.
Ich hatte das auch als Traum während der Therapie, aber es war auch ein reales, sogar relativ nachweisbares Ereignis, über das wir in mehreren Therapiestunden gesprochen haben.
D.h. ich hatte mir dann überlegt, eventuell Traumatherapie anzuschliessen, und das über den Fond zu beantragen. Da hätte ich aber wohl einen neuen Behandlungsplan zu gebraucht bei neuen Thera etc.
Also nicht ganz so einfach.
Ich tippe darauf, dass die Antragszahl auch damit zusammenhängt, wie sm in Therapie allgemein verhandelt wird; viele Therapeuten wollen das nach wie vor nicht so in den Mittelpunkt stellen.
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pandas
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Beitrag So., 15.06.2014, 16:08

Unterschiedlichkeiten im KK-Verfahren in Bezug auf Traumafolgestörungen, hier steht es schwarz auf weiss:

Seite 301

http://books.google.de/books?id=2ihaHKB ... ag&f=false
Zuletzt geändert von pandas am So., 15.06.2014, 16:11, insgesamt 1-mal geändert.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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Chakotay
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Beitrag So., 15.06.2014, 16:10

Ääh, ich falle gerade völlig aus den Pantinen: Bericht vom Thera????????? Behandlungsplan???????


Ich habe gar nix nix nix vom Thera mit eingereicht!
Ich finanziere meine Therapie selbst, von Anfang an, nachdem ich aus der Klinik entlassen wurde, da mein Thera eine Therapierichtung vertritt, die sowieso nicht finanziert wird und auch keine Heilpraktikerzulassung besitzt (ich bin privat/Beihilfe versichert).

Übrigens: Ich konnte den Antrag nur mit Hilfe meines Theras ausfüllen, da ich nicht in der Lage war, die Kreuzchen entsprechend zu setzen (das hat er für mich gemacht) - hart an der Grenze zum Retraumatisieren...

Aber das liegt in der Natur der Sache. Prinzipiell finde ich den Antrag so auch okay und mir hat es geholfen, dass alles nur schriftlich erfragt wurde. Gerade bin ich in einer blöden Situation, dass ich einen SB-antrag gestellt habe und nun u.U. durch einen Psychiater gutachterlich untersucht werden soll. Aber das erzähle ich einem anderen Faden.

Wie gesagt, wenn man die Nachrangigkeit beachtet, finde ich den Antrag vom FSM okay. Ich habe allerdings auch gut reden, da mein SM verjährt ist.

Lieben Gruß, immer noch geschockt, ob ich vom Thera was hätte einreichen müssen,
Chakotay
Wenn ich mich niederwerfen würde,weinen u.erzählen,was wüßtest Du v. mir mehr als v. der Hölle,wenn jmd erzählt,sie ist fürchterlich.Darum sollten wir voreinander so ehrfürchtig,nachdenklich,liebend stehn wie vor dem Eingang zur Hölle.(Kafka,gekürzt)


pandas
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Beitrag So., 15.06.2014, 16:15

hi chakotay,

was ist denn ein SB-Antrag?

Aber, wenn Du mit Deinem Thera den Antrag ausgefüllt hast, dann hat er vielleicht schon einen Schrieb zu seiner Einschätzung/Vorgehen etc. beigefügt?

Ansonsten: Schock braucht´s doch ned ... Dein Antrag beim Fond ist doch eh schon genehmigt!
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard


Landkärtchen
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Beitrag So., 15.06.2014, 16:28

Hallo Chakotay,

ganz ruhig. Du kannst alles nachreichen. Habe ich auch so gemacht. Erst im April 2014 habe ich die vollständigen Unterlagen dem Fonds zugesandt. Folgendes habe ich ihnen beigelegt:
1) der von mir ausgefüllte Antrag (bereits im August 2013 abgegeben).
2) eine Bescheinigung von der Krankenkasse, dass das Höchstkontingent (bei mir 100 Stunden TfP) ausgeschöpft ist und die Krankenkasse keine weiteren Stunden finanziert.
3) eine Bescheinigung von meiner (ehemaligen) Therapeutin, dass ich bei ihr seit ... bis ... in TfP Behandlung war aufgrund von sexuellen Übergriffen in der Kindheit. Außerdem stand in der Bescheinigung, dass ich voraussichtlich noch 80 Stunden TfP benötige und das ich an einer komplexen PTBS leide.
4) eine Bescheinigung von meiner Traumatherapeutin aus der Beratungsstelle, dass ich bei ihr in Beratung war / bin aufgrund von sexuellen Übergriffen in der Kindheit.
5) eine Kopie meines Kurantrages (Mütterkur) aus der hervorgeht, dass ich u.a. wegen einer PTBS bei meiner Hausärztin in Behandlung bin und deswegen auch eine Kur benötige.

Ich denke aber auch, dass die nicht einfach dir eine Ablehnung zusenden, sondern dich dann bitten würden die fehlenden Unterlagen nachzureichen.
LG-Landkärtchen
Was wäre das Leben, hätten wir nicht den Mut, etwas zu riskieren?

Vincent van Gogh


Landkärtchen
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Beitrag So., 15.06.2014, 16:31

Habe gerade nochmal in meinen Bescheid geschaut. Über das Einreichen eines Behandlungsplans steht bei mir nichts.
LG-Landkärtchen
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Vincent van Gogh


pandas
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Beitrag So., 15.06.2014, 16:39

Mit der Nachrangigkeit steht aber schon recht deutlich im jetztigen Antragsformular, wurde vielleicht nochmal verstärkt mittlerweile?
Das Ergänzende Hilfesystem soll das bestehende System der sozialrechtlichen Leistungsträger (z. B. gesetzliche und private
Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz bzw. private Versi-
cherungen, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagenturen und Jobcenter) nicht entlasten, sondern ergänzen. Daher können
Hilfen aus dem Ergänzenden Hilfesystem nur finanziert werden, wenn die gewünschte Unterstützung nicht von dem sozial-
rechtlichen System geleistet wird. In Ausnahmefällen kann das Ergänzende Hilfesystem auch in Vorleistung treten. Auch
zivilrechtliche Ansprüche gegen die verantwortliche Organisation, den Täter oder die Täterin haben Vorrang vor den Leis-
tungen des Ergänzenden Hilfesystems, sofern ihre gerichtliche Durchsetzung möglich und zumutbar ist
http://www.fonds-missbrauch.de/fileadmi ... refrei.pdf

Seite 14
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pandas
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Beitrag So., 15.06.2014, 16:43

Positiv hingegen die Optionen, welche Therapie frau machen möchte:
4.1 Psychotherapeutische Hilfen (Bitte eine/mehrere Hilfen auswählen.)
a)
Fortführung einer Therapie nach Beendigung der Finanzierung durch die Krankenkasse
b)
Psychotherapien, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
c)
Vor- oder Überbrückungsfinanzierung von Psychotherapien
d)
Komplementär- oder Fachtherapien (z.
B. Ergotherapie, Kunsttherapie, Maltherapie, Reittherapie, Tanztherapie)
Konkrete Angaben (Beschreibung und Kosteneinschätzung; z.
B. Name und Berufsbezeichnung Ihrer Therapeutin/Ihres
Therapeuten, benötigte Stundenanzahl, Kosten pro Stunde, ggf. Behandlungsplan beilegen):
Quelle: http://www.fonds-missbrauch.de/fileadmi ... refrei.pdf

Behandlungsplan kann da auch direkt in einem Feld auf dem Antrag hineingeschrieben werden.

Chakotay, vielleicht hat Dein Therapeut das so gemacht.
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Chakotay
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Beitrag So., 15.06.2014, 18:51

Hallo Pandas und Landkärtchen, sowie alle Mitleser,

SB-Antrag = Schwerbehindertenantrag; mir wurden 30 GdB zugesprochen, bin im Widerspruch, um auf mind. 50 GdB gesetzt zu werden - aber das ist eine eigene Geschichte...

Ich habe bei Antragstellung die Formblätter gemeinsam mit meinem Thera ausgefüllt und sie danach zwecks Abschicken wieder mitgenommen. Da stand nichts von Behandlungsplan...
Habe aber von Klinik, Psychiater, Hausärztin und Therapeut Berichte mitgeschickt, bei der die Diagnosen und die Langwierigkeit des therapeutischen Prozesses klar wurden.

Die Kostenübernahme seitens des Fonds erhoffe ich mir, da sie unter
"b) Psychotherapien, die nicht von KK übernommen werden" (bei mir Trauma-Gestalttherapie)
und
"d) Musiktherapie als Komplementärtherapie"
fallen.

Ja, dort stand ggf. Behandlungsplan beilegen - das habe ich aber innerlich total weggewischt!

Ist es wirklich so, dass Unterlagen nachgefordert werden, bevor abgelehnt wird? Ich hoffe so sehr...

... und: @ Pandas: Neeeeeeeee, es ist noch nix bewilligt, ich warte noch auf (hoffentliche) Zusage, mittlerweile seit einem halben Jahr...

Chakotay, die langsam wieder runterkommt
Wenn ich mich niederwerfen würde,weinen u.erzählen,was wüßtest Du v. mir mehr als v. der Hölle,wenn jmd erzählt,sie ist fürchterlich.Darum sollten wir voreinander so ehrfürchtig,nachdenklich,liebend stehn wie vor dem Eingang zur Hölle.(Kafka,gekürzt)

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yamaha1234
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Beitrag Do., 15.01.2015, 16:08

hi zusammen,

nach einem Jahr habe ich nun gestern einen positiven Bescheid bekommen. Mein Antrag wurde vollumfänglich bewilligt. Ich habe einen Antrag auf Geldleistungen gestellt, da ich berufsbegleitend gerade ein Master Studium absolviere. Hierfür werden mir nun Leistungen in der Höhe von maximal 10.000 Euro erstattet, u.a. auch Miete und Lebenshaltungskosten, Studiengebühren etc.
Wie läuft das mit der Erstattung? hat jemand von euch auch einmal Geldleistungen beantragt und kann mir sagen wie das "läuft"? Es ist irgendwie verrückt, ich könnte das auch einfach klären indem ich da anrufe, aber irgendwie kann ich das nicht...

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