Krankenkasse Überweisungsscheine, Berufsunfähigkeit

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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schmetterling.1983
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Krankenkasse Überweisungsscheine, Berufsunfähigkeit

Beitrag Mi., 30.03.2011, 20:07

Hallo,
ich habe eine Frage, eine Freundin von mir will eine PT machen, vorher aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Nun hat Sie sich entschieden die Rechnungen der ersten Probestunden (der Psychotherapie) privat zu zahlen, weil das nicht bei der KK auftauchen soll, bis sie den Vertrag unterschrieben hat.
Dabei hat Sie sich aber von einem anderen Arzt vorher eine Überweisung schreiben lassen, zum Psychotherapeuten
Muss sie bei dem Arzt dann auch bescheid geben, dass dort irgendwas gelöscht wird oder wird das nirgendwo gespeichert wer welche Überweisungen gemacht hat?
Nur noch mal um das deutlich zu erklären, der Therapeut weiß bescheid und wird alle Rechnungen dieses Quartals privat abrechnen, die Überweisung zu ihm wäre also gar nicht mehr notwendig.
Es darf ja auf keinen Fall irgendwo zu sehen sein in der Rechnung, dass sie einen Therapeuten besucht hat, weil sie das nicht angeben würde.
Morgen wäre der letzte Tag um das zu klären, daher wäre es nett wenn sich trotz der spontanen Frage jmd auskennt und auch weitere Stolperstellen angeben würde..wie zb. nach Vertragsunterschrift der BU, gibt es da eine Sperrfrist, ..?
LG
Schön ist eigentlich alles, wenn man es mit Liebe betrachtet.
Christian Morgenstern

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sofa-held
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Beitrag Mi., 30.03.2011, 21:26

Hi. Im Prinzip kann sie sich so viele Überweisungen schreiben lassen wie sie will. Auch zu anderen Ärzten...
Die Versicherung fragt ab, ob sie zu dem Stichtag gesund ist oder nicht. Und der Arzt muss der Versicherung Auskunft geben, über das was zum Stichtag des Versicherungsabschlusses an Krankheiten fix diagnostiziert wurde.
Eine Überweisung kann nirgendwo aufscheinen - wo die Versicherung Einsicht hat- und selbst wenn (z. b. informell) ist es nur eine Überweisung.
Für den Arzt ist es wichtig, dass er mit gutem Gewissen behaupten kann, von einer psychischen Erkrankung nichts gewusst zu haben. Denn daraus könnte die Versicherung ihm und der Patientin einen Strick drehen. Worst Case: Zahlt nicht. Bei einem Gerichtsverfahrung kann dann es um "Täuschungsabsicht" gehen.
LG Sofa

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Rote Zora
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Beitrag Mi., 30.03.2011, 21:31

und.. nicht nur der Arzt, auch die Versicherungsnehmerin muss das bestätigen.
Wenn sie verschweigt, eine depressive oder welch auch immer Symptomatik zu haben, wird das im Zweifelsfall von der Versicherung als Betrug eingestuft.
LG rZ

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gandalf_der_graue
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Beitrag Mi., 30.03.2011, 22:15

Genau ... die Fragen in den meisten Versicherungen sind da klar.

Bsp: Waren Sie in den letzten 10 Jahren in psychotherapeutischer oder ärztlicher Behandlung ... da ist es unerheblich, wer die Therapie bezahlt hat. Wenn Sie NEIN ankreuzt ist das Betrug und wenn die Versicherung dahinter käme würde sie auf keinen Fall bezahlen.

Gruß,
Gandalf

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schmetterling.1983
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Beitrag Mi., 30.03.2011, 22:22

Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten,
sofa-held hat geschrieben:Die Versicherung fragt ab, ob sie zu dem Stichtag gesund ist oder nicht. Und der Arzt muss der Versicherung Auskunft geben, über das was zum Stichtag des Versicherungsabschlusses an Krankheiten fix diagnostiziert wurde.
Das klingt doch gut
sofa-held hat geschrieben:Für den Arzt ist es wichtig, dass er mit gutem Gewissen behaupten kann, von einer psychischen Erkrankung nichts gewusst zu haben. Denn daraus könnte die Versicherung ihm und der Patientin einen Strick drehen.
Meinst du jetzt den der die Überweisungen schreibt oder der Therapeut?
Rote Zora hat geschrieben:nicht nur der Arzt, auch die Versicherungsnehmerin muss das bestätigen.
Nun ja, die Fragen sind ja soweit ich weiß nur ob man eine PT ge macht hat/macht, ob Symtome da sind wird nicht erfragt oder kenne ich da nur alte Formulare?
sofa-held hat geschrieben:Bei einem Gerichtsverfahrung kann dann es um "Täuschungsabsicht" gehen.
Aber was wäre dann bei einer Krebsfeststellung 2 Wochen nach Vertragsabschluss, sieht ja dann auch aus als ob man das verschwiegen hätte, selbst wenn es wirklich keine Anzeichen gab / nicht gesehen wurden? Ist das ein Graubereich? Wie handhaben die Versicherungen das, habt ihr da Erfahrungen?
gandalf_der_graue hat geschrieben:Waren Sie in den letzten 10 Jahren in psychotherapeutischer oder ärztlicher Behandlung ... da ist es unerheblich, wer die Therapie bezahlt hat. Wenn Sie NEIN ankreuzt ist das Betrug und wenn die Versicherung dahinter käme würde sie auf keinen Fall bezahlen.
Ich kenne das mit 5Jahren. Aber ich dachte es geht nur um die Krankenkassensachen, dann zählen die probatorischen Sitzungen auch nicht als Behandlungen, oder doch?
Betrug im techn. Sinne wahrscheinlich schon, aber kann man an die Privatrechnungen eines Therapeuten ran?

Ich kenne halt das Problem, das man mit einer PT keine BU bekommt und finde das ziemlich blöd, deswegen suchen wir nach einem einigermaßen "sauberen" Weg für Sie doch eine zu bekommen bevor es los geht.
Irgendwie klingt das für mich grad als ob man mit egal welchen Problemen sowieso verloren hat, wenn man danach PT macht, weil es ja so aussieht, als ob man das vorher verschwiegen hat...
Schön ist eigentlich alles, wenn man es mit Liebe betrachtet.
Christian Morgenstern

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gandalf_der_graue
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Beitrag Mi., 30.03.2011, 22:30

Natürlich zählen selbstfinanzierte Therapien und probatorische Sitzungen auch. An die Rechnungen des Therapeuten kommt die Versicherung normalerweise nicht ran. Aber es bleibt Betrug.

Es stimmt auch nicht, dass man mit psychischen Erkrankungen keine BU bekommt. Nur ein Ausschluss für psychische Probleme ... und das kann man nach einigen Jahren dann mit Nachuntersuchung wieder ändern.

Wenn Du Hautkrebs hattest, wird die BU das für die nächsten Jahre auch ausschließen. Ist doch klar.

Ich habe immer mit offenen Karten gespielt. Später dann die BU-Bedinungen angepasst.

Gruß,
Gandalf

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Rote Zora
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Beitrag Mi., 30.03.2011, 22:39

wenn du einen sauberen Weg wirklich suchst, solltest du sauber die Wahrheit sagen.
Sonst geht es nicht um "sauber" , sondern um die Art von Tricks, die wahrscheinlich nicht auffallen.
Sorry, aber ich werde echt grantig bei solchen Sachen.
rZ

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schmetterling.1983
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Beitrag Do., 31.03.2011, 07:28

Rote Zora hat geschrieben:Sorry, aber ich werde echt grantig bei solchen Sachen.
Du brauchst dich ja nicht zu entschuldigen, es ist ja so, dass es nicht die komplette Wahrheit ist, wenn man die Fragen mit Verstand beantwortet und nicht nur rein technisch richtig. Das vielen das gegen den Strich geht ist ja logisch.
Da stehen nur noch Hintergründe dabei, die ich hier nicht offen legen kann, die mich dazu bewegen ihr dennoch zu versuchen das irgendwie hin zu bekommen.
Danke für eure Antworten!
Schön ist eigentlich alles, wenn man es mit Liebe betrachtet.
Christian Morgenstern

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Stöpsel
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Beitrag So., 03.04.2011, 01:54

Hallo Gandalf,
Es stimmt auch nicht, dass man mit psychischen Erkrankungen keine BU bekommt. Nur ein Ausschluss für psychische Probleme ... und das kann man nach einigen Jahren dann mit Nachuntersuchung wieder ändern.
Echt, das funktioniert? Ich hab mich das immer gefragt, aber nie was definitives dazu finden können, kannte es nur, daß man bei Risikozuschlag für eine Krankheit es nachträglich wieder ändern kann, wenn die Krankheit weg ist. Und das gilt dann sicher nicht nur für psych. Erkrankungen, sondern für alle Krankheiten, oder?
Und was heißt dann Nachuntersuchung? Wird man da nur auf diese eine Krankheit untersucht oder nochmal insgesamt? Also, wenn man inzwischen eine ganz andere Krankheit dazubekommen hat, wird die dann auch ausgeschlossen o.ä.?
Und welche Versicherung macht das mit den Nachuntersuchungen und nachträglich anpassen?
Das wäre ja echt super!

Danke und viele Grüße

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Rote Zora
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Beitrag So., 03.04.2011, 20:41

hallo Stöpsel, einfach mal bei deiner Versicherung nachfragen - das ist von Unternehmen zu Unternehmen anders.
LG rZ

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Stöpsel
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Beitrag Mo., 04.04.2011, 19:41

Hallo RoteZora,

ich hab deswegen ja noch keine Versicherung. Als ich mal bei einem Makler gefragt habe (empfohlen von der Verbraucherzentrale), meinte er, mit meinen Krankheitssachen (v.a. Therapie) würd ich wohl keine Versicherung bekommen. Habs daher erstmal liegenlassen. Daher dachte ich, ist das von Gandalf geschilderte eher die Ausnahme.
Heißt das, Du kennst auch solche Versicherungen? Welche denn?

Danke und viele Grüße

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schmetterling.1983
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Beitrag Mo., 04.04.2011, 20:52

Stöpsel hat geschrieben:Daher dachte ich, ist das von Gandalf geschilderte eher die Ausnahme.
Heißt das, Du kennst auch solche Versicherungen? Welche denn?
Bei mir war das auch so, ich habe noch nie von einer BU gehört, die ich mit PT haben kann. schieben die im Zahlungsfall nicht einfach alles auf die psy. Erkrankung? Wenn da jmd mit Erfahrung hätte und die BU auch genutzt hat würde mich das interessieren. Wie gut eine Versicherung ist merkt man ja leider erst im Zahlungsfall.
Schön ist eigentlich alles, wenn man es mit Liebe betrachtet.
Christian Morgenstern

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gandalf_der_graue
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Beitrag Di., 05.04.2011, 10:03

Stöpsel hat geschrieben:Hallo Gandalf,
Es stimmt auch nicht, dass man mit psychischen Erkrankungen keine BU bekommt. Nur ein Ausschluss für psychische Probleme ... und das kann man nach einigen Jahren dann mit Nachuntersuchung wieder ändern.
Echt, das funktioniert? Ich hab mich das immer gefragt, aber nie was definitives dazu finden können, kannte es nur, daß man bei Risikozuschlag für eine Krankheit es nachträglich wieder ändern kann, wenn die Krankheit weg ist. Und das gilt dann sicher nicht nur für psych. Erkrankungen, sondern für alle Krankheiten, oder?
Und was heißt dann Nachuntersuchung? Wird man da nur auf diese eine Krankheit untersucht oder nochmal insgesamt? Also, wenn man inzwischen eine ganz andere Krankheit dazubekommen hat, wird die dann auch ausgeschlossen o.ä.?
Und welche Versicherung macht das mit den Nachuntersuchungen und nachträglich anpassen?
Das wäre ja echt super!

Danke und viele Grüße
Ich habe die BU noch nicht in Anspruch genommen, aber sowohl die Mannheimer-Leben (inzwischen "Protektor") haben das so gemacht, als auch (in einer körperlichen Erkrankung) die AXA.

Einfach mal den zuständigen "Vermittler" fragen. Wenn er im Zweifel vor der Variante steht, keinen Abschluss zu erzielen oder einen, bei dem eine Nachuntersuchung vereinbart wurde, kann ich mir vorstellen, wie sie zu der Entscheidung kommen.

Aber ich bin natürlich kein Versicherungsfachmann.

Gruß,
Gandalf

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