Therapie beim Versorgungsamt ( OEG ) beantragen

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unwichtig
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Therapie beim Versorgungsamt ( OEG ) beantragen

Beitrag Do., 10.01.2019, 21:27

Hallo zusammen,
ich habe einmal eine Frage an euch. Ich bin anerkannt mit einem GdS von 30 laut Opferentschädigungsgesetz. Hat wer von euch schon Mal über das Versorgungsamt aufgrund des OEG Psychotherapie beantragt? Wie funktioniert das? Wie viele Stunden habt ihr bekommen? Ich bin momentan in Psychotherapie (TfP), habe ca 70 Stunden hinter mir. Meine Therapeutin hat eine Zulassung und ich bin hauptsächlich wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung bei ihr. ( anerkannte Schädigungsfolge )Ich kenne sie seit 5 1/2 Jahren, war in der Institutsambulanz schon bei ihr. Vorher hatte ich einige "unfähige" Therapeuten, also einfach schlechte Erfahrungen. Nun ist es so, dass wir "nur" noch ca. 30 Std. übrig haben. Es hat sehr lange gedauert, bis ich mit meiner Therapeutin das eigentliche Trauma ansprechen konnte, und ich kann mir nur schwer vorstellen, danach mit einer anderen Therapeutin weiterzumachen und alles von vorne zu erzählen, bzw. ganz ohne Therapie zu sein ( leider immer wieder instabil, schlimme Flashbacks, Dissoziationen usw. manchmal muss ich dann auch stationär).
Über Erfahrungen würde ich mich sehr freuen!
LG, unwichtig
Manche Menschen lachen nur um nicht zu weinen, so viele um mich herum, aber doch alleine

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Landkärtchen
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Beitrag Fr., 11.01.2019, 03:53

Hallo unwichtig,

auch ich habe die Anerkennung vom OEG vor etwa 15 Jahren mit der gleichen Diagnose wie du erhalten.

Meine Erfahrungen:
- zunächst ist die Krankenkasse für die Bezahlung von Therapiestunde zuständig. Du benötigst also eine Bescheinigung von der Krankenkasse, dass diese keine weitere Therapiestunden finanziert.

- dann muss deine Therapeutin einen Therapiebericht schreiben. Von großem Vorteil wäre, wenn die Therapeutin vorher beim Versorgungsamt anruft und fragt was dieser ganz genau beinhalten muss. Ganz wichtig ist, dass deutlich im Therapiebericht wird, dass du weitere Therapiestunden brauchst aufgrund der Erlebnisse die dazu geführt haben das du anerkannt wurdest.
Meine damalige Therapeutin hat das nicht gemacht und prompt wurde deswegen der Antrag abgelehnt. Du brauchst da wirklich eine engagierte und kompetente Therapeutin an deiner Seite.
Hinzu kommt, dass die Therapeutin weder Geld von der Krankenkasse noch vom Versorgungsamt für das Schreiben des Berichtes erhält. Es ist bestimmt hilfreich wenn ihr vorher über eine mögliche Finanzierung sprecht.

- das Verfahren dauert lange. Allein bis zur Ablehnung dauerte es bei mir ein halbes Jahr.

- hast du diese Hürde gemeistert kommt es fast immer nochmals zu einer persönlichen Begutachtung von einem Arzt/einer Ärztin vom Versorgungsamt. Diese schauen, ob die Anzahl an Therapiestunden, die deine Therapeutin im Therapiebericht erwähnte, notwendig und realistisch ist. Ich finde das äußerst belastend sich nochmals von wildfremden Menschen begutachten lassen zu müssen.

Also insgesamt, trotz bestehender Anerkennung, ein langer und mühsamer Weg.

Da es mir damals sehr schlecht ging und ich dringend therapeutische Begleitung brauchte, wählte ich den Weg die Therapeutin und das therapeutische Verfahren zu wechseln. So übernahm wieder die Krankenkasse die Kosten.

Vielleicht wäre für dich eine Finanzierung über den Fonds sexueller Missbrauch eine weitere Möglichkeit Therapiestunden zu erhalten. Doch die Bearbeitungszeiten liegen dort momentan bei etwa zwei Jahren.

LG-Landkärtchen
Was wäre das Leben, hätten wir nicht den Mut, etwas zu riskieren?

Vincent van Gogh


Landkärtchen
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Beitrag Fr., 11.01.2019, 07:38

Ach noch ein wichtiger Hinweis den ich in der Nacht vergessen habe dir zu schreiben: wenn für die Anerkennung nach dem OEG von dir ein Gutachten erstellt worden ist (z.B. im Auftrag des Versorgungsamtes), dann versuche es dir zu besorgen. Es wird deiner Therapeutin helfen einen guten Antrag schreiben zu können.
Einen Antrag auf Zusendung des Gutachtens kannst du schriftlich beim Versorgungsamt stellen. Pro Seite kostet das 0,50 Cent plus Porto. Oder du fährst dort hin und fotografierst jede Seite ab. Das kostet nichts. Du kannst es dort auch in Anwesenheit einer Mitarbeiterin vom Amt lesen.
Doch gebe acht auf dich. Bei mir war das ganz schön schwere Kost und alle alten Erinnerungen kamen wieder zum Vorschein.
Nur selten stehen solche Gutachten unter Verschluss. Sollte das der Fall sein, dann frage ob deine Therapeutin Zugang zum Gutachten bekommt.

LG-Landkärtchen
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Vincent van Gogh

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unwichtig
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Beitrag Fr., 11.01.2019, 20:31

Liebes Landkärtchen,
Viel Dank für deine Antwort.
Dann weiß ich jetzt wenigstens wie das läuft und kann das dementsprechend mit meiner Therapeutin besprechen. :-D
Sie ist zum Glück sehr engagiert.
Mein Gutachten habe ich beantragt, das ist auch wirklich gut, was mich umgehauen hat war der psychologisch psychotherapeutische Prüfvermerk des Amtes. Die haben alles auseinander genommen und auf irgendwelche anderen Sachen geschoben. Aber ich habe mir sämtliche Gesetzestexte rausgesucht und einen ordentlichen Wiederspruch geschrieben. Mal schauen was sie dazu schreiben. Wenn es hart auf hart kommt gehe ich auch vor Gericht.
Für das Gutachten usw brauchte ich zwar ein bisschen Hartnäckigkeit, aber sie haben es mir zugeschickt, umsonst.
Trotzdem danke auch für den Hinweis.
Ist schon unverschämt dass wir immer wieder kämpfen müssen, aber da müssen wir wohl durch.
Der Fonds kommt für mich nicht in Frage, da nicht familiär.
Danke für deine Hilfe.
Liebe Grüße,
Unwichtig
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Hausdrache1984
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Beitrag Mo., 11.02.2019, 12:55

Hallo, ich würde gern wissen, ob das Versorgungsamt auch einen Antrag prüft, wenn der Obergutachter den Antrag abgelehnt hat (und die Kasse sich natürlich angeschlossen hat), weil wegen Schwere der Erkrankung, Chronifizierung und erfolglosen (?) Vorbehandlungen keine Aussicht auf Besserung besteht? M.e. ist doch der Erhalt des Status Quo auch schon ein Erfolg, da stationäre Aufenthalte deutlich kostspieliger sind...Hat jemand Erfahrung mit der geschilderten Situation? Oder muss man bei Ablehnung durch den Obergutachter erst vor dem Sozialgericht klagen ehe man sich an das Versorgungsamt wenden kann? Habe einen GdS von 60 und beziehe seit 12/2014 Leistungen nach dem OEG. Nachprüfung im November diesen Jahres. Gemäß Bescheid bin ich auch dazu verpflichtet, Psychotherapie zu machen (Mitwirkungpflicht nach § 63 SGB I), doch ohne Finannzierung ist das ja nicht nicht möglich. Danke.

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