2. Verlängerung VT, Klinikeinweisung. Parallel möglich?

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Soffie
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2. Verlängerung VT, Klinikeinweisung. Parallel möglich?

Beitrag Do., 17.01.2019, 10:01

Hallo!
Ich hoffe, man kann mich irgendwie mit einer positiven Antwort beruhigen und aus der eigenen Erfahrung berichten.

Ich bin seit zwei Jahren in Therapie. Die VT wurde bereits einmal verlängert, die Stunden sind nun fast aufgebraucht.

Meine HausÄrztin riet mir nun zu einer stationären Therapie in einer psychosomatischen Klinik.
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass das ein guter Weg ist.
Ich hatte dort bereits einen Termin, zu dem ich auch einen Einweisungsschein mitbringen sollte. Fand ich schwierig, weil ich ja erst mal nicht weiß, ob ich den Schritt dann gehe. Wann wird der Schein bei der Kasse eingereicht von der Klinik? Wenn der Termin für den Beginn der stationären Therapie steht?

Mein Therapeut sprach in der letzten Sitzung eine zweite Verlängerung der VT an, mit der ich ebenfalls sehr einverstanden bin, die Stunden helfen mir gut und ich möchte weiter mit ihm arbeiten.
Im Antrag steht die Frage, ob in den letzten 12 Monaten eine stationäre Therapie gemacht wurde.
Das macht mir jetzt Angst.
Ich war nicht stationär, ziehe ja aber in Betracht. Kommt mir das jetzt in die Quere?
Dass die Klinik evtl. den Einlieferungsschein meiner Ärztin bei der KK eingereicht hat, bewilligt und dann der verlängerungsantrag von meinem Therapeuten danach kommt, und die Aussage, dass ich nicht stationär war falsch oder gar als Betrug erscheint?

Bewilligt die Kasse das alles?
Die erste Verlängerung wurde schnell und ohne Probleme bewilligt, der Therapeut machte keine Bemerkung, dass eine weitere Verlängerung Probleme machen würde.
Mein nächster Termin ist erst in 3 Wochen, ich kann das Thema Klinik und meine Bedenken wegen der Bewilligung mit meinem Psychologen also erst dann besprechen.

Was zahlt die Kasse denn alles?
Oder mache ich mich unnötig verrückt? Wie es meine Art ist?
Es bauscht sich gerade alles unschön auf und ich hab Angst, meine VT verspielt zu haben.

Ein Optimum für mich wäre der Klinikaufenthalt und eine weitere Verlängerung der ambulanten VT.
Oder bin ich zu raffgierig?

Ich möchte endlich feste an mir arbeiten. Besser spät als nie. Die ersten 40 Jahre waren wirklich viel. Viel leiden und noch mehr Meiden. Von normalen Dingen. Ich möchte leben und endlich das Leben genießen.

Wie sind eure Erfahrungen mit der Krankenkasse?

Viele Grüße
Sophie

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lisbeth
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Beitrag Do., 17.01.2019, 10:32

Hallo Soffie,

ich war letztes Jahr in stationärer Behandlung (psychosomatische Akutklinik), ziemlich parallel zur Einweisung durch meine Psychiaterin hat die Therapeutin mit mir den Antrag für Psychotherapie gestellt. Das war ein Erstantrag (wir hatten davor die 12 Akutstunden gemacht), und er ist glatt durchgegangen.

Die Angaben auf dem Formular zur stationären Behandlung beziehen sich mMn auf den Erstantrag.
In der Ausfüllhilfe zum Formular der KV heißt es dazu:
Handelt es sich um einen Erstantrag, sind zusätzliche Angaben zu machen. Zunächst ist anzugeben, ob eine Psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt wurde. Wenn ja, soll das Datum der letzten Sprechstunde (50 Minuten am Stück) oder die Daten der letzten beiden Sprechstunden (zweimal 25 Minuten) angegeben werden. Wird hier „nein“ angekreuzt, ist anzugeben, ob Ausnahmetatbestände gemäß § 11 Abs.7 der Psychotherapie-Richtlinie vorliegen (z. B. vorherige stationäre oder rehabilitative Behandlung, aus welcher der Versicherte mit einer Diagnose gemäß §26 der Psychotherapie-Richtlinie entlassen wurde).
Siehe Seite 3 https://www.kbv.de/media/sp/Ausf_llhilf ... orgung.pdf
Sinn und Zweck dieser Frage ist also festzustellen, ob auf bei einem Erstantrag auf die Sprechstunde verzichtet werden kann, weil der Patient direkt aus einer stationären Behandlung kommt und deshalb Diagnose und Behandlungsempfehlung schon erhalten hat (was ja neuerdings in der Sprechstunde passieren soll).
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― Anne Lamott

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Soffie
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Beitrag Do., 17.01.2019, 10:44

Ich danke Dir sehr für deine schnelle und ausführliche Antwort!
Ich bin ganz durcheinander, was all die Formulare angeht und diese gesamte Bürokratie kann ja niemand verstehen.
Ich glaube, wir reden von verschiedenen Anträgen...ich meinte den Antrag meines Therapeuten, der jetzt weitere 20 Stunden (2. Vetlängerung der VT) beantragt hat. Darauf steht die Frage nach einer stationären Behandlung, die mit „nein“ beantwortet ist.
Meine Angst dreht sich um eben diese Verlängerung.
Die Klinik wird bewilligt, das sagte man mir zumindest dort. Wichtig wäre mir die VT, die dann noch mal ne Weile (im Anschluss an die Klinik) geht.
Oder bin ich jetzt ganz verwirrt?
Sorry, wenn ich so frage. In Angst verstehe ich immer alles falsch und noch weniger.
Danke Dir :)

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Philosophia
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Beitrag Do., 17.01.2019, 10:46

Also ich weiß nicht, ob dich das beruhigt, aber ich war während meiner VT 4 mal stationär und die VT wurde immer verlängert.
"Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen." - Albert Schweitzer

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lisbeth
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Beitrag Do., 17.01.2019, 10:54

Ich rede von diesem Formular (die allererste Seite):

https://www.kbv.de/media/sp/02_Mustersammlung_PT.pdf
"Antrag des Versicherten auf Psychotherapie"

Und wenn du schaust, dann steht über den Fragen zur Sprechstunde und stationärer Behandlung ganz klein bei Erstanträgen bitte angeben

Das heißt, bei einem Verlängerungsantrag brauchst du dich um diese Fragen gar nicht kümmern, im Prinzip muss da gar nix angekreuzt werden.

Und selbst, wenn da nein angekreuzt ist, das stimmt ja, denn in den letzten 12 Monaten warst du zum Antragszeitpunkt nicht in stationärer Behandlung. Bei mir stand da auch NEIN, auch wenn ich kurz danach dann in der Klinik war.

Mach dich nicht verrückt.
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― Anne Lamott

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Soffie
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Beitrag Do., 17.01.2019, 11:00

Ich danke dir sehr! Stimmt, wenn ich mich mal zusammenreiße ;) dann ist es natürlich so zu verstehen, wie du es beschreibst Lisbeth. Danke! Das rettet mich wirklich und beruhigt!

Philosophia, auch dir vielen Dank für Deine Zeilen und das berichten aus der eigenen Erfahrung.

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