Papa-Tochter

Alle Themen, die in keines der Partnerschafts-Foren passen, bei denen es aber in weitestem Sinne um Beziehungen, soziale Kontakte usw. geht, Adoption, Pflege usw.
Benutzeravatar

(e)
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 40
Beiträge: 3983

Beitrag Di., 20.12.2011, 12:07

@ndw: Du schreibst doch, dass Dein Besuchsrecht geregelt wurde, das kannst Du als Anspruchsbeleg mit zum Jugendamt mitnehmen und dort die Herausgabe der Adresse verlangen. Ich würde mich nicht schon von vornherein in eine Opferrolle fügen. Damit entrechtest Du Dich selbst. Solche Dinge müssen halt immer zuerst amtlich und rechtlich durchgeboxt werden, so wie alles andere auch. Nur nicht gleich denken, es funktioniere nicht. Damit nimmst Du Dir den Wind selbst aus den Segeln. Die Mutter ist ja jetzt auch älter und denkt evtl. nun relativierter. Kennst Du nicht irgendwelche Verwandten oder Freunde der Mutter?
Lieben Gruß
elana

inaktiv, siehe Link in meinem Profil

Werbung

Benutzeravatar

Rib-eye
Helferlein
Helferlein
männlich/male, 42
Beiträge: 134

Beitrag Di., 20.12.2011, 13:51

Hallo,
ndw hat geschrieben: das ist falsch ich habe die Mutter verlassen der Umgang wurde geregelt nur von ihrer Seite her nicht eingehalten. Ich hatte die ganzen Jahre nix in der Hand und demzufolge auch nicht die Möglichkeiten viel zu bewirken. ich kämpfe schon all die Jahre um mein Kind soweit es mir die Gesundheit zulässt nur leider wird das bisher alles von seiten der Mutter abgeblockt!!!!
Du bist einer von sehr vielen unliebsam gewordenen Vätern, die ganz gezielt von egoistischen Müttern entsorgt wurden.
Hier im Forum wirst Du keine Hilfe dazu finden, denn dieses hochkomplexe Thema ist besser in einem der dafür vorgesehenen Väterforen aufgehoben.
Die meisten Menschen haben keinerlei Kenntnis über die väterdiskriminiernde Rechtslage und können - ohne diese Kenntnisse - kaum nachvollziehen, welche massiven Probleme sich daraus entwickeln.

Kaum einer, der nicht selbst Betroffenen weiß zum Beispiel, dass es bis 2010 in Deutschland für einen unverheirateten Vater nicht einmal die Möglichkeit gab, die mütterliche Allmacht über das alleinige Sorgerecht gerichtlich überprüfen zu können.
Selbst nachdem das Bundesverfassungsgericht diese deutsche Sorgerechtsregelung mittels eines Urteils als verfassungswidrig aufhob, hat sich diesbezüglich nicht viel verändert.

Auch in Österreich sind nichteheliche Kinder auf das Wohlwollen ihrer Mütter angewiesen, damit sie nicht vaterlos aufwachsen müssen:
Die gemeinsame Obsorge kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von einem der Elternteile aufgekündigt werden und ist dies einer gerichtlichen Prüfung nicht zugänglich.

Wer sich näher mit dem Problem der Väterentfremdung beschäftigen will, dem sei diese Diplomarbeit empfohlen:
"Entfremdung im Vater-Kind-Kontakt nach der Scheidung - Irene F. Labner"
http://www.trennungsvaeter.de/download/ ... emdung.pdf

Rib-Eye
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag