Akteneinsicht

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.

kaja
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Beitrag Sa., 18.03.2017, 17:55

Ja das Patientenrecht bezieht sich auf alle Patientenakten. Früher konnte man es gerade den psychisch Erkrankten mit der "zu instabil für den Inhalt"-Nummer verweigern.
Das ist jetzt nicht mehr ohne weiteres möglich. Nur noch in sehr seltenen Ausnahmefällen kann der Behandler darauf bestehen das der Patient die Akte erstmalig im Beisein einer Fachperson (z.B. aktueller Therapeut) liest um die Stabilität zu gewährleisten.

Der Arzt hat dir einfach unzutreffenden Schwachsinn erzählt. Du hast das Recht deine Klinikakte komplett ausgehändigt zu bekommen.

Wenn der Therapeut befürchtet das du mit dem Inhalt nicht klar kommst, kann er dir das zwar mitteilen (und du dann abwägen/den Einwand bedenken), aber dir die Akte nicht verweigern.
Zuletzt geändert von kaja am Sa., 18.03.2017, 18:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Sarana
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Beitrag Sa., 18.03.2017, 18:07

Danke für die schnelle und gute Antwort. :-)

Naja, der hat groß mit mir rumdiskutiert und es so hingestellt, dass ich mal wieder anstrengend bin... Da ich das Gesetz nicht gut kannte und kein Internet in der Nähe hatte, war ich mir nicht sicher, und am Ende wollte ich nicht noch mal zurück und Stunk machen. Mal sehen, vielleicht verlang ich meine Akte noch, mir gefällt ohnehin nicht wirklich, was im Abschlussbrief des letzten Aufenthaltes stand. Was Wesentliches wurde nämlich nicht mal erwähnt.
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kaja
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Beiträge: 4524

Beitrag Sa., 18.03.2017, 18:15

In vielen Fällen dürfte die Weigerung auch damit zusammenhängen, dass die Akten nicht korrekt geführt wurden. Vom evtl. angekratzten Ego eines Arzt/Therapeuten mal ganz abgesehen, wenn ein Patient Forderungen stellt.

Entlassungsberichte sind eh ein Fall für sich. Meist ist das eher eine Mischung aus Märchenstunde und Textbausteinen.
Mal als Beispiel: In einem Entlassungsbericht wird sehr ausführlich erklärt das die Schmerzen durch die Gallenblase verursacht werden. Dumm nur das diese Patientin seit 15 Jahren keine Gallenblase mehr hat.

Und das ist noch harmlos.
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friedie
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Beiträge: 41

Beitrag So., 19.03.2017, 17:37

Landkärtchen hat geschrieben: Sa., 18.03.2017, 17:25 ich habe sie bereits bei der Aufforderung mir die Akte in Kopie zuzusenden auf den § 630g BGB hingewiesen.
Nun schreibe ich ihr das noch einmal und wenn dann nichts kommt geht auch das zur Psychotherapeutenkammer und zur Krankenkasse.
Ich würde noch zwei Dinge dazu schreiben: Zum einen, dass du bereit bist, die entstehenden Kosten zu tragen (Kopierkosten). Zu der Zahlung bist du verpflichtet und sonst hat sie ein gutes Schlupfloch um die Sache weiter zu verzögern. Und zum anderen, dass du um Zusendung bittest, aber ggf. auch anbietest, die Aktenkopien abholen zu lassen. Rechtlich gesehen hast du leider keinen Anspruch auf Zusendung sondern nur auf Übergabe und auch damit könnte sie sich sonst ggf. rausreden.

Leider hast du auch keinen Anspruch auf eine Versicherung bzgl. der Vollständigkeit, da kannst du nur hoffen! :-(

Ich wünsche dir viel Erfolg und dass du schnell die vollständigen Unterlagen beisammen hast!

Liebe Grüße von friedie
Zuletzt geändert von friedie am So., 19.03.2017, 18:17, insgesamt 1-mal geändert.

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Landkärtchen
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Beiträge: 453

Beitrag So., 19.03.2017, 20:03

Hallo friedie, also ich habe bereits von ihr die Patientenakte zugesandt bekommen. In meinem Anschreiben stand, dass ich für die Kopie- und Versandkosten aufkommen werde und das sie mir schriftlich bestätigen soll, dass die Akte vollständig ist. Kosten für Kopien und Porto hat sie nicht erhoben, aber sie bestätigte mir nicht, dass die Akte vollständig ist.

Ich werde morgen einen Brief (per Einschreiben und Rückantwort) zu ihr senden mit der Bitte mir die Vollständigkeit zu bescheinigen. Falls ich keine Antwort erhalte wandert alles zur Beschwerdestelle der Psychotherapeutenkammer. Außerdem bekommt alles auch die Krankenkasse.

Die Akte wurde sehr schlampig geführt. Die Kopien sind öfters nicht lesbar. Auch ihre Schrift ist grauenhaft. Mir fällt es oft schwer sie zu entziffern. Mindestens zehn Therapiestunden wurden gar nicht dokumentiert aber bei der Krankenkasse abgerechnet. Es fehlen Texte von mir, die ich zu Beginn der Stunden ihr vorlas. Auch die Berichte vom Gutachter fehlen. Das nur zum Formellen. Inhaltlich gibt es keine Diagnosen, keine Angaben zur Methodik, keine Informationen das sie mich aufgeklärt hat, keine Ziele, kein Zeitplan, keine Angaben zur therapeutischen Beziehung, keine Worte zum Verlauf der Therapie. Es ist nicht ersichtlich (gekennzeichnet) was ich sprach und was sie. Keine Informationen darüber wann und warum ich sie im Notfall kontaktierte. Nichts. Die Akte besteht zu 99% aus Wortfetzen wo kein Zusammenhang erkennbar ist. Aus dem was in der Akte steht kann der therapeutische Verlauf und der Inhalt der Therapie nicht rekonstruiert werden. Da ist Chaos pur. Allein das Datum wurde in mindestens jeder zehnten Stunde geändert indem es von ihr durchgestrichen und verbessert wurde.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Gutachter das sich antut zu lesen. Es gibt keinen roter Faden.
Zuletzt geändert von Landkärtchen am So., 19.03.2017, 20:51, insgesamt 1-mal geändert.
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isabe
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Beitrag So., 19.03.2017, 20:47

Wobei die Frage ist, ob es dazu irgendwelche Vorgaben gibt? Muss die Dokumentation nur für den Th. nachvollziehbar sein oder auch für Dritte?

Ich glaube, mir wäre eine chaotische Akte lieber als eine, die so penibel geführt wurde, dass sie durch jede Durchsicht flutscht wie ein Aal und dass feinsäuberlich darauf geachtet wurde, über jeden Zweifel erhaben zu sein. Das wäre dann nämlich im Konfliktfall u.U. ein Zeichen für wenig Authentizität - die man allerdings nicht beweisen kann.

Bei den Aufzeichnungen, wie du sie erwähnst, könnte man wenigstens positiv feststellen, dass nichts "frisiert" wurde, oder? Ich weiß z.B. auch in Bezug auf die Vollständigkeit nicht, ob dazu auch die Briefe des Patienten gehören müssen? Oder ob der Therapeut sie theoretisch auch übers Bett hängen darf oder sie wegwerfen darf?

Eine Dokumentation ist ja letztlich auch subjektiv, da nicht jedes Wort und jede Geste notiert werden kann. Wenn der Th. also meint, es sei nicht wichtig, dass er zu dir gesagt hat, dass er dich am liebsten verprügeln würde (nur mal als Beispiel), dann schreibt er es halt nicht auf...

Und kann nicht immer irgendwas nachgetragen werden? Mein Th. meinte damals mal: "Ich habe aus gutem Grund nicht geschrieben, dass..." - kann ja sein, dass ihm dann später "einfällt", dass die Patientin doch nicht so toll ist, wie er immer vermutet hat. Dann könnten die subjektiven Notizen über positive Gefühle verschwinden, und die "richtige" Diagnose wird ergänzt. Und so fort. Ich weiß wirklich nicht, ob es da überhaupt Vorgaben gibt.


isabe
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Beitrag So., 19.03.2017, 21:02

Überhaupt bin ich skeptisch, was den Aussagewert betrifft: Es wird doch kein Therapeut dokumentieren: "Heute war ich der Patientin gegenüber aggressiv und hab sie beschimpft" oder gar: "Heute habe ich mit dem Patienten geschlafen" oder: "Heute habe ich mir vom Patienten die Wohnung putzen lassen" - so was taucht doch gar nicht auf. Gerade missbrauchende bzw. die ethischen Grundsätze verletzenden Therapeuten sind sich ihrer Sache ja häufig so sicher, dass sie ihr Verhalten so darstellen, dass es in die Norm passt. Niemand würde schreiben: "Heute habe ich wider die ethischen Grundsätze gehandelt". Es wird doch alles so dargestellt, als handele es sich um die reine Wahrheit und um ein Verhalten, das der Gesundheit des Patienten dient.

Einigkeit besteht vermutlich nur darin, festzuhalten, dass der Patient zu bestimmten Zeiten seine Stunde hatte (und selbst da wird offenbar gelegentlich betrogen). Ansonsten gehe ich mal davon aus, dass der Großteil der Therapeuten vielleicht eine gute Arbeit macht - aber dann würde halt auch kein Patient nach der Akte fragen... Die Einsicht wird ja eigentlich nur dann verlangt, wenn sich abzeichnet, dass beide unterschiedliche Vorstellungen über den Verlauf der Beziehung haben.


isabe
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Beitrag So., 19.03.2017, 21:08

Sorry, dass ich noch mal nachfrage, aber: Was bedeutet eigentlich "vollständig"? Also, ist es theoretisch nicht erlaubt, einen Zettel zu entfernen, sobald er einmal in der Akte stand? Oder darf man - sozusagen - ab einem Zeitpunkt X nach der Therapiestunde nichts mehr nachtragen?

Vermutlich ist die Vorgabe dann, dass dokumentiert werden muss, WANN etwas verändert wurde? Aber wie leicht kann der Therapeut sich da im Datum irren...? Und wer, bitte, sollte das beweisen?

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stern
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Beitrag So., 19.03.2017, 21:38

Ich meine, ein Dokumentation darf keinesfalls nachträglich geändert werden. Bei einer EDV-Dokumentation gibt es, glaube ich, sogar Schranken bzw. es würde auffallen. Aber dass ein Zettel entfernt oder umgeschrieben wird: Wem soll das im Zweifel schon auffallen. Etwas revidieren darf man wohl schon, aber dann ordnungsgem. zu einem späteren Zeitpunkt (also keine rückwirkende Änderung früherer Aufzeichnungen). Mein hat auch sehr wenig mitgeschrieben. Ohne dass ich das Teil einsehe, ist mir klar, dass darauf kein Behandlungsverlauf ersichtlich ist. Ich selbst schreibe für mich recht viel mit (wobei ich auch ein paar Lücken haben, weil ich schluderte). Und das ist wirklich mühsam und kostet Zeit - geschweige denn, dass das eine chronologisch lückenhafte Darstellung ist. Dazu bräuchte es wohl wirkliche Aufzeichnungen. Ich denke, am schlüssigsten sind die Berichte, um zu entnehmen, was an Therapie vorgesehen war. Ob das wirklich immer so umgesetzt wird, ist eine andere Frage. Hier wird ja teilweise auch betrogen, indem Verfahren angeboten werden, die eigentlich keine Kassenleistung sind. Sicherlich wird es auch Therapeuten geben, die viel mehr dokumentieren... aber das ist, so nehme ich an, dem Behandler überlassen.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)


Landkärtchen
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Beitrag So., 19.03.2017, 21:45

isabe, hier findest du ein paar Infos zum Thema Akteneinsicht und Dokumentation.

http://www2.psychotherapeutenkammer-ber ... 9_2016.pdf
http://www2.psychotherapeutenkammer-ber ... rdnung.pdf
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Vincent van Gogh


isabe
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Beitrag Mo., 20.03.2017, 14:16

Bei der Dokumentation wird doch regelmäßig gelogen, zum Beispiel bei denen, die eine Mischfinanzierung machen. Im Grunde geht es dann darum, an der Krankenkasse elegant vorbeizutherapieren, wenn es um Vorgaben in Bezug auf das Setting und das Verfahren geht. Solange das nicht dokumentiert werden muss: warum nicht? Man sieht dabei ganz deutlich, dass nicht immer das dokumentiert wird, was gemacht wird.

Übrigens ist das in anderen Branchen auch so: Man gibt Arbeitszeiten an, ohne zu arbeiten - hab ich selbst miterlebt als Beamtin; betrifft aber auch Ärzte (s. Neapel vor wenigen Wochen). Die Dokumentationspflicht setzt Ehrlichkeit voraus, und da liegt schon mal ein Fehler. "Dokumentation" klingt nach "Objektivität", von wegen, man schreibt ja nur auf, was IST. Als ob die Dinge immer so SIND, wie man (als Patient UND als Therapeut) sie sieht.

Wollte man es wirklich richtig machen, müsste der Therapeut dem Patienten nach jeder Stunde seine Aufzeichnungen zur Unterschrift vorlegen, sodass Unstimmigkeiten unverzüglich thematisiert werden können. Macht natürlich niemand. Die Dokumentation erfolgt im Dunkeln und ohne Aufsicht. Welch ein Luxus...


pivello
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Beitrag Do., 11.05.2017, 09:32

Wie lange hätten Therapeuten für die Ausgabe der Akte, bzw. der Berichte Zeit diese dem Patienten auszuhändigen? Die Krankenkasse darf das aus Datenschutz wohl nicht. Dort kann man nicht mal erfragen, wie viele Stunden bereits abgerechnet wurden, das müsse man erst schriftlich beantragen und auch begründen, weshalb man das nicht über die Therapie in Erfahrung bringen kann. Da reiche auch nicht, mitzuteilen, dass die Therapie von anderer Seite beendet wurde und kein Kontakt mehr besteht, um die Akten einzufordern und zu lesen, wenn der Thera das verweigert.
Sie sagten nur, die Therapeuten sind unverzüglich dazu verpflichtet. Wie lange betragen die Fristen für die Herausgaben?
Wo lässt sich herausfinden, ob es sich überhaupt um Originale der Berichte handelt? Es ist ja nicht schwer, die Realität zu verfälschen, wenn man so möchte. Danke für die Antworten.


isabe
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Beitrag Do., 11.05.2017, 09:40

"Unverzüglich" heißt, dass du nicht Wochen darauf warten musst, sondern selbst eine kurze Frist setzen darfst. Ohne Verzögerung halt. Du darfst nicht mitten in ihrer Arbeitszeit vor der Tür stehen und erwarten, dass sie ihre Patienten stehenlässt. Gewisse Verzögerungen ergeben sich durch eventuelle Urlaube oder Feiertage; letztlich ist das wie bei jeder anderen Kommunikation auch. Du kannst anrufen oder schreiben und dann eine kurze Frist von wenigen Tagen setzen. Dass du einen Anspruch darauf hast, die Unterlagen "sofort" zu bekommen, so von wegen: "Du wartest ab bis .55, klingelst dann und sie soll dir um .59 das Teil kopiert haben", kann ich mir nicht vorstellen; du musst ihr also tatsächlich Zeit geben, die Kopien anzufertigen.

In dieser Zeit ist es natürlich möglich, Änderungen vorzunehmen. Das Original behält sie ja sowieso. Wenn du dir die Akte durchliest, wirst du ja sehen, ob etwas verfälscht wurde. Vorher würde ich grundsätzlich nicht unbedingt davon ausgehen - es sei denn, ihr hattet schon immer Probleme mit unterschiedlicher Wahrnehmung eines Sachverhalts.

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Fify
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Beitrag Do., 11.05.2017, 09:48

Ich kenne meine Akte nicht und will auch nicht wissen, was meine Psychotherapeutin schreibt. Denn ich glaube nicht, dass im Gesundheitswesen immer nur Tatsachen geschrieben werden, sondern dass Vieles auch passend gemacht wird, damit es zum Verfahren passt und abgerechnet werden kann. Die Dokumentation für die Krankenkasse ist für diese gemacht und zur rechtlichen Absicherung, aber nicht für den Patienten.
Was für einen Erkenntnisgewinn erwartet ihr mit der Einsicht für euch? Oder geht es euch darum, dass ihr nach der Einsicht euren Therapeuten kritisieren könnt und ihr eine Form findet euch besser von dieser abzugrenzen?
Ich hoffe jedenfalls, dass meine Therapeutin mir das sagt, was mich weiterbringt, alles Andere muss ich nicht wissen.


isabe
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Beiträge: 3066

Beitrag Do., 11.05.2017, 09:52

Fify:
Ich glaube, hier geht es weitgehend um die Einsicht nach einer problematischen Therapie. Solltest du diese Erfahrung nicht gemacht haben, gönne ich dir das von Herzen! Wäre nur gut, wenn du anerkennst, dass andere Menschen teilweise sehr schlimme Erfahrungen gemacht haben; insofern ist die Frage nach dem Erkenntnisgewinn für mich ein Schlag ins Gesicht.

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